Foniq Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 Hallo zusammen, mal eine kleine Detailfrage: Angenommen ihr sollt eine Einladung setzen und die Veranstaltung findet in Müller’s Restaurant statt. (Nehmen wir mal an der Laden heisst so und schreibt sich offiziell auch so.) Übernehmt ihr dann das eigentlich falsche Apostroph oder korrigiert ihr den Namen zu Müllers Restaurant ?
RobertMichael Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 ich korrigiere, bekommt eh keiner mit und wenn doch kann man ihm sagen das es falsch ist. auch wenn's der duden übernommen hat .
Dieter Stockert Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 Wenn der Laden sich tatsächlich mit Apostroph schreibt, dann muss man das wohl so übernehmen. Ich will ja auch, dass mein Name nicht verhunzt wird.
ThierryM Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 Übernehmt ihr dann das eigentlich falsche Apostroph […]? ja, der apostroph sollte bleiben. wenn die sich ›müller’s restaurant‹ (oder ›m’üllers rest’aurant‹ oder wie auch immer) nennen wollen, ist es nicht am gestalter, die schreibung zu ›korrigieren‹. für eigennamen gelten keine rechtschreibregeln. wenn ich häu?g für einen laden arbeiten oder sogar deren gesamtes optisches erscheinungsbild entwickeln würde, könnte man die mal darauf ansprechen. bei einzelfällen sollte man die vorgabe übernehmen, meine ich. bye thierry
RobertMichael Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 bei einer einladung, die nicht von dem restaurant stammt würde ich es immer korrigieren, denn dort erscheint es zwar als eigenname aber sicher nicht im CD des ladens, sprich es erscheint im normalen fließtext. sonst denkt sich der empfänger noch das derjenige der die einladungen verschickt jat keine ahnung von rechtschreibung hat. wenn du natürlich das logo mit in die einladung setzt, dann würde ich das nicht korrigieren.
ThierryM Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 ich ?nde es auch bei einer einladung, die nicht von dem restaurant stammt, ungeschickt, die schreibweise zu ver(schlimm)bessern. es ist nämlich nicht falsch, sich ›müller’s restaurant‹ als eigenname zu verpassen – schon immer. wenn sich das restaurant (aus protest gegen rechtschreib-beckmesser, aus ahnungslosigkeit, aus gestalterischen gründen – whatever) entschieden hat, so heißen zu wollen, sollte man das auch im ?ießtext übernehmen. man kann ja durch entsprechende auszeichnung deutlich machen, dass diese schreibweise quasi ein zitat ist. und wer es braucht, kann drei mal ausspucken, bevor er den apostroph eingibt. bye thierry
Foniq Geschrieben April 18, 2009 Themen-Ersteller Geschrieben April 18, 2009 ich ?nde es auch bei einer einladung, die nicht von dem restaurant stammt, ungeschickt, die schreibweise zu ver(schlimm)bessern. es ist nämlich nicht falsch, sich ›müller’s restaurant‹ als eigenname zu verpassen – schon immer. wenn sich das restaurant (aus protest gegen rechtschreib-beckmesser, aus ahnungslosigkeit, aus gestalterischen gründen – whatever) entschieden hat, so heißen zu wollen, sollte man das auch im ?ießtext übernehmen. naja.in der regel kann man getrost ahnungslosigkeit unterstellen, da oft noch nicht einmal ein richtiges apostroph verwendet wird, sondern irgendwelche accents oder sonstige strichelchen. man kann ja durch entsprechende auszeichnung deutlich machen, dass diese schreibweise quasi ein zitat ist.na. das wäre mir denn doch zu affektiert. :) entweder lassen wie es ist und allenfalls ein falsches apostroph gegen ein richtiges austauschen oder eben diskret das apostroph ganz weglassen. und wer es braucht, kann drei mal ausspucken, bevor er den apostroph eingibt. keine schlechte idee! :D aber wo krieg ich auf die schnelle einen spucknapf her? danke jedenfalls an alle für eure anregungen und gedanken.
