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Font-In-Use Bilderrechte?

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Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage zu Fotos bzw. Bildern aus dem Netz, die von einem selbst erstellte Schrift zeigen.

Wann darf ich solche Bilder z.B. in einer „Font-In-Use“-Kategorie auf einer Website zeigen? Müssen die Fotos von den Produkten und Druckerzeugnissen selbst geschossen sein? ... liegen die Rechte beim Abbilden fremder Gestaltungsarbeiten (allerdings mit meiner Schrift) immer beim Gestalter? ... oder habe ich das Recht soetwas ohne Rückfragen auf meiner Seite zu präsentieren?

Ich hoffe ihr wisst, was ich meine.

Danke schonmal ...

Bernd

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Ich würde sagen, dass jede Verwendung eines Fotos, das von einer anderen Person als Dir selber angefertigt wurde, einer Nutzungseinräumung an Dich seitens des Urhebers bedarf, wenn Du es wie beschrieben verwenden möchtest. Dan gilt auch dann, wenn Dein Werk auf dem Foto abgebildet ist – der Urheber des Bildes ist und bleibt der Fotograf. Ich bin mir aber sicher, dass die meisten Fotografen Dir sofort und sehr gerne das Verwendungsrecht erteilen, wenn Du erklärst, worum es Dir geht. :-)

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Derjenige, der das Bild erstellt, hat die Rechte daran. Erst mal egal, was abgebildet ist. "Bilder aus dem Netz" heißt automatisch, dass du erst mal keine Nutzungsrechte daran hast, es sei denn, diese sind explizit eingeräumt.

Ob du fremde Gestaltung fotografieren und als Anwendungsmuster ins Netz stellen darfst, hängt von vielen Faktoren ab. Ich würde sichergehen und den Urheber um Erlaubnis bitten.

(Zu allen Aussagen: Ausnahmen gibt es, kommen hier aber nicht zum Tragen)

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Im Prinzip hat das nix mit dem speziellen Thema »Fonts in Use« zu tun, sondern allgemein mit dem Urheberrecht an Bildern. Das liegt natürlich beim Fotografen. Der wäre also zu fragen. Daneben gibt es natürlich noch jede Menge Unbekannte: Würde er sein Urheberrecht durchsetzen, wenn du es trotzdem benutzt? Sind noch anderer Schutzrechte (Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) betroffen? Würde das Foto im Streitfall eine entsprechende Schöpfungshöhe erreichen?

Eine klare Antwort gibt es also nicht.

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Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten! Wenn ich nun selbst die Fotos von den Erzeugnissen mache, liegen ja demzufolge die Bildrechte bei mir. Gibt es dann auch noch Grauzonen oder kann ich das dann bedenkenlos ins Netz stellen? Danke :-D

Es kann der seltene Fall eintreten, dass du ein Werk fotografierst, das wegen seiner Schöpfungshöhe nicht von dir verwertet werden darf. Beispiel: Verhüllter Reichstag.

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So weit ich weiß, darfst Du die selbstgeschossenen Bilder der Erzeugnisse verwenden, sofern es rein um die Dokumentation Deiner Schriften geht und Du nicht mit den Bildern selber Geld verdienen willst (also wenn die Schrift auf der der Limonadenflasche von Dir stammt, dürftest Du ein Foto davon zu Dokumentationszwecken zeigen, das Foto als Postkarte zu verkaufen wäre aber heikel, weil Du damit unter Umständen Markenrechte verletzten könntest).

Außerdem ist wichtig, dass Du nur bereits veröffentlichte, der Allgemeinheit zugängliche Produkte dokumentierst und mit der Veröffentlichung Deiner Bilder nicht versehentlich eine Markteinführung konterkarierst oder ein Firmengeheimnis gegen die Interessen der betroffenen Firma enthüllst (Packaging Designer dürfen die von ihnen gestalteten Produkte auch erst nach deren Markteinführung zu Eigenwerbezwecken präsentieren und auch das nur nach Rücksprache mit dem Kunden.).

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Wenn ich nun selbst die Fotos von den Erzeugnissen mache, liegen ja demzufolge die Bildrechte bei mir.

Genau, die Rechte am Bild, aber ...

Gibt es dann auch noch Grauzonen oder kann ich das dann bedenkenlos ins Netz stellen?

... noch nicht am abgebildeten Objekt.

Auch ein Foto desselben kann schon eine urheberrechtlich eingeschränkte Kopie sein.

Ausnahme: Fotografiert und verbreitet werden können in Deutschland und einigen anderen Ländern urheberrechtlich geschützte Werke, die man von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel (Leiter, Penthouse ;-) ) sehen kann, die sog. "Panoramafeiheit", wenn sie ...

Es kann der seltene Fall eintreten, dass du ein Werk fotografierst, das wegen seiner Schöpfungshöhe nicht von dir verwertet werden darf. Beispiel: Verhüllter Reichstag.

... dauerhaft im öffentlichen Raum sind, was beim verpackten, aber nie mit Briefmarke abgeschickten Reichstag eben nicht der Fall war.

Bei Kunst auf Fahrzeugen fängt das Zweifeln schon an und bei Kunst im nicht so ganz öffentlichen Raum, da gibt's Urteile zum Schlosspark rund um Favorite in Potsdam oder so ...

Bei Kunst im Innenraum oder bei mobilen Druckerzeugnissen, die nicht als Werbung im Straßenraum hängen, ist nix mit Panoramafreiheit ...

Gewisse Rechte hat man wohl aus Praktikabilität inzwischen bei Produktfotos eingeräumt, wenn man die Dinge verkaufen will.

Also alles nicht so einfach ... ;-)

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das mit der Panoramafreiheit hat aber auch ihre Grenze: wenn du eine Werbung oder eine Drucksache die irgendwie außen angebracht ist bei deiner Aufnahme eines Straßenpanoramas eben zwangsläufig mit aufnimmst, genauso wie auch zufällig mitaufgenommene Passanten, dann ist das o.k., wenn du aber nur diese Werbung aufnimmst dann liegen die Rechte an dieser Werbung, auch wenn darin deine Schrift verwendet wurde immer noch beim Ersteller dieses Plakates.

Ich würde also immer empfehlen, lieber zweimal nachzufragen als sich einmal unnötigen Ärger ein zu handeln. Ich habe jedenfalls immer nur freundliche Antworten bekommen. Und ich frage auch lieber, selbst wenn ich der Meinung bin im Recht zu sein und gebe lieber nach wenn der andere, obwohl er eigentlich nicht im Recht ist, es nicht wünscht dass sein Werk abgebildet wird. Schließlich erwarten wir ja auch einen fairen Umgang mit unseren Schriften.

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