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Geschrieben

Hallo Forum

ich habe mir nach langem Überlegen die Mühe gemacht, eine Schrift nach zu zeichnen/neu zu zeichnen. Es ist die Imago (Halbfett). Ich wollte ihren Charakter erhalten, sie aber gleichzeitig verjüngen. Jede einzelne Glyphe(!) habe ich verändert, Kerning etc. neu aufgesetzt, ein eigenes Grundraster zur Hilfe genommen und den Stil wo nur möglich angepasst (leichter, moderner).

Jetzt würde ich sie gerne veröffentlichen, zögere aber noch, da ich zu wenig Ahnung von der rechtlichen Seite habe. Kann mir jemand dabei helfen?

iml47o.jpg

rot = Imago / grün = neu

bfkoyb.jpg

Gruß

...

loub

....

Geschrieben

zunächst mit einem Wacom in Illustrator die Schrift nach-gescribbelt. Erst grob, dann feiner, um sich in die Strich- und Linienführung einzuarbeiten. Dann mit dem Pfadwerkzeug wieder die Scribbles nachgezeichnet. Dabei hatte ich jeweils die Referenzglyphe daneben stehen.

Im Hintergrund hatte ich mir ein Raster gelegt für die neuen oberen und unteren Strichstärken der Bögen, der neu versetzten Mitte usw.

Da ich mit den Verhältnissen der Verdickung nicht zufrieden war, habe ich mit dem Illustrator eine Anpassung zwischen der Imago Medium und der Bold vorgenommen und dann auf Basis dieser Anpassung gearbeitet.

Gleichzeitig mit dem Pfadnachzeichnen hab ich auch die Stilanpassungen vorgenommen, wie zum Beispiel der Auslauf beim kleinen a oder der Schulteransatz bei n, m, g. In einigen Fällen war es auch nötig, zusätzliche Vertiefungen einzuarbeiten, damit eine Stelle nicht optisch zu dick aussieht.

Gruß

...

loub

....

Geschrieben

my two cents:

ich denke schon das man sowas machen darf, auch wenn es berthold sicher nicht gefallen wird.

was ich mich frage: wozu? ich meine, brauchen wir solch einen font? die imago ist jetzt nicht der font, der ohne ende benutzt wird – so das man eine 'imago next' bräuchte. wäre es nicht besser gewesen du steckst die kraft und zeit in einen anderen, noch eigenständigeren font? mag sein das die details für dich und ein paar andere typophile ganz interessant sind, aber die breite masse wird wohl eher die imago benutzten, wenn überhaupt. sie riecht halt noch immer etwas nach den 80s. mittlerweile gibt es ja massig solcher grotesken und diese sind auch moderner und ausgebauter. :?

Geschrieben

Aaaalso:

Grundsätzlich unterliegt der Originalschriftentwurf der Imago erstmal dem Urheberrecht. Der Urheber kann über sämtliche Verwertungen seines Werkes selbst bestimmt. Das Urheberrecht läuft in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus.

Theoretisch müsste man also bei einer Adaption der Imago die Erben Günther Gerhard Langes um Erlaubnis fragen.

Natürlich kann man ein Werk auch so weit verändern, dass ein komplett neues Werk im Sinne des Urheberrechts entsteht, aber das ist ja hier nicht der Fall. Die Schrift soll ja bewusst der Imago ähnlich sein.

Soweit die Theorie. Ob so ein Urheberrecht auf Schrift vor Gericht durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.

Mit Berthold ist das auch so eine Sache. Eigentlich gibt es diese Firma nicht mehr und somit auch keinen Kläger, der dir deine Schrift untersagen könnte. Allerdings gibt es die Berthold Direct. Corp in den USA, die sich als Rechtsnachfolger sieht, jede Menge Markenrechte an Berthold-Schriften hat und auch als extrem prozessfreudig gilt. Selbst FontShop hat sie bereits verklagt. Da sollte man also seeehr vorsichtig sein. :tutor:

Geschrieben

... was also, würdest Du mir raten?

Gedacht ist übrigens keine kommerzielle Verwertung und es soll auch bei diesem einen Schnitt bleiben!

Gruß

...

loub

....

Geschrieben

Ob kommerziell oder nicht, spielt ja für den vermeintlich »geschädigten« keine Rolle. Entweder verdienst du Geld mit dem Werk anderer Leute, oder Du verteilst selbiges kostenlos, obwohl es eigentlich beim Originalhersteller gekauft werden soll. Beides kann gleichermaßen ärgerlich sein.

Meine (rein persönliche) Empfehlung wäre: Nimm die Schrift für deine Projekte, gib sie eventuell anderen Designern persönlich, aber stell sie nicht zum Kauf oder kostenlosen Download irgendwo ins Netz. Wie Robert ja schon sagt: Es wartet im Prinzip ohnehin niemand darauf.