ThierryM Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 in der regel kann man getrost ahnungslosigkeit unterstellen, da oft noch nicht einmal ein richtiges apostroph verwendet wird, sondern irgendwelche accents oder sonstige strichelchen. jein. die umsetzung ist dann sicher unbeholfen, aber auszuschließen ist nicht, dass sich derjenige, der die schreibung mit apostroph einst erfand, etwas dabei gedacht hat. man weiß es nicht. und deshalb bin ich dagegen, sich ohne not darüber hinwegzusetzen. na. das wäre mir denn doch zu affektiert. :) es ist doch nicht affektiert, den namen der pinte kursiv oder in einfache anführungszeichen zu setzen. der unterschied zwischen ›wir treffen uns in romanos pizzeria‹ (die aber ›venezia‹ heißt) und ›wir treffen uns in romano’s pizzeria‹ müsste jedenfalls erkennbar sein. bye thierry
Joshua K. Geschrieben April 18, 2009 Geschrieben April 18, 2009 Ich würde gnadenlos verbessern! :wink:
Foniq Geschrieben April 19, 2009 Themen-Ersteller Geschrieben April 19, 2009 […] aber auszuschließen ist nicht, dass sich derjenige, der die schreibung mit apostroph einst erfand, etwas dabei gedacht hat. man weiß es nicht. und deshalb bin ich dagegen, sich ohne not darüber hinwegzusetzen. dein wohlwollendes menschenbild ehrt dich und es gibt sicher auch einige lokalitäten, die sich mithilfe eines apostrophs absichtlich einen hauch von internationalem flair geben wollen, dennoch gehe ich erfahrungsgemäss davon aus, dass sich die apostroph-setzer normalerweise gar nix dabei denken. es ist doch nicht affektiert, den namen der pinte kursiv oder in einfache anführungszeichen zu setzen. der unterschied zwischen ›wir treffen uns in romanos pizzeria‹ (die aber ›venezia‹ heißt) ein interessanter vorschlag. nicht einfach nur ein apostroph weglassen, sondern gleich den ganzen laden umbenennen – unkonventionell und zum mitdenken anregend. das probier’ ich bei passender gelegenheit mal aus. :P und ›wir treffen uns in romano’s pizzeria‹ müsste jedenfalls erkennbar sein. auch wenn es dem empfänger der einladung nicht weiter auffallen dürfte, aber eine auszeichnung, die man sonst nicht setzen würde, nur deshalb einzufügen, um sich von einem ›falschen‹ apostroph zu distanzieren, wäre mir zu viel des guten. Ich würde gnadenlos verbessern! :wink: ok. damit steht es nun 2:2. ich denke, ich werde zukünftig von fall zu fall entscheiden, ob es akzeptabel ist das apostroph zu belassen oder ob man es besser unter den tisch fallen lässt. pragmatisch gesehen ist es ohnehin so, wie RobertMichael schon sagte: merkt eh niemand.
Pachulke Geschrieben April 19, 2009 Geschrieben April 19, 2009 … damit steht es nun 2:2 … Also wenn das hier als demokratische Meinungsfindung gedacht ist, bin ich natürlich für verbessern. Ich hatte mich nur bisher zurückgehalten, weil alles, was ich dazu bemerkt hätte, ohnehin schon von anderen gesagt war. Bitte Punktetabelle aktualisieren.
Ralf Herrmann Geschrieben April 19, 2009 Geschrieben April 19, 2009 Bei normalen Rechtschreibfehlern: ungefragt verbessern. Hier handelt es sich aber nun mal um einen Eigennamen und der Inhaber hat jedes Recht, den Namen so zu schreiben wir er mag. Ich würde auf den Fehler hinweisen und eine Änderung vorschlagen.
