actinidia Geschrieben März 28, 2011 Geschrieben März 28, 2011 (bearbeitet) Hallo! Ich verstehe nicht so ganz, wann ich Wörter zusammenschreiben soll, bzw. wann ich sie durch Bindestriche trennen sollte. http://www.belleslettres.eu/artikel/schreibung-durchgekoppelte-wortzusammensetzungen.php In diesem Artikel steht, dass man die Wörter eigentlich so gut wie immer zusammenschreiben sollte und nur in Ausnahmefällen wo es sich nicht vermeiden lässt, Bindestriche benutzt. http://www.typografie.info/2/content.php/179-Durchkoppeln-fuer-Anfaenger-Apple-und-das-Deppenleerzeichen Hier wird allerdings Thunderbolt-Technologie oder auch die MacBook-Pro-Modelle vorgeschlagen. Hat das damit zu tun, dass es sich hier um Namen handelt? In dem ersten Artikel wird außerdem geschrieben, dass "Erste Hilfe"-Kasten falsch wäre, „Intel HD Graphics 3000“-Prozessor wird im zweiten aber als Alternative vorgeschlagen. Hoffe jemand kann mir etwas genauer aufschlüsseln, wie richtige Wort-Kompositionen oder doch Wortkompositionen gebildet werden?? bearbeitet März 28, 2011 von actinidia
Kathrinvdm Geschrieben März 28, 2011 Geschrieben März 28, 2011 Also generell kann man sagen, dass,wenn es um rein deutsch Begriffsverbindungen geht, die Zusammenschreibung richtig ist, sofern das zusammengesetzte Wort nicht so lang wird oder durch unglückliche Buchstabenkombinationen so schwer lesbar, dass eine Bindestrichverbindung die lesefreundlichere Alternative wäre. Bei der Verbindung von deutschen und fremdsprachlichen Wörtern ist die Bindestrichvariante in der Regel die bessere Lösung, weil die unterschiedliche Herkunft der Wörter dann deutlicher wird. Das ist für Verständnis und Aussprache des zusammengesetzten Begriffes von Vorteil, die Erfassbarkeit wird dadurch erleichtert.
Kathrinvdm Geschrieben März 28, 2011 Geschrieben März 28, 2011 (bearbeitet) In dem ersten Artikel wird außerdem geschrieben, dass "Erste Hilfe"-Kasten falsch wäre, „Intel HD Graphics 3000“-Prozessor wird im zweiten aber als Alternative vorgeschlagen. "Erste Hilfe"-Kasten = nicht schön, weil erstens die Anführungszeichen falsch gesetzt sind (und es sich nicht um echte Anführungszeichen handelt). Und zweitens handelt es sich um einen klassischen Durchkoppelungsfall, da die Zusammenschreibung zwar auch ginge, aber das Wort etwas lang und unübersichtlich würde. Erste-Hilfe-Kasten = richtig, weil schnell erfassbar und sauber zu einem Begriff durchgekoppelt Erstehilfekasten = auch richtig, aber etwas schlechter lesbar Was Dein zweites Beispiel angeht: „Intel HD Graphics 3000“-Prozessor Bei „Intel HD Graphics 3000“ handelt es sich um eine feststehende Modellbezeichnung des Herstellers. Bei diesen und auch bei Markennamen hat es sich (leider) durchgesetzt, dass die Hersteller/Markeninhaber untersagen, diese Bezeichnungen durchzukoppeln. Welche Alternative bleibt dann? Man fasst die sperrige Modellbezeichnung, die wie in Deinem Beispiel aus einem Sammelsurium kryptischer Einzelteile besteht, durch Anführungszeichen zu einem Ganzen zusammen und koppelt sie mittels Bindestrich an den Prozessor, um zu verdeutlichen, dass dieser sich auf das Sammelsurium bezieht (Nach deutscher Rechtschreibung korrekt wäre aber Intel-HD-Graphics-3000-Prozessor). Nachtrag: Hinzu kommt bei diesem Beispiel, dass es Abkürzungen beinhaltet und Zahlen, sodass man diesen Gesamtbegriff zum Beispiel nicht in einem Rutsch sinnvoll durchschreiben könnte. bearbeitet März 28, 2011 von Kathrinvdm
actinidia Geschrieben März 28, 2011 Themen-Ersteller Geschrieben März 28, 2011 Aaah okaay jetzt wird mir Einiges schon viel klarer! Vielen dank für die Erklärung. Ich mache im Moment eine Ausbildung zum Mediendesigner. Typographie wurde zwar behandelt, allerdings leider nicht in der Tiefe. Ich halte das Ganze allerdings für ein sehr spannendes und vorallem wichtiges Thema. Ich war voll begeistert, als ich dieses Forum entdeckt habe :D
Kathrinvdm Geschrieben März 28, 2011 Geschrieben März 28, 2011 Sehr gerne, das ist ja auch ein schönes Thema! Ich hoffe, ich habe alles ordentlich erklärt, sonst möge mich einer der Kollegen bitte korrigieren.
