Jump to content
Jetzt mit der Creative Cloud starten und 50 % Rabatt auf das erste Jahr sichern. (Bis 29.11.2024)

fehlende rechnungen aus dem ausland

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich habe immer öfter das problem das ich beispielsweise

online etwas in den usa bestelle und keinerlei rechnung

erhalte. es gibt lediglich eine mail mit einer bestätigung der

bestellung und das war es. bekomme ich mit solchen email-

pseudo-rechnungen probleme beim finanzamt? wie sind

eure erfahrungen? sind rechnungen in den usa bei online-

bestellungen unüblich oder hatte ich einfach nur pech?

:shock:

Geschrieben
ich habe immer öfter das problem das ich beispielsweise

online etwas in den usa bestelle und keinerlei rechnung

erhalte. es gibt lediglich eine mail mit einer bestätigung der

bestellung und das war es. bekomme ich mit solchen email-

pseudo-rechnungen probleme beim finanzamt? wie sind

eure erfahrungen? sind rechnungen in den usa bei online-

bestellungen unüblich oder hatte ich einfach nur pech?

:shock:

Grundsätzlich bekommst Du natürlich bei Käufen aus dem In- und Ausland gleichermaßen korrekte Rechnungen.

Genau so grundsätzlich wírd vom deutschen Finanzamt jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, daß nur Rechnungen im Original akzeptiert werden. Oder solche, die zwar per ePost verschickt wurde, jedoch gesondert zertifiziert sind, siehe u.a.:

http://www.google.de/search?hl=de&q=dig ... zamt&meta=

In der Praxis ist dies jedoch eine Grauzone und es gibt z.B. viele Dienstleister, die sich nicht daran halten, weil der Aufbau eines Systems zum Versenden von Rechnungen mit digitaler Signatur kostenaufwendig ist. Davon abgesehen, daß diese Regelung auch nur für die BRD gilt. (Was aber für Dich als in Deutschland Steuerpflichtiger allein ausschlaggebend ist).

Andererseits: Eine Rechnung aus den VSvA enthält keine deutsche Umsatzsteuer, die Du geltend machen könntest. Ein Einreichen mit Deiner Steuererklärung verringert also "nur" den zu versteuernden Gewinn. Somit solltest Du erwägen, wie hoch der Betrag ist. Wenn es sich "nur" um einen zweistelligen Betrag handelt, dann mußt Du auch den Arbeitsaufwand des Einbuchens bei Dir und evtl. später beim Steuerberater miteinbeziehen. Quittungen unter 5 Euro werfe ich grundsätzlich weg. Der Aufwand wäre höher als der Steuervorteil.

Letztendlich: Ich würde solche Anbieter meiden, sofern es Methode hat, dort keine Rechnungen zu versenden. In vielen Fällen umgehen Anbieter, auch oder gerade in Deutschland, die Rechtslage mit der Zertifizierung, indem sie ein Kundenportal einrichten und Dir bei einem Kauf einen sog. "Deep-Link" zusenden. Der führt Dich dann zu einer elektronischen HTML-Rechnung, die Du ausdrucken kannst. Eine solche Rechnung setzt keine Zertifizierung voraus, da Du Dich ja im Kundenportal legitimieren mußt.

Georg

Geschrieben
Genau so grundsätzlich wírd vom deutschen Finanzamt jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, daß nur Rechnungen im Original akzeptiert werden. Oder solche, die zwar per ePost verschickt wurde, jedoch gesondert zertifiziert sind…
Also im Normalfall generiert der Versender doch eine .pdf-Datei, die ich mir auf dem heimischen Drucker ausdrucke. Da ist nichts elektronisch signiert oder certifiziert. Die buche ich ganz normal ein. Worin besteht denn nun der nachvollziehbare Unterschied, ob der Lieferant die Rechnung selbst ausdruckt und mir per Post schickt oder ob er sie als Datei schickt und ich sie ausdrucke? Auch eine analoge Rechnung ist ja im Normalfall nicht signiert.
Quittungen unter 5 Euro werfe ich grundsätzlich weg. Der Aufwand wäre höher als der Steuervorteil.
Kommt drauf an. Ich bin schon mal wegen eines ganz geringfügigen Betrages (zweistellig), beinahe bilanzpflichtig geworden. Da hätte ein paar 5-Euro-Quittungen den Ausschlag geben können. Und wenn man dann den bureaukratischen Aufwand einer Bilanz abwägt gegen den Aufwand, ein paar Zettel mehr aufzukleben…
Geschrieben

Da es sich um mehrere Schriftanbietern handelt werde ich wohl

nicht einfach verzichten oder ausweichen können.

