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Minion Pro vom Adobe Reader: Darf ich die Schrift einbetten?

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

 

ich würde die Minion Pro gerne für online gestellte Paper (und in ein paar Jahren vielleicht meine Dissertation) verwenden. Sie kommt ja praktischerweise mit dem Adobe Reader mit, bzw. muss sie aus einem seiner Verzeichnisse heraus installiert werden.

 

Jetzt frage ich mich: Was darf ich mit dieser Schrift eigentlich machen? Diese Frage wurde auch schon mal auf tex.stackexchange.com (http://tex.stackexchange.com/questions/17556/minion-pro-fonts-license/) diskutiert, die Antworten überzeugen mich allerdings nicht. Diese Analogie "Der Adobe Reader ist frei verfügbar, also darst du ja wohl auch die Font in zu veröffentlichende PDFs einbetten" scheint mir beispielsweise sehr fragwürdig.

Hier auf typografie.info wurde die Frage eher kritisch kommentiert ("[...] Allerdings stößt die Lizenz dieser Acrobat-Beigabe spätestens wenn du die Diss. publizierst an ihre Grenzen ..."). Wobei ich hier auch nicht verstehe, auf was diese Einschätzung genau fußt.

 

Hat hier jemand verlässliche Informationen zu dem Thema?

 

Danke für eure Hilfe!

Geschrieben

Ab hier hatten wir schon mal eine Diskussion zu kostenfreien Schriften von Adobe.

 

Willst Du gänzlich auf der sicheren Seite sein, wirst Du eine Lizenz erwerben müssen (Tipp: Adobe bietet für recht wenig Geld (z.B. 149$) ein Font Folio EDU an)

Geschrieben

ich hatte dieses font-folio-angebot vor einer weile auch mal empfohlen. derjenige sagte mir dann, dass es ihm nicht gelungen ist, die schriften über den deutschen education store zu erwerben. auf der seite, die du verlinkt hast, landet man auch tatsächlich im us-store, wo man außerhalb der usa und kanadas nichts kaufen kann. im deutschen store habe ich die sammlung nicht finden können. hast du sie dort gekauft?

Geschrieben

Nein, aber ich habe Adobes Store davon überzeugt, mir trotzdem zu US-Konditionen Schriften zu verkaufen. Ansonsten helfen Freunde in den USA aus. Soweit ich weiß, ist das auch nur ein Kanada/USA-Angebot. Doch 'ne Rechnungsadresse ist schnell gefunden und da sowieso alles nur elektronisch distributiert wird...

Geschrieben

Nein, aber ich habe Adobes Store davon überzeugt, mir trotzdem zu US-Konditionen Schriften zu verkaufen.

 

soso. und wie ist dir das gelungen? ich kenne zum beispiel niemanden in den usa, über den ich etwas kaufen könnte.

Geschrieben

soso. und wie ist dir das gelungen? ich kenne zum beispiel niemanden in den usa, über den ich etwas kaufen könnte.

Ich vermute er meint damit die Nutzung einer amerikanischen IP durch eine dort ansässige Proxy.

 

Aber interessantes Thema, denn ich wollte die Minion Pro mit LaTeX selber nutzen, und die Metriken benötigen auch genau diese hier erwähnten Fonts, die mit dem AR ausgeliefert werden.

Geschrieben

Das heißt der amerikanische Store akzeptiert deutsche Adressen, aber keine keine Bestellungen von deutschen IPs?

 

(Bei der Lösung mit den amerikanischen Freunden zucke ich doch etwas zusammen. Für eine Nutzungslizenz sollte der »Käufer« und der Nutzer schon identisch sein.)

Geschrieben

(Bei der Lösung mit den amerikanischen Freunden zucke ich doch etwas zusammen. Für eine Nutzungslizenz sollte der »Käufer« und der Nutzer schon identisch sein.)

 

vielleicht meinte er es so, dass man als rechnungsadresse die von amerikanischen freunden angibt, aber seinen eigenen namen? ich weiß nicht, ob das erlaubt ist, aber wo kein kläger … und ich weiß auch nicht, ob da tatsächlich je eine rechnung hingeschickt wird oder ob man theoretisch auch eine fantasieadresse angeben könnte.

 

jedenfalls gibt es im nordamerikanischen education store bei der adresse nur die möglichkeit, usa oder kanada als land auszuwählen. die ip dürfte also keine große rolle spielen.

Geschrieben

Genau. Wenn du als Kontaktdaten

 

Ralf H.

742 Evergreen Ter

Springfield, NT 00815

U.S.A.

 

angibst, ist Ralf H. doch immer noch der Lizenznehmer. Wo ist das Problem? Lizenzen bleiben doch auch gültig, nachdem man umgezogen ist.

