Jump to content
Dein Geheimtipp für perfekte Typografie – Jetzt 40% Rabatt sichern!

Kurzbeleg und Punktsetzung

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich bin ganz neu hier. Danke, dass ich dieses Forum benutzen darf.

Folgendes: Ich habe noch keine Regel dafür gefunden, wo der Punkt bei einem Kurzbeleg in einem indirekten Zitat im Text gehört.

1.) Das ist ein Satz. Und das ist auch einer. (vgl. Mair 2005, p. 34) Der Satz geht gleich weiter ...

2.) Das ist ein Satz. Und das ist auch einer (vgl. Mair 2005, p. 34). Der Satz geht gleich weiter ...

3.) Das ist ein Satz. Und das ist auch einer. (vgl. Mair 2005, p. 34). Der Satz geht gleich weiter ...

Was ist nun richtig? Jemand Rat?

Danke,

Christoph.

Geschrieben

Ich würde auch meinen, 2 sei richtig. Denn der Klammerinhalt gehört zum zweiten Satz, sollte also auch innerhalb dessen Grenzen, also vor dem Punkt stehen. Bei Var. 1 würde er zum nächsten Satz gehören, Var. 3 macht so gar keinen Sinn, denn zum Einen wird die Belegstelle aus dem betreffenden Satz ausgegliedert, zum Anderen ist sowas kein eigenständiges satzartiges Gebilde und "verdient" keinen Punkt.

Steht auch so (oder so ähnlich) in §§ 86-88 der neuen amtlichen Regelung (§ 86, 4).

Geschrieben
Ich würde auch meinen, 2 sei richtig. Denn der Klammerinhalt gehört zum zweiten Satz, sollte also auch innerhalb dessen Grenzen, also vor dem Punkt stehen.

Ich tendiere auch zu 2, nur das Problem ist das: Ein "Vgl." bezieht sich ja meist nicht nur auf einen Satz, sondern auf mehrere. Wenn man z.B. einen kompletten Absatz hat, dann ist das (siehe unten) m.E. besser:

Das ist ein Satz.  Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. (vgl. Mair 2007, p. 45-6)

Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz ...

Wenn man aber keinen Absatz hat, dann bezieht sich Variante 2 nur auf einen Satz, was aber ja oft gar nicht stimmt.

Das ist ein Satz.  Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz (vgl. Mair 2007, p. 45-6).  Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz ...

Ich weiß, dass das spitzfindig ist, aber ich hätte gerne Klarheit. Wo kann man hier nachschlagen?

Geschrieben
Ich weiß, dass das spitzfindig ist, aber ich hätte gerne Klarheit.

Das ist nicht spitzfindig, sondern berechtigt. Aber Deine Beispiele deuten schon an: eine rein typographische Lösung, die allen Fällen gerecht wird, kann es nicht geben (man will ja nicht anfangen, zusammenhängende Gedanken zu klammern, wenn sie einen gemeinsamen Bezug haben).

Es wird immer auf geeignete Formulierung ankommen, um Zweifelsfälle abzudecken. Dazu wird üblicherweise einem übernommenen Gedankengang, der sich über mehrere Sätze erstreckt, eine Floskel übergeordnet (meist vorangestellt), bei der dann die Angabe steht:

Später wurde diese Argumentation in Typonien weiterentwickelt (vgl. Sman2007): Du wirst erstens für jeden Fall eine sinnvolle Fomulierung finden können, die Du aber zweitens immer auch mißverstehen kannst, wenn Du das unbedingt willst. Drittens wird sich für jede Lösung mit raffinierten Zeichensetzungsregeln aber auch immer ein Beispiel finden, wo selbige versagen. Und auch dieser Satz bezieht sich noch darauf.

Oder kurz: wenn man nicht rechtzeitig aufhört, ein Regelwerk im Detail durch den gesunden Menschenverstand abzulösen, endet man beim deutschen Steuerrecht.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Einloggen

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

Unser Typografie-Netzwerk

FDI Type Foundry besuchen
Typography.guru – der englischsprachige Ableger von Typografie.info.
Die Datenbank der Schriftmuster der Welt.
Die besten Typografie-Neuigkeiten aus aller Welt bequem per E-Mail erhalten.
Pavillon Gotisch: exklusiv erhältlich für Unterstützer von Typografie.info oder der Pavillon-Presse.
×
×
  • Neu erstellen...

🍪 Hinweis:

Wir benutzen funktionale Cookies.