Gast Geschrieben Januar 5, 2004 Geschrieben Januar 5, 2004 Ich warf vor kurzem einen Blick in den Duden-Band der deutschen Rechtschreibung und entdeckte den § 97: »<font size=3>Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.</font> […] E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo's Taverne, Einschein'sche Relativitätstheorie« Wenn ich das richtig lese, darf jeder Bundesbürger seinen provinziellen Eckladen unter Anwendung dieses Paragraphen »Eddi's Frittenbude«, »Cornelia's Bastelbude« oder »Opa's Stammkneipe« taufen, richtig?! :: geändert von MartinJordan [ 5/Jan/2004 11:02 PM ] :: :: geändert von MartinJordan [ 5/Jan/2004 11:03 PM ] ::
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