ThierryM Geschrieben April 19, 2009 Geschrieben April 19, 2009 nicht einfach nur ein apostroph weglassen, sondern gleich den ganzen laden umbenennen – unkonventionell und zum mitdenken anregend. ich glaube, da reden wir aneinander vorbei. ich meinte: wenn im einladungs?ießtext ein satz wie ›wir treffen uns in romano’s pizzeria‹ auftaucht, gibt es zwei varianten. erstens könnte romano der besitzer des etablissements sein und dieses eine pizzeria, die aber einen ganz anderen namen trägt – wenn du das weißt, würde ich den apostroph beseitigen. es ist sehr unwahrscheinlich, dass der schreiber des texts den apostroph bewusst gesetzt hat, und selbst wenn, ist die schreibweise ohne ja auch richtig. in diesem fall wäre auch die kursivierung unpassend, weil das ganze einfach ein substantiv plus genitiv ist. zweitens könnte ›romano’s pizzeria‹ nicht die beschreibung, sondern der eigenname des restaurants sein – dann würde ich den apostroph stehen lassen. bei eigennamen ist genau die eine schreibweise richtig, die derjenige festlegt, der den namen vergibt, auch wenn diese schreibweise mit rechtschreibregeln kollidiert. hier wäre es möglich, den namen durch anführungszeichen oder die kursive auszuzeichnen. zumindest letzteres ist so selbsterklärend, ?nde ich, dass man es in einer satzarbeit auch nur ein einziges mal verwenden kann. bye thierry
Gast bertel Geschrieben April 19, 2009 Geschrieben April 19, 2009 Es gibt hier aus mehreren Gründen kein "eigentlich falsches Apostroph". 1) "Das Apostroph" exisitiert nicht, es heißt "der Apostroph". 2) Es ist ein Eigenname und der kann beschaffen sein wie er will. 3) Der Apostroph ist an dieser Stelle zulässig (und manchmal auch sinnvoll) um die Grundform deutlich zu machen. Warum willst du also erzieherisch tätig sein? Ohne Rücksprache irgendetwas zu "verbessern" geht gar nicht, das ist extrem schlechter Stil und zeugt nur von Rechthaberei, Besserwisserei und mangelndem Vertauen. Und wäre – wie oben ausgeführt – an dieser Stelle sogar zusätzlich verkehrt.
Foniq Geschrieben April 20, 2009 Themen-Ersteller Geschrieben April 20, 2009 @ bertel holla! da hat aber jemand selbst einen starken drang zur erzieherischen tätigkeit. :P danke auch für den hinweis, dass es DER apostroph heisst. @ thierry ich denke ich habe deinen sichtweise schon verstanden. aber in jenem punkt wollte ich dich absichtlich missverstehen, weil ich die idee so witzig fand aus einer einladung ein quiz zu machen nach dem motto "nun ratet mal schön, wo das ganze stattfindet". :D @ pachulke da es auch in dieser frage kein einheitliches meinungsbild gibt, muss man es halt sportlich sehen. @ Herr Stockert sie haben ja auch ein ordentlichen namen bekommen. :) im übrigen finde ich diesen unbedingten respekt vor dem eigennanmen einer profanen einrichtung wie einem restaurant übertrieben. es kommt mir ein wenig vor, wie bei wilhelm tell – da sollte ja der hut des vogtes statt seiner selbst gegrüsst werden, was prompt zu einem aufstand führte.
Gast bertel Geschrieben April 20, 2009 Geschrieben April 20, 2009 … im übrigen finde ich diesen unbedingten respekt vor dem eigennanmen einer profanen einrichtung wie einem restaurant übertrieben. es kommt mir ein wenig vor, wie bei wilhelm tell – da sollte ja der hut des vogtes statt seiner selbst gegrüsst werden, was prompt zu einem aufstand führte. Gut, dann können wir dich ja im Gegenzug auch Honig oder Froni G. nennen, wenn dir Eigennamen nicht wichtig sind
Hesiod62 Geschrieben Juni 14, 2009 Geschrieben Juni 14, 2009 Hallo zusammen,mal eine kleine Detailfrage: Angenommen ihr sollt eine Einladung setzen und die Veranstaltung findet in Müller’s Restaurant statt. (Nehmen wir mal an der Laden heisst so und schreibt sich offiziell auch so.) Übernehmt ihr dann das eigentlich falsche Apostroph oder korrigiert ihr den Namen zu Müllers Restaurant ? Wenn man den Regeln des Duden folgt, wäre in diesem Fall die Setzung des Apostrophs falsch.Die Regel besagt eindeutig: K161. Der Apostroph steht zur Kennzeichnung des Genitivs(Wesfalls) von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x enden und keinen Artikel o.Ä. bei sich haben <$96(1)>. »Müller« hat keine Endung, die in die genannte Fallgruppe fällt. Es heißt im Duden jedoch weiter: K162. Nicht als Auslassungszeichen, sondern zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens wird der Apostroph gelegentlich in folgenden Fällen gebraucht: a) Vor der Adjektivendung -sch. b) Vor dem Genitiv-s <§97E>. Auch diese Regel scheidet hier aus.Angemerkt sei, daß die zuletzt genannte Regel den Sinn hat, Verwechselungen zu vermeiden, also z.B. »Carlo's« (Grundform: Carlo) vs. »Carlos«, »Andrea's (Grundform: Andrea) vs. »Andreas«. Richtig ist der Hinweis auf den Eigennamen, allerdings lautet der nicht »Müller's« sondern »Müller«, und auf letzteren sind die Regeln anzuwenden. Von den Regeln der Rechtschreibung her gesehen, ist die Sache eindeutig. Dennoch würde ich nicht den Fehler stillschweigend berichtigen. Das wäre dem Kunden gegenüber respektlos. Ich würde freilich dem Kunden den Sachverhalt erläutern und ihm anheimstellen, welche Schreibweise er bevorzugt.
