Willi Meyer Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 Ist es eigentlich Aufgabe eines Typografen sich um die Uhrheberrechte zu kümmern, wenn er ein Buch mit verschiedenen Artikeln von verschiedenen Autoren layoutet, die in ihren Artikeln rechtlich geschützte Bilder verwenden. Oder ist es Aufgabe der Autoren? Habe gerade so einen Fall, dass der Autor meint, dass er sich nicht um die Uhrheberrechte gekümmert hat und mir jetzt die Adressen geschickt hat. Ich habe das im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Mache das zum 1. Mal.
FlorianG Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 Lieber Willi Allgemein lässt sich Deine Frage natürlich nicht beantworten, da es vom jeweiligen Verlagsvertrag abhängt, wie das geregelt ist. Gewöhnlich sind aber die Verfasser der einzelnen Beiträge dafür verantwortlich, die Nutzungsrechte für fremde Bildvorlagen abzuklären und auf eigene Kosten einzuholen. Du sprichst von ›Kostenvoranschlag‹; hast Du mit den Autoren keinen Vertrag abgeschlossen? Offenbar kümmerst Du Dich um die Einrichtung des Buchs. Gibt es auch noch einen Herausgeber? Ein Verlagslektorat? In aller Regel wird ja ein Sammelband als Geschäft zwischen Herausgeber (und den einzelnen Autoren) und Verlag abgeschlossen. Wenn Du ›nur‹ für die Gestaltung und Einrichtung zuständig bist, hast Du eigentlich mit den Bildrechten nichts am Hut. Grüße FlorianG
Bleisetzer Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 Wie wäre es denn 'mal, wenn mal jemand der Herren Administratoren nebenher einmal die Überschrift korrigiert. Das ist doch peinlich in einem Forum der Druckvorstufe. Georg
Norbert P Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 Ja, fast jeder Verlagsvertrag enthält so einen Paragrafen, dass sich Autor, Herausgeber etc. um die Rechte zu kümmern haben. Oft macht esa auch der Verlag direkt. Nie aber der grafische Dienstleister. Sollst du für den Autor bloß die Rechte abklären (das muss er extra bezahlen) oder sollst du sie auch noch besorgen? (das geht gar nicht). Generell ist es letztlich die Aufgabe des Verlages, sich um die Rechtelage zu kümmern - sprich dort mit dem zuständigen Lekotr/Redakteur/Hersteller. Die "Adressen" hätte der Autor nicht dir, sondern dem Verlag schicken müssen.
RobertMichael Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 Wie wäre es denn 'mal, wenn mal jemand der Herren Administratoren nebenher einmal die Überschrift korrigiert. Das ist doch peinlich in einem Forum der Druckvorstufe. Georg daran sieht man das alle hier 'nebenbei' auch noch arbeiten – müssen, dürfen. paragrafen, habe ich auch noch nicht gelesen, scheint aber richtig zu sein. ein graf in einem paraglider = paragraf.
Bleisetzer Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 Wie wäre es denn 'mal, wenn mal jemand der Herren Administratoren nebenher einmal die Überschrift korrigiert. Das ist doch peinlich in einem Forum der Druckvorstufe. Georg daran sieht man das alle hier 'nebenbei' auch noch arbeiten – müssen, dürfen. paragrafen, habe ich auch noch nicht gelesen, scheint aber richtig zu sein. ein graf in einem paraglider = paragraf. Naja, die Herren Kreativen halt.. Als Schriftsetzer springt einem so etwas sofort ins Auge.
Norbert P Geschrieben März 19, 2007 Geschrieben März 19, 2007 ein graf in einem paraglider = paragraf. -graf: Paragraf (!) 32 der amtlichen Regelung. Wenn du vor allem Kinderbücher machen würdest, wärest du auch so progressiv in deiner Rechtschreibung :wink:
Willi Meyer Geschrieben März 19, 2007 Themen-Ersteller Geschrieben März 19, 2007 Danke für eure Antworten. Der Fehler im Titel war wirklich eine Nummer für sich. :o So weckt man Interesse. :wink: Ich werde mich mit dem Herausgeber in Verbindung setzen.
Pachulke Geschrieben Dezember 5, 2007 Geschrieben Dezember 5, 2007 Immerhin findet Google das Wort »Uhrheberrecht« 18.300 mal. Z. B.: http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Uhrheberrecht
Gast Geschrieben Dezember 6, 2007 Geschrieben Dezember 6, 2007 Ich habe draufhin mal versucht, ob ich ein Uhrheberrecht an meiner Uhr verwirklichen kann: es hat geklappt. Nun müßte ich noch herausfinden, ob andere ein ähnliches Recht an meiner Uhr geltend machen können. Gibt es auch vielleicht eine Uhrheberpflicht? Jedenfalls würde ich als erster Uhrheber meiner Uhr ein Ur-Uhrheberrecht herleiten.
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