Hurenkind Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Was ist der Unterschied zwischen den Schriften Univers LTStd55Roman und LTUnivers430BasicRegular? Entspricht die LTUnivers630BasicBold der Univers LTStd65Bold? Falls ja, warum haben die unterschiedliche Bezeichnungen? LT steht ja für Linotype wozu dann die Unterscheidung. Danke für eure Rückmeldung
Sebastian Nagel Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Die dreistelligen Nummern sind meines wissens für die Univers Next verwendet worden, also für die Überarbeitung/Erweiterung der ersten digitalisierten Univers, die nur zweitstellige Nummern hatte.
Sebastian Nagel Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Hier findest du Tabellen: http://en.wikipedia.org/wiki/Univers#Th ... ing_system 55 alt entspricht demnach 430 neu. 65 --> 530. Sie sind also "gleich" (bis auf Form- und Produktionsdetails, die die neue Version anders macht als die alte).
Hurenkind Geschrieben Februar 4, 2010 Themen-Ersteller Geschrieben Februar 4, 2010 okay, verstehe, vielen dank, für die zusatzinfos folgende sachlage: kunde hat mir schriftsatz geschickt 630 basic (PS MAC), aber sie laufen dennoch nicht auf OSX (kann sie nicht importieren) beim vergleich habe ich festgestellt, dass die beiden schnitte genau gleich sind wenn ich die fertige datei wieder zurück an den kunden gebe (indesign-file) wird er wohl wieder ein problem haben und die schrift ersetzen müssen und der satz bleibt ja nur gleich wenn die schriften identisch sind
Ralf Herrmann Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 kunde hat mir schriftsatz geschickt 630 basic (PS MAC), aber sie laufen dennoch nicht auf OSX Dann lizenziere sie, wie es sich gehört.
Sebastian Nagel Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 also 100% identisch sind sie nicht. ich müsste jetzt nachsehen, aber vermutlich wurde das kerning optimiert, und ob die zeichen alle exakt gleich breit sind, ist auch fraglich. sprich: wenn du die schriften ersetzt, dürfte der umbruch über den jordan gehen ... (abgesehen davon brauchst du eine schriftlizenz, wenn du mit der schrift auf deinem rechner arbeiten willst - "schicken für auftrag" verstößt in der regel gegen die lizenzbestimmungen).
Uwe Borchert Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Hallo, (abgesehen davon brauchst du eine schriftlizenz, wenn du mit der schrift auf deinem rechner arbeiten willst - "schicken für auftrag" verstößt in der regel gegen die lizenzbestimmungen). Auch bei Multilizenzen? Eher nein? Falls der Auftraggeber mehrere Lizenzen hat kann er eine oder mehrere davon den externen Dienstleistern überlassen. Wobei mir der ganze juristische Formalismus nicht bekannt ist. Besonders wie das ist wenn der Dienstleister nicht mehr Dienstleister ist und der (Ex-) Auftraggeber seine Schriften/Lizenzen zurückfordern muss. Das müsste alles irgendwie in den Werkvertrag rein ... MfG
Ralf Herrmann Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Falls der Auftraggeber mehrere Lizenzen hat kann er eine oder mehrere davon den externen Dienstleistern überlassen. Nein. Die Lizenzen beziehen sich immer auf ein(!) Unternehmen – man kann die nicht frei in der Welt verteilen.
Hurenkind Geschrieben Februar 4, 2010 Themen-Ersteller Geschrieben Februar 4, 2010 problem gelöst bzw. wir müssen jetzt beim kunden (verlag) die arbeit fertig machen vor ort, auf ihrem pc ...
Gast bertel Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Falls der Auftraggeber mehrere Lizenzen hat kann er eine oder mehrere davon den externen Dienstleistern überlassen. Nein. Die Lizenzen beziehen sich immer auf ein(!) Unternehmen – man kann die nicht frei in der Welt verteilen. [/quote:1acz5hho] Ich nehm’ Uwe mal wörtlich: Wenn die Firma wirklich mehrere Lizenzen hat, ist es kein Problem, ein davon einem Dienstleister zu überlassen. Wenn sie jedoch eine Mehrplatzlizenz hat, wäre das nicht ok.
