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Minion Pro vom Adobe Reader: Darf ich die Schrift einbetten?

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Geschrieben

Gut, dann bitte ich dich inständig niemals bei fonts.info »einzukaufen«. Ich finde es zutiefst ärgerlich und auch persönlich beleidigend, wenn ein Kunde quasi also schon mit dem Vorsatz den Vertrag zu brechen (»bestimmte Bedingungen interessieren mich nicht«), eine Leistung von mir erwirbt, aber eben durch den Kauf die Einwilligung in die Bedingungen vorspiegelt. 

Kein Problem, wobei Eure EULA/AGB nicht mit meiner Weltsicht kollidieren. In der von Dir zitierten Aussage ging es um Lizenzmodelle, die die Nutzung an eine GUID knüpfen und nicht an mich als Lizenznehmer. Oder Privatnutzerlizenzen, die nur eine einzige CPU genehmigten (Multicore oder Laptop/Desktop wären damit ausgeschlossen). Das waren Lizenzmodelle, die jetzt wohl mehrheitlich ausgestorben sind, weil sich keiner daran gehalten hat (vermute ich. Vielleicht hat ja auch nur die Vernunft Einzug gehalten?).

 

 

Richtig. Das hat mit Nutzungslizenzen alles überhaupt nichts zu tun, was du da verlinkst. 

Nicht mit der LIzenz an sich, aber mit den Daten, die dafür erhoben und gespeichert und verarbeitet werden müssen. Es geht bei unserer Diskussion nicht um einen Obststand auf dem Markt, sondern um Onlineshops.

Bei Geschäften, die ich über das Internet abschließe, reichen auch die Kontaktmöglichkeiten über das Internet. Ich erinnere mich dunkel an den gerichtlich festgestellen Umstand, dass ich den Weg, den ich zur Vertragseinigung genommen habe, auch wieder zur Beendigung nehmen kann. Anders ist es natürlich, wenn in den AGB/EULA festgehalten wird, dass jegliche Kommunikation nur schriftlich (definiert als Brief und/oder Fax) zu erfolgen hat. Nur wie will man dann noch online etwas verkaufen?

Geschrieben

Nicht mit der LIzenz an sich, aber mit den Daten, die dafür erhoben und gespeichert und verarbeitet werden müssen. Es geht bei unserer Diskussion nicht um einen Obststand auf dem Markt, sondern um Onlineshops.

Schon klar. Der Online-Shop fällt logischerweise unter das TMG. (Wenn er denn in Deutschland betrieben wird!)

Mein Lizenznehmer kann dann auch gerne die Löschung seiner Daten vom Server verlangen und ich hefte seine Lizenz mit seiner richtigen Adresse eben im Ordner auf Papier ab. Irgendwo muss die Lizenz aber sein. 

 

 

Anders ist es natürlich, wenn in den AGB/EULA festgehalten wird, dass jegliche Kommunikation nur schriftlich (definiert als Brief und/oder Fax) zu erfolgen hat. 

 

Ist doch gängige Praxis. Vom Telekommunikationsanbieter bis zur Single-Börse. Mit ein paar Klicks registriert und bezahlt, aber Vertragsende nur per Fax oder Brief nach Zwanglaufzeit. Und bloß nicht die Kündigungsfrist verpassen. 

Geschrieben

Lustig, ich dachte, das wäre Betrug. Ist aber "nur" arglistige Täuschung, die trotzdem das abgeschlossene bzw. vollzogene(!) Geschäft nicht aufhebt.

Ach, Juristerei ist schon ein spannendes Feld :)

 

Die schriftliche Kündigung mache ich doch nur, um den Erhalt selbiger nach Möglichkeit nachweisen zu können, was per Email nicht geht.

Geschrieben

Lustig, ich dachte, das wäre Betrug. Ist aber "nur" arglistige Täuschung,

 

Weder noch. Es ist nur nicht besonders kundenfreundlich.

Ansonsten unterwirft sich der Nutzer ja freiwillig diesen Bedingungen und ist dann eben auch juristisch an sie gebunden. Da gibt es kein Wenn und Aber. Ob es um die Kündigungsform geht oder eine Font-EULA-Klausel. Das ist ja gerade der springende Punkt. 

