Buchdrucker Geschrieben Oktober 24, 2008 Geschrieben Oktober 24, 2008 Hallo, ich braeuchte mal geistigen Beistand. Ein Kunde hat sich fuer einen Auftrag bei MyFonts einen Font ausgesucht. Freundlicherweise sind alle Umlaute enthalten. Auch das sz ist vorhanden. Soweit so gut. Nur fehlen leider die deutschen Anfuehrungszeichen. Logischerweise ist es keine grosse Sache diese Anfuehrungszeichen in FontLab zu ergaenzen, aber wie schaut die rechtliche Seite aus? Ich will nichts an der bestehenden Outline veraendern und den ergaenzten Font auch nicht verkaufen. Kann mir oder dem Kunden trotzdem wer an den Karren fahren? Danke und Gruesse Hans
Ralf Herrmann Geschrieben Oktober 24, 2008 Geschrieben Oktober 24, 2008 In der EULA nachschauen. Ist von Schrift zu Schrift verschieden. Ansonsten kannst du bei einer kommerziellen Schrift ruhig auch Kontakt mit MyFonts oder dem Designer aufnehmen und das als Bug melden.
Sebastian Nagel Geschrieben Oktober 24, 2008 Geschrieben Oktober 24, 2008 Kommt darauf an was in der EULA zum Font steht, bzw. was der Rechteinhaber als Antwort einer Anfrage schreibt. Ich würde mir als moderner Anwender erwarten, dass ich das machen darf, für mich, meinen alleinigen Anwendungszweck, aber auch mit Verlust der "Garantie" dass der Font in der veränderten Form wie bisher funktioniert. Aber erlauben oder verbieten kann das nur der Rechteinhaber.
Buchdrucker Geschrieben Oktober 24, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben Oktober 24, 2008 Hallo Ralf, danke fuer die schnelle Antwort. Hast Du evtl. einen Tip fuer mich, ob es eine Moeglichkeit gibt, die EULA schon anzusehen, bevor der Font gekauft ist? Ich hab da noch nichts gefunden. Gruesse Hans
Buchdrucker Geschrieben Oktober 24, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben Oktober 24, 2008 Hallo Sebastian, Danke auch an Dich fuer die Hinweise. Gruesse Hans
Buchdrucker Geschrieben Oktober 24, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben Oktober 24, 2008 Sorry, die Frage, wo ich die Eula sehe war daemlich. Manchmal sollte man halt erst denken und dann fragen Gruesse Hans
Ralf Herrmann Geschrieben Oktober 24, 2008 Geschrieben Oktober 24, 2008 danke fuer die schnelle Antwort. Hast Du evtl. einen Tip fuer mich, ob es eine Moeglichkeit gibt, die EULA schon anzusehen, bevor der Font gekauft ist? Ja, natürlich. Eine EULA kann (zumindest nach deutschem Käuferrecht) niemals im Nachhinein angezeigt werden – sonst wäre sie gar nicht gültig. Bei MyFonts kann man die EULA glaube ich immer direkt vom Warenkorb aus einsehen.
Buchdrucker Geschrieben Oktober 24, 2008 Themen-Ersteller Geschrieben Oktober 24, 2008 Genau, einmal bevor du den Font in den warenkorb legst und einmal vor dem Bezahlen. Ohne Zustimmung zur Eula kommt man naemlich nicht weiter. Das Resultat ist jedenfalls, dass ohne schriftliche Zustimmung nichts an dem Font gemacht werden darf (was eigentlich ja nur die normale Standardlizenz ist). also werde ich mich mal an Arthur Baker wenden und freundlich fragen :D Danke fuer Eure Tips Hans
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