Microboy Geschrieben November 26, 2007 Geschrieben November 26, 2007 ich habe immer öfter das problem das ich beispielsweise online etwas in den usa bestelle und keinerlei rechnung erhalte. es gibt lediglich eine mail mit einer bestätigung der bestellung und das war es. bekomme ich mit solchen email- pseudo-rechnungen probleme beim finanzamt? wie sind eure erfahrungen? sind rechnungen in den usa bei online- bestellungen unüblich oder hatte ich einfach nur pech?
Bleisetzer Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 ich habe immer öfter das problem das ich beispielsweise online etwas in den usa bestelle und keinerlei rechnung erhalte. es gibt lediglich eine mail mit einer bestätigung der bestellung und das war es. bekomme ich mit solchen email- pseudo-rechnungen probleme beim finanzamt? wie sind eure erfahrungen? sind rechnungen in den usa bei online- bestellungen unüblich oder hatte ich einfach nur pech? Grundsätzlich bekommst Du natürlich bei Käufen aus dem In- und Ausland gleichermaßen korrekte Rechnungen. Genau so grundsätzlich wírd vom deutschen Finanzamt jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, daß nur Rechnungen im Original akzeptiert werden. Oder solche, die zwar per ePost verschickt wurde, jedoch gesondert zertifiziert sind, siehe u.a.: http://www.google.de/search?hl=de&q=dig ... zamt&meta= In der Praxis ist dies jedoch eine Grauzone und es gibt z.B. viele Dienstleister, die sich nicht daran halten, weil der Aufbau eines Systems zum Versenden von Rechnungen mit digitaler Signatur kostenaufwendig ist. Davon abgesehen, daß diese Regelung auch nur für die BRD gilt. (Was aber für Dich als in Deutschland Steuerpflichtiger allein ausschlaggebend ist). Andererseits: Eine Rechnung aus den VSvA enthält keine deutsche Umsatzsteuer, die Du geltend machen könntest. Ein Einreichen mit Deiner Steuererklärung verringert also "nur" den zu versteuernden Gewinn. Somit solltest Du erwägen, wie hoch der Betrag ist. Wenn es sich "nur" um einen zweistelligen Betrag handelt, dann mußt Du auch den Arbeitsaufwand des Einbuchens bei Dir und evtl. später beim Steuerberater miteinbeziehen. Quittungen unter 5 Euro werfe ich grundsätzlich weg. Der Aufwand wäre höher als der Steuervorteil. Letztendlich: Ich würde solche Anbieter meiden, sofern es Methode hat, dort keine Rechnungen zu versenden. In vielen Fällen umgehen Anbieter, auch oder gerade in Deutschland, die Rechtslage mit der Zertifizierung, indem sie ein Kundenportal einrichten und Dir bei einem Kauf einen sog. "Deep-Link" zusenden. Der führt Dich dann zu einer elektronischen HTML-Rechnung, die Du ausdrucken kannst. Eine solche Rechnung setzt keine Zertifizierung voraus, da Du Dich ja im Kundenportal legitimieren mußt. Georg
Pachulke Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 Genau so grundsätzlich wírd vom deutschen Finanzamt jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, daß nur Rechnungen im Original akzeptiert werden. Oder solche, die zwar per ePost verschickt wurde, jedoch gesondert zertifiziert sind…Also im Normalfall generiert der Versender doch eine .pdf-Datei, die ich mir auf dem heimischen Drucker ausdrucke. Da ist nichts elektronisch signiert oder certifiziert. Die buche ich ganz normal ein. Worin besteht denn nun der nachvollziehbare Unterschied, ob der Lieferant die Rechnung selbst ausdruckt und mir per Post schickt oder ob er sie als Datei schickt und ich sie ausdrucke? Auch eine analoge Rechnung ist ja im Normalfall nicht signiert.Quittungen unter 5 Euro werfe ich grundsätzlich weg. Der Aufwand wäre höher als der Steuervorteil.Kommt drauf an. Ich bin schon mal wegen eines ganz geringfügigen Betrages (zweistellig), beinahe bilanzpflichtig geworden. Da hätte ein paar 5-Euro-Quittungen den Ausschlag geben können. Und wenn man dann den bureaukratischen Aufwand einer Bilanz abwägt gegen den Aufwand, ein paar Zettel mehr aufzukleben…
