Poms Geschrieben Oktober 18, 2007 Geschrieben Oktober 18, 2007 Hallo, hmm, Problem macht mir die mit bold ausgezeichnete Stelle. Die Auslassungspunkte stehen ja (wahrscheinlich) für einen Satzanfang, dann müsste doch "Die" kleingeschrieben werden. Dem ist hier aber nicht so. Text ist ein Quote eines Landesdenkmalamts. Was meint ihr, wie ist die Konvention? „Die Musterstraße 33 ist ein typischer Vertreter spätbarocker Bauweise mit städtischem Anspruch. … Die sehr gut erhaltene Hausstruktur mit den typischen Grundrissen und die außergewöhnlich umfangreich überlieferten Ausbaudetails wie Fenster, Türen, Lamberien und Stuckkehlen in den Stuben belegen dies. Grüße
hey Geschrieben Oktober 18, 2007 Geschrieben Oktober 18, 2007 Wenn ganze Sätze ausgespart werden, setzte ich das Ausslassungszeichen in eckige Klammern. […] Ich finde, dass macht es recht deutlich und diese Lösung scheint mir auch nicht unkonventionell zu sein.
ThierryM Geschrieben Oktober 18, 2007 Geschrieben Oktober 18, 2007 „Die Musterstraße 33 ist ein typischer Vertreter spätbarocker Bauweise mit städtischem Anspruch. … Die sehr gut erhaltene Hausstruktur mit den typischen Grundrissen und die außergewöhnlich umfangreich überlieferten Ausbaudetails wie Fenster, Türen, Lamberien und Stuckkehlen in den Stuben belegen dies. Solange du spekulieren musst, wofür die Auslassungspunkte stehen, gibt es nur eines: Großschreibung, denn es folgt ein vollständiger Satz, und der beginnt im Deutschen mit Versal. Stehen die Auslassungspunkte für einen ganzen Satz, liegst du in jedem Fall richtig. Lautet das Original hingegen beispielsweise »mit städtischem Anspruch. Unter anderem die sehr gut erhaltene Hausstruktur usw.«, könnte man die Auslassung wie folgt kennzeichnen: »mit städtischem Anspruch. […] [D]ie sehr gut erhaltene Hausstruktur usw.«, um zu zeigen, dass im Original kein großer Anfangsbuchstabe stand, man aus orthografischen Gründen aber im Zitat einen setzen wollte. In vielen Fällen wird auf die Klammern um den redaktionell eingefügten großen Anfangsbuchstaben verzichtet – und auf die Klammern um die Auslassungspunkte ebenfalls. Zumindest Letztere würde ich trotzdem setzen, weil sie verdeutlichen, welche Auslassungspunkte zum zitierten Text gehören und welche einen Eingriff in denselben kennzeichnen. Bye Thierry – ausnahmsweise mit Großbuchstaben 8)
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