Nerdus Geschrieben Juni 14, 2009 Geschrieben Juni 14, 2009 Wenn man den Regeln des Duden folgt, wäre in diesem Fall die Setzung des Apostrophs falsch.Laut letzter Rechtschreibreform wird der Apostroph in solchen Fällen ganz offiziell toleriert. Und selbst nach alter Rechtschreibung wäre er nicht falsch, da Eigen-, Firmen- und Produktnamen ohnehin von jeglichen Rechtschreibregeln befreit sind.Wenn der Laden sich tatsächlich mit Apostroph schreibt, dann muss man das wohl so übernehmen. Ich will ja auch, dass mein Name nicht verhunzt wird.So würde ich das auch sehen. Wenn auf dem großen Schild über dem Restaurant »Müller’s Restaurant« steht, dann sollte es auch so auf der Einladung stehen. Würde man eine Einladung für »ver.di« gestalten, würde man doch auch nicht einfach den ».« unter den Tisch fallen lassen, und aus einer Einladung für den »SPIEGEL« würde man auch keinen »Spiegel« machen. Und wäre ich Kunde … ich würde es wahrscheinlich gar nicht gerne sehen, wenn jemand meint meinen Namen ausbessern zu müssen, erst recht nicht, wenn es heimlich, still und leise passiert. Wäre wahrscheinlich der letzte Auftrag, den ich gegeben hätte.
Hesiod62 Geschrieben Juni 14, 2009 Geschrieben Juni 14, 2009 Wenn man den Regeln des Duden folgt, wäre in diesem Fall die Setzung des Apostrophs falsch.Laut letzter Rechtschreibreform wird der Apostroph in solchen Fällen ganz offiziell toleriert. Nein. Ich habe aus dem aktuellen Duden mit Verweis auf die amtlichen Regeln zitiert.Und selbst nach alter Rechtschreibung wäre er nicht falsch, da Eigen-, Firmen- und Produktnamen ohnehin von jeglichen Rechtschreibregeln befreit sind.Nein. Auch das geht aus den zitierten Duden-Regeln hervor: diese gelten speziell für Eigennamen.Bei Kunstnamen (Produkt- oder andere Phantasienamen), mag das anders sein, das stand hier jedoch nicht zur Debatte. Wenn der Laden sich tatsächlich mit Apostroph schreibt, dann muss man das wohl so übernehmen. Ich will ja auch, dass mein Name nicht verhunzt wird.So würde ich das auch sehen. Wenn auf dem großen Schild über dem Restaurant »Müller’s Restaurant« steht, dann sollte es auch so auf der Einladung stehen. Würde man eine Einladung für »ver.di« gestalten, würde man doch auch nicht einfach den ».« unter den Tisch fallen lassen, und aus einer Einladung für den »SPIEGEL« würde man auch keinen »Spiegel« machen. Und wäre ich Kunde … ich würde es wahrscheinlich gar nicht gerne sehen, wenn jemand meint meinen Namen ausbessern zu müssen, erst recht nicht, wenn es heimlich, still und leise passiert. Wäre wahrscheinlich der letzte Auftrag, den ich gegeben hätte.Da sind wir uns wohl einig.Dennoch würde ich nicht den Fehler stillschweigend berichtigen. Das wäre dem Kunden gegenüber respektlos. Ich würde freilich dem Kunden den Sachverhalt erläutern und ihm anheimstellen, welche Schreibweise er bevorzugt.»ver.di« ist im übrigen einer der Kunstnamen, die ich erwähnte, während »Müller« ein Personenname ist (»Verdi« übrigens auch ... ) .