Microboy Geschrieben November 27, 2007 Themen-Ersteller Geschrieben November 27, 2007 Da es sich um mehrere Schriftanbietern handelt werde ich wohl nicht einfach verzichten oder ausweichen können. Und zweistelligen Beträge summieren sich übers Jahr gern zu vierstelligen Beträgen. Ich denke da lohnen sich die zwei Minuten für Einbuchen und Abheften schon. Auch Kleinvieh macht Mist! Und falls ich mal eine Steuerprüfung habe müssen die Jungs von Finanzamt wenigstens was tun für ihr Geld ... Die Regelungen zur elektronischen Zertifizierung kenne ich. Ich frage mich nur wer einer ausgedruckten PDF-Datei ansieht, dass sie mal elekronisch Zertifiziert war. 8)
Bleisetzer Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 Genau so grundsätzlich wírd vom deutschen Finanzamt jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, daß nur Rechnungen im Original akzeptiert werden. Oder solche, die zwar per ePost verschickt wurde, jedoch gesondert zertifiziert sind…Also im Normalfall generiert der Versender doch eine .pdf-Datei, die ich mir auf dem heimischen Drucker ausdrucke. Da ist nichts elektronisch signiert oder certifiziert. Die buche ich ganz normal ein. Worin besteht denn nun der nachvollziehbare Unterschied, ob der Lieferant die Rechnung selbst ausdruckt und mir per Post schickt oder ob er sie als Datei schickt und ich sie ausdrucke? Auch eine analoge Rechnung ist ja im Normalfall nicht signiert. Ehend. Und somit hat sie auch kein Zertifikat. Es macht wenig Sinn, über die Logik nachzudenken. Das ist halt die rechtliche Lage. Bei einer Steuerprüfung wird das Finanzamt wohl nichts gegen diese Rechnungen einwenden, weil sie ja selbst die Sachlage kennen. Aber sie könnten, wenn sie wollen... Diese Situation wird eher von Mitbewerbern genutzt, um einem Konkurrenten Schwierigkeiten zu machen. Ein Versenden von PDF-Rechnungen per Email ohne Zertifikat ist abmahnwürdig. (Der Ausdruck stammt nicht von mir). Quittungen unter 5 Euro werfe ich grundsätzlich weg. Der Aufwand wäre höher als der Steuervorteil.Kommt drauf an. Ich bin schon mal wegen eines ganz geringfügigen Betrages (zweistellig), beinahe bilanzpflichtig geworden. Da hätte ein paar 5-Euro-Quittungen den Ausschlag geben können. Und wenn man dann den bureaukratischen Aufwand einer Bilanz abwägt gegen den Aufwand, ein paar Zettel mehr aufzukleben… Stimmt auch wiederum... So oder so: Sch... Georg
Bleisetzer Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 Da es sich um mehrere Schriftanbietern handelt werde ich wohl nicht einfach verzichten oder ausweichen können. Und zweistelligen Beträge summieren sich übers Jahr gern zu vierstelligen Beträgen. Ich denke da lohnen sich die zwei Minuten für Einbuchen und Abheften schon. Auch Kleinvieh macht Mist! Und falls ich mal eine Steuerprüfung habe müssen die Jungs von Finanzamt wenigstens was tun für ihr Geld ... Stimmt. Also bestehe auf Zusendung einer Rechnung. Übrigens: Das amerikanische Finanzamt versteht in solchen Dingen genau so wenig Spaß wie das deutsche oder jedes andere auf der Welt. Wenn ein Dienstleister ohne Rechnung verschickt, dann kommt leicht der Verdacht des "Schwarverkaufs" auf. Dem wird sich auch ein amerikanischer Anbieter ungern aussetzen. Die Regelungen zur elektronischen Zertifizierung kenne ich. Ichfrage mich nur wer einer ausgedruckten PDF-Datei ansieht, dass sie mal elekronisch Zertifiziert war. 8) Ich habe es unten bereits beschrieben. Die Rechtslage ist wie sie ist. Und dient nun diversen Abmahnvereinen, Rechtsanwälten oder auch mißliebigen Konkurrenten als Knüppel. Der Markt ist hart. Ihr wollt ihn so. Also müßt Ihr damit leben. Gut, wenn man die Regeln dort kennt :)
Microboy Geschrieben November 27, 2007 Themen-Ersteller Geschrieben November 27, 2007 eine rechnung habe auf nachfrage erhalten - ärgerlich das man überhaupt nachfragen muss! drei weitere rechnungen von font bureau fehlen noch und bis jetzt hat niemand auf meine anfrage per email/fax geantwortet. :?
