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PDFs verkaufen die veränderten Font verwenden

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Forumsteilnehmer,

ich möchte ein PDF Dokument erstellen, das später im Internet verkauft werden soll. In diesem Text verwende ich einen Font, den ich legal erworben habe. Ich habe allerdings in diesem Font einige Zeichen etwas mit Fontlab verändert, zb. habe ich einige Zeichen ein paar Grad gedreht (sie waren mir etwas zu schräg). Den veränderten Font habe ich My genannt.

Nun frage ich mich, ob diese Veränderung zulässig ist. Die Dateien sollen weltweit verkauft werden auch in den USA, und man hört ja von enormen Schadensersatzklagen dort...

Noch eine ergänzende Frage:

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, die Namen der eingebetteten Fonts zu verstecken, so dass sie nicht mehr ersehen werden können?

Kann mir jemand von Euch Antwort geben?

Vielen Dank und liebe Grüße an alle !

Geschrieben

Sowohl das Ändern eines Fonts, als auch das Einbetten in PDFs ist in der EULA geregelt und von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Lies dort nochmal nach, was du ungelesen unterschrieben hast. :wink:

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, die Namen der eingebetteten Fonts zu verstecken, so dass sie nicht mehr ersehen werden können?

In Pfade wandeln.

Ralf

Geschrieben

Interessant wäre jetzt noch, was gilt, wenn man Schriften auf CD gekauft hat, ohne eine Lizenzvereinbarung abzuschließen. Also reiner Kauf einer Sache.

Ich bin zu faul, jetzt im UrhG nachzuschauen, aber ich vermute, daß reines Verwenden in einem Dokument zulässig ist, solange man nicht den veränderten Font selbst verteilt (oder das Dokument derart verteilt, daß der Font trivial zu extrahieren ist).

Geschrieben

Vielen Dank für die guten Hinweise.

Ich habe den Font direkt vom Hersteller im Internet per Kreditkarte gekauft und dort heruntergeladen.

Eine Licence Agreement habe ich aber zu keinem Zeitpunkt gesehen und auch nicht mit dem Font bekommen. Habe gerade nochmal auf der Seite nachgesehen, dort ist tatsächlich nirgendwo etwas zu den rechtlichen Bedingungen aufgeführt.

Aber heisst das nun, dass ich den Font einbetten darf?

Und darf ich einzelne Zeichen vertauschen und verändern?

Nochmals Danke !

Geschrieben

Das ist falsch.

Beispiel wäre unter anderem Microsoft Windows, das ich im Laden ganz ohne Lizenzvereinbarung kaufen kann.

Schriftenhersteller verkaufen ihre CDs in der Regel nur nach Abschluß einer solchen Vereinbarung, jedoch kann man beispielsweise von einem Dritten, der die CD mit den Schriften gekauft hat, kaufen. Das verbietet diesem Dritten oft die Lizenzvereinbarung, die er abschließen mußte, um die CD zu bekommen, aber das ist dessen Problem.

Er wird dem Hersteller gegenüber schadenersatzpflichtig/muß Vertragsstrafe zahlen. Der "Käufer des Käufers" hat hingegen keinen Vertrag mit dem Hersteller.

Das bedeutet zwar nicht, daß er alles machen kann, was er will, aber er kann all das tun, was das UrhG ihm nicht verbietet.

Aber gräme dich nicht, dieser Fehleinschätzung unterliegen viele (die Leute glauben ja auch, mit Anklicken von "Ja" bei Präsentation der EULA während der Installation von Windows sei diese verbindlich geworden), sogar bekannte Schriftentwickler und Designer.

Wobei es da vermutlich nicht nur rechtliche Unkenntnis ist, sondern auch der Wunsch, die Leute in die Irre zu führen. Ist ja nicht verboten. :-)

Praktisch ist das aber wenig relevant bei Schrift-CDs (bei Windows hingegen sehr), alleine schon wegen des geringen Käuferkreises und -- viel wichtiger -- da man beispielsweise Linotype-CDs nicht einfach beim Media-Markt kauft, sondern vom Hersteller. Und wenn der *beim Abschluß des Kaufvertrags*[1] eine Lizenzvereinbarung wirksam einbezieht, dann ist sie natürlich gültig.

