Chachapoya Geschrieben Februar 22, 2011 Geschrieben Februar 22, 2011 Ich möchte gerne einige meiner eigenen Fonts über myfonts.com verkaufen. Rechnungsteller an den Endkunden wäre MyFonts. Ich würde auf dieser Rechnung lediglich als Lizenz-Inhaber aufgeführt. MyFonts ist für mich weder "Auftraggeber" noch "Leistungsempfänger" sondern lässt mich an seinen Einnahmen partizipieren, indem sie mir die Hälfte der durch meine Fonts erzielten Erlöse überweisen. Weiß jemand, ob in diesem Fall ein Gewerbeschein notwendig ist?
Minimalist Geschrieben Februar 22, 2011 Geschrieben Februar 22, 2011 Ich würde sagen dass Du (wir sprechen von der BRD) damit Freiberufler bist. Ruf Dein Finanzamt an, die werden Dir sicher gerne sagen, ob sie das anerkennen
Chachapoya Geschrieben Februar 23, 2011 Themen-Ersteller Geschrieben Februar 23, 2011 Für alle, die es interessiert: Laut Finanzamt liegt ein Gewerbebetrieb; der Verkauf im Zusammenhang von Lizenzrechten (immaterielles Wirtschaftsgut), vor. Demzufolge ist beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde/Stadt ein Gewerbe anzumelden. Übrigens wird dringend empfohlen, eine USt-ID zu beantragen (das ist wohl auch in Kombination mit der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG möglich), da es sich um internationale Märkte handelt. 1
Norbert P Geschrieben Februar 23, 2011 Geschrieben Februar 23, 2011 Da das Finanzamt erst einmal an deiner Gewerbesteuer interessiert ist, konnten die dir gar keine andere Auskunft erteilen. Und jetzt frag mal den Steuerberater deines Vertrauens ...
Chachapoya Geschrieben Februar 24, 2011 Themen-Ersteller Geschrieben Februar 24, 2011 Das klingt spannend. Hast du persönliche Erfahrungen mit dieser Problematik? Ich bin a bisserl am schleudern. Soviel Rechtsunsicherheit in unserem ansonsten überorganisierten Heimatland geht mir nicht unter die Hutkrempe.
Pachulke Geschrieben Februar 24, 2011 Geschrieben Februar 24, 2011 Soviel Rechtsunsicherheit in unserem ansonsten überorganisierten Heimatland geht mir nicht unter die Hutkrempe. Wieso? Überorganisation und Rechtsunsicherheit verhalten sich ja gerade proportional. Ab einem bestimmten Regulierungsgrad ist es dem Wahlbürger nicht mehr möglich, den Willen des Gesetzgebers ohne professionelle Hilfe zu erkennen, wenn sich dann in einigen Rechtsfeldern noch verschiedene legislative Ebenen (Land / Bund / EU) überschneiden, scheitern selbst die Profis.
Bernd Montag Geschrieben Februar 24, 2011 Geschrieben Februar 24, 2011 Ich hab mich mit diesem Thema noch nich so viel auseinandergesetzt, aber wenn du eine Steuernummer beantragst, bist du ja Freiberufler und das sollte doch für MyFonts reichen. (Wenn deine Einnahmen dann in einem bestimmten Rahmen bleiben, musst du da auch keine Steuern zahlen, soweit ich weiß.)
Chachapoya Geschrieben Februar 27, 2011 Themen-Ersteller Geschrieben Februar 27, 2011 So einfach ist das bei mir leider nicht. Dass eine Gewerbeanmeldung normalerweise keine Hürde darstellt, ist mir klar. Ich bin aber kein Freiberufler, sondern Angestellter. Mein Boss hat mir für die nebenberufliche Gewerbeanmeldung nur eine Erlaubnis auf Widerruf (ohne Angabe von Gründen) erteilt. Ich stecke aber bestimmt keine Zeit und Energie in den Aufbau eines von der Willkür meines Chefs abhängigen Gewerbes. Alternativ kann natürlich meine Frau das Gewerbe anmelden. Dann aber wird die Kommunikation mit dem Finanzamt und MyFonts etwas komplizierter. Wer ist dann zum Beispiel der Rechteinhaber?
Norbert P Geschrieben Februar 28, 2011 Geschrieben Februar 28, 2011 Rechteinhaber ist zunächst immer der, der's macht, nicht der, der's verkauft. D.h. du musst zuerst die Rechte entgeltlich oder unentgeltlich an deine Frau übertragen ("verleihen") und die übt dann ihr Gewerbe aus.
Manuel V. Geschrieben Juni 6, 2013 Geschrieben Juni 6, 2013 gibt es dann nochmals Abzüge? 50% behält myfonts und dann nochmals versteuern? oder ist dies mit dem 50% schon abgedeckt?
Ralf Herrmann Geschrieben Juni 6, 2013 Geschrieben Juni 6, 2013 50% behält myfonts und dann nochmals versteuern? oder ist dies mit dem 50% schon abgedeckt? Weder noch. Mit etwaigen Verkaufssteuern hast du als Schriftgestalter in dem Fall nichts zu tun, weil MyFonts die Schriften lizenziert. Die Auszahlung an Dich ist steuerfrei, da sie aus den USA kommt. Auf deine Einnahmen fallen gegebenenfalls wieder Einkommenssteuern an. Das bezieht sich aber allgemein auf deinen Einnahmen und hat mit MyFonts nichts zu tun.
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