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Mythos Schriftlizenzen...

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

Ein tolles Forum und eine sehr hilfreiche Community haben Sie hier :-D Nach

"intensivem Querlesen" und dank der übersichtlichen Grundlagenvermittlung

konnten Sie bereits einige Unklarheiten ausräumen. Sehr schön.

Um Stolpersteine und juristische Schwierigkeiten zu vermeiden, möchte ich

gern zusammenfassend mein Verständnis des titelgebenden Themas überprüfen.

Ich darf für Layouts, Grafiken und Logo/CI-Designs folgende Schriften nutzen:

  • ob von Linotype oder "1000-tolle-TTFs" sei hier nebensächlich[/indent]
    4. heruntergeladene Free-Fonts

ausgenommen
sind jene die laut EULA nur für nicht-kommerzielle Zwecke

genutzt werden dürfen, also Demos, Betas und Ähnliche


Liege ich damit richtig und auf der sicheren Seite? Ich entschuldige mich schon mal,

sollte ich ein leidiges Thema zum x-ten Mal angesprochen haben, aber eine kurze

Zusammenfassung schien mir wichtig. Vielen Dank im Voraus deshalb.

Mit freundlichen Grüßen

Christian B.

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So ist es.

Alle Fonts, für die du eine Lizenz besitzt (gratis oder gekauft), darfst du für alles verwenden, was diese Lizenz erlaubt. Bei den meisten klassischen Fonts ist das: Logos, Layouts etc. erstellen und drucken oder rastern. Hierfür ist auch oft auch das Einbetten des Fonts in ein Dokument (meist PDF) erlaubt, das an die Druckerei gegeben wird, damit diese das drucken kann. Der Font darf dabei auf X (meist 1 oder 5) Computern installiert sein, die aber alle zum selben Unternehmen gehören müssen.

Meist mit den Standardlizenzen nicht erlaubt ist das Verwenden der Fonts auf Servern, E-Publishing, Webseiten, etc. Hier heißt's beim Anbeiter nachfragen.

Im Grunde kannst du es so betrachten, wie auch klassische Software-Lizenzen gehandhabt werden: Wenn du eine Lizenz des Programmes gekauft hast, darfst du damit so oft, so lange und so viel produzieren, wie es dir beliebt. Du darfst auch damit erstellte Daten an Fremde weitergeben, solange diese Daten nicht das Programm selbst in nutzbarer Form enthalten.

Das ist eigentlich bei Kauf-, Openlicence- und Freefonts relativ klar in der mitgelieferten EULA nachvollziehbar. Bei System- und Programmfonts findest du die jeweiligen Punkte in der EULA der Softwarelizenz.

bearbeitet von Sebastian Nagel
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Das kommt darauf an, wie die Fonts in die Library gelangt sind. Wurden sie durch die Installation eines legal erworbenen Betriebssystems oder Programms in der Library abgelegt, oder als legal erworbener Font dort vom Lizenznehmer eingepflegt, dann dürfen die Schriften in der von Sebastian beschriebenen Weise verwendet werden. Wurde hingegen ein illegal erworbener Font in der Library abgelegt, gilt für ihn genau das Gleiche wie für alle illegal erworbenen Fonts, ganz egal, wo auf dem Rechner sie liegen – sie dürfen nicht ohne gültige Lizenz verwendet werden.

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also illegalen programme habe ich keine. ich habe den mac einem bekannten abgekauft, deswegen weiß ich halt nicht, ob die schriften in der library auch wirklich systemfonts sind... aber mac osx war ganz legal drauf...

Na ja, das einfachste ist, Du machst Dich mal schlau, was an Schriften mitgeliefert wurde mit den Programmen, für die Du eine Lizenz besitzt. Die Liste, auf die Minimalist verlinkt hat, ist da ja schon mal sehr aufschlussreich. Und welche Schriften Du zusätzlich erworben hast, das weißt Du ja sicherlich ohnehin genau. Und die Liste aller dieser Schriften würde ich dann mal mit dem abgleichen, was Du in der Library liegen hast. Und dann kannst Du ganz einfach aussortieren, falls da noch irgendwelche unlizensierten Altlasten vom Vorbesitzer rumdümpeln. Nach der Putzaktion kannst Du dann sicher gehen, dass alle verbliebenen Schriften für die von Dir gewünschten Zwecke legal einsetzbar sind. :-)

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Und dann kannst Du ganz einfach aussortieren, falls da noch irgendwelche unlizensierten Altlasten vom Vorbesitzer rumdümpeln. Nach der Putzaktion kannst Du dann sicher gehen, dass alle verbliebenen Schriften für die von Dir gewünschten Zwecke legal einsetzbar sind. :-)

Psst: (Oder einfach nicht so an die ganz große Glocke hängen, sollt sich da das ein oder andere Schmankerl darunter befinden, dessen Herkunft Du Dir nicht so ganz sicher bist und das zu entsorgen Du nicht übers Herz bringst)

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Ach kommt ihr zwei, jetzt muss nicht gleich wieder das öffentliche Gehacke losgehen. Ob nun dumm oder realitätsnah: in diesem Forum agieren Schriftanwender und Schriftdesigner gleichermaßen – meist in sehr kollegialem Verhältnis. Die genannte Empfehlung kann man als Anstiftung zu illegalen Handlungen sehen und für uns Schriftdesigner, deren Werke auf diese Weise »geklaut« werden, ist das schlicht beleidigend. Nach dem Motto: Pfeif doch darauf, die Herren Herrmann, Nagel, Preuß, Seidel, Stötzner usw. für ihre Arbeit zu bezahlen, wenn du die Schriften schon auf Deinem Rechner findest.