Grüße

Waszszaf

[1] das ist der Unterschied zu den Windows-EULAs

Geschrieben

Ist schon klar, dass das Wirksamwerden von Lizenzen, AGBs etc. per Klick oder was-auch-immer ein juristisch heißes Thema ist. Das werden wir hier kaum klären können.

Den Unterschied zwischen Online-Kauf und Laden-Kauf kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Bei meinen Linotype-CDs erkenne ich die Lizenzvereinbarungen spätestens beim Öffnen der Verpackung an, wenn ich diesen schöne Aufkleber zerreiße: Mit dem Öffnen der Verpackung erkenne ich die beliegenden Lizenzvereinbarungen an. Du meinst das wäre rechtlich unwirksam?

Ralf

Geschrieben

Ja, der Kaufvertrag ist längst geschlossen, bevor du die CD in Händen hältst und die Verpackung aufmachst.

Ich habe noch keine Linotype-CDs gekauft, aber ich gehe davon aus, daß sie dir die CD nicht schicken, ohne daß du vorher den Bedingungen zustimmst.

Bezüglich Kauf von Dritten: Das ist vielleicht zunächst überraschend, aber eigentlich ganz logisch, daß den Käufer die vom Dritten geschlossene Lizenz nicht bindet.

Nicht nur, daß man per Vertrag schlecht jemand Wildfremdem Pflichten auferlegen kann, es ist auch viel einfacher, wenn der Hersteller sich an dem "illegalen Wiederverkäufer" schadlos hält. Mit dem hat er einen Vertrag, eine Geschäftsbeziehung und den kennt er auch. Da kann er doch viel einfacher irgendetwas einklagen. :-)

Geschrieben

Die Ungültigkeit der EULA-Bestätigung per Klick bezieht sich aber auf deutsches Recht, während »Mondlandung« ausdrücklich weltweit anbieten will, auch namentlich in die USA, wo solche Verträge m.W. bindend sind. Deswegen würde ich auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Rechteinhabers verfahren.

Und hierzulande gibt es auch strenge Regeln, inwieweit man ändernd in Schöpfungen eingreifen darf, selbst wenn man dafür bezahlt hat. Ein prominentes Beispiel mußte Herr Ich-Spare-Nur-Am-Falschen-Ende-Mehdorn ja kürzlich erfahren.

Ich habe mal einen Hals von einem E-Baß aus der Fehlproduktion eines halbwegs bekannten Herstellers gekauft. Die entscheidende Bedingung: man durfte nicht mehr die charakteristische Form der Kopfplatte erkennen, weil man Angst vor einem minderwertigen Instrument hatte, das auf den Urheber zurückfallen würde.

Ebenso hier: man sieht, wessen Werk es ist, aber es entspricht nicht dem Entwurf, wie der Schöpfer es wollte. Würdest Du das umgekehrt wollen?

Deshalb spielt es m.E. gar keine Rolle, daß es letztlich genug Beispiele gibt, wie Schriften mit minimalen Änderungen sogar ohne Quellenangabe verkauft wurden. Ich finde es moralisch nicht sauber, wenn der Urheber nicht sein okay gegeben hat (oder seine Zustimmung offensichtlich unterstellt werden könnte).

Geschrieben
Die Ungültigkeit der EULA-Bestätigung per Klick bezieht sich aber auf deutsches Recht, während »Mondlandung« ausdrücklich weltweit anbieten will, auch namentlich in die USA, wo solche Verträge m.W. bindend sind. Deswegen würde ich auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Rechteinhabers verfahren.

ja, ich bin nur von Deutschland ausgegangen.

Und hierzulande gibt es auch strenge Regeln, inwieweit man ändernd in Schöpfungen eingreifen darf, selbst wenn man dafür bezahlt hat.

Das sind dann wieder die gesetzlichen "Default-Regelungen", die ich angesprochen hatte. Natürlich darf man nicht alles, was immer man will. Nur darf man hier nicht unbedingt so wenig, wie die Hersteller einen gerne glauben lassen. :-)

Deshalb spielt es m.E. gar keine Rolle, daß es letztlich genug Beispiele gibt, wie Schriften mit minimalen Änderungen sogar ohne Quellenangabe verkauft wurden. Ich finde es moralisch nicht sauber, wenn der Urheber nicht sein okay gegeben hat (oder seine Zustimmung offensichtlich unterstellt werden könnte).