Geschrieben

Ich erinnere mich an eine EULA, in der bestimmt wurde, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Adressänderung mitteilen muss. Von welcher Schriftschmiede das Agreement war, weiß ich jetzt so aus dem Stegreif nicht mehr. Wenn es mir wieder ein- oder mir das Schriftstück wieder in die Hände fällt, trage ich die Information gerne hier nach.

Geschrieben

Wo ist das Problem? Lizenzen bleiben doch auch gültig, nachdem man umgezogen ist.

 

Formell ist das ein Vertrag. Und wenn dabei bewusst falsche Angaben gemacht wurden (z.B. eine Adresse unter der man niemals wohnte), dann ist der Vertrag eben rechtlich ungültig

Der Lizenzgeber kann nicht nur die Nutzung durch die Bedingungen einschränken, sondern natürlich auch insbesondere, wem er überhaupt eine Lizenz ausstellt. Wenn es eine Lizenz für Studenten ist, müssen diese auch Studenten sein und nicht nur eine Einschreibung vorspielen. Wenn es eine Lizenz für in Amerika wohnhafte ist, müssen diese auch in Amerika wohnhaft sein und dies nicht nur vorspielen. 

Eine falsche Adresse vorzuspiegeln, um an den Download zu kommen, ist auch nichts anderes, als einen Studentenstatus vorzutäuschen. Man ist zum Schließen des Vertrages nicht berechtigt und erschleicht sich selbiges durch falsche Angaben.

 

Mich wundert in dem Fall nur, dass Adobe eine deutsche Seite für dieses Angebot erstellt, wenn man es aktuell nicht im deutschen Sprachraum annehmen kann. 

Geschrieben

Für mich ist es keine echte Lösung, mir eine Lizenz zu "erschleichen", nur um eine rechtlich unklare Situation auszuräumen. 

Ich entnehme den Antworten mal, dass sich hier offensichtlich auch niemand so recht sicher ist. 

 

Mal angenommen, ich bin bereit mir die Lizenz richtig zu kaufen (was für mich den kleinen Vorteil hätte, den halbfetten Schnitt statt des fetten wählen zu können): Kann ich die Schrift dann auch auf zwei Computern installieren und nutzen? Ich brauche beide und bei zwei Lizenzen hört der Spaß für mich endgültig auf.

Geschrieben

Statt des Font Folio EDU wäre die SSL-Version einer Creative Suite eigentlich besser: nur 100€ mehr (afair), dafür bekommst Du mehr Schriften und auch noch einen Sack voller Programme! Und das Ganze dann rechtlich eindeutig legal.

  • Gefällt 1
Geschrieben

SSL = Schüler, Studenten, Lehrer

 

Manchmal hilft es auch, den Anbieter mal zu kontaktieren, da es verschiedene Definitionsräume für den Bereich "EDU" gibt. Fontshop hat früher auch mal unter bestimmten Umständen Schriften "verliehen". Anderen reicht eine Universitätsemailadresse.

Geschrieben

Formell ist das ein Vertrag. Und wenn dabei bewusst falsche Angaben gemacht wurden (z.B. eine Adresse unter der man niemals wohnte), dann ist der Vertrag eben rechtlich ungültig

Wenn es eine Lizenz für in Amerika wohnhafte ist, müssen diese auch in Amerika wohnhaft sein und dies nicht nur vorspielen.

Du machst hier mehrere Annahmen, bei denen ich nicht sicher bin, ob sie in gängigen Lizenzen zutreffen.

Ich denke, wir sind uns einig, dass der Name der (natürlichen oder juristischen) Person, die die Lizenz erwirbt, stimmen muss. Aber steht in Lizenzen wirklich, dass die Adresse, die ein Lizenznehmer angibt, eine Wohnadresse sein muss (mal ganz abgesehen davon, dass juristische Personen überhaupt nicht »wohnen«)?

Warum soll es nicht ausreichen, dass das einfach eine Adresse ist, unter der der Lizenznehmer erreichbar ist? Solange das nicht explizit ausgeschlossen ist, ist das m.E. eine legitime Interpretation der Lizenzbestimmungen.

Solange Lizenzen in diesem Punkt nicht klar(er) sind, kann ich da auch keine Erschleichung sehen. Firmen z.B. treten aus den unterschiedlichsten Gründen mit verschiedenen Adressen auf. Aus Kundenservice, zum Steuern sparen, um Rohstoffe zu erwerben, weil die rechtlichen Bedingungen hier oder dort günstiger sind und und und. Alles legitim. Warum soll es dann nicht legitim sein, zum Schrifterwerb eine Präsenz in einem Land zu begründen? Möchten Lizenzgeber das ausschließen, müssen sie ihre Lizenzen entsprechend formulieren – z.B. indem sie verlangen, dass Lizenzen nur für das Land gelten, in dem sie erworben wurden. Ob das dann immer mit den verschiedenen Freihandelskonventionen konform ist, müsste man dann sehen.