Geschrieben

Unterschiedliche Firmenstandorte, Tochtergesellschaften und was es da alles für Konstrukte gibt, sind doch etwas ganz anderes. Es sind aber jeweils immer korrekte Adressen und daher eben keine Vorspiegelungen falscher Tatsachen. 

 

»Erreichbarkeit unter der Adresse« erscheint mir ein sehr schwammiges Konstrukt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das juristisch tragfähig ist. Wenn ich jemand in den USA nur über Facebook kenne, kann ich in einem Vertrag meinen Namen und seine Adresse kombinieren, weil er mir gegebenenfalls Bescheid sagen könnte? Das soll juristisch korrekt sein?

Ich bezweifle das. Aber wir werden es ohne Spezialanwalt sicher hier auch nicht klären können.

Ich weiß nicht mehr genau, um was es in der Sendung genau ging (u.U. Steuer-Oasen?), aber kürzlich beim Zappen bin ich bei was hängen geblieben, wo es um vermutlich genau dieses Briefkastenfirmenhaus in Delaware ging, in dem Tausende von Firmen offiziell "residieren". .oO( *grübel* War die Hausnummer nicht 1209? *googel* Richtig!)Oo. Wäre von jeder Firma nur einer real anwesend, täte das Haus in sich zusammenbrechen, weil dessen Statik garantiert nicht auf 200.000 Leute ausgelegt ist ...

Das Fernseh-Team versuchte da, jemand von Volkswagen zu erreichen ... ;)

Diese Adresse ist doch auch nix anderes als "Ich kenne da jemand, der bei Bedarf meine Post weiterleitet ..."

Geschrieben

Diese Adresse ist doch auch nix anderes als "Ich kenne da jemand, der bei Bedarf meine Post weiterleitet ..."

 

Nein. Die Firma ist dort gemeldet, zahlt dort ihre Steuern, ist dort verklagbar etc. Darum geht es ja gerade. Es ist eine reale Adresse dieses Unternehmens. Es wird eben gerade nicht die Adresse einer anderen Firma benutzt, um den eigenen Standort zu verschleiern. 

Geschrieben

Ich meinte das Angeben einer falschen Adresse sei "nur" eine arglistige Täuschung. 

 

Ich hab gestern noch einen Sack voller EULA gelesen und kann sagen, dass sie doch sehr fair geworden sind und mich als Kunden nicht mehr benachteiligen, wie es zu Beginn der Goldgräberstimmung im Netz durchaus üblich war. Fontblog hatte darüber mal berichtet, dass sie selbst und auch andere Schriftenhäuser ihre EULA mit Hilfe der Nutzer weiterentwickelt und verschlankt hätten.

Mir wurde mittlerweile von einigen Händlern erklärt, warum Adressen wichtig sind: Selbst Paypal und Kreditkarte sind zurückbuchbar, so dass Menschen mit Betrugsabsichten nach vollzogenem Geschäft, das Geld wieder zurückbuchen und dann den Geschäftsführer vor dem Problem stehen lassen, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen (Versicherungen gegen Zahlungsausfall kosten unendlich Geld und wer strengt wegen Beträgen unter 5000 Euro ein Gerichtsverfahren an?). Mein Einwand, ich wäre doch ein Vollidiot, würde ich bei Betrugsabsichten meine echte Adresse angeben, meinte der eine, dass das erstaunlicherweise die Regel sei -- bis auf die Profikriminellen. Zudem dient die Adresse auch als wichtiges Instrument, um die Kreditiwürdigkeit via Buergel, Schufa, ... zu prüfen. Also habe ich wieder was gelernt...

Geschrieben

Die schriftliche Kündigung mache ich doch nur, um den Erhalt selbiger nach Möglichkeit nachweisen zu können, was per Email nicht geht.

Oh, Du glaubst noch an den Mythos einer schriftlichen Kündigung, am besten per Einschreiben?

Also für Bahncards gibt es den heißen Tipp, es nie schriftlich, sondern nur per E-Mail zu versuchen, das sei der einzig sichere Weg ...

Überhaupt googel vor der nächsten Kündigung mal nach der Wirksamkeit von Einschreiben bzgl. des rechtswirksamen Zugangs der Kündigung ...