Und zweistelligen Beträge summieren sich übers Jahr gern zu

vierstelligen Beträgen. Ich denke da lohnen sich die zwei Minuten

für Einbuchen und Abheften schon. Auch Kleinvieh macht Mist!

Und falls ich mal eine Steuerprüfung habe müssen die Jungs von

Finanzamt wenigstens was tun für ihr Geld ...

Die Regelungen zur elektronischen Zertifizierung kenne ich. Ich

frage mich nur wer einer ausgedruckten PDF-Datei ansieht, dass

sie mal elekronisch Zertifiziert war.

8)

Geschrieben
Genau so grundsätzlich wírd vom deutschen Finanzamt jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, daß nur Rechnungen im Original akzeptiert werden. Oder solche, die zwar per ePost verschickt wurde, jedoch gesondert zertifiziert sind…
Also im Normalfall generiert der Versender doch eine .pdf-Datei, die ich mir auf dem heimischen Drucker ausdrucke. Da ist nichts elektronisch signiert oder certifiziert. Die buche ich ganz normal ein. Worin besteht denn nun der nachvollziehbare Unterschied, ob der Lieferant die Rechnung selbst ausdruckt und mir per Post schickt oder ob er sie als Datei schickt und ich sie ausdrucke? Auch eine analoge Rechnung ist ja im Normalfall nicht signiert.

Ehend.

Und somit hat sie auch kein Zertifikat.

Es macht wenig Sinn, über die Logik nachzudenken. Das ist halt die rechtliche Lage. Bei einer Steuerprüfung wird das Finanzamt wohl nichts gegen diese Rechnungen einwenden, weil sie ja selbst die Sachlage kennen. Aber sie könnten, wenn sie wollen...

Diese Situation wird eher von Mitbewerbern genutzt, um einem Konkurrenten Schwierigkeiten zu machen. Ein Versenden von PDF-Rechnungen per Email ohne Zertifikat ist abmahnwürdig. (Der Ausdruck stammt nicht von mir).

Quittungen unter 5 Euro werfe ich grundsätzlich weg. Der Aufwand wäre höher als der Steuervorteil.
Kommt drauf an. Ich bin schon mal wegen eines ganz geringfügigen Betrages (zweistellig), beinahe bilanzpflichtig geworden. Da hätte ein paar 5-Euro-Quittungen den Ausschlag geben können. Und wenn man dann den bureaukratischen Aufwand einer Bilanz abwägt gegen den Aufwand, ein paar Zettel mehr aufzukleben…

Stimmt auch wiederum...

So oder so: Sch...

Georg

Geschrieben
Da es sich um mehrere Schriftanbietern handelt werde ich wohl

nicht einfach verzichten oder ausweichen können.

Und zweistelligen Beträge summieren sich übers Jahr gern zu

vierstelligen Beträgen. Ich denke da lohnen sich die zwei Minuten

für Einbuchen und Abheften schon. Auch Kleinvieh macht Mist!

Und falls ich mal eine Steuerprüfung habe müssen die Jungs von

Finanzamt wenigstens was tun für ihr Geld ...

Stimmt. Also bestehe auf Zusendung einer Rechnung.

Übrigens: Das amerikanische Finanzamt versteht in solchen Dingen genau so wenig Spaß wie das deutsche oder jedes andere auf der Welt. Wenn ein Dienstleister ohne Rechnung verschickt, dann kommt leicht der Verdacht des "Schwarverkaufs" auf. Dem wird sich auch ein amerikanischer Anbieter ungern aussetzen.

Die Regelungen zur elektronischen Zertifizierung kenne ich. Ich

frage mich nur wer einer ausgedruckten PDF-Datei ansieht, dass

sie mal elekronisch Zertifiziert war.

