Moweco Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Hallo liebe Community, ich habe schon ein ähnliches Thema gesucht, über die Suchfunktion aber nichts gefunden, also wenn es schon was ähnliches gibt, sorry. Zum Anliegen: Gestern habe ich eine Anfrage ins Haus bekommen bzgl. einer Firmenbröschure. Offline-Sachen bzw. Print-Sachen habe ich bisher noch nicht in der Form gemacht, und nun stellt sich mir die Frage bzgl. der Font-Lizenzen wie das gehandhabt wird. Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen und findet die Zeit mir euer fundiertes Wissen weiterzugeben. Gehen wir davon aus, dass ich sowohl ein OSX und Windows Betriebssystem besitze. Beispielsweise Arial und Helvetica sind da ja Standard-Schriftarten. Meine Frage ist nun, wann und wie darf ich solche Standardfonts kommerziell nutzen? - nach erwerb des Betriebssystems? Anwendungsbeispiele: Wenn ich mir eine Lizenz kaufe, damit arbeite und etwas verkaufe muss ich die Lizenz haben, das ist aber aber wenn der Kunde sagen wir den Prospekt nochmals weiterverkauft oder Austellt oder womoglich nur zu Werbezwecken nutzt muss er dann auch eine Lizenz haben oder nur wir, sprich 2 Lizenzen kaufen? Gilt das allgemein für alle Print-Sachen (T-Shirt, Flyer, Prospekte, Zeitschriften,...)? Es wäre super mit das Anhand eine Praxisbeispielst zu erläutern: Imagebroschüre für eine Stadt. Verwendete Fonts: Arial & Helvetica. Wir erstellen die Broschüre und verkaufen diese an die Stadt, die Stadt gibt diese kostenlos raus oder auch nach Entgeld je nachdem. Wow viele Fragen, wär super wenn du mir da kurzfristig weiterhelfen könntest. Vielen lieben Dank und beste Grüße, Torsten
Gast bertel Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Im Allgemeinen ist es so: Nur wer den Font (also die Bits und Bytes) einsetzt, muss ihn lizenziert haben. Ein Druckerzeugnis beinhaltet keine Bits und Bytes, also ist es in dem Fall völlig belanglos. Schriften, die du mit dem Betriebssystem gekauft hast, darfst du kommerziell verwenden. Nur weiterverkaufen, verleihen o.ä. darfst du nicht. Und Entgelt schreibt man mit einem t am Ende :D
Sebastian Nagel Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Die Schriftlizenzen, die du mit dem Betriebssystem zusammen erworben hast, darfst du in der Regel für alles verwenden, also auch kommerzielle Aufträge. Hast du eine Lizenz für OSX und Windows? --> Die Schriften die da dabei sind, darfst du verwenden. Die Stadt, die "nur" ein PDF oder die gedruckten Broschüren von euch erhält, also mit der Schrift selbst nicht arbeitet (im Sinne von Software), braucht keine Lizenz.
Moweco Geschrieben April 15, 2010 Themen-Ersteller Geschrieben April 15, 2010 Hallo Ihr 2, ging ja superschnell mit den Antworten. Also effektiver hätte man mir meine Fragen nicht beantworten können, vielen Dank dafür. Ihr habt den Nagel auf den Kopf getroffen. Im Internet kursiert so viel Mist zu dem Thema, das ist absolut undurchschaubar. Also nochmal Danke! btw Danke für die Rechtschreibekorrektur. :) Ps. Habt ihr vielleicht ein Dokument als PDF, auf dem ich die Infos nachlesen kann. (Nicht das ich euch nicht vertraue^^)
Ralf Herrmann Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Ps. Habt ihr vielleicht ein Dokument als PDF, auf dem ich die Infos nachlesen kann. (Nicht das ich euch nicht vertraue^^) Vertrau dem Wiki: http://www.typografie.info/typowiki/ind ... eld_kosten
Moweco Geschrieben April 15, 2010 Themen-Ersteller Geschrieben April 15, 2010 ahaa! Vielen lieben Dank, werde mich das Doc mal ausdrucken und "studieren".
Aleko Nedjalkow Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Hier ein Ausschnitt aus den AGB von Typoteque: If you are an advertising agency, acting on behalf of an advertising agency or otherwise acting in a similar capacity or for the benefit of a third party and the font software or a copy thereof will be transmitted to the client or third party, the purchase of a licence for your client is required. Unklar finde ich. Wenn ich mich mit einem Auftraggeber auf eine Schrift geeinigt habe, ich kauf sie um damit zu entwerfen. Kann ich sie dem Kunden anschließend überlassen/verkaufen? Ich würde natürlich auf Aldus Manutius schwören Sie zu löschen/nicht mehr zu benutzen/sie samt des Rechners abzustoßen?
Ralf Herrmann Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Das erfordert einen schriftlichen Lizenz-Transfer durch die Foundry. Man kann die Lizenz nicht selbstständig weitergeben/veräußern/verschenken etc.
Pachulke Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Das erfordert einen schriftlichen Lizenz-Transfer durch die Foundry. Man kann die Lizenz nicht selbstständig weitergeben/veräußern/verschenken etc. Wie ist das eigentlich, wenn ein (graphischer) Betrieb komplett veräußert / vererbt wird? Kann ja wohl nicht sein, daß eine Foundry da mitzureden hat.
