Am 8. Dezember 2016 übergab der Rat für Rechtschreibung seinen dritten Bericht an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Darin enthalten sind zwei Vorschläge zu Regelveränderungen der offiziellen deutschen Rechtschreibung zur Bestätigung durch die staatlichen Stellen. Ein Vorschlag widmet sich Adjektiv-Substantiv-Fügungen, ein anderer ist eine kleine Sensation: die Aufnahme des Eszett-Großbuchstabens in das Regelwerk der amtlichen deutschen Rechtschreibung.
Im Jahr 2005 musste Dr. Kerstin Güthert vom Rechtschreibrat auf eine diesbezügliche Anfrage von Thomas Landsgesell noch antworten, dass man den Bedarf und Nutzen des Zeichens sehr wohl sieht, aber den Buchstaben selbst nicht »erfinden« könne. Dazu bedürfe es »einer Initiative der Schreibgemeinschaft«. Und so kam es. Seit dem Briefwechsel sind über 10 Jahre vergangen und es hat sich einiges getan. Die Aufnahme des großen Eszett in den Unicode hat die technischen Möglichkeiten geschaffen, um das Zeichen in der digitalen Kommunikation einsetzen zu können. In der Folge sind mehr als tausend Schriftfamilien mit großem Eszett auf der normierten Unicode-Position veröffentlicht worden und auch die Tastatureingabe wurde durch die T2-Norm geregelt. Immer häufiger wurde das Zeichen nun im Satz mit Großbuchstaben verwendet, obgleich das offizielle Regelwerk diese Schreibung noch nicht enthielt. Doch dem steht nun eine entscheidende Änderung bevor.
Beispiel-Anwendung. Großes Eszett auf einem Diogenes-Kinderbuch
Der Rechtschreibrat empfiehlt die Änderung des amtlichen Regelwerks dergestalt, dass das große Eszett in die Buchstabenliste der deutschen Buchstaben aufgenommen wird.
ZitatJeder Buchstabe existiert als Kleinbuchstabe und als Großbuchstabe:
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ä ö ü ß
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Ä Ö Ü ẞ
Der bisherige Klammertext »Ausnahme ß« entfällt. Zur Schreibung in Großbuchstaben soll es zukünftig heißen:
ZitatBei Schreibung mit Großbuchstaben schreibt man SS. Daneben ist auch die Verwendung des Großbuchstabens ẞ möglich. Beispiel: Straße – STRASSE – STRAẞE .
Der Rechtschreibrat begründet diese Vorschläge ausführlich mit den bekannten Argumenten für das große Eszett, etwa mit Hinblick auf die Eindeutigkeit von Eigennamen. Außerdem beruft man sich auf die Beobachtung der häufigen Beibehaltung des Eszett im Versalsatz – in der »ein Bedürfnis nach Bewahrung des Schriftbildes in der Schreibung zum Ausdruck gebracht wird«. Weiter heißt es:
ZitatMit dem Vorschlag, bei Schreibung mit Großbuchstaben den Großbuchstaben <ẞ> neben der Ersatzschreibung <SS> zuzulassen, soll eine mit dem Schriftbild besser zu vereinbarende Lösung angeboten werden, als es die zurzeit praktizierte Behelfslösung darstellt, die den Kleinbuchstaben <ß> inmitten von Großbuchstaben setzt.
In den bereits vorab durchgeführten Anhörungen im deutschsprachigen Raum wurde dem Vorschlag bereits ohne Einwände zugestimmt. Das Goethe-Institut begrüßt den Vorschlag zum Beispiel ausdrücklich und schließt sich »vollumfänglich« an. Die Schweiz und Liechtenstein enthielten sich, da sie das Eszett bekanntlich generell nicht verwenden.
Gegenüberstellung der aktuellen und vorgeschlagenen Fassung
Vorbehaltlich der Bestätigung durch die Kultusministerkonferenz wäre damit die seit über hundert Jahren immer wieder angeprangerte Lücke im deutschen Alphabet endgültig geschlossen.