Peterlee Geschrieben August 22, 2009 Geschrieben August 22, 2009 Hallo! Ich wende mich mit einer Frage an Euch. Weiß vielleicht jemand, wie das rechtlich ist, wenn man eine bereits vorhandene digitalisierte Schrift überarbeiten möchte. Ich würde die Schrift nicht einfach nur nachzeichnen und dann als eine neue Schrift bewerben sondern möchte sie feiner ausarbeiten, eventuell zeitgemäß überarbeiten, aber mich auch auf die Vorlage beziehen (vorausgesetzt die Arbeit wird in diesem Leben noch fertig ) Serifen, Oberlängen, Unterlängen, Sporne, Schultern, Kurven, Augen usw. würden nicht mehr genauso aussehen wie das Ausgangsobjekt, jedoch der Gesamteindruck schon bzw. soll sogar bestehen bleiben. Vielen Dank für Tipps und viele Grüße! Peterlee PS: Ein Vergleichsbeispiel wäre die Lapture von Tim Ahrens, der sich ja auf die Leipziger Antiqua von Albert Kapr bezieht, aber doch eine neue Schrift herausgebracht hat.
Kai Geschrieben August 23, 2009 Geschrieben August 23, 2009 Serifen, Oberlängen, Unterlängen, Sporne, Schultern,Kurven, Augen usw. würden nicht mehr genauso aussehen wie das Ausgangsobjekt So lange du nicht die Buchstaben der Ausgangsschrift nimmst und ein wenig digital modellierst, sondern dich beim Neuzeichnen nur daran orientierst sollte es rechtlich keine Probleme geben. Auch beim digitalen Modellieren einer bestehenden Schrift ist es schwer rechtlich angekreidet zu werden, dennoch ist es nicht gerade die feine Art, wenn man die Schrift später auch verkaufen und bewerben möchte. Direkt geschützt ist eine digitale Schrift nur als Programm nicht aber die Formen und Gestaltung der Buchstaben.
Ralf Herrmann Geschrieben August 23, 2009 Geschrieben August 23, 2009 Direkt geschützt ist eine digitale Schrift nur als Programm nicht aber die Formen und Gestaltung der Buchstaben. Das kann man so vereinfacht nicht sagen – schon gar nicht im europäischen Raum. Natürlich unterliegt der Entwurf erstmal prinzipiell einem Urheberrecht und auch das Design kann zusätzlich als Muster eingetragen werden. (Wie es im Streitfall vor Gericht ausgeht, steht auf einem anderen Blatt …) Was die ursprüngliche Frage angeht: Um welche Schrift geht es denn? Die digitalen Daten eines kommerziellen Schriftanbieters können selbstverständlich nicht als Ausgangsbasis benutzt werden – das verstieße gegen die Lizenzbestimmungen. Bei einer Neudigitalisierung wäre wieder die Frage des Urheberrechts und der Originalität zu klären – Stichwort Plagiat vs. Interpretation. Ältere Schriften wie Garamond und Co. kann natürlich jeder wieder auf’s Neue digitalisieren. (Geschützt ist da nur der Markenname »Garamond«)
Peterlee Geschrieben August 23, 2009 Themen-Ersteller Geschrieben August 23, 2009 Hallo Kai und Ralf, Danke für die Antworten! Naja, es handelt sich um die Golden Type von William Morris. Ich glaube, dass sie von ITC Fonts vermarktet wird und 1989 digitalisiert wurde. http://new.myfonts.com/fonts/itc/golden-type/ Es gibt aber anscheinend verschiedene Schriften, die ihr zum Verwechseln ähnlich sind und oft auch als Old Styles oder Jensons verkauft werden. z.B http://www.p22.com/lanston/jenson.html Ralf, wäre das jetzt so eine Beispiel (Garamond), das du angeführt hast? Danke nochmals und alle Tipps wären sehr hilfreich!
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