Uwe Borchert Geschrieben Februar 4, 2010 Geschrieben Februar 4, 2010 Falls der Auftraggeber mehrere Lizenzen hat kann er eine oder mehrere davon den externen Dienstleistern überlassen. Nein. Die Lizenzen beziehen sich immer auf ein(!) Unternehmen – man kann die nicht frei in der Welt verteilen. [/quote:2s47vi6p] Mehrplatzlizenzen oder mehrere Lizenzen? Bei mehreren Lizenzen kannst Du nach deutschem Recht eine/mehrere problemlos weitergeben. Welche Einschränkungen siehst Du bei den Mehrplatzlizenzen? Ich habe einige durchgelesen und kann mich an keine Einschränkung dieser Art erinnern. Da steht einfach nur auf bis zu X Rechnern installieren. Über den Ort und die Verfügungsgewalt über die Rechner habe ich IIRC keine greifende (*) Einschränkungen gesehen. Für genauere Informationen müsste ich aber erst einen Fachanwalt konsultieren, was aber Geld kostet. (*) Angestellte oder angeworbene Freiberufler müssten da im Sinne des Gesetzes als Erfüllungsgehilfen gleichgestellt werden. Ansonsten hättest Du bereits bei Leiharbeitern Probleme mit den Lizenzen. Aus diesem Grund benutze ich (besonders für nicht-kommerziellen Projekte) grundsätzlich freie Schriften aus dem Bereich GPL/OFL/PD oder frei verfügbar mit geschenkter Volllizenz (auch für kommerzielle Projekte) vom Hersteller. Da spar ich mir das ganze Theater und kann bei den GPL/OFL/PD-Schriften diese sogar offiziell mitverteilen. MfG
Ralf Herrmann Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 Mehrplatzlizenzen oder mehrere Lizenzen? Bei mehreren Lizenzen kannst Du nach deutschem Recht eine/mehrere problemlos weitergeben. Das gilt allenfalls für den Spezialfall von CD-ROM-Versionen, die man im Laden kauft und mit dem Besitz der CD seine Lizenz nachweist. Für das Gros der Fonts, die per Download erworben werden, ist die Lizenz an den Käufer gebunden. Und das ist immer ganz klar geregelt: Beispiel, unsere EULA: Die 5 Rechner müssen zu dem in der Bestellung ausgewiesenen Unternehmen gehören. Es ist nicht gestattet, die Lizenz auf Rechner verschiedener Unternehmen aufzusplitten. Beispiel Linotype, hier ist sogar von einem(!) Ort die Rede. Demnach wären nicht einmal Laptops zu Hause oder Filialen in anderen Städten abgedeckt: Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts gewährt Linotype GmbH dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Schriften-Software – soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von dem Lizenznehmer geleisteten Zahlung freigeschaltet ist – auf bis zu fünf (5) Computern (Arbeitsplätzen) gleichzeitig an einem einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen oder zu speichern und die Schriften-Software im Embedded Open Type (EOT) Format für nicht mehr als eine (1) nicht-kommerzielle Webseite zu nutzen. Genauso Elsner+Flake: on a maximum of five (5) computers at one single geographicallocation stipulated by the licensee. In the event that extensions to the above-mentioned restriction become necessary, the licensee has to purchase an extended license. Kurzum: Für jeden Nutzer, muss dem Schriftanbieter ein Name der betreffenden Person oder der Firma bekannt sein. Es können keine Lizenzen im eigenen Ermessen weitergegeben werden. Komplette Lizenz-Transfers sind natürlich theoretisch möglich, aber dann muss dies mit schriftlichem Einverständnis des Schriftanbieters geschehen, der dann den neuen Lizenznehmer in seine Datenbank eintragen kann.
