Ein_Holger Geschrieben Januar 10, 2010 Geschrieben Januar 10, 2010 Hallo, mal eine rechtliche Frage. Angenommen, ich würde ein Prospekt erstellen und dafür z.B. die Schrift einer alten Werbeanzeige hautnah nachempfinden. Also zum Beispiel die darin vorhandenen Buchstaben nachmalen und verwenden. Dann würde sich herausstellen, dass die Schrift irgendeine alte Schriftart wäre, an der jemand Rechte hätte. Hätte ich dann diese rechte verletzt - oder wäre das nur der Fall, wenn ich eine komplette Schrift daraus gemacht hätte, z.B. eine ttf. Und weiter angenommen, ich würde so eine alte Anzeige (sagen wir mal aus den 1920ern) komplett abdrucken, hätte ich dann auch Rechte der Schriftinhaber verletzt? Ist das klar beantwortbar oder ein wenig Grauzone?
TYPOGRAFSKI Geschrieben Januar 10, 2010 Geschrieben Januar 10, 2010 ich glaube nicht, dass es nicht rechtens wäre ein paar buchstaben aus einer alten vorlage nachzubauen. du machst doch nicht die ganze schrift und verkaufst die und auch da wäre es oft möglich.
Uwe Borchert Geschrieben Januar 14, 2010 Geschrieben Januar 14, 2010 Hallo, ich glaube nicht, dass es nicht rechtens wäre ein paar buchstaben aus einer alten vorlage nachzubauen. du machst doch nicht die ganze schrift und verkaufst die und auch da wäre es oft möglich. Ich habe hier einen Nachbau der Trajan rumliegen, basieren auf frei zugänglichen Schriftmustern der Capitalis Monumentalis, Trajan und Jupiter. Da ist eine fast komplette Schrift daraus entstanden die der Adobe Trajan sehr ähnlich sieht, aber in einigen für mich sehr wichtigen Punkten Unterschiede aufweist. Eine kleine Grafik von der Schrift gibt es unter: http://uwes.suche-plus.de/galerie/galerie5d.html Ich habe Eigenschaften der Adobe Trajan und der Jupiter Alternates in einem (!) Font gebraucht. Es lagen technische Randbedingungen vor die dies notwendig gemacht haben und die Verwendung der Jupiter + Alternates oder Adobe Trajan oder Canadatype Goudy Trajan (für welche ich eine Lizenz habe) wäre zu ineffizient geworden. Was passiert wenn man diese selbstgebastelte Schrift mit der OFL veröffentlicht? MfG
TYPOGRAFSKI Geschrieben Januar 14, 2010 Geschrieben Januar 14, 2010 das kann ich dir nicht sagen was da passiert, vermutlich gar nichts.
Ralf Herrmann Geschrieben Januar 14, 2010 Geschrieben Januar 14, 2010 Wenn du von eigener Vorlage digitalisiert hast und keine Namensrechte verletzt, dann kannst Du machen, was du willst. Für die Schriftformen selbst sind wegen des Alters keine Urheberrechte vorhanden.
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