Jump to content
Postkarten-ABC zum Sammeln oder Verschenken …

Abbildungen in wissenschaftlichen Publikationen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist es richtig, dass die Verwendung von unveränderten Abbildungen in wissenschaftlichen Publikationen als Bildzitate gelten und deshalb bei korrekter Angabe der Quelle keine Urheberrechte verletzt werden? Wie groß dürfen die Abbildungen maximal sein?

Geschrieben

Ach wenn die Welt doch so schön einfach wäre! :)

Woher kommen die originalen Bilder? Selbst wenn Du selber veröffentlich hast und wieder veröffentlichen möchtest, mußt Du die Genehmigung des Verlages einholen, bei welchem die Bilder zuerst veröffentlich wurden. Die schicken Dir auch gleich das Format, in welchem sie den Verweis auf die Erstpublikation haben möchten (das kann bei manchen wiss. Verlagen recht speziell sein, es lohnt sich daher immer, nachzufragen).

Wenn Du nicht selber publiziert hast dann mußt Du Dich wegen der Abbildungen sowieso an den Verlag wenden; der klärt dann auch gleich die Rechtslage. Wendest Du Dich an die Autoren, so können diese Dir zwar vielleicht die Bilddateien zur Verfügung stellen, eine Genehmigung zur erneuten Publikation desjenigen Verlages, welcher zuerst veröffentlich hat, ist aber i.d.R. noch immer notwendig. Ich würde im Zweifelsfall immer nachfragen, denn der nächste Verlag prüft natürlich nicht in jedem Fall, daß Du bei Publikation auch alle Genehmigungen hast. Das mußt Du schon selber erledigen.

Richtig ist allerdings daß normalerweise keine Gebühren zu entrichten sind sondern der korrekte Verweise auf die Quelle ausreicht.

Grüße,

Christian

Geschrieben

Danke für die Antwort.

Gehe ich von § 51 UrhG aus, steht da nichts von Genehmigung einholen, sondern nur von korrekter Quellenangabe.

Aber ich bin kein Jurist und bin mir nun trotzdem noch nicht sicher.

Geschrieben

Das hängt ja auch davon ab, wo und was genau publiziert wurde. Ich spreche hier für naturwissenschaftliche Publikationen. Die werden zu einem nicht unerheblichen Teil in Amerika publiziert und dort schert man sich natürlich herzlich wenig darum, was in §51 UrhG steht. Man unterschreibt nämlich bei der Publikation, daß man einen nicht unerheblichen Teil der Rechte an den Verlag abtritt. In jedem Fall kann es nicht schaden, bei dem Verlag, bei welchem die Bilder ursprünglich publiziert wurden, nachzufragen. Die sind normalerweise recht hilfreich.

Nebenbei: Ich habe den anderen Thread erst später gelesen. Wenn Du das für Autoren machen mußt, dann ist es an denen, die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Du mußt sie nur ggf. darauf hinweisen.

Grüße,

Christian

Geschrieben

Lieber Willi

Was heißt ›Abbildungen‹, und was ›wissenschaftliche Publikation‹? Was Crudolph geschrieben hat, ist alles richtig. Dies gilt insbesondere, falls Sie aus einem bestehenden Buch z. B. ein Diagramm oder ähnliches übernehmen. Wenn es sich jedoch um ›Bilder‹, das heißt z. B. um Abbildungen bestehender Gemälde etc. handeln sollte, ist die Sache oft um einiges komplizierter. Dann reicht es u. U. nicht, nur die Erlaubnis der Erstpublikation einzuholen. – Aber da müsste man schon mehr über Ihr Projekt wissen.

Beste Grüße

FlorianG

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Einloggen

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Pavillon Gotisch: exklusiv erhältlich für Unterstützer von Typografie.info oder der Pavillon-Presse.
×
×
  • Neu erstellen...

🍪 Hinweis:

Wir benutzen funktionale Cookies.