Habe jetzt auch grad nicht alle Urteile und Tipps etc. auswendig parat ...

Am besten sind Vertragspartner vor Ort, wo man die Kündigung selbst in den Briefkasten einwerfen kann, aber nur unter Mitnahme von Zeugen, die auch den Inhalt bestätigen können ...

Besonders dumm sind Leute mit nicht erreichbarem Briefkasten oder verschollene Vertragspartner (unbekannt verzogene Mieter etc.)

Geschrieben

Kann es sein, dass wir hier aneinander vorbeireden? Mir deucht, dass Du, Ralf, das ganze immer aus der Perspektive kommerzieller Nutzung betrachtest und ich ausschließlich unter dem Aspekt privater Nutzung.

Geschrieben

Oh, Du glaubst noch an den Mythos einer schriftlichen Kündigung, am besten per Einschreiben?

Nein, nach Möglichkeit gebe ich dergleichen persönlich ab und lass es mir vom Empfänger quittieren.

Geschrieben

Nur der Vollständigkeit halber reiche ich die von mir erinnerten Blogeinträge nach:

 

http://www.fontblog.de/dalton-maag-sucht-neue-font-lizenzbedingungen

 

http://www.fontblog.de/mitgeschnitten-2-most-verstaendliche-eula-ever

 

Und, um zur Ausgangsfrage zurückzukommen:

Eine kommerzielle Schrift lohnt sich immer dann, wenn man Qualität, Support und ein gutes Gewissen haben will. Die Frage nach "lohnt sich" stellt sich im Moment der kommerziellen Nutzung meiner Meinung nach nicht mehr, da dann zu den obigen Punkten auch noch unbedingt Rechtssicherheit dazugehört.

Geschrieben

Nein. Die Firma ist dort gemeldet, zahlt dort ihre Steuern, ist dort verklagbar etc. Darum geht es ja gerade. Es ist eine reale Adresse dieses Unternehmens. Es wird eben gerade nicht die Adresse einer anderen Firma benutzt, um den eigenen Standort zu verschleiern.

Kurzum: Eine Ladungsfähige Adresse, wobei es dem Fernsehteam ja in Haus Nr. 1209 nicht gelungen ist, "eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen", wie's in der WP steht, also ist es eigentlich keine ...

Und der wahre Standort wird durchaus in 1209 verschleiert, weil die eigentliche Konzernzentrale ganz woanders ist ...

Bloß ist es eine Verschleierung unter der schützenden Hand des Staates ...

Geschrieben

 

Gut, dann bitte ich dich inständig niemals bei fonts.info »einzukaufen«. Ich finde es zutiefst ärgerlich und auch persönlich beleidigend, wenn ein Kunde quasi also schon mit dem Vorsatz den Vertrag zu brechen (»bestimmte Bedingungen interessieren mich nicht«), eine Leistung von mir erwirbt, aber eben durch den Kauf die Einwilligung in die Bedingungen vorspiegelt. 

Dieser Eintrag zu einer wirklich generösen Lizenz macht in etwa deutlich, wo ich meine Probleme sehe: 

http://lawyerist.com/normal-people-lawyers-shouldnt-buy-fonts/

 

Da ich kein Jurist bin, ist meine Lösung simpel: Ich verwende gekaufte Fonts so, wie es mein Rechtsempfinden zulässt. Einiges ist offensichtlich, anderes ist für mich nicht verständlich und deswegen ist meine Compliance dann nicht vorhanden (sie kommt manchmal, sobald man mir erklärt hat, wo ich mich irre). Verwende ich gekaufte Fonts kommerziell, frage ich ggf. nach, ob ich dies oder das darf. Doch für meine Einkaufsliste kümmere ich mich nicht um EULA ;)

Geschrieben

Kann es sein, dass wir hier aneinander vorbeireden? Mir deucht, dass Du, Ralf, das ganze immer aus der Perspektive kommerzieller Nutzung betrachtest und ich ausschließlich unter dem Aspekt privater Nutzung.

