Martin Z. Schröder Geschrieben Januar 26, 2012 Geschrieben Januar 26, 2012 Quelle: Dr. Karl Klingspor: Über Schönheit von Schrift und Druck, Frankfurt am Main, 1949, S. 77f Manche Vorwürfe und Bedenken, die wegen einander allzu ähnlichen Schriften erhoben wurden, hätten weniger Widerhall gefunden, ohne solche Anlehnungen und die Herstellung von so viel »Ähnlichem«. Noch eine so angesehene Schriftgießerei wie die Hänel'sche scheute sich nicht, in der Schriftprobe von 1831 offen zu sagen: »Übrigens liefere ich auch jede Einfassung aus anderen Gießereien, wenn mir von solchen einige scharfe Stücke eingesandt werden.« Ein bezeichnendes Anerbieten zur Nachahmung. Die heutige Wertschätzung der geistigen Arbeit in Wissenschaft, Literatur und bildender Kunst muß auch dem künstlerischen Schaffen im Gewerbe und damit der Druckschrift zuteil werden. Verfällt der Schmarotzer auf diesem Gebiet der gleichen öffentlichen Mißachtung wie auf anderen, dann wäre das erziehlich nach verschiedener Richtung. Dazu vermögen unsere Drucker und Bücherfreunde wesentlich beizutragen, denn nicht nur das Gesetz schafft Rechtsauffassungen, sondern umgekehrt wirken auch Gewohnheit und Sitte auf das Recht und die Rechtsprechung ein; sie können die Auslegung des Gesetzes verengen und erweitern. Die Wandlung der Auffassung gegenüber dem Nachdruck und den Nachahmungen in Literatur und bildender Kunst haben einst auch das Recht und die Rechtsprechung beeinflußt und gewandelt gegenüber einer Zeit, da Arthur Schopenhauer geltend machte: »Honorar und Verbot des Nachdrucks sind im Grunde der Verderb der Literatur.« 1
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