Wie der Rat für Rechtschreibung in seiner Pressemitteilung vom 29. Juni 2017 bekannt gab, wurden die 2016 vorgeschlagenen Anpassungen des Regelwerkes »von den zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens bestätigt und [sind] damit wirksam geworden.« Teil dieser Änderungen ist die Aufnahme des großen Eszett in die amtliche Rechtschreibung. Das aktualisierte Regelwerk (»Regeln 2017«) kann ab sofort auf der Website des Rechtschreibrates heruntergeladen werden. Hier die Änderungen zum Eszett im Überblick:
Ab sofort existiert jeder Buchstaben als Kleinbuchstabe und Großbuchstabe. Die bisherige Ausnahme in Form des ß ohne passenden Großbuchstaben ist entfallen.
Für die Wiedergabe des ß im Versalsatz ist neben SS ab sofort auch ẞ erlaubt. Die bisher übliche Schreibweise bleibt also erhalten. Das große Eszett kommt lediglich als Variante hinzu und kann mit allen Fonts verwendet werden, die bereits über eine Belegung auf Unicode-Position 1E9E verfügen.