Bleisetzer Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 eine rechnung habe auf nachfrage erhalten - ärgerlichdas man überhaupt nachfragen muss! drei weitere rechnungen von font bureau fehlen noch und bis jetzt hat niemand auf meine anfrage per email/fax geantwortet. :? Joh... In Deutschland kaufen. Nicht nur der Überzeugung wegen... :)
Microboy Geschrieben November 27, 2007 Themen-Ersteller Geschrieben November 27, 2007 In Deutschland kaufen.Nicht nur der Überzeugung wegen... :) man kann aber nur in deutschland kaufen was es auch in deutschland gibt! und gerade bei kleinen schriftanbietern sieht es mitunter sehr schlecht aus. das selbe gilt auch für antiquarische bücher und dergleichen! und wenn es die sachen hier gibt dann oft zum doppelten preis - so dick hab ich es aber leider nicht. 8)
Bleisetzer Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 Gerade ist mir noch etwas eingefallen: Es gibt doch eine Netzseite mit dem konkreten Angebot des Anbieters. Inkl. Preis etc. Und Du zahlst doch sicher mit Deiner Kreditkarte oder PayPal o.ä. Mir ist das tatsächlich auch schon so gegangen wie Dir. Ich habe dann die Angebotsseite ausgedruckt und zusätzlich den Zahlungsbeleg angeheftet. Und das hat bei der Steuererklärung tatsächlich immer ausgereicht. Wie gesagt: Das Finanzamt in Deutschland wird vor allem dann sehr knibbelig, wenn es eine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist. Denn dann bist Du ja eine Art Geldeinzugzentrale für das Finanzamt und holst für die die 19 Prozent Umsatzsteuer, die Du dann an das Finanzamt weiterleitest. Rechnungen aus den VSvA beinhalten eh keine deutsche Umsatzsteuer, also verdient das deutsche Finanzamt nichts daran. Georg
Microboy Geschrieben November 27, 2007 Themen-Ersteller Geschrieben November 27, 2007 ich denke das finanzamt wird sich überzeugen lassen. mich ärgert trotzdem die fehlende rechnung bei einem schriftkauf von 200 dollar ... so groß ist der aufwand doch nicht. und mittlerweile habe ich die dritte email geschickt und immer noch keine antwort.
Nike Geschrieben November 27, 2007 Geschrieben November 27, 2007 ausserdem möchte man doch sicherlich vom schwachen dollar profitieren =)
RobertMichael Geschrieben November 28, 2007 Geschrieben November 28, 2007 ich denke das finanzamt wird sich überzeugen lassen. mich ärgert trotzdem die fehlende rechnung bei einem schriftkauf von 200 dollar ... so groß ist der aufwand doch nicht. und mittlerweile habe ich die dritte email geschickt und immer noch keine antwort. unser steuerberater ist auch mit einem paypalausdruck, einem ausdruck der webseite was die schrift gekostet hat und ggf. einem ausdruck der mail mit den bestellinformationen zufrieden. so richtige probleme gabs da noch nie.
Gast Geschrieben November 28, 2007 Geschrieben November 28, 2007 Habe mehrfach aus dem Ausland Sachen geschickt bekommen, aus den VSvA, auch Rußland und der tschechischen Republik (bevor die zolltechnisch Inland wurde). Da mußte ich für die Zollberechnung den Kaufpreis nachweisen. Mit dem Ausdruck der gewonnen Ebay-auktion und den ausgetauschten Emails hat sich der Zoll prompt zufrieden gegeben, und der Steuerberater auch, die Ausgaben sind anerkannt worden. Dem Staat nix schenken!
Bleisetzer Geschrieben November 28, 2007 Geschrieben November 28, 2007 Dem Staat nix schenken! Nä! Dem nie nich...
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