Uwe Borchert Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 Hi, danke für die Hinweise. Bei Adobe, MT und BT sieht das IIRC etwas anders aus. Aber den genauen Inhalt habe ich nicht mehr im Kopf. Wobei Adobe temporäre Kopien ausser Haus nach meinen verblassenden Erinnerungen erlaubt. Wie schaut es mit den Lizenzen für die Zurich BT im Lieferumfang von M$-Windows aus? Ich habe hier gerade kein Windows, weder greifbar, installiert noch am laufen, kann daher nicht nachsehen. Das Lizenzwirrwarr war für mich der Grund bei ,,offenen Projekten'' weitestgehend auf Freeware umzusteigen. Nur bei der Arbeit im Hause werden dann die dort vorhandenen Schriften verwendet. Und da hat sich dann der AG um den Lizenzkram zu kümmern. MfG
Alfons Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 Falls der Auftraggeber mehrere Lizenzen hat kann er eine oder mehrere davon den externen Dienstleistern überlassen. Wobei mir der ganze juristische Formalismus nicht bekannt ist. Bei mehreren Lizenzen kannst Du nach deutschem Recht eine/mehrere problemlos weitergeben. ... Für genauere Informationen müsste ich aber erst einen Fachanwalt konsultieren, was aber Geld kostet. ...kann mich an keine Einschränkung dieser Art erinnern. Aber den genauen Inhalt habe ich nicht mehr im Kopf @Uwe Borchert Bei so viel Unsicherheit würde ich aber keine Ratschläge über Lizenzen geben oder die Sätze wenigstens so formulieren, dass klar wird dass das Geschriebene nicht unbedingt stimmt. Die Forumsbesucher erwarten doch korrekte Antworten, besonders bei einem relative hochstehenden Forum wie diesem hier. Gruss Alfons
Uwe Borchert Geschrieben Februar 5, 2010 Geschrieben Februar 5, 2010 @Uwe Borchert Bei so viel Unsicherheit würde ich aber keine Ratschläge über Lizenzen geben oder die Sätze wenigstens so formulieren, dass klar wird dass das Geschriebene nicht unbedingt stimmt. Die Forumsbesucher erwarten doch korrekte Antworten, besonders bei einem relative hochstehenden Forum wie diesem hier. @Alfons Ich habe ausdrücklich den Rat an sich einen Fachanwalt zu wenden gegeben. In den mir vorliegenden Lizenzen waren diese Einschränkungen nicht vorhanden. Nicht alle Lizenzen sind gleich. Des weiteren haben deutsche Gerichte schon einige Einschränkungen kassiert. Auch hier ist der reine Wortlaut der Lizenzen nicht immer deckungsgleich mit der juritischen Würdigung. So habe ich hier eine DataBecker CD mit Schriften deren Lizenzen rechtlich vmtl. nicht haltbar sind. Allerdings habe ich diese CD dann auf die Seite gelegt. Besonders die Einschränkung bzgl eines Ortes erscheint mir hinterfragenswert. In Zeiten von mobilen Rechnern ist diese Einschränkung irgendwie schwer anwendbar und führt zu Brüchen in der Logik. Steht der Rechner im Büro ist die Lizenz in Ordnung, steckst Du ihn in den Rucksack gilt sie beim Verlassen des Hauses (oder des Büro?) nicht mehr? MfG
Ivo Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 Steht der Rechner im Büro ist die Lizenz in Ordnung, steckst Du ihn in den Rucksack gilt sie beim Verlassen des Hauses (oder des Büro?) nicht mehr? Leider ja. Wenn es nicht ausrücklich in der EULA erwähnt ist, darfst du sie nicht im Laptop mitschleppen, was natürlich nicht zeitgemäß ist. Explizit ist ein tragbarer Rechner zum Beispiel in dieser EULA erwähnt: The geographic restriction does not apply to portable computers if they are owned by you.