Geschrieben

... oder sie nun in einem weiteren Schritt soweit von der Imago weg zu bringen, dass sie nicht als Plagiat gilt ...?

...

loub

....

Geschrieben

Naja, die besten Schriften entstehen, weil sie ein bestimmtes Problem lösen, eine neue Idee/einen neuen Trend aufgreifen etc.

Wenn man eine bestehende Schrift modifiziert entsteht meisten nur eine schlechtere Kopie … Dann kann man auch gleich von Null beginnen.

Geschrieben

Von einer schlechteren Kopie würde ich in dem Fall aber nicht sprechen.

Er präsentiert es ja nicht als neue Schrift, sondern als eine Überarbeitung – wie bereits angemerkt, als eine Art eine Imago Next. Darin liegt ja letztlich auch die Problemösung: Unregelmäßigkeiten und Schwächen im originalen Schriftentwurf wurden überarbeitet. Ob es das tatsächlich braucht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Im Falle von Berthold wäre ich allerdings auch eher vorsichtig, was die Verbreitung des Fonts angeht.

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Bitte nicht nur halb zitieren! Es hieß korrekt …

Grundsätzlich unterliegt der Originalschriftentwurf der Imago erstmal dem Urheberrecht. […] Ob so ein Urheberrecht auf Schrift vor Gericht durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.

Und genau so ist es auch. Ein Werk (Zeichnung, Foto, Lied, Schriftentwurf etc.) unterliegt in unseren Gefilden automatisch dem Urheberrecht – allein durch die Schaffung des selbigen. Die rechtliche Durchsetzbarkeit im Streitfall steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben
Bitte nicht nur halb zitieren! Es hieß korrekt …

Und genau so ist es auch. Ein Werk (Zeichnung, Foto, Lied, Schriftentwurf etc.) unterliegt in unseren Gefilden automatisch dem Urheberrecht – allein durch die Schaffung des selbigen. Die rechtliche Durchsetzbarkeit im Streitfall steht auf einem anderen Blatt.

Das ist ein Taschenspielertrick, der auf den Fall in diesem Thread nicht anwendbar ist. :-(

Ein "Werk" ist nämlich eine Schöpfung mit hinreichender Schöpfungshöhe. Und eben dies hat der BGH für Brotschriften verneint.

Du tust ja so, als wäre Candida geschützt gewesen, nur habe man das vor dem BGH leider nicht durchgebracht (warum denn eigentlich nicht?).

(Ich rede hier vereinfachend nur von der Buchstabenform, weil das das einzige ist, was beim OP relevant ist, da er ja alles selbst neu gezeichnet, gekernt und gehintet hat)

Wenn ein Schriftentwerfer seine Brotschrift geschützt sehen möchte, soll er eben nach Schriftzeichengesetz vorgehen. Das ist nämlich der hier vorgesehene Weg, der das "Candida-Problem" addressiert. Macht außer ein paar Privatleuten und Adobe aber fast niemand. Vermutlich, weils eine kleine Gebühr kostet.

Warum beispielsweise FF Dax und Konsorten nicht entsprechend geschützt sind (oder ich habe den Eintrag nur nicht gefunden), habe ich noch nie verstanden. Die Cash-Cows läßt man ungeschützt und vertraut lieber auf den FUD, den man streut. Statt einfach mal die paar Euro in die Hand zu nehmen.

Geschrieben

Für alle, die – wie ich – nicht wissen, was FUD bedeutet:

Als Fear, Uncertainty and Doubt (englisch für „Furcht, Ungewissheit und Zweifel“), meist abgekürzt als FUD, wird eine Werbe- oder Kommunikationsstrategie bezeichnet, die der gezielten Bekämpfung eines (in der Regel wirtschaftlichen oder politischen) Konkurrenten dient, insbesondere, wenn dieser bislang ein gutes Image hat. Auch zur Kommentierung von Einschüchterungsversuchen durch Unternehmen, Verbände oder staatliche Behörden wird die Formel benutzt.
  • Gefällt 1
Geschrieben
Die Cash-Cows läßt man ungeschützt und vertraut lieber auf den FUD, den man streut. Statt einfach mal die paar Euro in die Hand zu nehmen.

Worauf stützt du solche Aussagen? Frag doch mal die größeren Schriftanbieter! Die Ausgaben für den rechtlichen Schutz der eigenen Fonts sind beträchtlich – ganz zu schweigen von den immer wieder nötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die für einen Schriftanbieter nicht selten so risikoreich ausfallen können, dass die Existenz des Unternehmen selbst in Gefahr gerät. Dass Schriftanbieter also zu dumm wären »mal ein paar Euro in die Hand zu nehmen«, halte ich daher für eine ziemlich haltlose (und auch ziemlich beleidigende) Aussage.