Joshua K. Geschrieben März 28, 2011 Geschrieben März 28, 2011 (bearbeitet) Die Bindestrichschreibung ist meiner Meinung nach in zwei Fällen zu empfehlen: Wenn ein aus mehreren Wörtern bestehender Ausdruck an ein Wort angeschlossen wird. Auch sonst, wenn es, wie Kathrin schon erklärt hat, dadurch lesbarer wird. Beispiel zu 1: Erste Hilfe + Kasten → Erste-Hilfe-Kasten Beispiel zu 2: Donau + Dampf + Schiff + Fahrt → Donau-Dampfschiffahrt Für den ersten Fall findet man, wie schon gesagt, auch die Schreibweise, bei der der mehrgliedrige Ausdruck nicht durchgekoppelt, aber durch Anführungszeichen eingeschlossen wird: „Erste Hilfe“-Kasten. Diese Schreibweise wurde vom DDR-Duden eingeführt, und war nur dort erlaubt. In der neuen, amtlichen Rechtschreibung konnte ich auch keinen Hinweis darauf finden, daß sie erlaubt sei. Zu Recht, denn in meinen Augen ist sie völliger Unsinn: Ein zusammengesetztes Wort (Kompositum) ist, wie der Name schon sagt, ein Wort. Wörter werden im Deutschen durch Leerzeichen voneinander getrennt, weshalb innerhalb eines Wortes kein Leerzeichen vorkommen kann. Anführungszeichen können keine Komposita bilden. Auch wenn es sich um einen Markennamen oä. handelt, darf man ganz normal durchkoppeln, so wie man auch Personennamen durchkoppelt: Richard-Wagner-Straße, Intel-HD-Graphics-3000-Prozessor. bearbeitet März 28, 2011 von Joshua K.
Kathrinvdm Geschrieben März 28, 2011 Geschrieben März 28, 2011 Auch wenn es sich um einen Markennamen oä. handelt, darf man ganz normal durchkoppeln, so wie man auch Personennamen durchkoppelt: Richard-Wagner-Straße, Konrad-Duden-Gymnasium. Außer, wenn man direkt im Auftrag des Markenherstellers arbeitet und er die Durchkoppelung untersagt.
Wie-schreibt-man Geschrieben Oktober 8, 2012 Geschrieben Oktober 8, 2012 Hallo Durchkoppelungsexperten, ich habe mich extra für diese Frage registriert. Ich schreibe derzeit Bewerbungen und will immer alles perfekt machen. In den Stellenanzeigen werden fast durchgehend "sehr gute MS-Office-Kenntnisse" verlangt. Manchmal werden aber auch "sehr gute MS Office-Kenntnisse" verlangt. So weit ich weiß, ist das Durchkoppeln des Markennamens "MS Office" gemäß deutscher Rechtschreibung korrekt (Fall 1) und von vielen Markenherstellern verboten (Fall 2) - natürlich alles für den Fall, dass dem Ausdruck ein Wort, wie hier "Kenntnisse" nachgestellt ist. In Fall 2 müsste es also doch eigentlich "sehr gute "MS Office"-Kenntnisse" heißen, oder? So weit, so gut. Nun formuliere ich das ganze jedoch anders. Aber welche Version ist richtig? a) Ich verfüge über sehr gute Kenntnisse in MS-Office. b) Ich verfüge über sehr gute Kenntnisse in MS Office. Ich tendiere zu b), da hier der Markenname unverfälscht dargestellt wird. Richtig? Oder geht beides? Ist a) also die korrekte deutsche Version (das Office/Büro) und b) die korrekte englischsprachige Version? Und die wohl wichtigste Frage: Wissen die Personaler überhaupt, welches die richtige Version ist? Vielen Dank für Eure fachkundigen Antworten! Wie-schreibt-man
Ralf Herrmann Geschrieben Oktober 8, 2012 Geschrieben Oktober 8, 2012 Siehe unter folgendem der-alles-beantwortet-Link: http://www.typografie.info/2/content.php/179-Durchkoppeln-fuer-Anfaenger-Apple-und-das-Deppenleerzeichen Edit: Und falls es da nicht klar wurde: Es muss immer MS-Office-Kenntnisse heißen. Oder aber Kenntnisse in MS Office. In letzterem darf kein Bindestrich. Das ist der reine (abgekürzte) Eigenname, ohne dass da etwas gekoppelt werden müsste.
