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Lizenzfrage

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Hallo zusammen,

 

ich wende mich heute als völlig "Typografie-Unwissender" an euch, mit der Bitte um Hilfe bezüglich der überall zu Hauf diskutierten Lizenzfrage. Folgendes Szenario: Meine Frau macht sich im März mit einer Physiotherapie-Praxis selbständig. Ein Bekannter hat ihr nun ein "Logo" erstellt, dass in folgenden Bereichen zum Einsatz kommen soll: Homepage, Praxisschilder, Werbung (TZ, Flyer etc...). Der Bekannte versicherte mir, dass die verwendeten Logo-Schriftarten problemlos (also ohne zukünftige rechtliche Ärgernisse/Streitigkeiten) zu verwenden/zu veröffentlichen seien, da sie als Windows7-BS-Schriftarten mitgeliefert wurden und sowohl bei seinem Rechner, als auch bei unseren Rechnern entsprechend installiert sind und die EULAs dies gestatten. Konkret handelt es sich um (nicht schmunzeln) ARIAL, ARIAL BLACK & SEGOE PRINT REGULAR.

 

Habe mich das Wochenende bereits versucht in dieser Sache "fit" zu machen, doch bekomme ich keinen roten Faden in das juristische Wirrwarr der EULAs, geschweige denn in die Tatsache der gewünschten Nutzung für Online, Print, etc...

Daher dachte ich, dass ihr als Profis einem völlig Unbeteiligten Hilfestellung leisten könnt und wir uns zur Neueröffnung der Praxis zumindest über diesen Part keinen Gedanken mehr machen müssen?!? 

 

Bin sehr gespannt und freue mich auf die Antworten, herzlichen Dank im Voraus!

 

Viele Grüße

 

Felix 

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Um es kurz zu machen: Solange du nicht die Schrift selbst (also das kleine Stück Software) herausgibst, ist alles im grünen Bereich. Du darfst auch alles, was du mit dieser Schrift erstellst, veröffentlichen, auch im pdf eingebunden.

 

Edith sagt: Noch kürzer und schneller war Ralf.

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...das ging schnell, vielen Dank!

In der Tat ist es so, dass das Logo als Bilddatei verwendet werden soll - ich sag es mal Laienhaft: als bmp/png, was auch immer... wird es dann auf dem Rechnungsvordruck erscheinen, auf dem Praxisschild eingebunden und natürlich auf der Homepage publiziert. Die Schriftart an sich wird dabei weder weitergegeben (angeblich hat sie ja ohnehin jeder mit Windows7), noch veröffentlicht. Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe ist dies absolut kein Problem, prima! Und das gilt auch für Printanzeigen, die als pdf an den jeweiligen Dienstleister/Verlag geliefert werden, richtig?!?

 

Dann sind wir ja diesbezüglich aus dem Schneider und können uns auf die noch unzähligen weiteren Dinge zur Eröffnung konzentrieren. Nochmals, herzlichen Dank für die tolle, schnelle und unkomplizierte Hilfe, große Klasse!

 

Viele Grüße

 

der Felix 

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 Und das gilt auch für Printanzeigen, die als pdf an den jeweiligen Dienstleister/Verlag geliefert werden, richtig?!?

 

Im Prinzip ja*. Du hast für die Software, die mit deinem (legal erworbenen) Betriebssystem kam die Nutzungsrechte. War da eine Word-Version dabei, darfst du die für was du willst benutzen und die Ergebnisse dieser Arbeit in aller Welt verteilen. 

Nur das Programm Word darfst du nicht weitergeben. Mit Schriften ist es ganz genauso. 

 

 

 

(Es gibt auch Fonts für die z.B. eine PDF-Nutzung eingeschränkt ist. Aber auf die hier verwendeten trifft das nicht zu.)

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