Mirabuss Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Hallo unbekannterweise, ich habe für einen Online-Stadtplan über 80 Piktogramme entworfen und die Rechte zur Nutzung auf ebendiesem Online-Plan mitverkauft. Nun wird aus den Piktogrammen ein Font erstellt und natürlich gehen die Rechte an den Kunden über. Rein theoretisch könnte der Kunden diesen Font nun einerseits kommerziell verwenden bzw. ihn auch in allen anderen x-beliebigen Formaten verwenden. Dies war aber nicht der ursprüngliche Gedanke. Nun versuche ich mich mit dem Kunden über die erweiterte Nutzung zu einigen, habe aber leider keine Ahnung, zu welchen Konditionen dies überlicherweise geschieht. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp oder sonstige Infos zum Thema weiterleiten. Danke. Miriam
Formgebung Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Das alles habt ihr nicht zufällig schriftlich vereinbart? Henning
Andreass Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Den Font solltest Du selbst erstellen, dann liegen die Rechte auch bei Dir und Du kannst dem Kunden das Recht einräumen diesen Font ebenfalls mit der Stadtkart zu nutzen. Wenn der Kunde den Font erstellt und Du dagegen nichts sagst, wird es sehr schwierig.
Mirabuss Geschrieben Juni 7, 2006 Themen-Ersteller Geschrieben Juni 7, 2006 Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen. Von der Umsetzung als Font ist nicht die Rede. Die Piktogramme sollten ursprünglich als Einzelbild in der Grösse der Online-Darstellung geliefert werden. ? Miriam. Und danke fürs Interesse.
Formgebung Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Wenn nichts schriftlich vereinbart ist, wird sich der Kunde auf den Standpunkt stellen, er habe uneingeschränkte Rechte sowohl an der Gestaltung als auch an den Daten erworben. Was nutzt es einem dann, Rechte an einem Font zu haben, dessen Inhalt von jemand anderem reklamiert wird? Das Urheberrechtsgesetz steht zwar dagegen, aber wenn man erst zu diesem Zeitpunkt mit einem Kunden über Rechte redet, ist die Stimmung und damit der Kundenkontakt bald im Eimer. Der Kunde wird meist den Eindruck haben, über den Tisch gezogen zu werden. Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass man solche Dinge vorher schriftlich fixieren soll. Die Ausgangslage für Verhandlungen wird regelmässig wesentlich schwieriger, wenn zu Beginn nicht für Klarheit gesorgt wurde. Henning
Formgebung Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Ah, Überschneidung.. Dennoch, Miriam: Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen Alle Rechte? Das bedeutet nämlich, dass Du keine behältst. Gerade, wenn von Umsetzungen einschränkend nicht die Rede ist, sind eben alle gemeint, also auch solche als Font. Anders wäre es, wenn Du schriftlich vereinbart hättest: Einschließlich der Rechte zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der GIF-Dateien in der Online-Ausgabe von »MountainBikeInternational«. Henning
RobertMichael Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 >Die Piktogramme sollten ursprünglich als Einzelbild in der Grösse der Online-Darstellung geliefert werden. ... und da aus diesen daten schlecht ein ordentlicher font gestaltet werden kann, wird dein kunde früher oder später auf dich zurück- kommen und dich bitten die daten in einer ordentlichen auflösung bzw. format an denjenigen zu senden der den font entwirft. das ist dann deine chance um auf die nutzungsrechte aufmerksam zu machen und dem kunden zu erklären das er nur für die gestaltung der onlinepictogramme gezahlt hat, jedoch nicht für die umsetzung/ bereitstellung in einem font.
Formgebung Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Robert, das habe ich aus Miriams Äußerungen etwas anders herausgelesen. Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen. Von der Umsetzung als Font ist nicht die Rede. Von Online und Pixelgrafik ist da allerdings auch nicht die Rede. So habe ich das verstanden. Nicht schriftlich vereinbart, sondern stillschweigend vorausgesetzt. Das wäre dann ein fürchterlicher Fehler, dann dann müssten die Rechte als alle übertragbaren Rechte verstanden werden. Dann geht da gar nix. Nichts schriftlich zu machen, wäre dann womöglich sogar besser gewesen. Das ist – wenn meine Annahme wie oben beschrieben richtig ist – ein Lehrbeispiel dafür, wieso saubere, korrekte Absprachen mit dem Kunden eine feine Sache sind. Henning
RobertMichael Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 ich gehe mal davon aus das die pictos kleine pixelgrafiken sind, miriam wir uns das sicher verraten. > Von der Umsetzung als Font ist nicht die Rede hat der kunde in seinem briefing bzw. seinem auftrag geschrieben das er pictos für seinen online- statplan will oder wollte er nur ein paar pictos gestaltet die dann u. a. auf der webseite eingesetzt werden? wenn er die pictos ausdrücklich für seinen onlinestadtplan bestellt hatte, dann liegt das recht auf deiner seite und er sollte bei dir die nutzungsrechte erweitern lassen. des weiteren ist die frage ober er für die gestaltung der pictos bezahlt hat oder für die nutzung der pictos egal ob in einem font oder sonstwo. sowas ist immer mist. aber auch wir denken hier nicht immer an alle nutzungen bzw. rechte und übertragungen. das muss man dem kunden dann ordentlich 'verklickern' so das er nicht verärgert ist und sichnicht über den tisch gezogen fühlt wenn man nachberechnen muss.