 

Der Vertrag ist für B2B und B2C identisch. Ich wüsste nicht, wo sich da die Rechte und Pflichten bezüglich der Nutzung ändern. (Vgl. private und kommerzielle Mietwagennutzung)

Unterschiede gibt es meines Wissens nach gegebenenfalls für die allgemeinen Vertragsgesetze. Widerruf, Rechnungsstellung und der ganze Zauber. 

 

Bloß ist es eine Verschleierung unter der schützenden Hand des Staates ...

 

Nochmal: es wird nichts verschleiert, sondern z.B. aus steuerlichen Gründen ein bestimmten Standort gewählt. Die Adresse ist weder gefälscht, noch ist der Zweck, eine andere Adresse damit direkt zu vertuschen. (Wenn doch, wäre das sicherlich verfolgenswert.)

Ob solche völlig legalen Briefkastenfirmen gut oder schlecht sind, muss der Gesetzgeber entscheiden/regeln. Es hat aber meiner Meinung nach nichts mit der hier diskutierten Frage zu tun, ob man in Nutzungsverträgen den Namen einer Person bzw. juristischen Person mit einer beliebigen Adresse »von Bekannten« verbinden kann. 

Geschrieben

Der Vertrag ist für B2B und B2C identisch. Ich wüsste nicht, wo sich da die Rechte und Pflichten bezüglich der Nutzung ändern.

Ja, und das erschließt sich mir nicht (zumindest in der Vergangenheit, die Lizenzen sind fairer geworden). Hypothetisches Beispiel (älterer Bauart): Ein Font für einen PC (1 CPU) lizensiert. Macht Sinn im geschäftlichen Umfeld. Soll ich jetzt aber wirklich als privater Liebhaber zwei Lizenzen kaufen, damit ich den Font auf dem Desktop und auf dem Laptop nutzen darf? Sollte ich einen MacPro haben, muss ich dann für einen PC, der zwei CPU hat, auch zwei Lizenzen kaufen, obwohl ich nur eine physikalische Person bin? Wie sieht es mit virtuellen CPU aus? Und das ganze betraf/betrifft ja nicht nur Fonts. 

Glücklicherweise haben sich die Lizenzen dem Usus (oder wie ich oben schrieb: "EULA interessiert mich nicht") angepasst.

Geschrieben

Es hat aber meiner Meinung nach nichts mit der hier diskutierten Frage zu tun, ob man in Nutzungsverträgen den Namen einer Person bzw. juristischen Person mit einer beliebigen Adresse »von Bekannten« verbinden kann. 

Wieso nicht? Ob die Weiterleitungsadresse nun eine Briefkastenfirma ist oder die Adresse eines Hotels/Freundes, spielt für die Erreichbarkeit keine Rolle.

Überprüfst Du regelmäßig die Adressen Deiner Lizenznehmer? Gerade Studenten zeichnen sich ja durch eine recht umfangreiche Mobilität aus. Und irgendwie scheint eine amtlich gemeldete Adresse wichtig für Dich als Lizenzgeber zu sein. Deswegen noch mal explizit die Frage: Warum brauchst Du eine, das reine Geschäft (Geld und Lizenz wurden ausgetauscht), überdauernde Adresse? Mal abgesehen davon, dass Du Dich -- zu Recht -- verscheißert fühlen würdest.

Geschrieben

Soll ich jetzt aber wirklich als privater Liebhaber zwei Lizenzen kaufen, damit ich den Font auf dem Desktop und auf dem Laptop nutzen darf? 

 

Die Frage ist für mich nicht relevant. Ich erwarte, dass sich der Lizenznehmer an den »unterschrieben« Vertrag hält und nicht meint, »ich mache das so wie ich denke«, weil es mir mein »Weltbild« so sagt oder weil ich nur »privat« nutze. 

Wenn Nutzungsvorhaben von der Standard-EULA abweichen, muss man eben beim Anbieter anfragen und eine alternative Lizenz vereinbaren. 

 

Warum brauchst Du eine, das reine Geschäft (Geld und Lizenz wurden ausgetauscht), überdauernde Adresse?

 

Siehe meine Beiträgen oben.

