Hansa Geschrieben März 23, 2008 Geschrieben März 23, 2008 Hallo, ist Einfuhrumsatzsteuer bei Font-Käufen in USA eigentlich ein Thema (evtl. Freigrenzen)?
Ralf Herrmann Geschrieben März 23, 2008 Geschrieben März 23, 2008 Digitale Daten oder Lieferung auf Datenträger!? Ralf
Hansa Geschrieben März 23, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben März 23, 2008 Fontlieferungen nur Online-Downloads, Ralf.
Ralf Herrmann Geschrieben März 23, 2008 Geschrieben März 23, 2008 Dann ist es keine »Einfuhr« … Ergo, auch nix zu versteuern. Ralf
Hansa Geschrieben März 23, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben März 23, 2008 Danke, Ralf. Trotzdem mal gefragt: Wie sähe Lieferung mit Datenträgern aus? Wo liegt hier die Freigrenze?
Microboy Geschrieben März 24, 2008 Geschrieben März 24, 2008 soweit ich weiß werden beträge unter zehn euro nicht eingefordert.
Ralf Herrmann Geschrieben März 24, 2008 Geschrieben März 24, 2008 Siehe hier: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/son ... h_fragen18 Es zählt übrigens immer nur der Warenwert zum aktuellen Umrechnungskurs. Die Versandkosten werden rausgerechnet.
Microboy Geschrieben März 24, 2008 Geschrieben März 24, 2008 Die Versandkosten werden rausgerechnet. das ist leider nicht so! ich habe letztes jahr ewig mit einem zollbeamten genau diese frage diskutiert und am ende trotzdem zahlen müssen! ich habe im übrigen bei verschiedenen zollbeamten auch unterschiedliche zölle auf identische artikel gezahlt. konkret ging um schriftmuster aus den usa die ich über ebay gekauft hatte...
Ralf Herrmann Geschrieben März 24, 2008 Geschrieben März 24, 2008 Dann haben sie dich über den Tisch gezogen. Der Einfuhrzoll kann sich selbstverständlich nur auf den Wert der einzuführenden Ware beziehen und nicht darauf, was es kostet, das Ding durch die USA oder über den Teich zu schippern.
Microboy Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 Ich zitiere den Zoll zu »Abgaben bei Internetkäufen aus dem Ausland«: Bemessungsgrundlage Zollwert Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten). Mehr Infos gibt es beim Zoll direkt. Ich habe bisher etliche Artikel in den USA erworben und in den meisten Fällen die Portogebühren nicht versteuern müssen. Allerdings hängt das eben vom Zollbeamten ab und letztes Jahr hatte ich einmal Pech. Die Frau hat ewig herum- gerechnet und wollte wohl das Maximum herausholen. Da es um einen über- schaubaren Betrag ging habe ich irgendwann aufgegeben und mich damit abge- funden. Fast ...
Ralf Herrmann Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 ... gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten ... Haha, das ist clever formuliert. Und wann ist der Fall »gegeben«? Nach Lust und Laune? Ich kann’s übrigens gut verstehen, wenn man die Versandkosten nicht explizit ausweisen kann. Aber wenn man das kann, müssen sie raus aus der Rechnung. Ralf
Microboy Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 Ich habe hier schwarz auf weiß die Bescheinigung vom Zoll und die Portokosten waren auf dem Paket als auch auf den ebay- Ausdrucken eindeutig aufgeführt. Das ist sicher ein Einzelfall aber es gibt ihn und auch eine rechtliche Grundlage dafür. Warum sträubst du dich so gegen diesen Fakt? Ich verstehe diese Regelung auch nicht aber es gibt sie eben ...
Hansa Geschrieben März 25, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben März 25, 2008 Unser Steuerrecht ist schon absurd: Bei kostenpflichtigen Downloads mit offizieller Rechnung entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, bei Lieferung der gleichen "Ware" per Datenträger aber nicht.