Und ich kann von »FUD« auch nichts erkennen. Ich habe gerade für einen Artikel zu Schriftlizenzen noch einmal Broschüren von Linotype und FontShop zu diesem Thema studiert. Es wird dort sehr offen und ehrlich über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten aufgeklärt. Und eben nicht mit Einschüchterungstaktik, sondern im Sinne einer fairen Partnerschaft zwischen Schriftanbieter und Schriftnutzer. Denn da Schriften eben keinem technischen Kopierschutz unterliegen, sind die Anbieter zwangsläufig darauf angewiesen, dass das Verhältnis zum Kunden auf einer Vertrauensbasis basiert.

Geschrieben
Worauf stützt du solche Aussagen? Frag doch mal die größeren Schriftanbieter! Die Ausgaben für den rechtlichen Schutz der eigenen Fonts sind beträchtlich – ganz zu schweigen von den immer wieder nötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die für einen Schriftanbieter nicht selten so risikoreich ausfallen können, dass die Existenz des Unternehmen selbst in Gefahr gerät. Dass Schriftanbieter also zu dumm wären »mal ein paar Euro in die Hand zu nehmen«, halte ich daher für eine ziemlich haltlose (und auch ziemlich beleidigende) Aussage.

Und ich kann von »FUD« auch nichts erkennen. Ich habe gerade für einen Artikel zu Schriftlizenzen noch einmal Broschüren von Linotype und FontShop zu diesem Thema studiert. Es wird dort sehr offen und ehrlich über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten aufgeklärt. Und eben nicht mit Einschüchterungstaktik, sondern im Sinne einer fairen Partnerschaft zwischen Schriftanbieter und Schriftnutzer. Denn da Schriften eben keinem technischen Kopierschutz unterliegen, sind die Anbieter zwangsläufig darauf angewiesen, dass das Verhältnis zum Kunden auf einer Vertrauensbasis basiert.

Ich stütze es darauf, daß ich beim Markenamt recherchiert habe, wieviele Schriften so geschützt sind. Und von wem.

Bezüglich FUD räume ich gerne ein, daß es deutlich besser geworden ist. Speziell die Broschüre von Fontshop ist korrekt. Und das Fontblog hat auch schon auf das PDF verlinkt, das ich oben verlinkt habe.

Das war aber auch mal anders. Da hat man noch behauptet, das LG Köln habe entschieden, daß Schriften durch Urheberrecht geschützt seien. Nur wenn man dann das Urteil las, stellte es sich leicht anders dar. Wie Jaeger/Koglin überzeugend dargestellt haben.

(Abgesehen davon, daß selbst, wenn das LG Köln derartig entschieden hätte, das wohl kaum relevant gewesen wäre, bei diametral entgegengesetzter Vorgabe des BGH)

Ich gönne den Schriftentwerfern wirklich ihr bescheidenes Einkommen. Aber ich fühle mich immer richtig übel behumpst, wenn man versucht, mich für dumm zu verkaufen. Und "Schriften sind durch Urheberrecht geschützt" ist in den allermeisten Fällen schlicht und ergreifend unwahr.

Geschrieben

Hallo,

Und "Schriften sind durch Urheberrecht geschützt" ist in den allermeisten Fällen schlicht und ergreifend unwahr.

Das IMHO liegt aber auch an der Ungenauigkeit in der Sprache. Die Schrift im Sinne von Schriftform und die elektronische Schrift als Font sind zwei verschiedene Dinge. Und die Fonts sind wie Software durchaus geschützt. Aber idR halt nicht die reine Form der Schrift.

MfG

Geschrieben
Hallo,

Das IMHO liegt aber auch an der Ungenauigkeit in der Sprache. Die Schrift im Sinne von Schriftform und die elektronische Schrift als Font sind zwei verschiedene Dinge. Und die Fonts sind wie Software durchaus geschützt. Aber idR halt nicht die reine Form der Schrift.

MfG

du meinst, ein .ttf ist geschützt, aber nicht die form des a in ihrer mathematischen beschreibung?

Geschrieben
du meinst, ein .ttf ist geschützt, aber nicht die form des a in ihrer mathematischen beschreibung?

Wenn das TTF Software-Anteile hat, wie zum Beispiel Truetype-Instructions: ja (wenn die allerdings von einem Autohinter stammen, möglicherweise eher nicht).

Geschrieben

Hallo,

du meinst, ein .ttf ist geschützt, aber nicht die form des a in ihrer mathematischen beschreibung?