Nerdus Geschrieben Juni 14, 2009 Geschrieben Juni 14, 2009 Möglich, dass ich etwas auf dem Schlauch stehe, aber wenn jemand seine Spelunke »Müller’s Restaurant« nennen möchte, ist das doch sein gutes Recht und das Ergebnis sehr wohl ein Kunstname (wenn auch kein sonderlich kreativer). Wenn wir hingegen nur von einem Restaurant sprechen, das zufällig Herrn Müller gehört, dann stimme ich zu und würde auf »Müllers Restaurant« pochen. Aber egal wie, im wichtigsten Punkt stimmen wir ja überein: Wenn der Laden sich tatsächlich mit Apostroph schreibt, dann muss man das wohl so übernehmen. Ich will ja auch, dass mein Name nicht verhunzt wird. … Da sind wir uns wohl einig.Das ist mir mehr wert als die Antwort auf die Frage, ob dieser popelige Strich da nun stehen darf oder nicht :)
Hesiod62 Geschrieben Juni 14, 2009 Geschrieben Juni 14, 2009 Möglich, dass ich etwas auf dem Schlauch stehe, aber wenn jemand seine Spelunke »Müller’s Restaurant« nennen möchte, ist das doch sein gutes Recht und das Ergebnis sehr wohl ein Kunstname (wenn auch kein sonderlich kreativer). Wenn wir hingegen nur von einem Restaurant sprechen, das zufällig Herrn Müller gehört, dann stimme ich zu und würde auf »Müllers Restaurant« pochen.Damit entstellst Du die Diskussion ein wenig.Zum einen ist »Müller's Restaurant« kein Kunstname, sondern der Name einer Gaststätte, der einen formal falsch gebildeten Genitiv enthält. Ohne den Zusatz »Restaurant« könnte man »Müller's« für sich als Kunstnamen auffassen, mit ihm jedoch nicht. Das Recht, seine Gaststätte so oder anders zu nennen, wurde hier nicht in Frage gestellt; natürlich hat jeder das Recht, beliebige Namen für sein Lokal zu wählen und sie zu schreiben, wie es ihm paßt. Dennoch werden viele, die das Namensschild sehen oder die entsprechend gestaltete Einladungskarte erhalten, den Fehler bemerken und sich ihren Teil dazu denken. Es ist dann eben die Frage, ob man dem Kunden vorher einen Hinweis gibt und ihn in Kenntnis des Fehlers entscheiden läßt, ob er den Namen in dieser Schreibung behalten will oder nicht. Ansonsten könnte z.B. der Kunde von Anderen auf den Fehler aufmerksam gemacht werden und dann möglicherweise den Eindruck gewinnen, man habe ihn nicht sorgfältig genug beraten. Aber egal wie, im wichtigsten Punkt stimmen wir ja überein: Wenn der Laden sich tatsächlich mit Apostroph schreibt, dann muss man das wohl so übernehmen. Ich will ja auch, dass mein Name nicht verhunzt wird.Da sind wir uns wohl einig.Das ist mir mehr wert als die Antwort auf die Frage, ob dieser popelige Strich da nun stehen darf oder nicht :)Dann hast Du offenbar meinen Beitrag nicht besonders sorgfältig gelesen. Ich habe nicht der Äußerung von Dieter Stockert zugestimmt, sondern Deiner Äußerung:ich würde es wahrscheinlich gar nicht gerne sehen, wenn jemand meint meinen Namen ausbessern zu müssen, erst recht nicht, wenn es heimlich, still und leise passiert. Wäre wahrscheinlich der letzte Auftrag, den ich gegeben hätte.Ich hätte das vermutlich hervorheben sollen, damit der Zusammenhang erkennbar wird.Mit dem »popeligen Strich« ist das so eine Sache; kennst Du den »Streit um ein Jota« (sog. Arianischer Streit)? Zeichen haben Sinn und Funktion im Rahmen von Kommunikation; Beliebigkeit ist da eher hinderlich.
