RobertMichael Geschrieben Oktober 31, 2012 Geschrieben Oktober 31, 2012 ein kunde machte mich heute auf die impressumspflicht bei drucksachen aufmerksam. kennt sich da jemand genau aus? was, wie und wo muss das impressum drauf? wikipedia sagt generell ja, aber nicht genau was rein muss, andere quellen geben schwammige aussagen ob das überhaupt pflicht ist. vorallem interessiert mich der bezug auf flyer und broschüren. ich habe noch nie wirklich drauf geachtet. einige meiner erstellen flyer hatten eine adresse aufgedruckt, einfach um den kunden der damit wirbt zu finden, es gibt aber auch partyflyer wo jedem klar ist, wenn dort »großraumdisko am dorfplatz« draufsteht, dann ist das auch dort und der herausgeber ist ebendiese. bisher hat sich da auch noch nie jemand beschwert. in meinem fall handelt es sich um einen stadtplan mit paar geschichtlichen hintergrundinfos zur stadt. keine direkte werbung oder so.
Ralf Herrmann Geschrieben Oktober 31, 2012 Geschrieben Oktober 31, 2012 Eine allgemeine Impressumspflicht für Drucksachen wäre mir neu. Gilt meines Wissens nach nur für Zeitungen und Zeitschriften – also alles was regelmäßig/verlagsmäßig erscheint.
RobertMichael Geschrieben Oktober 31, 2012 Themen-Ersteller Geschrieben Oktober 31, 2012 ja, ich kenne auch nur diese für presseerzeugnisse. die frage ist, falls drucksachen wie flyer usw. darunter und wo ist die grenze ... was ist mit einer autogrammkarte, also ein gedrucktes foto? (1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Geschäftsanschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein, beim Selbstverlag Name und Geschäftsanschrift des Verfassers oder des Herausgebers. (2) Auf den periodischen Druckwerken sind ferner Name und Geschäftsanschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. Sind mehrere Redakteure verantwortlich, so muss das Impressum die in Satz 1 geforderten Angaben für jeden von ihnen enthalten. Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks jeder einzelne verantwortlich ist. Für den Anzeigenteil ist ein Verantwortlicher zu benennen; für diesen gelten die Vorschriften über den verantwortlichen Redakteur entsprechend. (3) Zeitungen und Anschlusszeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils fertig übernehmen, haben im Impressum auch Name und Anschrift des für den übernommenen Teil verantwortlichen Redakteurs anzugeben. http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/2dvp/page/bssahprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=8&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-PresseGST2010pP7&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Jens Kutilek Geschrieben Oktober 31, 2012 Geschrieben Oktober 31, 2012 Ich würde sagen, die entscheidende Frage ist, was als »Druckwerk« im Sinne des Gesetzes gilt. Einen Paragraphen früher findet man die Definition und auch dies: (3) Den Bestimmungen dieses Gesetzes über Druckwerke unterliegen nicht 1. amtliche Druckwerke, soweit sie ausschließlich amtliche Mitteilungen enthalten, 2. die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden Druckwerke, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichte und dergleichen sowie Stimmzettel für Wahlen. Man kann wohl davon ausgehen, daß eine Landkarte unter diese Ausnahmen fällt, also nicht impressumspflichtig ist.
Pachulke Geschrieben Oktober 31, 2012 Geschrieben Oktober 31, 2012 Übrigens fällt dieser Bereich, soweit ich mich entsinne, unter Landesrecht. Es kann also sein, daß es da eine allgemeingültige Antwort gar nicht gibt. Ich habe aber auch noch nie gehört, daß irgendwo ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt worden wäre, weil ein Impressum auf einer Drucksache gefehlt hätte.
Mueck Geschrieben November 1, 2012 Geschrieben November 1, 2012 Übrigens fällt dieser Bereich, soweit ich mich entsinne, unter Landesrecht. Wollte ich auch schon einwerfen nach den ersten drei Beiträgen ... Allerlei Gesetze findet man übrigens gut via [http://www.rechtliches.de]rechtliches.de[/url] Es kann also sein, daß es da eine allgemeingültige Antwort gar nicht gibt. ganz unabhängig von "2 Juristen = drei Meinungen" Ich habe aber auch noch nie gehört, daß irgendwo ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt worden wäre, weil ein Impressum auf einer Drucksache gefehlt hätte. ... aber nur, weil man Gedrucktes nicht so ohne weiteres in Google findet ... Deswegen bleibt man oft vom in Netz kursierenden Abmahnwahn verschont ... Wenn vor Ort aber ein Konkurrent existiert, der um's Überleben kämpft, würde ich aufpassen, dass man ihm nicht die unnötige Chance auf Nebeneinkünfte gibt ...
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