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Rechtliche Frage zur Lizenzierung …

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Geschrieben

Wir haben bei fonts.com einen Font gekauft, Basispackage bis 5 Lizenzen. Jetzt möchte unser Kunde dass wir 15 Lizenzen dieses Fonts auch für ihn kaufen. Wäre es da zulässig dass wir die Aktualisierung "6-20 Lizenzen" unserer eigenen Lizenz kaufen (die wesentlich günstiger ist) und die 15 Lizenzen dem Kunden zur Verfügung stellen und berechnen? Gekauft wird sie auf jeden Fall durch uns, einen anders lautenden Lizenznehmer kann ich nirgends eintragen.

Auf der Website von fonts.com finde ich dazu keine Infos …

Geschrieben

Das heißt wir dürfen gar nicht selbst kaufen und dem Kunden weiterberechnen? Ich finde nämlich nirgends die Möglichkeit einen abweichenden Lizenznehmer einzutragen …

Geschrieben

vielleicht hilft dir diese tabelle weiter (musst runterscrollen)

allerdings finde ich die von dir genannte fonts.com nicht.

noch eine idee: schau mal in dem zip des von dir gekauften fonts nach (wenn du’s noch findest), da ist meistens auch ein textfile drin bezüglich lizenzen etc.

Geschrieben

fonts sind doch auch nur software (in den augen vieler fontverkäufer). und da gilt - wie auch sonst in deutschland (und nur das recht zählt imo): du kannst dein eigentum jederzeit verkaufen, du darst nur keine kopien zurückbehalten. dh. wenn ihr 20 lizenzen habt, dürft ihr auch 15 verkaufen (egal ob es windows-, photoshop-, oder sonstwaslizenzen sind).

fairer wäre es aber - und dem system der fontdesigner zuträglicher - 15 neue lizenzen zu kaufen :)

Geschrieben

»Weiterberechnen« schon, nur nicht »Weitergeben«. Der Vertrag muss natürlich zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zustande kommen. Und Lizenzsplitting zwischen verschiedenen Unternehmen geht schon mal gar nicht.

Fazit: Sie müssen selbst lizenzieren oder die Lizenz muss manuell übertragen werden. Das geht dann aber garantiert nicht als anteilige Multilizenz.

dh. wenn ihr 20 lizenzen habt, dürft ihr auch 15 verkaufen

Nein! Eine Multilizenz ist EIN Paket für EIN Unternehmen. Die kann nicht gesplittet werden.

Geschrieben
fonts sind doch auch nur software (in den augen vieler fontverkäufer). und da gilt - wie auch sonst in deutschland (und nur das recht zählt imo): du kannst dein eigentum jederzeit verkaufen, du darst nur keine kopien zurückbehalten. dh. wenn ihr 20 lizenzen habt, dürft ihr auch 15 verkaufen (egal ob es windows-, photoshop-, oder sonstwaslizenzen sind).

Nicht "nur das recht zählt", sondern das was in Deinem Lizenzvertrag steht, und ob dieser gültig ist.

Wenn Du Photoshop oder Windows auf einem Datenträger im Laden kaufst, entsteht Dein Nutzungsrecht für das jeweilige Programm aus Deinem Eigentum am Datenträger. Zusätzliche Lizenzverträge, die man etwa durch Anklicken bei Installation abnicken muß, sind dann irrelevant.

[Manchmal kann es natürlich auch von Vorteil sein, einen Lizenzvertrag trotzdem einzugehen: Wenn er nämlich z.B. die Installation auf mehreren Rechnern erlaubt, oder eben die Nutzung eines Fonts durch 5 Personen. Sowas erlaubt nämlich das einfache Nutzungsrecht/Urheberrecht für Computerprogramme nicht.]

Anders ist es, wenn Du keinen Datenträger hast und den Lizenzvertrag vorm Zustandekommen des Handels akzeptierst: Dann gilt der Lizenzvertrag nämlich. Ob es da nun um Photoshop oder Fonts geht, ist dann egal.

Und natürlich wirst Du in (fast) allen Fontlizenzverträgen Klauseln finden, die es Dir untersagen, Multilizenzen einzeln weiterzuverkaufen. Wär ja sonst Selbstmord für die Fonthändler ;)

Jens

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