Ralf Herrmann Geschrieben April 15, 2010 Geschrieben April 15, 2010 Auch dann sollte man sich bei den Foundrys melden und dies angeben. Wenn du später mal Support-Anfragen hast, dann will die Foundry dich auch in der Datenbank stehen haben. Mit der Angabe, die Schrift habe ich mal von diesem oder jenem übernommen, der sich von diesem oder jenen gekauft hat, kommst du sonst eventuell nicht weiter.
Ein Geschrieben April 16, 2010 Geschrieben April 16, 2010 Wenn ich mich mit einem Auftraggeber auf eine Schrift geeinigt habe, ich kauf sie um damit zu entwerfen. Kann ich sie dem Kunden anschließend überlassen/verkaufen? Ich würde natürlich auf Aldus Manutius schwören Sie zu löschen/nicht mehr zu benutzen/sie samt des Rechners abzustoßen? Nach den meißten EULAs darf man seine lizensierten Schriften Dritten zum Zwecke der Gestaltung bzw. des Entwurfs oder der Produktion eines Erzeugnisses übergeben. Natürlich müssen die Dritten nach Abschluss der Arbeit die Schrift wieder löschen, nicht mehr verwenden. So funktioniert ja uU auch der Druck bei der Druckerei. Demnach würdest du in deinem Fall also im Auftrag des Kunden die Schrift für Ihn (!) lizensieren und dann damit arbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten löschst du die Schrift bei Dir, sie bleibt dann nur beim Lizenzinhaber, dem Kunden. Zweimal kaufen musst Du sie also nicht, solange Du sie nur verwendest um für den Lizenzinhaber zu entwerfen.
Gast bertel Geschrieben April 16, 2010 Geschrieben April 16, 2010 Soweit ich weiß darf man den meisten EULAs nach genau das nicht.
Ralf Herrmann Geschrieben April 17, 2010 Geschrieben April 17, 2010 @Ein Weitergabe an Produktion: war früher mal üblich, bzw. unumgänglich da meist offene Daten rausgegeben werden. Seit der Druck pratkisch nur noch über PDFs erfolgt, findet sich eine entsprechende Klausel aber immer seltener in den EULAs. Weitergabe an Designer (Dritte)/Lizenzierung für Kunden: NEIN! Ich weiß nicht woher dieses Gerücht stammt. Man hört das ja leider selbst von Profis immer wieder. Software wird für den Anwender derselben lizenziert. Wenn eine Designagentur die Schriften installieren will, brauchen sie die Lizenz – wer der Kunde ist, spielt überhaupt keine Rolle. Und selbst wenn dem Kunden die Schriften als Arbeitsmittel weiterberechnet werden, darf er diese nicht selbst einsetzen. Auch nicht nach Löschung bei der Agentur. Denn der Kunde hat ja eben keine Linzenz auf seinen Namen. Auch an Freelancer darf die Schrift nicht weitergegeben werden, wenn die Rechner nicht Teil der Agentur sind, für die die Lizenz vorliegt.
Ein Geschrieben April 17, 2010 Geschrieben April 17, 2010 Die Klausel finde ich immer noch recht häufig, halte sie auch nach wie vor für ENORM wichtig und ist auch in meiner eigenen EULA enthalten. 5. THIRD PARTIESYou may provide the font to a graphic designer, printer or other service bureau that is working on your behalf only if they agree to use the font exclusively for your work, agree to the terms of this license, and retain no copies of the font on completion of the work. Der Kunde lizensiert meine Schrift und darf damit (fast) alles machen. Wie sinnlos wäre es zB für ein Magazin meine Schrift zu lizensieren, die Gestaltung erfolgt aber außer Haus. Keiner meiner Kunden soll meine Schriften zweimal kaufen müssen. Halte ich für contraproduktive Beutelschneiderei. Wenn sie einer raubkopieren will, dann macht er/sie das sowieso. Diese Klausel macht es weder leicher noch schwerer, geschweige denn legaler oder illegaler.
Ralf Herrmann Geschrieben April 19, 2010 Geschrieben April 19, 2010 Ich welchen Font-Eulas findest du das zum Beispiel? Also speziell die Weitergabe an externe Designer? Es ist sicher müßig, darüber zu diskutieren, ob solche Verbote/Erlaubnisse »richtig« oder »falsch« sind. Software-Lizenzen sind ein Angebot: Nutze die Software mit diesen Bedingungen für diesen Preis. Das kann man annehmen oder nicht – Ausnahmen können separat verhandelt werden. Ich finde es persönlich jedenfalls nicht »normal«, dass externe Büros irgendetwas gestellt bekommen sollen. Wenn ein Magazin externe Büros/Freelancer beschäftigt, dann handeln diese auf eigene Rechnung und mit eigenen Mitteln. Sie bekommen auch keine Lizenz von Mac OS X, nicht von der Creative Suite, keine Kaffeemaschine oder sonst etwas. Warum Font-Lizenzen? Sie handeln auf eigene Rechnung und müsse ihre Einnahmen und Ausgabe eben entsprechend kalkulieren. Das ist ein ganz normaler geschäftlicher Vorgang und ich sehe da keine »Beutelschneiderei« von Seiten der Lizenzanbieter.
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