Moralische Bewertungen wollte ich absichtlich nicht abgeben.

"Moralisch" sehe ich das aber wohl ähnlich wie du.

Möglicherweise etwas off-topic, aber ich finde, es paßt zumindest so ganz am Rande:

Andererseits habe ich oft das Gefühl, daß gerade im Schriften-/Typografiebereich manchmal etwas seltsame Auffassungen und Wünsche bestehen, wo ich nur den Kopf schütteln kann und mich frage, ob das einfach daran liegt, daß es eine relativ kleine Subkultur ist, die wenig Kontakt zur Außenwelt hat.

Beispiel: Im Fontblog wurde doch mal lamentiert (ich hoffe, ich verwechsle das nicht mit irgendetwas anderem), daß der Schriftentwickler (oder eher -vertreiber) keine Gewinnbeteiligung an Büchern, die mit seiner Schrift gesetzt wurden, erhält und daß man da eventuell die Lizenzvereinbarung ändern müsse. Das finde ich persönlich ziemlich abstrus (warum sollte nicht der Papierhersteller oder der Bleistifthersteller am Harry-Potter-Gewinn beteiligt werden?), aber es schien damals eine voll akzeptierte Überlegung ohne viel Widerspruch zu sein.

Nicht, daß ein solcher Lizenzvertrag illegal oder auch nur illegitim wäre, natürlich kann man sowas vereinbaren. Nur auf solch eine Idee muß man erstmal kommen. Der Gedanke ist mir völlig fremd. Der durchschnittliche Potter-Leser weiß nichtmal, daß Dinge namens "Garamond" oder "Optima" existieren; ich habe da wirklich das Gefühl gehabt, daß jetzt der Schwanz mit dem Hund wedelt.

Vermutlich ein Grund, warum ich trotz Interesses an Schriften ziemlich unbeteiligt danebenstehe und mich nicht groß in diversen Blogs, Foren oder sonstwo beteilige. Es ist irgendwie nicht meine Welt. Und das meine ich wirklich nicht böse oder abwertend.

Geschrieben

ich kann dich verstehen, biete selbst schriften zum verkauf an und erlaube es, in pdf dokumente einzubinden, man kann doch echt nicht erwarten, dass jeder sich meine schrift kauft um was zu sehen. manche foundrys verstehe ich nicht. man kannn doch nicht aus jeden grafiker einen potnzielen raubkopierer machen.

was änderungen betrifft bin ich nicht ganz einverstanden, warum auch?

ich frage mich auch warum du an der schrift (welche den?) was ändern willst?

Geschrieben

Ich will ja nix ändern. :-)

Aber Anwendungsgebiete könnte ich mir schon vorstellen.

Nur übersteigt das eh die Fähigkeiten der aller-allermeisten Menschen. Und bei vielen anderen vermutlich die Bereitschaft, die nötige Zeit zu investieren.

Geschrieben
In diesem Text verwende ich einen Font, den ich legal erworben habe. Ich habe allerdings in diesem Font einige Zeichen etwas mit Fontlab verändert, zb. habe ich einige Zeichen ein paar Grad gedreht (sie waren mir etwas zu schräg). Den veränderten Font habe ich My genannt.

:?:

Geschrieben

Das habe ja nicht ich geschrieben. Sorry wegen der Verwirrung, aber ich bin nicht der OP.

Was er will oder nicht will, das wage ich nicht zu erraten. :-)

Geschrieben
Beispiel: Im Fontblog wurde doch mal lamentiert (ich hoffe, ich verwechsle das nicht mit irgendetwas anderem), daß der Schriftentwickler (oder eher -vertreiber) keine Gewinnbeteiligung an Büchern, die mit seiner Schrift gesetzt wurden, erhält und daß man da eventuell die Lizenzvereinbarung ändern müsse.