Ja, so habe ich es in Erinnerung. Die Form der Buchstaben ist bei Brotschriften wegen der zu geringen Schöpfungshöhe idR nicht schützbar. Andere Schutzmechnismen werden wohl nur unzureichend akzeptiert. Die Schriftdatei (TTF, OTF, PS-Type1 ...) ist aber, wie jede andere Software auch, geschützt.

MfG

Geschrieben

Hallo,

Wenn das TTF Software-Anteile hat, wie zum Beispiel Truetype-Instructions: ja (wenn die allerdings von einem Autohinter stammen, möglicherweise eher nicht).

Kann es sein, dass Du da ein Urteil mis[s|t]verstanden hast? IIRC wurde in einem Urteil der Autohinter als mangelnde Schöpfungshöhe gedeutet.

MfG

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist traurig, dass eine exzellente Brotschrift, die sich am besten gar keine Exaltiertheit erlauben darf, von Recht und Rechtsprechung als nicht-schützenswert angesehen wird, und auf der anderen Seite solche Schluderschriften einen Urheberschutz beanspruchen können:

Calaveras.jpg

An dieser Stelle möchte ich Indra Kupferschmid (Buchstabenkommenseltenallei n) zitieren:

Sind Trash-Fonts geistige Leistungen?

Ohne Zweifel haben einige experimentelle Schriften der letzten Jahre wie jene von Letterror neue Trends gesetzt, Türen geöffnet und die Masse der jungen Gestalter für Typografie und Schriftgestaltung interessiert.

Viele Spaß-Schriften entstehen heutzutage allerdings folgendermaßen: Man wandelt in einem Zeichenprogramm eine bestehende Schrift in Pfade um und lässt ein paar Filter darüberlaufen oder macht aus allen Punkten Kurvenpunkte, schwuppdiwupp hat man ein neues Design, das sich verkaufen lässt. Jeder muss sich selber fragen, ob dies eine geistige Lestung ist, auf die der Markt noch gewartet hat. Ich will nicht die Daseinsberechtigung sämtlicher »Dirty-Faces« anzweifeln, aber muss man für so etwas den gleichen bzw. einen höheren Preis verlangen als zum Beispiel für die hundertfach arbeitsintensivere Galliard?

ITC_Galliard.gif

Einzelschnitt der ITC Galliard bei MyFonts: $ 29

AF_Retrospecta.gif

Einzelschnitt der AF Retrospecta bei MyFonts: $ 46

bearbeitet von Pomeranz
Bilder extern eingebunden
Geschrieben
Es ist traurig, dass eine exzellente Brotschrift, die sich am besten gar keine Exaltiertheit erlauben darf, von Recht und Rechtsprechung als nicht-schützenswert angesehen wird, und auf der anderen Seite solche Schluderschriften
1521 CONFIG
einen Urheberschutz beanspruchen können.

Kannst du gerne so sehen (ein bißchen Sympathie hege ich für diese Ansicht ja auch -- allerdings nur ein bißchen, weil es ein Hoffnungszeichen ist, daß der Schutz "intellektuellen Eigentums" nicht grenzenlos ist [1]), nur mußt du dann halt politisch tätig werden.

Die aktuelle Rechtslage zu verkennen hilft niemanden weiter. Wenns euch nicht paßt, dann streitet dafür.

[1] blöd halt, daß die einen überzogen geschützt sind, die anderen möglicherweise zu gering.

Geschrieben
Hallo,

Kann es sein, dass Du da ein Urteil mis[s|t]verstanden hast? IIRC wurde in einem Urteil der Autohinter als mangelnde Schöpfungshöhe gedeutet.

MfG

Ich hatte den Punkt nicht mehr im Gedächtnis, so daß ich lieber vorsichtig geschrieben habe.

Allerdings ist das LG-Urteil eh ziemlich schwach. Und richtungsweisend schon gar nicht. Der Einfluß auf zukünftige Rechtsprechung dürfte nahe bei Null liegen.

Geschrieben
Es ist traurig, dass eine exzellente Brotschrift, die sich am besten gar keine Exaltiertheit erlauben darf, von Recht und Rechtsprechung als nicht-schützenswert angesehen wird, und auf der anderen Seite solche Schluderschriften
1521 CONFIG
einen Urheberschutz beanspruchen können.

Man kann noch weiter fragen: Warum hat eine Brotschrift — trotz möglicherweise monatelangen Feilens — keine Schöpfungshöhe, aber wenn irgendjemand in Sekundenbruchteilen mit seinem Telephon ein halbscharfes Photo von seinem Frühstück oder seinem Hamster macht, entsteht ein Urheberrecht und er kann bei mißbräuchlicher Verwendung munter abmahnen. Da sind die Gewichtungen schon sehr ungleich verteilt.

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