Gast bertel Geschrieben Oktober 8, 2012 Geschrieben Oktober 8, 2012 Jetzt kommen noch die Korinthen ins Spiel: Es gibt kein "MS Office". MS wurde für MS-DOS verwendet, danach nicht mehr als Abkürzung für Microsoft. Grundsätzlich hast du drei Möglichkeiten – du kannst es a) dem Stellenausschreibenden oder b) der deutschen Sprache oder c) Microsoft recht machen. Die Wahrscheinlichkeit, daneben zu liegen, ist 100 Prozent. Microsoft nennt im Zusammenhand mit Office den Firmennamen gar nicht mehr, sondern nur die Versionsnummer. Beispielweise heißt es "Office 2010-Produkte", analog müsstest du "Office 2010-Kenntnisse" schreiben – damit wäre c) befriedigt, jedoch a) und b) nicht. Entscheide dich also für eine der Möglichkeiten – das einzig wichtige dabei ist: zieh sie durch und schreib es nicht mal so und mal anders. Spontan würde ich a) wählen, schließlich antwortest du dem Unternehmen, da solltest du deren Gepflogenheiten annehmen, und sei es nur für die Bewerbung.
Phoibos Geschrieben Oktober 8, 2012 Geschrieben Oktober 8, 2012 Ich löse das durch Kursivschreibung: MS Office-Kenntnisse Wobei ich mich immer frage, was das überhaupt heißen soll, denn kaum jemand nutzt sein MS Office anders, als er jedes andere Office auch nützen würde (oder vice versa).
Gast bertel Geschrieben Oktober 8, 2012 Geschrieben Oktober 8, 2012 Böse Menschen behaupten, dass jemand mit guten Kenntnissen in MS Office sehr, sehr leidensfähig ist. Das kommt manchem Arbeitgeber gelegen.
Ralf Herrmann Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 Jetzt kommen noch die Korinthen ins Spiel: Es gibt kein "MS Office". MS wurde für MS-DOS verwendet, danach nicht mehr als Abkürzung für Microsoft. Gut, wenn du im Korinthen-Modus bist, sagen wir es so: »Office« ist der allgemeine Produktname unabhängig von einer konkreten Version. (Vgl. auch »InDesign« obwohl es heute nur noch »InDesign CS XX« gibt) »MS« ist eine übliche Abkürzung für Microsoft (Vgl. auch »Trebuchet MS«), die sich im Zusammenhang mit Office vor allem deshalb eingebürgert hat, weil »Office-Kenntnisse« missverständlich sein könnte und Kenntnisse in anderen Office-Software-Suiten in der Regel nicht gemeint sind. »MS Office« oder auch »Microsoft Office« sehen ich also wie »Adobe InDesign« als normale und korrekte Produktbeschreibungen im Zusammenhang von Stellenbewerbungen an. Und die sollten dann natürlich korrekt geschrieben werden. Wenn der Personaler selbst nicht durchkoppeln kann, sollte dies einen selbst nicht von korrekter Rechtschreibung abhalten. Eine Kursivierung (MS Office-Kenntnisse) ist für mich eine schwache Auszeichnung, die nur Hinweisfunktion hat und keine grammatikalische. Somit würde ich das auch als Rechtschreibfehler werten.
Gast bertel Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 … weil »Office-Kenntnisse« missverständlich sein könnte und Kenntnisse in anderen Office-Software-Suiten in der Regel nicht gemeint sind. »MS Office« oder auch »Microsoft Office« sehen ich also wie »Adobe InDesign« als normale und korrekte Produktbeschreibungen im Zusammenhang von Stellenbewerbungen an. … Ich schreibe es in Stellenanzeigen einfach aus, weil (nicht nur) ich der Meinung bin, dass MS weder richtig ist noch gut aussieht. Und wenn sich jemand gut in OpenOffice oder anderen Office-Paketen auskennt, braucht er nur kurz, um sich an ein wieder anderes Office-Paket zu gewöhnen, weil die Struktur immer die Selbe ist. Das wäre für uns also kein Hinderungsgrund. MS hat sich eingebürgert, das ist richtig. Schön ist es trotzdem nicht.
