Nerdus Geschrieben Juni 12, 2009 Geschrieben Juni 12, 2009 Und wieder eine Frage, die mir gerade keine Ruhe lässt: wo werden geschützte Bindestriche gesetzt? Wikipedia bringt mir als Beispiele den »i?Punkt« und »A?Z«. Der i?Punkt leuchtet mir ein, aber bei A–Z würde ich dann doch zum Gedankenstrich greifen. Gibt es abseits von »i?Punkt«, »E?Mail«, »O?Saft«, … noch andere sinnvolle Anwendungen für den geschützten Bindestrich? Mir würden noch »13?fach« oder »x?mal« einfallen, aber danach wird es schon düster.
Typofreund Geschrieben Juni 13, 2009 Geschrieben Juni 13, 2009 Bei Eigennamen, die einen Bindestrich enthalten. z.B. "Albert-Schweizer-Schule"
Dieter Stockert Geschrieben Juni 13, 2009 Geschrieben Juni 13, 2009 Der i?Punkt leuchtet mir ein, aber bei A–Z würde ich dann doch zum Gedankenstrich greifen. Und das ist auch richtig so, denn laut Duden findet der Gedankenstrich Verwendung als Zeichen für "gegen" und "bis" (für "bis" wird er dann auch ohne Zwischenraum gesetzt).
Nerdus Geschrieben Juni 13, 2009 Themen-Ersteller Geschrieben Juni 13, 2009 Bei Eigennamen, die einen Bindestrich enthalten. z.B. "Albert-Schweizer-Schule"Aha, danke sehr, das war mir neu :) Wäre bei der »Albert-Schweitzer-Schule« dann nur der Bindestrich zwischen »Albert« und »Schweitzer« ein geschützter, oder sogar beide?
Typofreund Geschrieben Juni 13, 2009 Geschrieben Juni 13, 2009 Das kommt ganz drauf an, wie der Eigenname denn tatsächlich aussieht. Ich würde sagen, dass jeder Bindestrich, der auch im Eigennamen vorkommt, geschützt gesetzt werden sollte. In diesem Fall wären es dann wohl alle drei. Korrigiert mich falls ich mich irre.
Ralf Herrmann Geschrieben Juni 13, 2009 Geschrieben Juni 13, 2009 Und bei aller Regeltreue nicht vergessen, dass das ganze auch noch im Satz funktionieren muss. Bei kurzer Spaltenlänge oder Blocksatz kann so etwas wie Albert-Schweizer-Schule kräftig in die Hose gehen.
Wolf Eigner Geschrieben Juni 13, 2009 Geschrieben Juni 13, 2009 die 92-Jährige PDF/X-3 Mohammed el-Baradei Schöne Grüße aus München, W.E.
Joshua K. Geschrieben Juni 14, 2009 Geschrieben Juni 14, 2009 Ich sehe keinen Sinn darin, längere zusammengesetzte Namen wie „Albert-Schweizer-Schule“ mit geschützten Bindestrichen zu setzen. Warum sollte man Eigennamen nicht an Bindestrichen trennen dürfen?
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