8)

Ich habe es unten bereits beschrieben.

Die Rechtslage ist wie sie ist. Und dient nun diversen Abmahnvereinen, Rechtsanwälten oder auch mißliebigen Konkurrenten als Knüppel. Der Markt ist hart. Ihr wollt ihn so. Also müßt Ihr damit leben. Gut, wenn man die Regeln dort kennt :)

Geschrieben

eine rechnung habe auf nachfrage erhalten - ärgerlich

das man überhaupt nachfragen muss! drei weitere

rechnungen von font bureau fehlen noch und bis jetzt hat

niemand auf meine anfrage per email/fax geantwortet.

:?

Geschrieben
eine rechnung habe auf nachfrage erhalten - ärgerlich

das man überhaupt nachfragen muss! drei weitere

rechnungen von font bureau fehlen noch und bis jetzt hat

niemand auf meine anfrage per email/fax geantwortet.

:?

Joh...

In Deutschland kaufen.

Nicht nur der Überzeugung wegen... :)

Geschrieben
In Deutschland kaufen.

Nicht nur der Überzeugung wegen... :)

man kann aber nur in deutschland kaufen was es

auch in deutschland gibt! und gerade bei kleinen

schriftanbietern sieht es mitunter sehr schlecht aus.

das selbe gilt auch für antiquarische bücher und

dergleichen! und wenn es die sachen hier gibt dann

oft zum doppelten preis - so dick hab ich es aber

leider nicht.

8)

Geschrieben

Gerade ist mir noch etwas eingefallen:

Es gibt doch eine Netzseite mit dem konkreten Angebot des Anbieters.

Inkl. Preis etc.

Und Du zahlst doch sicher mit Deiner Kreditkarte oder PayPal o.ä.

Mir ist das tatsächlich auch schon so gegangen wie Dir.

Ich habe dann die Angebotsseite ausgedruckt und zusätzlich den Zahlungsbeleg angeheftet.

Und das hat bei der Steuererklärung tatsächlich immer ausgereicht.

Wie gesagt:

Das Finanzamt in Deutschland wird vor allem dann sehr knibbelig, wenn es eine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist. Denn dann bist Du ja eine Art Geldeinzugzentrale für das Finanzamt und holst für die die 19 Prozent Umsatzsteuer, die Du dann an das Finanzamt weiterleitest. Rechnungen aus den VSvA beinhalten eh keine deutsche Umsatzsteuer, also verdient das deutsche Finanzamt nichts daran.

Georg

Geschrieben

ich denke das finanzamt wird sich überzeugen lassen. mich ärgert

trotzdem die fehlende rechnung bei einem schriftkauf von 200 dollar ...

so groß ist der aufwand doch nicht. und mittlerweile habe ich die

dritte email geschickt und immer noch keine antwort.

:evil:

Geschrieben
ich denke das finanzamt wird sich überzeugen lassen. mich ärgert

trotzdem die fehlende rechnung bei einem schriftkauf von 200 dollar ...

so groß ist der aufwand doch nicht. und mittlerweile habe ich die

dritte email geschickt und immer noch keine antwort.

:evil:

unser steuerberater ist auch mit einem paypalausdruck, einem ausdruck der webseite was die schrift gekostet hat und ggf. einem ausdruck der

mail mit den bestellinformationen zufrieden. so richtige probleme gabs da

noch nie.

Geschrieben

Habe mehrfach aus dem Ausland Sachen geschickt bekommen, aus den VSvA, auch Rußland und der tschechischen Republik (bevor die zolltechnisch Inland wurde).

Da mußte ich für die Zollberechnung den Kaufpreis nachweisen. Mit dem Ausdruck der gewonnen Ebay-auktion und den ausgetauschten Emails hat sich der Zoll prompt zufrieden gegeben, und der Steuerberater auch, die Ausgaben sind anerkannt worden.

Dem Staat nix schenken!

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Einloggen

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
FDI Neumeister jetzt kostenlos laden und nutzen …
×
×
  • Neu erstellen...

🍪 Hinweis:

Wir benutzen funktionale Cookies.