Ralf Herrmann Geschrieben September 14, 2013 Geschrieben September 14, 2013 Neuer Ansatz: Laser-Schnitt statt Holzfräse: http://www.laserwoodtype.co.uk
Pachulke Geschrieben September 14, 2013 Geschrieben September 14, 2013 Darüber hatte ich auch schon nachgedacht. Aber wie sieht das jetzt eigentlich juristisch aus: Ich lizensiere einen kommerziellen Font, natürlich kann ich da Buchstaben lasern oder fräsen, z. B. für eine Façadenbeschriftung. Aber wenn ich den nutze, um wiederum Schriften damit herzustellen, die ja eigenständige Reproduktionsmittel sind, darf ich das denn? Ich könnte mir vorstellen, daß ein großer Hersteller recht schnell auf der Matte stünde, wenn ich zum Beispiel von der Meta oder Frutiger eine Bleisatzversion anböte, die auf dem digitalen Font beruht (vorausgesetzt, ich hätte überhaupt die technischen Möglichkeiten dazu). Grundsätzlich ist das rechtliche Problem bei einer Holzschrift doch das gleiche, oder? 1
Ralf Herrmann Geschrieben September 14, 2013 Geschrieben September 14, 2013 Einige wenige Anbieter schließen derartige Produkte in der Standard-EULA aus. Wenn nicht, ist es im Prinzip eine normale Nutzung der lizenzierten Fontsoftware. Da derlei Produkte ja auch dem Software-Produkt keine Konkurrenz machen, sollte es für den Anbieter verschmerzbar sein.
Pachulke Geschrieben September 14, 2013 Geschrieben September 14, 2013 Das heißt, man könnte auch von modernen Fonts Bleisatzschriften herausgeben, ohne Ärger zu bekommen? Wahrscheinlich ist das sowieso eine recht uninteressante Marktnische, weil die Vorkosten für den Guß einer Bleischrift ja immens sind, aber ich hätte nicht gedacht, daß das juristisch geht.
Gast Schnitzel Geschrieben September 14, 2013 Geschrieben September 14, 2013 Eventuelle Markenrechte müssen natürlich beachtet werde – du wirst die Bleisatzschrift wahrscheinlich nicht als Meta vermarkten dürfen
gutenberger Geschrieben September 16, 2013 Geschrieben September 16, 2013 Das heißt, man könnte auch von modernen Fonts Bleisatzschriften herausgeben, ohne Ärger zu bekommen? Wahrscheinlich ist das sowieso eine recht uninteressante Marktnische, weil die Vorkosten für den Guß einer Bleischrift ja immens sind, aber ich hätte nicht gedacht, daß das juristisch geht. Eigentlich wär das ja nur gerecht - schließlich klau(t)en viele der digitalen Hersteller ja im Bleisatzbereich, oft ohne irgendwelche Anstrengungen zu machen, die eigentlichen Urheber zu beteiligen oder zumindest zu nennen. Das heißt hier ja gern Schöpfungshöhe. Aber natürlich wäre das nur ein ganz kleiner Markt und kommerziell nicht besonders interessant. Im Grunde gibts das schon lange: ich und viele Kollegen setzen vieles am Computer und drucken es im Buchdruck vom Nylo oder vom Klischee. Man könnte sich so auch problemlos einen Satz Plakatschrift zusammenbasteln ...
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