Martin Z. Schröder Geschrieben Dezember 1, 2012 Geschrieben Dezember 1, 2012 Eine praktische Frage vom Akzidenzdrucker: Werden Straßennamen der Rechtschreibreform angepaßt oder sind sie als Eigennamen zu betrachten? Wird die Schloßstraße in die Schlossstraße umgewandelt? Gibt es dazu amtliche Festlegungen, und wer regelt das? Weiß das hier jemand?
Frakturfreak Geschrieben Dezember 1, 2012 Geschrieben Dezember 1, 2012 Kuck mal beim Ständigen Ausschuss für geografische Normen nach. So weit ich die beiden Dokumente von 2000 und 2010 richtig verstanden habe, wird aus der Schloßstraße die Schlossstraße, wenn die Gemeinde, das Katasteramt, oder wer auch immer für die Namensvergabe zuständig ist, diese umbenennt und neue Schilder anschafft.
Ralf Herrmann Geschrieben Dezember 1, 2012 Geschrieben Dezember 1, 2012 Praxisbeispiel, ursprünglich von Mueck vor einer Weile verlinkt: http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruher-Strassennamen-bald-nach-neuer-Rechtschreibung;art6066,987508
Mueck Geschrieben Dezember 1, 2012 Geschrieben Dezember 1, 2012 Praxisbeispiel, ursprünglich von Mueck vor einer Weile verlinkt: Sehr schön! Euch kann man auch mal eine Weile alleine lassen, um zu einer Adventsfeier zu gehen, und zurück gekommen, ist die Arbeit schon getan, die ich beim Lesen des Betreffs schon auf mich zukommen sah!
Kai Kuhlmann Geschrieben August 31, 2015 Geschrieben August 31, 2015 In Hamburg heißt es weiterhin »Schloßstraße«: http://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Verzeichnisse/SGV_Hamburg_2011_F%C3%BCnfte_Auflage.pdf
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