merz Geschrieben März 6, 2012 Teilen Geschrieben März 6, 2012 Hallo liebe Gestalter, ich hätte eine rechtliche Frage: Ist es zwingend erforderlich einen Absender auf einer Publikation wie einer Informationsbroschüre anzugeben? Hat jemand sogar den entsprechenden Paragraphen zur Hand? Ich denke, dass es erforderlich ist. Irgendjemand muss ja rechtlich für die Inhalte verantwortlich sein. Vielen Dank! P.S. Mir ist bewußt, dass es sinnlos ist etwas ohne einen Absender zu veröffentlichen. Aber wenn der Gestalter erfolglos argumentiert, dann kann eventuell ein Jurist überzeugen. Mein Fall fiktiv erklärt: Zahnpasta-Unternehmen will Broschüre herausbringen in der erklärt wird warum man schlechte Zähne bekommt und wie man dem vorbeugen kann, aber eben komplett ohne Absender (kein Logo, keine Addresse). Don’t ask me why. Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann Geschrieben März 6, 2012 Teilen Geschrieben März 6, 2012 Wie definierst Du »herausbringen«? Auf welchem Wege erreicht die Publikation ihre Leser? Link zu diesem Kommentar
merz Geschrieben März 6, 2012 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben März 6, 2012 Hallo Ralf, diese Broschüre würde dann in Apotheken ausliegen. Link zu diesem Kommentar
Norbert P Geschrieben März 6, 2012 Teilen Geschrieben März 6, 2012 >>> Presserecht? Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann Geschrieben März 6, 2012 Teilen Geschrieben März 6, 2012 Oh – na da müsste man dann wirklich einen Fachanwalt fragen. Generell würde ich nicht davon ausgehen, dass Broschüren eine Kennzeichnungspflicht des Absenders haben, nur weil sie gedruckt werden und irgendwo rumliegen. Aber bezüglich medizinischer Inhalte kann das natürlich wieder ganz anderes aussehen. Link zu diesem Kommentar
Gast bertel Geschrieben März 6, 2012 Teilen Geschrieben März 6, 2012 http://de.wikipedia.org/wiki/Verantwortlich_im_Sinne_des_Presserechts Link zu diesem Kommentar
merz Geschrieben März 6, 2012 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben März 6, 2012 Vielen Dank an alle! Ich bin zwar noch nicht 100% sicher, aber diese Sicherheit kann wirklich nur ein Anwalt geben. Dass bei einmaligen Infobroschüren auf den Zusatz »Verantwortlich im Sinne des Presserechts« verzichtet werden kann, heisst ja noch nicht, dass auf einen Absender verzichtet werden kann (nur eben auf diesen Zusatz). Link zu diesem Kommentar
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