Gast Christina Geschrieben Juni 15, 2009 Geschrieben Juni 15, 2009 Ich bin recht neu hier und möchte erstmal unbedingt anbringen, dass ich die Diskussionen hier wunderbar finde - es ist mir immer eine Freude gut formulierte und durchdachte Meinungen zu lesen. So, jetzt aber zum eigentlichen Thema: Ich finde ebenfalls, dass es dem Kunden gegenüber unhöflich ist ungefragt etwas so prägnantes wie den Firmennamen zu "verbessern". Es ist schon klar, dass die meisten Menschen keine Ahnung von richtiger Apostrophsetzung haben - trotzdem spreche ich mich bei so etwas gerne mit meiner Kundschaft ab. Ein einfacher Anruf bzw. eine E-Mail genügen dafür vollkommen - und schon liegt die Verantwortung, ob "Müller's" jetzt als Eigenname zu bewerten ist, nicht mehr bei mir. :) Ich selbst bin zwar froh, wenn mich jemand auf Fehler hinweist (grade die Beistrichsetzung ist bei mir recht... äh ... intuitiv ) aber das geht nicht allen Menschen so. Die wenigsten verstehen die aufgeregte Diskussion um "Apostroph oder doch nicht" - es ist ihnen schlichtweg egal. Lg, Christina
Pachulke Geschrieben Juni 15, 2009 Geschrieben Juni 15, 2009 Die wenigsten verstehen die aufgeregte Diskussion um "Apostroph oder doch nicht" - es ist ihnen schlichtweg egal. Eben. Gerade die gilt es zu sensibilisieren und auf die richtige Seite zu ziehen. :wink:
Wladimir Geschrieben Juni 16, 2009 Geschrieben Juni 16, 2009 @Foniq Ich finde es wichtig auch einem „profanen“ Kunden, wie einem Restaurant Respekt zu zollen und nicht einfach zu verbessern. Ich hatte den Fall auch schon und habe mich damals für Anführungszeichen entschieden – quasi als Zitat, mit dem ich nichts zu tun habe(n will). Einfach weggelassen hätte ich es nicht. Natürlich stellt sich generell die Frage inwiefern die Schreibweise einiger Eigen- und Markennamen, gerade in externen Texten, übernommen wird – das prüfe ich allerdings immer zugunsten des vorliegenden Textes – damit die Verwirrung nicht zu groß wird, wenn SPIEGEL-ONLINE, die tageszeitung und ZEIT innerhalb eines Artikels auftauchen. Aber auch hier würde ich in dem vorliegenden Fall, der Klarheit wegen, den Namen des Restaurants zitieren.
Gast Sansibart Geschrieben Juni 16, 2009 Geschrieben Juni 16, 2009 Es heißt im Duden jedoch weiter:K162. Nicht als Auslassungszeichen, sondern zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens wird der Apostroph gelegentlich in folgenden Fällen gebraucht: a) Vor der Adjektivendung -sch. b) Vor dem Genitiv-s <§97E>. Auch diese Regel scheidet hier aus.Angemerkt sei, daß die zuletzt genannte Regel den Sinn hat, Verwechselungen zu vermeiden, also z.B. »Carlo's« (Grundform: Carlo) vs. »Carlos«, »Andrea's (Grundform: Andrea) vs. »Andreas«. Da hast du die Regelung und ihren Zweck etwas falsch verstanden, denke ich. Eine Verwechselung ist auch im Fall Andreas/Andrea etc. nicht möglich. Wenn das Restaurant oder was auch immer Andreas gehörte, schriebe man Andreas’ Restaurant, wenn es Andrea gehörte: Andreas Restaurant oder eben Andrea’s Restaurant. So oder so wäre die Lage klar.
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