Uwe Borchert Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 Hallo, Steht der Rechner im Büro ist die Lizenz in Ordnung, steckst Du ihn in den Rucksack gilt sie beim Verlassen des Hauses (oder des Büro?) nicht mehr? Leider ja. Wenn es nicht ausrücklich in der EULA erwähnt ist, darfst du sie nicht im Laptop mitschleppen, was natürlich nicht zeitgemäß ist. Explizit ist ein tragbarer Rechner zum Beispiel in dieser EULA erwähnt: The geographic restriction does not apply to portable computers if they are owned by you. Aha ... Da habe ich mit den mir immer vorliegenden unfreien Lizenzen Glück. Das sind aber idR Einzellizenzen, häufig gekoppelt an eine Einzellizenz von Software oder OS. In diesem Fall sind portable Rechner wie jeder andere Rechner auch zu betrachten. Und bei diesen Lizenzen ist nach deutscher Rechtsprechung die Weitergabe möglich. Das wurde in Prozessen um den Verkauf von gebrauchter und/oder OEM-Lizenzen entschieden. Schriften in elektronischer Form werden aktuell juristisch als Software betrachtet. Btw: Die Klausel der Ortseinschränkung betrachte ich als hinterfragenswert und wackelig. Die könnte bei der Verwendung auf einem Laptop vor Gericht möglicherweise kippen. Hat da jemand zufälligerweise Urteile zum Thema? Das müsste doch früher oder später mal vor Gericht landen? Oder wird da nie geprüft und/oder angezeigt? MfG
Sebastian Nagel Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 Natürlich: die EULA "gilt", wie sie zwischen Lizenzanbieter und Lizenznehmer vereinbart wurde. Stellt sich aber die Frage, ob diese Orts-Klauseln nicht aus einer Zeit stammen, als Notebooks unbekannt bis unüblich waren, und seither einfach "mitgeschleppt" wurden ohne weiter darüber nachzudenken. Ich könnte mir vorstellen, wenn ich bei einer Foundry anfrage, wie das jetzt ist mit firmenzugehörigem Laptop u.ä., sie mir dazu die Erlaubnis erteilen würden die Schrift auch so zu nutzen.
Gast bertel Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 Einige haben die Lizenzbedingungen schon aktualisiert und erlauben den Einsatz auf einem mobilen Rechner sofern dieser zum Betriebseigentum eines Standorts gehört. Aber ich denke wirklich dass das Thema sehr korinthig betrachtet wird. Gerade die hiesigen User achten die Lizenzen eher als das anderswo der Fall ist. Und ich denke auch dass es einer Foundry eher hilft wenn ein Font gekauft und zum Belichten an die Druckerei eigentlich unberechtigterweise ausgeliehen wird als wenn man sich gleich für einen freien Font entscheidet. 99% der Druckerzeugnisse werden mit höchstens 20 oder 30 verschiedenen Fontfamilien erstellt, die sind bei Druckereien eh im System. Und die wenigen speziellen – da könnten die Foundrys eher froh sein dass sie gekauft werden, zum Einsatz kommen und so Verbreitung finden.
Ralf Herrmann Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 Und ich denke auch dass es einer Foundry eher hilft wenn ein Font gekauft und zum Belichten an die Druckerei eigentlich unberechtigterweise ausgeliehen wird Wobei das ja auch ein Relikt aus alten Tagen ist. Wer gibt den heute noch offene Dateien an die Druckerei? Ich kenne niemanden. Deshalb haben wir diese Klausel auch gar nicht mehr in unserer EULA vorgesehen.
Gast bertel Geschrieben Februar 6, 2010 Geschrieben Februar 6, 2010 … Wer gibt den heute noch offene Dateien an die Druckerei? Ich kenne niemanden. … Doch, mich kennst du jetzt :D Wir geben laufend offene Daten raus, weil beispielsweise Verpackungsreinzeichnungen in der "Druckerei" mit verschiedenen EAN-Codes, Materialnummern etc. belegt werden, da wär der Aufwand viel zu groß wenn wir immer komplett neue Druck-pdfs schicken. Auch Rückenstärken von Handbüchern werden in der Druckerei final angelegt, weil wie immer bis kurz vor Drucklegung keiner weiß ob das 80 oder 240 Seiten werden … Die "Druckerei" ist in dem Fall ein bisschen größer und bietet weitaus mehr Leistungen als nur den Druck.