Im TMG-Bereich reicht mir übrigens auch eine Mail-Adresse, aber auch die muss korrekt sein. Wer sich hier auf Typografie.info mit 10-Minuten-Adressen registriert, den lösche ich sofort. Ich stelle meinen »Medien-Dienst« niemandem zur Verfügung, der mich schon bei der Mailadresse belügt. Und ich kann denjenigen nach noch nicht mal darüber in Kenntnis setzen, weil er ja eben nicht erreichbar ist. Ich erwarte korrekte, für den jeweiligen Zweck nötige Daten – eine Mail-Adresse bei Online-Diensten und eine volle Anschrift bei Lizenzen.

Ich gehe davon aus, dass sich das so auch mit der Rechtslage deckt. In meinem dicken Ordner mit allen Verträgen, die ich in meinem Leben unterschrieben habe, war noch nicht einer, bei dem ein Name und keine oder »irgendeine« gereicht hätte. 

Geschrieben

Siehe meine Beiträgen oben. [...] für den jeweiligen Zweck nötige Daten [...]

Das klingt sehr nach einem "weil ist so." beziehungsweise "weil ich es kann".

 

Sei's drum, wir kommen so nicht weiter. Sein Verhalten muss jeder selbst verantworten.

Geschrieben

Das klingt sehr nach einem "weil ist so." beziehungsweise "weil ich es kann".

 

Nö. Ob man sich dem anschließen will oder nicht, die Argumentation war doch eindeutig. Es ist kein Sachenkauf, der mit dem Tausch Geld gegen Ware abgeschlossen ist. Du schriebst »das reine Geschäft (Geld und Lizenz wurden ausgetauscht)«. Eben nicht! 

Das Geschäft besteht nicht im Tausch der »Sache Lizenzschriftstück« gegen Geld, sondern in der immateriellen Erlaubnis der dauerhaften Nutzung meines Werkes unter bestimmten Bedingungen. Du verfügst dauerhaft über eine Kopie und hast dauerhaft die Möglichkeit den Vertrag zu brechen (z.B 100 statt 5 Rechner) bzw. dem Anbieter sogar gegebenenfalls finanziellen Schaden zuzufügen (z.B. durch Bereitstellen der Fonts im Internet). 

Daher möchte der Lizenzgeber wissen, mit wem er es zu tun hat. Ein Name ohne oder mit irgendeiner Adresse, die vielleicht noch nicht mal im richtigen Land ist (um bei dem Adobe-Edu-Store-Beispiel zu bleiben), reicht da nicht. Wenn du nicht bereit bist, diese Daten preiszugeben, dann kannst du eben den Vertrag nicht eingehen. So wie du manche Leistungen eben nicht bekommen wirst ohne Führerscheinkopie, Ausweisnummer oder ähnliches. Das sind dann jeweils Bedingungen zum Schließen des Vertrages. Es ist deine Entscheidung, dann eben gar nicht erst in den Vertrag einzuwilligen. 

 

Aber gut, ich habe etwas gelernt und werde entsprechende Regelungen gegen bewusst falsche Adressangaben demnächst mit in unsere AGB aufnehmen lassen. Muss man ja erstmal darauf kommen, dass Leute sowas machen. ;-)

Geschrieben

Aber gut, ich habe etwas gelernt und werde entsprechende Regelungen gegen bewusst falsche Adressangaben demnächst mit in unsere AGB aufnehmen lassen. Muss man ja erstmal darauf kommen, dass Leute sowas machen.  ;-)

Ich denke nicht, dass Du das machen musst, da der deutsche Webshop günstiger ist als der internationale, was eher ungewöhnlich ist. Eher solltest Du dann die Verpflichtung aufnehmen, dass der Nutzer auch seine Adresse aktuell zu halten hat, sonst hast Du nur noch eine Menge ehemaliger Meldeadressen.

 

Warst Du jetzt echt überrascht, dass Nutzer sich, auch mit Hilfe von Täuschungen, den für sie günstigsten Shop nehmen? Das ist doch das Prinzip der Globalisierung!

Geschrieben

Warst Du jetzt echt überrascht, dass Nutzer sich, auch mit Hilfe von Täuschungen, den für sie günstigsten Shop nehmen? 