Formgebung Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 1. hat der kunde in seinem briefing bzw. seinem auftrag geschrieben das er pictos für seinen online- statplan will oder wollte er nur ein paar pictos gestaltet die dann u. a. auf der webseite eingesetzt werden? wenn er die pictos ausdrücklich für seinen onlinestadtplan bestellt hatte, dann liegt das recht auf deiner seite und er sollte bei dir die nutzungsrechte erweitern lassen. Das wäre nur dann so, wenn Miriam nichts anderes mit dem Kunden vereinbart hat. Das wäre gegen einen bockenden Kunden schwierig durchzusetzen, aber immerhin durchzusetzen. Das meinte ich mit: Nichts schriftlich zu machen, wäre ... besser gewesen. Aber leider: Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen. 2. des weiteren ist die frage ober er für die gestaltung der pictos bezahlt hat oder für die nutzung der pictos egal ob in einem font oder sonstwo. Es kommt nicht im mindesten darauf an, ob er dafür bezahlt hat oder nicht. Es kommt darauf an, was wann wie schriftlich vereinbart wurde. Und das ist: Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen. Fazit: So wie ich das verstehe, hat der Kunde bereits alle übertragbaren Rechte von Miriam eingeräumt bekommen. Folgerichtig kann Miriam für Nutzungsrechte nichts mehr berechnen. Sollte der Kunde bislang lediglich Pixelgrafiken haben, kann Miriam natürlich eine ordentliche Honorierung der Fonterstellung verlangen. Dabei kann sie so weit gehen, wie Anstand und Spieltheorie möglich machen. Das heißt: Obere Begrenzung ist, was ein Dritter für die freihändige Digitalisierung nach der Vorlage der Pixelgrafiken (für die der Kunde ja alle Rechte besitzt!) nehmen würde. Es kann auch sein, dass das Verhältnis zum Kunden noch nicht völlig zerrüttet ist und man sich auf eine Honorarzahlung einigt und/oder eine Lizenzformulierung findet ("ersetzt frühere Vereinbarungen"!), die solche Fälle künftig abschließend regelt. Das wäre dann eine Sache der Chuzpe bzw. der Kollegialität – es soll ja hin und wieder Kunden geben, die längerfristig mit einem Designer arbeiten möchten. Tja, solche Fälle sehe ich als Referatsleiter für Berufswirtschaft im BDG häufiger. In juristischen Angelegenheiten lohnt es sich allemal, genauer hinzusehen. Henning
Formgebung Geschrieben Juni 7, 2006 Geschrieben Juni 7, 2006 Ich habe gerade noch mal etwas Textexegese am ersten Eintrag betrieben. Den könnte man auch so verstehen, dass schriftlich die Nutzung der Piktogramme NUR für die Online-Karte vereinbart war. Das würde dann im Prinzip für jede andere technische Repräsentation der Piktogramme gelten. Also zunächst auch hier: keine Nutzungserweiterung. Der Kunde könnte einen Dritten damit beauftragen, aus den Piktogrammen einen Font zu erstellen. Solange er diesen Piktogrammfont nur für die eingeräumte Nutzung verwendet, ist alles sauber. Allerdings denke ich, dass der Kunde inzwischen auf den Trichter gekommen ist, dass er die Piktogramme gern skalieren/in PDFs einbetten usw. usw. können würde. Deshalb braucht er Outlines, möglichst als Schrift. Vielleicht hat er auch noch mehr kartografische Projekte am Start. Das wären dann ganz klar Erweiterungen der vereinbarten Nutzung. Vielleicht klärt uns Miriam mit ein paar wörtlichen Zitaten aus Ihrer Vereinbarung noch genauer auf? Da wir uns vor die Kostenfrage bislang gedrückt haben, auch dazu ein Wort. Das Nutzungshonorar (N) steht in Relation zum Entwurfshonorar (E). Abhängig von der eingeräumten Nutzung liegt das Verhältnis der beiden in etwa in diesem Bereich: E:N zwischen 2:1 und 2:5. Da das ganze schon Online (=weltweite Nutzung) war, müsste nach oben schon spürbar weniger Luft sein. Eine Besonderheit sind Resellervereinbarungen (wenn also der Kunde von Miriam den entstehenden Font vertreiben würde). Hierbei ist eine prozentuale Erlösbeteiligung üblich. Genug geraten. Henning
RobertMichael Geschrieben Juni 8, 2006 Geschrieben Juni 8, 2006 schauen wir mal was miriam dazu sagt. mich würde interessieren ob die pictos aus pixeln sind. mit: ober er für die gestaltung der pictos bezahlt hat oder für die nutzung meinte ich doch schriftlich vereinbart, zahlungen sind natürlich erstmal zweitens. es ging mir vorallem um den unterschied zwischen erstellung und/oder nutzung. Den könnte man auch so verstehen, dass schriftlich die Nutzung der Piktogramme NUR für die Online-Karte vereinbart war das meinte ich doch die ganze zeit. :) es soll ja hin und wieder Kunden geben, die längerfristig mit einem Designer arbeiten möchten. wenn du diese mal treffen solltest, schicks sie mal bei uns vorbei ;)
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