Uwe Borchert Geschrieben Februar 7, 2010 Geschrieben Februar 7, 2010 Hallo, … Wer gibt den heute noch offene Dateien an die Druckerei? Ich kenne niemanden. … Doch, mich kennst du jetzt :D Wir geben laufend offene Daten raus, weil beispielsweise Verpackungsreinzeichnungen in der "Druckerei" mit verschiedenen EAN-Codes, Materialnummern etc. belegt werden, da wär der Aufwand viel zu groß wenn wir immer komplett neue Druck-pdfs schicken. Auch Rückenstärken von Handbüchern werden in der Druckerei final angelegt, weil wie immer bis kurz vor Drucklegung keiner weiß ob das 80 oder 240 Seiten werden … Die "Druckerei" ist in dem Fall ein bisschen größer und bietet weitaus mehr Leistungen als nur den Druck. Auf der einen Seite sind Deine Beispiele auf ersten Blick überzeugend. Auf zweiten Blick bin ich bei Etiketten etwas skeptisch. Die typischen Beispiele die ich vor Augen habe kann man durchaus auch anders montieren. Eine Geschlossene Datei als Basis und darauf die ganzen EAN-Codes und anderes sauber positioniert darüberdrucken geht bei diesen mir bekannten Beispielen ebenso. Das wäre sogar hervorragend automatisierbar und die nötigen Werkzeuge (Ghostscript und psutils) sind frei verfügbar. Bei den variablen Rückenstärken der Büchern habe ich mir keine Gedanken gemacht. Aber in den meisten Fällen sollte der Höhen/Breiten-Unterschied gering sein. Ein Anlegen mit Beschnitt für die maximale Buchrückenbreite müsste ausreichen um hinterher die drei Teile problemlos zusammenmontieren zu können. Wem das ganze zu umständlich erscheint? Der kann ,,geschlossene'' EPS (vektorisierte Schriften) in die offenen Dateien einbauen und dann die Montage auf der pseuddooffenen Datei vornehmen. Auch das geht. Das ist alles eine Frage des Wissens und des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Kette. MfG
Gast bertel Geschrieben Februar 7, 2010 Geschrieben Februar 7, 2010 … Auf der einen Seite sind Deine Beispiele auf ersten Blick überzeugend. Auf zweiten Blick bin ich bei Etiketten etwas skeptisch. Die typischen Beispiele die ich vor Augen habe kann man durchaus auch anders montieren. Eine Geschlossene Datei als Basis und darauf die ganzen EAN-Codes und anderes sauber positioniert darüberdrucken geht bei diesen mir bekannten Beispielen ebenso. Das wäre sogar hervorragend automatisierbar und die nötigen Werkzeuge (Ghostscript und psutils) sind frei verfügbar.Das könnte man, tut es aber nicht. Der Workflow ist ganz genau definiert, und unser Part ist Design und Reinzeichnung der Grunddaten, der Rest erfolgt "just in time" beim Druckdienstleister. (Das ist auch gut so weil wir uns dann nicht mit sich ständig ändernden Nummern und Codes rumärgern müssen.)Bei den variablen Rückenstärken der Büchern habe ich mir keine Gedanken gemacht. Aber in den meisten Fällen sollte der Höhen/Breiten-Unterschied gering sein. Ein Anlegen mit Beschnitt für die maximale Buchrückenbreite müsste ausreichen um hinterher die drei Teile problemlos zusammenmontieren zu können. In seltenen Fällen könnte das gehen, meist ist es aber so dass Bildelemente ganz genau auf die Rückenstärke angepasst werden müssen.Wem das ganze zu umständlich erscheint? Der kann ,,geschlossene'' EPS (vektorisierte Schriften) in die offenen Dateien einbauen und dann die Montage auf der pseuddooffenen Datei vornehmen. Auch das geht. Das ist alles eine Frage des Wissens und des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Kette. MfGDas allerdings wäre viel zu kompliziert und schließt Änderungen komplett aus. Genau das wollen wir ja nicht.
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