 

Irgendwie schon. Entweder bin ich bereit, Software ordentlich™ zu lizenzieren oder ich beschaffe sie mir gleich gänzlich auf illegale Weise. Ich sehe wenig Sinn darin, mir kostenpflichtig eine Lizenz zu erschleichen, die dann genau deswegen wahrscheinlich gar keine Gültigkeit hat. Ein gefälschter eingereichter Studentenausweis ist ja das Gleiche. Die Person war nie berechtigt, das Angebot in Anspruch zu nehmen und der Vertrag ist nichtig. Angebote, die nur in bestimmten Ländern Gültigkeit haben, sind für mich nichts anderes. 

Geschrieben

Irgendwie schon. Entweder bin ich bereit, Software ordentlich™ zu lizenzieren oder ich beschaffe sie mir gleich gänzlich auf illegale Weise.

 

Ohne diese Diskussion hier vollständig verfolgt zu haben: Ich denke schon, daß dazwischen auch Platz ist für die Haltung: Ich will, daß der Hersteller sein Geld bekommt, aber er verschone mich gefälligst mit der EULA*.

Ohne statistisches Material dazu zu haben: Ich vermute fast, daß es die absolute Mehrheit der Nutzer ist, die Schriften kaufen will wie ein Stück Butter — bezahlen und dann besitzen — und an Lizensierungsmodelle schlicht keinen Gedanken verschwenden will. Und ich halte das nicht für überraschend, weil es einfach dem in Jahrtausenden antrainierten Kaufvorgang entspricht.

 

* Allein das Lesen einer EULA bindet wirtschaftliche Kräfte, die den Wert der Schriftlizenz regelmäßig übersteigen und führt somit den Erwerb in wirtschaftlicher Hinsicht ad absurdum.

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Geschrieben

Ich denke schon, daß dazwischen auch Platz ist für die Haltung: Ich will, daß der Hersteller sein Geld bekommt, aber er verschone mich gefälligst mit der EULA.

 

Im rechtlichen Sinne auf keine Fall. Wenn die EULA formal-juristisch ordentlich Teil des Kaufes wurde (also z.B. nicht gar nicht oder erst im Nachhinein präsentiert wurde), wird sie rechtlich bindend. Wie jeder Mietvertrag auch. 

 

Allein das Lesen einer EULA bindet wirtschaftliche Kräfte, die den Wert der Schriftlizenz regelmäßig übersteigen und führt somit den Erwerb in wirtschaftlicher Hinsicht ad absurdum.

 

Ach komm! Erstens sind nur die wenigsten Font-EULAs seitenlang und zweitens, gehört es eben einfach zum Job des Designers, sich mit dieser Materie zu beschäftigen. Wenn man einmal ein paar EULAs gelesen hat, weiß man ja, dass die alle gleich aufgebaut sind und kann sich doch sehr schnell einen Überblick über die Inhalte verschaffen. Im Vergleich zur nicht selten stundenlangen Suche nach der perfekten Schrift für ein bestimmtes Projekt, ist doch das Lesen der EULA keine übermäßige Belastung. 

 

Ich zitiere mal Kollege Nick Shinn (ShinnTypes) zu dem Thema: 

 

We are all creatives struggling to make a living in a business world dominated by corporations whose best interest is to minimize the value of our work.

I would say to those creatives who find dealing with the complexities of font licensing an onerous chore, too bad, that’s just the way things are. I’m not unsymapthetic, I share your pain!

As a working creative, part of your job is purchasing services and supplies, and being well informed on such matters enables you to produce better work by optimizing your available budget. Shop around.
Geschrieben

Kaufen wie ein Stück Butter ist ja eine schöne Sache ... aber das Stück Butter verbraucht sich nach kurzer Zeit durch Konsum oder Verderben.

 

Man kann damit 15 Brote schmieren, dann ist sie weg, und es ist schlichtweg gänzlich unmöglich, mit ihr 150 (oder 1500) Brote zu schmieren, auch wenn sie einem voll und ganz gehört, oder eine Butterbrotfabrik damit aufzuziehen. Oder die Butter im Hinterhof immer und immer wieder zu Schleuderpreisen weiterzuverkaufen oder mein Brot damit zu veredeln oder zu verschenken – mit Profit für mich oder gesteigertem Ansehen bei den Butterhungrigen für meine gute Tat.