Geschrieben

Das sollte schon von den bürgerlichen Gesetzen des Landes geregelt sein, vermute ich. Eine EULA kann nicht das komplette Vertragsrecht an sich enthalten, nur um alle Eventualitäten abzudecken bzw. auszuschließen.

Und wer sein Leben lang in Deutschland wohnt und einen Lizenzvertrag mit einem amerikanischen Unternehmen schließt und dabei eine Adresse angibt, unter der er vielleicht noch nie im Leben war, der spiegelt eben bewusst falsche Tatsachen vor. Das dürfte Grund genug für ein Ungültigsein des Vertrages sein. Es dient ja zum Schutz beider Seiten.

Man stelle es sich mal umgekehrt vor: Ich lasse mir die Schrift von einem amerikanischen Unternehmen lizenzieren und stelle ein Problem fest. Nun möchte ich den Lizenzgeber kontaktieren, aber unter der angegebenen Adresse gibt es ihn gar nicht und es gab ihn da auch nie. Da wohnt nur »ein Freund«. Der Anbieter sitzt sogar in einem ganz anderen Land! Alles legitim? Mit Sicherheit nicht!

Geschrieben

Natürlich sollte der Lizenznehmer unter der Adresse auch erreichbar sein. Aber solange das gegeben ist, sehe ich – insbesondere bei den gängigen Lizenzen – jetzt wirklich nicht das Problem. Mit »wohnen« hat das m.E. nichts zu tun.

Wie gesagt: bei Firmen ist genau das gang und gäbe. Die Firmen, bei denen ich meine Kreditkarten habe, residieren alle offiziell in Delaware (das für seine konzernfreundlichen Gesetze bekannt ist), obwohl die Konzernchefs in New York sitzen und bezahlte Rechnungen nach Texas (oder in einen anderen Billiglohnstaat) geschickt werden müssen. Natürlich sind die Firmen bei Rechtsstreitigkeiten in Delaware erreichbar. Das war’s dann aber auch.

Geschrieben

Da die Adresse für die Vertragserfüllung irrelevant ist, fällt sie für mich in den Bereich der Privatsphäre, die ich schützen darf. Und zuletzt (auch unter Verletzung der Esoterik-Regel (ich find den Namen einfach zu geil)) muss ich festhalten, dass Globalisierung in beide Richtungen funktioniert kann und muss, wenn eine Partei sie schon nutzen will.

Geschrieben

Natürlich sollte der Lizenznehmer unter der Adresse auch erreichbar sein. 

Warum? Ist mit Dir schon jemals ein internationaler Konzert postalisch in Kontakt getreten (das Zuspammen meines Briefkastens mit Werbung zähle ich mal nicht dazu)? 

Solange die Rechnung bezahlt wurde (und das wird sie ja vor Übergabe der Lizenz und der dazugehörigen Dateien), reicht Email völlig aus. Außerdem gibt es ja noch die Adresse zur Kreditkarte für den absoluten Notfall.

 

Ralf, was willst Du denn alles wissen als Anbieter von Schriften? Reicht nicht Name, Email und Geld? Was fängst Du ggf. mit den anderen Daten an?

 

Ich weiß, dass mich jetzt die Postprivacy-Verfechter belächeln, aber ich gebe noch nie meine Daten dort raus, wo ich nicht einen zwingenden Grund dafür sehe. Weder an der Supermarktkasse, die die PLZ für optimierte Werbung wissen wollen, noch bei Wetterdiensten.

Geschrieben

Unterschiedliche Firmenstandorte, Tochtergesellschaften und was es da alles für Konstrukte gibt, sind doch etwas ganz anderes. Es sind aber jeweils immer korrekte Adressen und daher eben keine Vorspiegelungen falscher Tatsachen. 

 

»Erreichbarkeit unter der Adresse« erscheint mir ein sehr schwammiges Konstrukt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das juristisch tragfähig ist. Wenn ich jemand in den USA nur über Facebook kenne, kann ich in einem Vertrag meinen Namen und seine Adresse kombinieren, weil er mir gegebenenfalls Bescheid sagen könnte? Das soll juristisch korrekt sein?

Ich bezweifle das. Aber wir werden es ohne Spezialanwalt sicher hier auch nicht klären können. 

 

Da die Adresse für die Vertragserfüllung irrelevant ist, fällt sie für mich in den Bereich der Privatsphäre, die ich schützen darf.

 

Du weißt aber schon, dass der Link »das Bewegen im Netz« und nicht das Schließen von Verträgen behandelt?