Mueck Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 und von vielen Markenherstellern verboten Kriegt man, wenn man das ignoriert, Punkte in Flensburg? Oder geht man dafür via LOS gleich ins Gefängnis? Wann und wo hat man unterschrieben, gegen die deutsche Rechtschreibung verstoßen zu müssen, und welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Markenhersteller?
Gast njr Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 … der-alles-beantwortet-Link: Das generiert mir doch glatt eine weitere korinthene Frage in die Finger. Wär’ hier nicht der Alles-beantwortet-Link richtig?
Gast bertel Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 Kriegt man, wenn man das ignoriert, Punkte in Flensburg? Oder geht man dafür via LOS gleich ins Gefängnis? Wann und wo hat man unterschrieben, gegen die deutsche Rechtschreibung verstoßen zu müssen, und welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Markenhersteller? Wenn du direkt für den Markenhersteller arbeitest, musst du ganz einfach dessen Konventionen einhalten, sonst bekommst du anfangs keine Freigaben, später dann keine Aufträge mehr. Wenn du für einen Dritten arbeitest, der mit dem Markenhersteller kooperiert – beispielsweise über einen Werbekostenzuschuss (WKZ) etc. – ist der Dritte verpflichtet, die Konventionen des Partners einzuhalten. Das ist alles vorher vertraglich geregelt, auch Vertragsstrafen sind normalerweise festgelegt. Beispielsweise muss die Agentur den WKZ übernehmen, wenn sie wider besseren Wissens den Markennamen falsch koppelt.
R::bert Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 der Alles-beantwortet-Link Hier noch ein Beispiel aus der Praxis. 5956 CONFIG 5957 CONFIG Ich habe gestern ewig gebraucht, das NDR-Wort zu entschlüsseln. Da hätte ein weiterer Bindestrich im Sinne der Leseerleichterung (siehe Beitrag von Joshua) gut getan: »NDR-Fernsehspiel-Chefin«. (Wir haben in der Schule mal den Rat bekommen, alle zusammengesetzten Substantive die mehr als zwei »Grundworte« enthalten zu trennen. Das habe ich immer noch im Hinterkopf. Den Inhalt beachtend angewendet macht es zumindest im Sinne der schnellen Erfassung einen Sinn, finde ich.)
ThierryM Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 Ich habe gestern ewig gebraucht, das NDR-Wort zu entschlüsseln. Da hätte ein weiterer Bindestrich im Sinne der Leseerleichterung (siehe Beitrag von Joshua) gut getan: »NDR-Fernsehspiel-Chefin«. da bin ich anderer ansicht. es ist zwar ein langes wort, aber ich konnte es ohne mühe auf anhieb lesen und verstehen. noch ein bindestrich wäre mir zu viel.
Phoibos Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 Eine Kursivierung (MS Office-Kenntnisse) ist für mich eine schwache Auszeichnung, die nur Hinweisfunktion hat und keine grammatikalische. Somit würde ich das auch als Rechtschreibfehler werten. Bei uns ist es üblich, termini technici kursiv zu setzen. MS Office ist für mich ein terminus technicus, jedenfalls kein normales Wort.
Ralf Herrmann Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 Bei uns ist es üblich, termini technici kursiv zu setzen. MS Office ist für mich ein terminus technicus, jedenfalls kein normales Wort. Klar, das kannst du schon machen. Aber ich bin der Meinung, dass diese Art der Auszeichnung keine grammatikalische Funktion übernehmen kann, die hier nötig wäre. Zumindest ist mir keine entsprechende Regel bekannt und für mich als Leser wirkt es auch (subjektiv) falsch. Ich würde über ein MacBook Pro-Nutzer nur stolpern. Kursivierung, Kapitälchensatz, farbige Auszeichnung oder ähnliches ändern nichts an der Grammatik.
Wrzlprmft Geschrieben Oktober 9, 2012 Geschrieben Oktober 9, 2012 Es passt zwar nicht ganz zum Thema, aber ich verlinke es immer wieder gerne: http://www.theslot.com/webnames.html http://www.theslot.com/caps.html
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenEinloggen
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden