Gast bertel Geschrieben Januar 30, 2012 Geschrieben Januar 30, 2012 Doch, sie können geschützt werden, und zwar durch die gebührenpflichtige Eintragung eines Geschmacksmusters für höchstens 25 Jahre. … Nicht grundsätzlich und nicht immer. Eine allgemeine Aussage dazu lässt sich leider nicht treffen, es hängt von zu vielen Faktoren ab.
Sebastian Nagel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Schade, dass der Artikel von Herrn Beinert hier wohl ein Drive-By-Shooting ohne Wiederkehr war ...
109 Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Kennt jemand eigentlich die psyochologischen Ursachen für sowas? Zu wenig Liebe und Anerkennung als Kind??
Gast bertel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 … Ursachen … … für dein Nachtreten?
pürsti Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Sebastian Nagel Schade, dass der Artikel von Herrn Beinert hier wohl ein Drive-By-Shooting ohne Wiederkehr war ... Vieleicht hat er ja nur den Wunsch des Hausherrn respektiert (#14): Zur Polemik des Ausgangsartikels sollten dann die Community-Regeln greifen, die da sagen: Trolle bitte nicht füttern. Hab ich so verstanden, daß eine Diskussion darüber unerwünscht ist. Fand Beinerts Beitrag jetzt im Ton nicht so unangemessen daß er eine Diskussion über seine Inhalte unmöglich machen würd.
Kathrinvdm Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Ich glaube, bertel bezieht sich auf Ralfs Bitte, die unsachliche Diskussion nicht unnötig anzufüttern. Einer guten sachlichen Diskussion hingegen geht hier sicherlich niemand aus dem Weg. Insofern wäre es ausgesprochen freundlich und erwachsen, wenn Herr Beinert seine digitalen Schritte nochmals an diesen Ort lenken und sich verständlicher erklären würde.
109 Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 OK, war nicht in diesem Sinne (die Trollerei zu befeuern) beabsichtigt. Erinnerte mich an unseren damaligen Business insultant ...
Ralf Herrmann Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Hab ich so verstanden, daß eine Diskussion darüber unerwünscht ist. Fachliche Diskussionen sind hier nie unerwünscht. Ich wollte nur davor warnen, auf diesen vermeintlich »informativen« Artikel fachlich und sachlich zu antworten, weil er den Anschein von Information und Diskussionsbereitschaft erwecken könnte. Wer Herrn Beinert aber kennt und weiß, was um diesen Artikel herum noch hinter den Kulissen ablief, erkennt den Artikel als bewusste Provokation – im Netz also typisches Troll-Verhalten. Und darauf sollte man eben entsprechend angemessen reagieren bzw. eben nicht reagieren.
gutenberger Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 was hinter welchen Kulissen auch immer passiert, muß aber aufgrund seiner Website und der Tatsache, dass sogar hier im Forum auf Typoschulungen von wahrscheinlich eben diesem Herrn Beinert hingewiesen wird, annehmen, daß es sich um einen seriösen und kompetenten Kollegen handelt ... und wenn er wirklich Unsinn erzählen sollte, dann erledige das doch mittels sachlicher Argumente, lieber Obermoderator ... das hülfe zumindest Leuten wie mir, die nicht jeden kennen und hinter alle Kulissen gucken können ... Ich würde mich übrigens sehr freuen, auch Deine Meinung zu oben von mir aufgeworfenen Fragen zu erfahren. Was mich nun noch mehr in Verwirrung stürzt: Es ist ja nicht nur RMU, der (beispielsweise) die Maxima lizensiert, sondern auch E&F innerhalb ihrer Typoart-Bibliothek. Kann das wirklich sein, daß beide das Recht dazu haben? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß Gert Wunderlich mit gleich zwei unterschiedlichen Fontschmieden kooperieren könnte - das wäre in meinen Augen auch von ihm nicht ganz koscher - also vermute ich, daß es wohl mindestens einer der digitalen Anbieter mit dem eigentlichen Urheber der Maxima nun sagen wir mal nicht ganz redlich umgeht. Aber vielleicht ist das ja juristisch auch in Ordnung? Dann allerdings bekommt unser aller Pochen auf Lizenzgebühren zumindest moralisch ein Geschmäckle ...
Ralf Herrmann Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Na das Thema Typoart schneiden wir lieber nicht aucht noch an. Das ist noch ein viel größeres Wespennest/Fettnäpfchen. Auch das landete schon vor Gericht. Die Antwort auf die Frage der Schutzwürdigkeit von Schriften ist eben, dass es keine klare Antwort darauf gibt. Es sind nur wenige Fälle tatsächlich vor Gericht gelandet, da es eben (z.B. im Vergleich zur Fotografie, bildenden Kunst, Illustration usw.) eben ein sehr speziellen Randgebiet ist. Dabei geht es natürlich nie darum, ob »Schriftanwender Schriftlizenzen akzeptieren sollten oder nicht«, sondern natürlich immer um Plagiatsfälle zwischen Schriftanbietern. Und beide Parteien versuchen eben alle Rechtsmittel jeweils auszuschöpfen - das kann aber von Schrift zu Schrift und von Gerichtsstand zu Gerichtstand unterschiedlich ausfallen. Zu den Schutzformen siehe z.B. hier. http://www.telemedicus.info/article/1474-Schriften-Wie-sind-sie-rechtlich-geschuetzt.html Entsprechend unterschiedlich fallen auch die Ergbnisse aus. Mal wurde der Schutz der Form bejaht, mal wurde er verneint. Mal wurde der Schutz als Software-Programm nicht bejaht, mal sehr wohl. (Letzteres hat Herr Beinert geflissentlich übergangen, da es ja nicht in seine Argumentation passte.) Die einzige klare Schutzform ist der Markenschutz. Und das macht natürlich auch Sinn. Die Frutiger verkauft sich, weil die Leute nach Frutiger suchen - nicht nach dem Namen irgendeines Klones. Die Maxima kannst Du in Deutschland nicht unter diesem Namen verkaufen, da es eine eingetragene Marke dazu gibt und der Inhaber dieser Marke den Verkauf verhindern wird. Wenn du den Namen in der Fontdatei änderst, aber den Font sonst beibehältst und verkaufst, wird man es vielleicht über den Software-Schutz versuchen. Verkaufst Du eine komplette Neudigitalisierung, könntest Du eventuell damit durchkommen. Eventuell aber aucht nicht. Das wäre dann eine Fallentscheidung und es hängt natürlich von der Abwägung ab, ob der Designer/Schriftanbieter des Orignals so viel Verlust durch den Klon erleiden wird, dass sich der Rechtsweg trotz der nicht klaren Rechtslage lohnt. Und erschwerend kommt eben hinzu, dass bei länderübergreifenden Plagiatsfällen auch noch unterschiedliche Rechte greifen können. Also kurzum: eine einfach Schwarz-Weiß-Antwort im Sinne von »Schriften sind geschützt oder nicht geschützt« ist nicht möglich. Klar ist natürlich, dass die Schutzrechte bezogen auf die Form (sowohl die automatischen als auch die durch Eintragung erworbenen) je nach Land irgendwann ablaufen. Es können soviele Garamonds in Umlauf gebracht werden, wie man möchte – solange sie eben nicht das Markenrecht des Inhabers der Schutzmarke »Garamond« im jeweiligen Bereich verletzen. Bei jungen Schriften ist es natürlich eine Sauerei, einen Designer zu seinen Lebzeiten auf diese Weise zu plagieren. Aber wie gesagt: wie die Rechtssprechung darüber ausfällen würde, ist eine Fallentscheidung und der Übergang von Plagiat zur Weiterentwicklung (wie sie ja seit hunderten von Jahren im Typedesign stattfindet) ist natürlich auch fließend … 1
pürsti Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Schon eine komplizierte Materie. Vieleicht können wir den Herrn Beinert ja doch noch locken. Er hat geschrieben: Das heißt aber nicht, dass gut zubereitete Qualitätsschriften nichts kosten dürfen. Quid pro quo! Aber keinesfalls über Lizenzen, Page Views oder sonstige auflagen- oder medienbezogene Abrechnungssysteme. Wie aber dann? Wenn er denn dafür ein Rezept bieten könnt, könnt man womöglich den ein oder anderen wieder verswöhnlicher stimmen.
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Seit einiger Zeit versuchen Font Foundries und Schriftenhändler durch massive PR- und Lobbyarbeit den Eindruck zu erwecken, dass Schrift durch Urheberrechte, Patentrechte, Lizenzrechte oder sonstige Persönlichkeits- oder Schutzrechte, ähnlich wie Musik, geschützt und geregelt wären oder sein müssten. Um diesen Eindruck etwas zu relativieren, eine kurze Anmerkung ... Gegen diesen (subjektiven) Eindruck ist ja nichts zu sagen. Bekanntlich zählt Schrift seit Jahrtausenden zum Kulturgut der Menschheit und Typographie seit Jahrhunderten. Auch digitale Fonts, beispielsweise Webfonts, können deshalb nichts anderes als Kopien (Klone) und Adaptionen Jahrhundert alter Typometrie sein. Deshalb sind Buchstaben bzw. Schriften im Sinne des Urheberrechts aufgrund ihrer geringen »Schöpfungshöhe« weltweit nicht schutzfähig. Im Ergebnis wurde bisher deshalb die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Werkschriften weltweit (!) in allen entschiedenen Fällen verneint, ihnen also der urheberrechtliche Schutz konsequent verweigert. Hab’s nicht recherchiert, aber wie ich Wolfgang kenne, wird das schon auf Fakten beruhen. Und das ist auch gut so! Das ist eine simple Meinungsäußerung. Font Fountries und Schriftenhändler versuchen nun deshalb durch einen Trick, der auch durch massive PR- und Lobbyarbeit flankiert wird, »Schrift« als »Schriftsoftware« mittels eines Lizenzvertrages, also Rechte an der Nutzung einer bestimmten Schriftsoftware zu ihren Bedingungen zu verkaufen. Aha! Kritikpunkt Nummer Eins sind die Bedingungen der »Schriftgießereien«. Diese neue Gepflogenheit ist allerdings mehr als fragwürdig, […] Meines Erachtens wieder eine Meinungsäußerung. […] denn um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten einräumen zu können, müsste eigentlich eine Font Foundry über die dafür benötigten Patente, Urheberrechte, Gebrauchsmuster oder eingetragene Marken etc. verfügen. Dies bezieht sich nach meinem Verständnis auf die weltweit verweigerte Schutzfähigkeit und ist demnach nur logisch. Auch die Frage, ob es sich bei einem Font um ein Computerprogramm handelt, ist weltweit mehr als umstritten. Bisher wurde auch »Schriftsoftware« im Ergebnis die für Anwendersoftware benötige Schöpfungshöhe generell verweigert. Gleiches gilt selbst für einen einfachen Gebrauchmusterschutz für Fonts. Eine Software ist laut Wikipedia »ein Sammelbegriff für ausführbare Programme und die zugehörigen Daten.« Da eine Schrift nicht ausführbar ist, kann es nach meiner Meinung keine Schriftsoftware geben und die Verweigerung hinsichtlich der Schöfuzngshöhe einer Anwendersoftware [hab’ auch dies nicht recherchiert] ist somit statthaft. So wurde beispielsweise 2006 in einem aufsehenerregenden Musterprozess das von Microsoft ® angemeldete Gemeinschaftsmuster der »Segoe UI« für nichtig erklärt. Nur der Name »Segoe Ul« ® konnte als Warenzeichen eingetragen werden.Fachjuristen gehen davon aus, dass die in Deutschland, Österreich und in der Schweiz verwendeten »Lizenzverträge« sittenwidrig sein könnten und höchstrichterlich keinen Bestand haben werden. Daran dürften auch neue Font-Technologien, beispielsweise die plattformübergreifenden OpenType-Formate, nichts ändern. Klingt für mich sehr glaubhaft. In Anbetracht dessen, dass Font Foundries bis Ende der 1970er Jahre ihre Schriften noch per Preis pro Kilo und als Meterware verkauft haben und sie bis um das Jahr 2000 nicht einmal zur klassischen Typographie gezählt wurden (geschweige denn zum Grafikdesign), ist der Wunsch nach »Lizenzen« zwar verständlich, aber wohl auch buchstäblich habgierig und in Folge besseren Wissens für alle kontraproduktiv. Denn auf den Punkt gebracht ist Schriftgestaltung im besten Falle Handwerk, heute überwiegend nur noch eine schlichte Dienstleistung – aber um Himmels Willen kein nennenswerter schöpferrischer Akt! Ob das habgierig ist, muss jeder für sich selbt entscheiden, aber wenn das Wolfgangs Meinung ist: bitteschön. Und was beruht im Kreativbereich nicht auf handwerklichem Können – mir fällt gerade nichts ein. »um Himmels willen […]« ist sicherlich polemisch aufzufassen, keine Frage. Und seien wir ehrlich: Einmal abgesehen von der geradezu babylonischen Schriftenvielfalt, stagniert die Schriftgestaltung seit Jahrzehnten substantiell. Der Schriftbestand der früheren Jahrhunderte wird nur verwaltet, wiederverwertet, monitär ausgebeutet oder ideologisch vereinnahmt. Ich bin zwar typoaffin, aber so genau hab’ ich die Szene nicht im Blick. @Wolfgang Auf was begründest du deinen Standpunkt? Das heißt aber nicht, dass gut zubereitete Qualitätsschriften nichts kosten dürfen. Quid pro quo! Aber keinesfalls über Lizenzen, Page Views oder sonstige auflagen- oder medienbezogene Abrechnungssysteme. Dem stimme ich zu. Die Rechtsfolgen für Designer, Unternehmen und alle anderen User wären unabsehbar und somit nicht akzeptabel. Das mögliche Sperren von Websiten per einstweiliger Verfügung zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, Reihenabmahnungen, irrwitzige Schadensersatzforderungen und sonstige juristische Scharmützel gehörten dann zum Alltag. Und was folgt als nächstes? Vielleicht Lizenzen nach Seitenzahl und Auflage eines Buches? Das ist zwar zum Ende hin etwas überspitzt dargestellt, aber die Folgen wären sicherlich verheerend! Gott bewahre uns vor US-Genmais und den Rechtsanspruch auf lizenzfähige »Schriftsoftware«! Ein Augenzwinkern zum Schluss – wie schön! Nun hab’ ich natürlich in den vorhergehenden Beiträgen gelesen, dass hier im Forum schon ausgiebig zum Thema diskutiert wird. Gut so! Denn auch finde es fragwürdig, dass für die Verwendung bestimmter Webfonts fortdauernde Lizenzgebühren zu bezahlen sind. Wolfgangs polarisierenden Beitrag finde ich ebenfalls gut. Vor allem, da er damit auf das – zumindest so in Deutschalnd bestehende – katastrophale Urheberrecht hinweist. Ich bin überaus erfreut über die Möglichkeit zur Einräumung von Nutzungsrechten. Und wenn ich diese beim Kunden durchsetzen kann, freut mich das noch mehr. Ob und inwieweit das auch auf Schriften übertragen werden kann, sollte in jedem Fall geklärt und beschlossen werden. Aber die Problematik und erwähnte Missverständlichkeit hinsichtlich Wolfgangs Beitrag bleibt mir auch nach eingehender Lektüre gänzlich verschlossen …
Mach Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Denn auch finde es fragwürdig, dass für die Verwendung bestimmter Webfonts fortdauernde Lizenzgebühren zu bezahlen sind. Da bin ich anderer Meinung. Das Zur-Verfügung-Stellen von Webfonts dünkt mich ein sehr interessantes und zu begrüssendes Geschäftsmodell. Es geht ja dabei meistens – wenn ich es richtig verstehe – nicht um eine Lizenzgebühr im herkömmlichen Sinn, sondern um die Dienstleistung, dass eine Schriftart von einem anderen Server in ein Internet-Projekt eingebunden wird. Im Grunde ist es also ein ähnliches Geschäftsmodell wie die Vermietung von Webservern, wo man ganz selbstverständlich je nach Verbindungsqualität einen gewissen jährlichen Betrag bezahlt. 1
Sebastian Nagel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Hab’s nicht recherchiert, aber wie ich Wolfgang kenne, wird das schon auf Fakten beruhen Das wäre ja dann mehr oder weniger einfach zu belegen, und gerne würde ich das sehen statt einer Behauptung zu glauben ... Ralf behauptet das Gegenteil - Wort gegen Wort? Eine Software ist laut Wikipedia »ein Sammelbegriff für ausführbare Programme und die zugehörigen Daten.« Da eine Schrift nicht ausführbar ist, kann es nach meiner Meinung keine Schriftsoftware geben und die Verweigerung hinsichtlich der Schöfuzngshöhe einer Anwendersoftware [hab’ auch dies nicht recherchiert] ist somit statthaft. Opentype-Fonts enhalten (immer öfter auch sehr komplexe) Ersetzungs- und Positionierungs-Anweisungen für die Anwendungssoftware, wie mit den Glyphen je nach Nutzer-Einstellungen zu verfahren ist – sozusagen ein Script, das von einem Interpreter (der Anwendungssoftware) ausgeführt wird, dementsprechend wäre ein Javascript auch keine Software, da es erst durch einen Interpreter beim Anwender ausgeführt wird. Zumindest ist das also ein Streitpunkt und nicht völlig klar. Wolfgang Beinert wischt es aber mit einem "... dürften daran auch nichts ändern" einfach mal weg, wo es doch – durch Rechtsprechung – zu klären wäre, bevor es behauptet werden kann. Kerning-Anweisungen sind ebenfalls Positionierungsanweisungen, wenngleich natürlich in ihrer Struktur und Sprache wesentlich simpler, in ihrer Wirkung hingegen durchaus wertvoll und in der Erstellung komplex. Ich bin zwar typoaffin, aber so genau hab’ ich die Szene nicht im Blick. @Wolfgang Auf was begründest du deinen Standpunkt? Ich behaupte das Gegenteil: seit den 90er-Jahren, und insbesondere danach fortwährend bis heute, hat es eine wahre Explosion an Entwürfen, Ideen, Experimenten, guten Produkten, gescheiterten Versuchen, etc. gegeben – das alles dank der vereinfachten Produktionsmöglichkeiten. Waren es am Anfang neben nötigen Übertragungen ins neue Daten- und Produktionsformat vor allem Experimente, entwickelt sich heute mit den neuen Möglichkeiten von Opentype und Unicode(!) eine ganz neue Schriftvielfalt mit bisher nicht dagewesenen ästhetischen und internationalen Ausprägungen, die keineswegs stagniert. Wer sowas behauptet, hat meiner Meinung nach aufgehört, die Schriftentwicklung mitzuverfolgen. Dem stimme ich zu. [Vergütung nicht über Lizenzen] Bleibt die Frage offen, wie sonst. Eine eigene Auftragsschrift ist meist nicht bezahlbar, wäre eine große Ressourcenverschwendung, und würde bei weitem mehr "inspirierte Plagiate" entstehen lassen als jetzt. Was außer einem Lizenzmodell lässt mich als Anwender Schriften nutzen, ohne den Entwicklungsaufwand allein tragen zu müssen? Denn auch finde es fragwürdig, dass für die Verwendung bestimmter Webfonts fortdauernde Lizenzgebühren zu bezahlen sind. Sehe ich auch so – ich würde so eine Lizenz nicht kaufen, könnte mir höchstens vorstellen, für die fortwährende Dienstleistung des passenden technischen Auslieferns im Zusammenhang mit verschiedensten Interpretern (Browsern) etwas zu bezahlen, wenn ich mich dafür nicht darum kümmern muss. Es wird sich zeigen, ob sich das durchsetzt. Vor allem, da er damit auf das – zumindest so in Deutschalnd bestehende – katastrophale Urheberrecht hinweist. Es ist keine Seltenheit, dass es keine "passenden" Gesetze für einen Streitfall gibt – dieser wird dann vom Richter trotzdem entschieden. So funktioniert anlassbezogene Rechtssprechung. Wollte man das alles also im Detail klären und definieren, müssten richterliche Entscheidungen erzwungen werden. Offenbar haben da aber die "Plagiierten" bisher kein so großes Interesse, das durch Klagen zu erwirken, dass sich hier rechtlich etwas normiert. 1
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Da bin ich anderer Meinung. Das Zur-Verfügung-Stellen von Webfonts dünkt mich ein sehr interessantes und zu begrüssendes Geschäftsmodell. Es geht ja dabei meistens – wenn ich es richtig verstehe – nicht um eine Lizenzgebühr im herkömmlichen Sinn, sondern um die Dienstleistung, dass eine Schriftart von einem anderen Server in ein Internet-Projekt eingebunden wird. Im Grunde ist es also ein ähnliches Geschäftsmodell wie die Vermietung von Webservern, wo man ganz selbstverständlich je nach Verbindungsqualität einen gewissen jährlichen Betrag bezahlt. Stimmt schon, aber mit dem Kauf respektive der Lizenzierung der DTP-Schrift steht mir jedoch keine Nutzung des entsprechenden Webfonts zur Verfügung, oder? -- Sent from my Palm Veer using Forums
Gast bertel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Stimmt schon, aber mit dem Kauf respektive der Lizenzierung der DTP-Schrift steht mir jedoch keine Nutzung des entsprechenden Webfonts zur Verfügung, oder?-- Sent from my Palm Veer using Forums Das hängt vom Lizenzmodell ab. -- Sent from my Computer using brain
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Das wäre ja dann mehr oder weniger einfach zu belegen, und gerne würde ich das sehen statt einer Behauptung zu glauben ... Ralf behauptet das Gegenteil - Wort gegen Wort? Da es hier ja nun nicht eindeutig belegt ist bleibt uns wohl vorerst nichts anderes übrig. Jedoch wäre eine belegbare Klarstellung sicherlich hilfreich. Opentype-Fonts enhalten (immer öfter auch sehr komplexe) Ersetzungs- und Positionierungs-Anweisungen für die Anwendungssoftware, wie mit den Glyphen je nach Nutzer-Einstellungen zu verfahren ist – sozusagen ein Script, das von einem Interpreter (der Anwendungssoftware) ausgeführt wird, dementsprechend wäre ein Javascript auch keine Software, da es erst durch einen Interpreter beim Anwender ausgeführt wird. Zumindest ist das also ein Streitpunkt und nicht völlig klar. Wolfgang Beinert wischt es aber mit einem "... dürften daran auch nichts ändern" einfach mal weg, wo es doch – durch Rechtsprechung – zu klären wäre, bevor es behauptet werden kann.Kerning-Anweisungen sind ebenfalls Positionierungsanweisungen, wenngleich natürlich in ihrer Struktur und Sprache wesentlich simpler, in ihrer Wirkung hingegen durchaus wertvoll und in der Erstellung komplex. Das ist mir durchaus bewusst und ich schätze diese technologischen Möglichkeiten und Feinheiten auch sehr! Und wenn eine Schriftdatei aufgrund dessen als »Schriftsoftware« gewertet werden kann, umso besser, denn dann sind wir doch wieder einen Schritt weiter. Ich behaupte das Gegenteil: seit den 90er-Jahren, und insbesondere danach fortwährend bis heute, hat es eine wahre Explosion an Entwürfen, Ideen, Experimenten, guten Produkten, gescheiterten Versuchen, etc. gegeben – das alles dank der vereinfachten Produktionsmöglichkeiten.Waren es am Anfang neben nötigen Übertragungen ins neue Daten- und Produktionsformat vor allem Experimente, entwickelt sich heute mit den neuen Möglichkeiten von Opentype und Unicode(!) eine ganz neue Schriftvielfalt mit bisher nicht dagewesenen ästhetischen und internationalen Ausprägungen, die keineswegs stagniert. Wer sowas behauptet, hat meiner Meinung nach aufgehört, die Schriftentwicklung mitzuverfolgen. Die Quantität der Schriften ist gestiegen. Aber auch InDesign verbessert nur die Möglichkeiten, nicht aber das Ergebnis. Allerdings habe ich in den letzten Jahren wenig neue Schriften erworben, zwar bei einigen Mängel beim Kerning entdeckt, kann mir aber sicherlich kein Expertenurteil über die Qualität erlauben. Deshalb auch die Aufforderung an Wolfgang, seinen Standpunkt zu erläutern. Eine eigene Auftragsschrift ist meist nicht bezahlbar, wäre eine große Ressourcenverschwendung, und würde bei weitem mehr "inspirierte Plagiate" entstehen lassen als jetzt.Was außer einem Lizenzmodell lässt mich als Anwender Schriften nutzen, ohne den Entwicklungsaufwand allein tragen zu müssen? Absolut richtig, keine Frage. Aber ich zahle doch schon eine Nutzungsgebühr beim Erwerb der Schrift. Zumindest würde ich das als Unternehmer so kalkulieren. Wer das nicht einrechnet hat was falsch gemacht. Die Abnehmer meiner Entwurfsleistungen zahlen eine Nutzungsvergütung wegen der Reproduzierbarkeit und ich kann auch nicht für jede Visitenkartenadaption erneut eine Nutzungsvergütung verlangen. Das Betriebssystem meines TouchPads oder die Programmierung einer App zahle ich auch nur einmal beim Kauf.
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 -- Sent from my Computer using brain Magst du die webOS-Geräte nicht oder wie ist Seitenhieb zu deuten?
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Das hängt vom Lizenzmodell ab. Hast ja recht, teilweise sind Webfonts dabei. Aber es gibt Schriften, deren Webfonts ich nur über die technische Bereitstellung des Anbieters nutzen kann, richtig? Wenn ja, müsste ich einfach von der Verwendung eben dieser Schriften absehen.
Gast bertel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Magst du die webOS-Geräte nicht oder wie ist Seitenhieb zu deuten? Seitenhieb würde ich das nicht nennen, eher belustigte Äußerung. Es interessiert einfach so gut wie niemanden, von welchem Gerät aus ein Beitrag versendet wurde, und sei das Gerät noch so exklusiv, teuer, von Apple oder sonstwie beschaffen. Drum dachte ich mir, wer gerne solche Signaturen verwendet, liest auch gern solche.
Gast bertel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 … Aber es gibt Schriften, deren Webfonts ich nur über die technische Bereitstellung des Anbieters nutzen kann, richtig? Wenn ja, müsste ich einfach von der Verwendung eben dieser Schriften absehen. Natürlich wird es auch solche Modelle geben. Alles was denkbar ist, wird heutzutage auch umgesetzt. Die technische Bereitstellung durch den Anbieter kann ja auch ein Vorteil sein, denk mal nur an Serverlast, Aktualität etc., um die du dich nicht mehr selbst kümmern musst. Zukünftig werden sicher noch viel krudere Modelle auftauchen, wo beispielsweise pro Abruf, nach abrufendem Endgerät, nach Schriftfarbe und was weiß ich noch alles bezahlt wird. Auf die Diskussionen freu ich mich schon jetzt.
Sebastian Nagel Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Absolut richtig, keine Frage. Aber ich zahle doch schon eine Nutzungsgebühr beim Erwerb der Schrift. Eigentlich kaufst du ja (in den meisten Fällen) eben nicht die Font-Datei, sondern eine Nutzungslizenz für einen definierten Anwendungsbereich – beim Kauf willigst du da ein. Eine Nutzungslizenz einer meiner Schirftfamilien kostet z.B. 150$ – wolltest du die Schrift-Datei exklusiv kaufen, und wollte ich meinen Aufwand entsprechend vergütet haben, würde das – ganz grob überschlagen und sicher nicht exakt oder verbindlich – 10.000 Euro kosten.
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Seitenhieb würde ich das nicht nennen, eher belustigte Äußerung. Es interessiert einfach so gut wie niemanden, von welchem Gerät aus ein Beitrag versendet wurde, und sei das Gerät noch so exklusiv, teuer, von Apple oder sonstwie beschaffen. Drum dachte ich mir, wer gerne solche Signaturen verwendet, liest auch gern solche. Ich habe die App noch nicht eingerichtet und die gleiche Signatur wie im Forum verwendet, ist also der voreingestellte Standard. Trotzdem weise ich gerne auf gute Dinge hin und freue mich besonders, wenn dann auch ne Reaktion kommt. Apropos: Wer gerne Single Malt Whisky trinkt, dem möge an dieser Stelle Glenmorangie ans Herz gelegt sein :) -- Sent from my Palm Veer using Forums
Gerzhwin Geschrieben Januar 31, 2012 Geschrieben Januar 31, 2012 Eigentlich kaufst du ja (in den meisten Fällen) eben nicht die Font-Datei, sondern eine Nutzungslizenz für einen definierten Anwendungsbereich – beim Kauf willigst du da ein.Eine Nutzungslizenz einer meiner Schirftfamilien kostet z.B. 150$ – wolltest du die Schrift-Datei exklusiv kaufen, und wollte ich meinen Aufwand entsprechend vergütet haben, würde das – ganz grob überschlagen und sicher nicht exakt oder verbindlich – 10.000 Euro kosten. Von Exklusivrechten will ich hier gar nicht reden. Aber wie du selbst schreibst, ist die Schrift beim Erwerb ja schon lizensiert, sprich: die Sache beinhaltet ja schon ein Lizenzmodell …
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