Kreativgefährtin Geschrieben Juli 2, 2012 Geschrieben Juli 2, 2012 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Handhabung der Verwendung des Trademarks-Zeichens: Für den Fall, dass man z.B. eine Broschüre über ein Produkt herausbringt, dass ein Trademark-Zeichen verwenden darf, setzt man dann das Zeichen ... 1. ... jedesmal, wenn der Name des Produktes im Text erscheint? 2. ... oder, setzt man es nur bei der ersten Produktnennung im Text und im Logo? Ich würde mich freuen, wenn jemand da eventuell zu dieser Frage eine Detailtypografie-Richtlinie oder eine Duden-Satzregel weitergeben könnte? Im Online-Duden findet sich zu dieser speziellen Frage leider nichts. Ansonsten habe ich nurnoch folgende Aussage dazu im Netz gefunden ...: "Die Symbole für Warenzeichen (trademark) und eingetragenes Warenzeichen (registered trademark) werden ohne Zwischenraum direkt an das Wort gesetzt, das gesetzlich geschützt ist. Alternativ kann auch der Text "Warenzeichen\bzw. "eingetragenes Warenzeichen vor oder in Klammern nach dem Warenzeichen stehen." ... die beantwortet meine Frage aber leider auch nicht final. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung Gruss Kreativgefährtin
Phoibos Geschrieben Juli 2, 2012 Geschrieben Juli 2, 2012 Warum sollte es denn verwendet werden? In Deutschland besteht afaik keine Notwendigkeit, registrierte Marken so auszuzeichnen.
Ralf Herrmann Geschrieben Juli 2, 2012 Geschrieben Juli 2, 2012 Wie Phoibos mit seiner Frage schon andeutet: Es gibt dazu keine festen Regeln oder Konventionen – es liegt allein im Ermessen des Unternehmens, wie »wichtig« ihm das Herausstellen der Markennamen ist. Das kann von »nur im grafischen Logo« bis hin zur obligatorischen Verwendung bei jeder Nennung in jedem Text reichen.
Gast bertel Geschrieben Juli 2, 2012 Geschrieben Juli 2, 2012 … Für den Fall, dass man z.B. eine Broschüre über ein Produkt herausbringt, das ein Trademark-Zeichen verwenden darf… "Trademark-Zeichen" und "verwenden darf" schließt sich gegenseitig aus. Das Trademark-Zeichen ™ ist eine Kennzeichnung im Markenrecht des angloamerikanischen Rechtskreises sowie von Staaten, die sich diesem Recht angeschlossen haben, für eine unregistrierte Warenmarke. Siehe hier. Wenn du das Zeichen für eine registrierte Marke ® meinst, dann sagt dieses lediglich, dass eine Eintragung stattgefunden hat. Umgekehrt heißt es aber nicht, dass eine Marke ohne ® einfach verwendet werden darf! Fast alle "großen" Marken wirst du ausschließlich ohne eine solche Kennzeichnung finden, eben weil das Vorhandensein oder Fehlen des Zeichens überhaupt nichts über die Marke und deren Schutz aussagen. Wenn der Hinweis auf die eingetragene Marke wichtig ist, würde ich das explizit nennen, also beispielsweise mit einem Satz "Kreativgefährtin ist eine eingetragene Marke der Markenagentur bertel".
Mueck Geschrieben Juli 2, 2012 Geschrieben Juli 2, 2012 eben weil das Vorhandensein oder Fehlen des Zeichens überhaupt nichts über die Marke und deren Schutz aussagen. Exakt, jedenfalls im deutschen Recht und vielen anderen sind TM, ® und © völlig bedeutungslos, weil die Schutzrechte schlichtweg von sich aus bestehen, entweder durch Eintragung oder durch schlichte In-die-Welt-Setzung des schutzwürdigen Gutes (Gebrauch der Marke, Herstellen des Kunstwerks, ...) Das US-Recht und Artverwandte scheinen da etwas aus der Reihe zu tanzen. Ob das ggfs. für den Gebrauch amerikanischer Marken in Deutschland relevant ist, entzieht sich meiner Kenntnis. In Deutschland ist eigentlich nur dieser Gebrauch des [tm] üblich
Kathrinvdm Geschrieben Juli 2, 2012 Geschrieben Juli 2, 2012 In meinem Arbeitsalltag ist beides schon vorgekommen: dass der Kunde das Zeichen bei ausnahmslos jeder Markennennung angehängt haben wollte und auch, dass es nur bei der ersten Nennung verwendet werden sollte. Das Beste ist in meinen Augen, das Thema mit dem Kunden zu besprechen und dessen favorisierte Schreibweise umzusetzen, beziehungsweise ihn diesbezüglich zu beraten. Ich erlebe recht häufig, dass Kunden, die sehr marketingorientiert agieren, unbedingt darauf bestehen, einen Markennamen auch bei längeren Fließtexten bei jedem einzelnen Vorkommen optisch hervorzuheben, zum Beispiel durch das Registered-Zeichen (oder durch Fettung oder Versalschreibweise). So nach dem Motto: »Auch negative Aufmerksamkeit ist Aufmerksamkeit*« und »viel hilft viel«. Ich bin da anderer Meinung und rate in der Regel zur Mäßigung. Wenn ich nämlich aus Leserperspektive urteile, dann geht mir nichts so sehr auf den Keks wie solche kontinuierlich wiederkehrenden Markenhervorhebungen in einem Text. Wenn ich einen Werbetext lese, dann doch nur, weil er meine Aufmerksamkeit durch einen interessanten Inhalt bindet. Handelt es sich hingegen um hohles Marketingsprech, dann blättere ich ganz schnell um in der Hoffnung auf lesenswerteren Inhalt. Kontinuierliche Markenhervorhebungen in solch einem Text empfinde ich als Bevormundung und als Störfaktor im Lesefluss – als wollte der Autor mir die Marke mit einem Hammer in den Kopf klopfen; als nehme er an, ich bemerke diese Manipulation nicht und ließe mich willig und ohne es zu merken beeinflussen. Nö! Mich stößt das ab und ich sehe keinen Grund, warum es dem neutralen Leser nicht ganz genauso gehen sollte. Sofern es keinen zwingenden Grund gibt, das Registered-Zeichen an eine Markennennung anzuhängen, würde ich nach maximal einmaliger Nennung in der Folge darauf verzichten. *gemeint im Sinne von Hervorhebung als empfundenem Störfaktor im Lesefluss
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