 

Ralf, was willst Du denn alles wissen als Anbieter von Schriften? Reicht nicht Name, Email und Geld? Was fängst Du ggf. mit den anderen Daten an?

 

Es geht nicht darum, Daten zu verwerten, sondern darum, rechtsgültige Verträge zu schließen bzw. Käufe zu tätigen. Damit verpflichte ich mich, bestimmte versprochene Leistungen zu liefern, bei Fehlern Abhilfe zu schaffen usw. Aber auch der Käufer/Lizenznehmer hat Pflichten. Und denen kann man sich in einem Rechtsstaat auch nicht einfach so entziehen. 

 

aber ich gebe noch nie meine Daten dort raus, wo ich nicht einen zwingenden Grund dafür sehe. Weder an der Supermarktkasse, die die PLZ für optimierte Werbung wissen wollen, noch bei Wetterdiensten.

 

Ist doch richtig so. Aber ein Nutzungsvertrag ist ein zwingender Grund. Belügst du die Mietwagenfirma auch über Deine Adresse und machst dich mit dem Mercedes aus dem Staub, im Sinne des »Schutzes der Anomymität«? Ist ja zur Vertragserfüllung nicht wichtig, dass die wissen wo du wohnst? So funktioniert das einfach nicht. 

Geschrieben

Wie soll ich mich denn mit einer Lizenz aus dem Staube machen? Gut, viel des Datenschutzes betrifft nur die Abwehrmöglichkeiten gegen den Staat, doch Datensparsamkeit ist für mich schon wichtig und deswegen setze ich mich über gewisse Anforderungen von privater Seite (das meint hier Firmen) hinweg. Ein Nutzungsvertrag ist völlig unabhängig von meiner aktuellen oder gewohnheitsmäßigen Lokalisierung, eine Lizenz (ich gehe mal wie hier im Thread von Privatpersonen aus, nicht von kommerzieller Nutzung, die sehr wohl geographische Limitierungen kennt) ist schließlich an mich, den Lizenznehmer gebunden (gut, es gibt noch ein paar Firmen, die Lizenzen an Geräte binden wollen, doch das interessiert mich genausowenig) und nicht an meinen Wohnort.

Hast Du schon einmal einen Kunden postalisch angeschrieben nach einem rein digitalen Geschäftsabschluß? Welche Haftungsmöglichkeiten erfordern eine Meldeadresse, um auf das Autobeispiel zurückzukommen?

Geschrieben

Du weißt aber schon, dass der Link »das Bewegen im Netz« und nicht das Schließen von Verträgen behandelt?

 

 

 § 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz schreibt vor: "Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren". 

Quelle: http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13023&article_id=55988&_psmand=48

Ist aber mittlerweile so nicht mehr Gesetz, jetzt sieht es so aus:

 

§ 14 Bestandsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7616/b25552.htm ggf. auch §15

Aber vielleicht analogisiere ich hier auch zuviel. 

Geschrieben

Wie soll ich mich denn mit einer Lizenz aus dem Staube machen?

 

Das war eigentlich nicht wörtlich gemeint. Aber im Grunde passt es schon …

Ich wiederhole mich: du gehst als Vertragspartner Pflichten ein – nämlich die aufgestellten Nutzungsbedingungen. Und du willigst juristisch ein, dich an diese zu halten. Und sollte sich – wie auch immer – herausstellen, dass du vertragsbrüchig wirst oder anderweitigen Schaden anstellst (ob nun kaputtes Mietauto oder das Hochladen meiner Fonts auf deine Homepage), musst du eben für das Tragen der Konsequenzen erreichbar sein. Daher ist eine korrekte Anschrift notwendiger Teil so eines Nutzungsvertrages. Du kannst dich nicht einseitig aus dieser Schuld stehlen und dich durch falsch Angaben eben »aus dem Staub« machen. So funktioniert das Schließen solchen Verträge eben nun mal nicht. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Geben und nehmen – nicht nur von Geld und Ware, sondern auch von Rechten und Pflichten. 

 

 

 (gut, es gibt noch ein paar Firmen, die Lizenzen an Geräte binden wollen, doch das interessiert mich genausowenig) 

 

Gut, dann bitte ich dich inständig niemals bei fonts.info »einzukaufen«. Ich finde es zutiefst ärgerlich und auch persönlich beleidigend, wenn ein Kunde quasi also schon mit dem Vorsatz den Vertrag zu brechen (»bestimmte Bedingungen interessieren mich nicht«), eine Leistung von mir erwirbt, aber eben durch den Kauf die Einwilligung in die Bedingungen vorspiegelt. 

 

Aber vielleicht analogisiere ich hier auch zuviel.

 

Richtig. Das hat mit Nutzungslizenzen alles überhaupt nichts zu tun, was du da verlinkst. 

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