Selbst wenn man so eine Meinung hat, kann man sich solche Kommentare ja zumindest in der Öffentlichkeit verkneifen.

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… in diesem Forum agieren Schriftanwender und Schriftdesigner gleichermaßen – meist in sehr kollegialem Verhältnis. Die genannte Empfehlung kann man als Anstiftung zu illegalen Handlungen sehen und für uns Schriftdesigner, deren Werke auf diese Weise »geklaut« werden, ist das schlicht beleidigend. Nach dem Motto: Pfeif doch darauf, die Herren Herrmann, Nagel, Preuß, Seidel, Stötzner usw. für ihre Arbeit zu bezahlen, wenn du die Schriften schon auf Deinem Rechner findest.

Selbst wenn man so eine Meinung hat, kann man sich solche Kommentare ja zumindest in der Öffentlichkeit verkneifen.

Das alles habe ich zusammengefasst in dem Wörtchen dumm.

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Ach kommt ihr zwei, jetzt muss nicht gleich wieder das öffentliche Gehacke losgehen. Ob nun dumm oder realitätsnah: in diesem Forum agieren Schriftanwender und Schriftdesigner gleichermaßen – meist in sehr kollegialem Verhältnis. Die genannte Empfehlung kann man als Anstiftung zu illegalen Handlungen sehen und für uns Schriftdesigner, deren Werke auf diese Weise »geklaut« werden, ist das schlicht beleidigend. Nach dem Motto: Pfeif doch darauf, die Herren Herrmann, Nagel, Preuß, Seidel, Stötzner usw. für ihre Arbeit zu bezahlen, wenn du die Schriften schon auf Deinem Rechner findest.

Selbst wenn man so eine Meinung hat, kann man sich solche Kommentare ja zumindest in der Öffentlichkeit verkneifen.

Ist ja alles ganz nobel und schön. Und doch: einen Teufel werde ich tun mein rechtmäßig neu erworbenes Gebrauchtauto zu zerlegen um es evtl. auf darin verbaute möglicherweise illegal erworbene Schrauben abzuklopfen. (Da nehm ich dann sogar in Kauf, daß mich der Herr Würth als »dumm« beschimpft).

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Ist ja alles ganz nobel und schön. Und doch: einen Teufel werde ich tun mein rechtmäßig neu erworbenes Gebrauchtauto zu zerlegen um es evtl. auf darin verbaute möglicherweise illegal erworbene Schrauben abzuklopfen. (Da nehm ich dann sogar in Kauf, daß mich der Herr Würth als »dumm« beschimpft).

Darum ging es doch auch nicht. Du hast geschrieben Psst: (Oder einfach nicht so an die ganz große Glocke hängen, sollt sich da das ein oder andere Schmankerl darunter befinden, dessen Herkunft Du Dir nicht so ganz sicher bist und das zu entsorgen Du nicht übers Herz bringst), das setzt ja voraus dass du schon weißt dass du illegale Dinge tust. Und das öffentlich zu empfehlen ist einfach nicht angebracht.

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Zitat bertel:

das setzt ja voraus dass du schon weißt dass du illegale Dinge tust. Und das öffentlich zu empfehlen ist einfach nicht angebracht.

Tja, muß ich wohl leben mit der bertelschen Logik, daß er weiß daß ich wüßte , daß ich illegale Dinge tue, wo ich mir selber der herkunft doch nicht sicher bin.

Aber ich bin ja auch dumm. Froh müssen wir sein über derart kluge Köpfe die uns dann darauf hinweisen was wir denn wissen und was nicht.

bearbeitet von Koni
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Ich glaube der Vergleich hinkt gewaltig und ist nicht weniger beleidigend :mad:

was bitte daran ist beleidigend wenn ich in Gutem Glauben ein Produkt kaufe daß ich dann auch annehme, daß alle Bestandteile daran auch legal erworben sind. Warum bitte soll ich mir die Mühe machen die Einzelteile dann auf ihre Lagalität zu überprüfen.

bearbeitet von Koni
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… wenn ich in Gutem Glauben ein Produkt kaufe daß ich dann auch annehme, daß alle Bestandteile daran auch legal erworben sind.

Wenn ich einen gebrauchten Rechner kaufe, ist damit nicht automatisch der Erwerb der Software verbunden, die darauf vielleicht installiert ist. Auch wenn das de facto sicher häufig so gehandhabt wird, ist das de jure doch anders. Insofern hinkt auch der Vergleich mit den Bestandteilen des in gutem Glauben erworbenen Produktes, da Softwarelizenzen eben keine Rechnerbestandteile wie Lüfter und Platinen sind.

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Automatisch nicht. Aber wenn philipp schreibt

also illegalen programme habe ich keine. ich habe den mac einem bekannten abgekauft, deswegen weiß ich halt nicht, ob die schriften in der library auch wirklich systemfonts sind... aber mac osx war ganz legal drauf...

hab ich erst mal nicht daran zu zweifeln, daß auch der Erwerb der Sofware auch de jure sauber erfolgt und eben auch Bestandteil des Kaufes war.

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