 

 

Das alles kann ich aber mit Fonts und anderer Software technisch gesehen problemlos machen.

 

Als Hersteller kann ich mit also überlegen, die Verwendung des Fonts zu reglementieren und mein ehrlicher Käufer bekommt den Font zu einem verhältnismäßig günstigen Preis.

Ich könnte die Verwendung auch *nicht* reglementieren ... da der Käufer dann keine Einschränkungen hat, was er mit dem gekauften Gut (in diesem Fall wäre es dann die Font-Datei selbst) machen darf, dürfte er den Font auch weiterverteilen, günstiger verkaufen, ihn mit anderen Produkten kombinieren ... Dadurch, dass sich die Datei niemals verbraucht, ist das für ihn dann eine endlose Quelle aus der er schöpfen kann – unverbräuchlich und unverderblich. Er würde mir, wenn er geschäftstüchtig ist, meinen Preis unterbieten und mich selbst so sofort aus dem Geschäft nehmen (um dann nach seiner erstern eigenen Verteilung wiederum von jemandem unterboten zu werden).

D.h. mein unreglementiert verkaufter Font müsste von Beginn an einen Preis haben, der meinem Erstellungsaufwand entspricht, und ich müsste warten, bis jemand kommt und mir diesen Preis zahlt ... etwas unbefriedigend für mich und für den Erstkäufer.

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Geschrieben

Das Geschäft besteht nicht im Tausch der »Sache Lizenzschriftstück« gegen Geld, sondern in der immateriellen Erlaubnis der dauerhaften Nutzung meines Werkes unter bestimmten Bedingungen. Du verfügst dauerhaft über eine Kopie und hast dauerhaft die Möglichkeit den Vertrag zu brechen (z.B 100 statt 5 Rechner) bzw. dem Anbieter sogar gegebenenfalls finanziellen Schaden zuzufügen (z.B. durch Bereitstellen der Fonts im Internet). 

Daher möchte der Lizenzgeber wissen, mit wem er es zu tun hat.

Da hilft es aber nix, die Adresse eines Käufers zu haben ...

Wenn Dein Font irgendwo auftaucht (Netz, Dokument, ...), wo Du meinst, dass er dort nicht sein sollte, weil dafür unlizenziert, dann muss derjenige, der den Font dorthin verbracht hat, nachweisen, dass er den Font dort zurecht verwendet hat, indem er den Lizenzvertrag vorzeigt.

In Analogie: Wenn Dich nächtens die Polizei mit einem Flachbild-TV sieht an einer Stelle, wo zwei Häuser weiter das Schaufenster eines TV_Geschäftes, ähm, leicht löchrig ist, dann wird sie Dich auch nach Deinem Kassenzettel fragen und nicht auf den TV schauen "laut laufender Nummer gehört der Herrn X in 1209, Delaware, sind Sie das?" "Da hatte ich, ähm, meine Bestelladresse, ja"

Eine korrekte Bestelladresse zu kennen, ergibt ja nur dann einen Sinn, wenn man auch das dabei erworbene Produkt einwandfrei verfolgen könnte bspw. durch eine laufende Nummer des verkauften Fonts, die auch nicht irgendwie manipulierbar ist. Ist sowas bei Fonts möglich? Wäre mir neu ... Falls wider Erwarten doch ja: praktizieren "die Großen" wie myfonts das? Nur dann könntest Du einen Font, der durch's Netz marodiert, zurückverfolgen zu Herrn X in 1209, Delaware, um dann enttäuscht nachträglich festzustellen, dass das eine Briefkastenfirma ist, die nicht verfolgbar ist ...

Der Normalfall wird sein, dass bei Verdacht auf Schindluder mit der Lizenz der Verdächtige die Lizenz vorlegen muss und ggfs. nachweist, dass er nach Bestellung unter der Adresse Goethestraße 47a, Bremerhaven, schon 3x umgezogen ist und daher trotzdem der Lizenzinhaber ist ...

Kann er das nicht, hat er Pech ...

Und wenn Dein Font durch's Web marodiert, brauchste gar nicht erst nach der Lizenz fragen, weil das garantiert von keiner abgedeckt wäre, sondern kannst gleich den Webseitenbetreiber die Hammelbeine langziehen ...

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