Ralf Herrmann Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 Warum sträubst du dich so gegen diesen Fakt? Ich verstehe diese Regelung auch nicht aber es gibt sie eben ... Ich sträube mich nicht. Du sagst doch selbst, dass es ein Einzelfall war. Bringt doch nix, den Einzelfall zur Regel erheben zu wollen. Ich präzisiere meine Aussage von oben: In aller Regel kann man Datenträger, Schriftmuster etc. mit einem Warenwert von bis zu 22 EUR ohne Einfuhrabgaben einführen. Hat der Zollbeamte schlechte Laune, kann er anteilige Transportkosten in den Warenwert einrechnen. Ralf
Microboy Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 Ich sträube mich nicht. Du sagst doch selbst, dass es ein Einzelfall war. Bringt doch nix, den Einzelfall zur Regel erheben zu wollen. Wie weiter oben zu lesen hast du ja mehrfach betont es gäbe die Regelung mit den Portokosten nicht und ich sei quasi widerrechtlich abgezockt worden. Ich wollte nur klarstellen das dem nicht so ist und ob Einzelfall oder nicht spielt bei der gesetzlichen Grundlage keine Rolle. Passieren kann dir das genauso wie mir ... Im übrigen werden Beträge unter 10 Euro unter gewissen Bedingungen nicht eingefordert. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 7% kann man also auch Waren für knapp über 100 Euro zollfrei einführen. Hier noch einmal als Zitat: 10 Euro Kleinbetrag Einfuhrumsatzsteuer; wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und der Einführer die EUSt als Vorsteuer bei seinem Finanzamt absetzen kann, werden EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht erhoben.
Ralf Herrmann Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 es gäbe die Regelung mit den Portokosten nicht und ich seiquasi widerrechtlich abgezockt worden. Ich wollte nur klarstellen das dem nicht so Achso. Na wenn es dir besser geht, wenn du mit rechtlichem Segen abgezockt wurdest, dann will ich dir das gerne zugestehen. :) Absurd wäre die Regelung trotzdem. Dieser Einfuhrzoll ist ein Wertzoll. Versandkosten sind aber kein Wert, den man einführen könnte. Wenn ich die Ware persönlich über die Grenze trage, rechnen sie doch auch nicht mein Flugticket und die Taxi-Kosten in New York mit ein …
Microboy Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 Dreh es wie du willst Ralf - im Endeffekt hast du etwas behauptet was so nicht stimmt. Wenn du lieber diskutierst anstatt das einzusehen dann kannst du das gerne machen. Wie bereits geschrieben verstehe ich die Regelung auch nicht und habe auch ewig mit der Zolltante diskutiert. Aber letztendlich waren mir die Hände gebunden und der Betrag war zu gering um sich deshalb auf- zureiben. Du kannst dich aber gerne an entsprechender Stelle für mich einsetzen - mein Dank ist dir sicher! 8)
RobertMichael Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 und legt ja keinen widerspruch gegen die zollgebühren ein, dass habe ich schon gemacht. danach habe ich über 1½ jahr auf eine bearbeitung warten können. (nach 6 monate hatte ich die mal angerufen da sagten sie mir noch das sie noch fälle von 2005 bearbeiten würden – das war letztes jahr) fazit: es kam ein kurzes schreiben indem ich nochmal alles schildern und rechnung etc. beilegen sollte. obwohl ich das schon beim einspruchsschreiben getan hatte ... da hatte ich dann auch keinen bock mehr, zumal ich diese nachweise nicht mehr hatte. es ging um eine größere ebaylieferung die in zwei pakete aufgeteilt wurde und dummerweise auch zwei mal verzollt werden durfte. natürlich zwei mal die gleiche rechnung. habe für jedes paket 50 euro zahlen dürfen. :( mittlerweile weiss ich wie ich es anstelle und lasse entweder alles für kleine warenwerte oder als geschenk verschiffen.
Nike Geschrieben März 25, 2008 Geschrieben März 25, 2008 ich musste vor einem jahr für ein pony specimen beim zoll auch ziemlich tief in die tasche greifen. mittlerweile lasse ich mir alles als "documents" deklarieren. dadurch erspare ich mir auch noch den weg zum zollamt, da in diesen fällen die post direkt an mich geschickt wird.
Ralf Herrmann Geschrieben April 9, 2008 Geschrieben April 9, 2008 Na dann fröhliches Schriftmusterkaufen: http://www.macnews.de/news/107649.html
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