Der Gedanke muß erlaubt sein! Warum soll ein Komponist jedes Mal verdienen, wenn sein Werk gespielt wird, der Schriftenmacher aber nur ein einziges Mal mit dem Kauf?

Warum soll ich für die bescheuerte Schrift, die ich nur einmalig zum Gestalten einer Einladung zur Harry-Potter-Lesung brauche, genauso viel zahlen wie für die Palatino, die ich täglich für alles mögliche benutze?

Wirklich offensichtlich ist das nicht immer, warum hier dieses Lizenzmodell angewendet wird und dort jenes. Bei Software etwa war nie jemand auf die Idee gekommen, für einen einmaligen Programmieraufwand Geld pro installierter Version zu verlangen. Programme waren Teil des Rechners oder waren frei -- wie kann man für Kopien, deren Herstellung nichts kostet, Geld verlangen? War damals unverständlich, hat einen Herrn Gates, der als erster auf die Idee kam, aber zu bescheidenem Wohlstand gebracht.

Andererseits stehen die Chancen, so etwas heute einzuführen, natürlich deutlich schlechter als die der Alemannia, am Karnevalssamstag noch einmal die Bayern zu schlagen.

Der durchschnittliche Potter-Leser weiß nichtmal, daß Dinge namens "Garamond" oder "Optima" existieren

Vielleicht eine interessante Gelegenheit, es sie zu lehren: »Warum ist der neue Band denn so schwer zu lesen?« -- »Weil die guten Schriften zu teuer waren!« (-;

Gruß, Philipp.

Geschrieben
Beispiel: Im Fontblog wurde doch mal lamentiert (ich hoffe, ich verwechsle das nicht mit irgendetwas anderem), daß der Schriftentwickler (oder eher -vertreiber) keine Gewinnbeteiligung an Büchern, die mit seiner Schrift gesetzt wurden, erhält und daß man da eventuell die Lizenzvereinbarung ändern müsse.

Der Gedanke muß erlaubt sein! Warum soll ein Komponist jedes Mal verdienen, wenn sein Werk gespielt wird, der Schriftenmacher aber nur ein einziges Mal mit dem Kauf?

Random House verkauft nicht "die Aufführung" einer tollen Schrift, sondern ein Kinder- und Erwachsenenbuch.

Die Schrift hat mit dem kreativen Schaffen des Werks rein gar nichts zu tun. Ich bezweifle auch, daß JKR da überhaupt mitgeredet hat.

Wie gesagt, der Bleistifthersteller, dessen Produkte JKR beim Konzept-Schreiben in Massen verwendet hat, hat ein deutlich größeres Anrecht auf eine prozentuale Beteiligung.

Und bei ihm ist es schon offensichtlich lächerlich.

Geschrieben

ein bleistift ist ein industrielles massenprodukt, was man wohl mit schriften nicht wergleichen kann, illustratoren und fotografen werden auch je nach einsatz belohnt.

bei schriften wäre es aber kaum kontrolierbar, eine GEMA für schriften will doch niemand haben.

Geschrieben

Wie gesagt, >99% der Harry-Potter-Leser ist die Schrift egal. Sie ist ebenso "industrielles Massenprodukt". Der Verlag nimmt vermutlich einfach, was er für solche Bücher immer nimmt.

Bei einem Kunstband oder sowas mag man ja mal kurz drüber nachdenken, aber bei einem Roman? Ich bitte dich...

Geschrieben
Wie gesagt, >99% der Harry-Potter-Leser ist die Schrift egal. Sie ist ebenso "industrielles Massenprodukt". Der Verlag nimmt vermutlich einfach, was er für solche Bücher immer nimmt.

Bei einem Kunstband oder sowas mag man ja mal kurz drüber nachdenken, aber bei einem Roman? Ich bitte dich...

klar ist es den lesern egal, verlage hätten bestimmt eine fontflatrate,

warum soll es bei einem kunstband anders sein, nur weil der leser mehr anspruch hat? das wäre ungerecht.

Geschrieben

Ich finde das ja auch Blödsinn, ich sage nur, daß man da eher drüber nachdenken könnte.

Im Extremfall "Buch *über* die Frutiger" fände ich es hingegen fast schon wieder angemessen. :-)

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