Acamat Geschrieben Mai 30, 2013 Geschrieben Mai 30, 2013 Guten Abend,auch wenn ich einem Irrtum meinerseits unterliegen mag, beschleicht mich seit geraumer Zeit der Verdacht, dass bei einer Schrifttype die Angaben zur Ober- und Unterlänge fehlerhaft sind. Da ich in Css noch relativ unerfahren bin, stelle ich die Frage in diesen Raum, ob und wie sich diese Längen kürzen lassen.Konkret handelt es sich dabei um die Devanagari-Codepage in „Sanskrit2003” (vgl. dazu einen früheren Beitrag) . Obwohl diese Schrift mit der Lateinischen nicht vergleichbar ist, kann man – wie ich meine – den Begriff „Versalhöhe” für Devanagari mit der Position des durchgehenden Schriftbalkens gleichsetzen (das deckt sich auch so etwa mit den Metriken der einzelenen Glyphen). Diese Höhe ist in der Fontmetrik bei 2.048 Upm mit 1.417 angegeben. Oberhalb dieser Linie werden (nach meinem Kenntnisstand) i. d. R. nur bei den sog. Vokalzeichen zusätzliche Zeichen (vergleichbar mit unserem Trema, Gravis u. s. f) gesetzt. Wenn man dazu unterhttp://sprachen.acamat.de/sanskrit/Itx.htmhttp://sprachen.acamat.de/sanskrit/Sanskrit2003.ttfdie gezeichneten Glyphen „live” (insbesondere 3. Hauptzeile, 3. Glyphenspalte „Au“ und 2. Hauptspalte, letze Glyphenspalte „Ll“) betrachtet, erscheint die Oberlänge mit 3.000 unziemlich überdimensioniert. Eine Unterlänge mit -1000 mutet dagegen gerade noch angemessen an. Wie könnte ich im Falle einer berechtigten Korrektur innerhalb Html/Css vorgehen bzw. damit umgehen?Btw.: Wenn diese Frage geklärt ist, kann ich schlussendlich auch „herabsteigen“, mein Avatar-Bild fertigstellen und hochladen… --LG,Acamat
lars.schwarz Geschrieben Mai 31, 2013 Geschrieben Mai 31, 2013 Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe, aber ich spricht natürlich nichts dagegen die Schrift einfach zu editieren und diese »Fehler« zu korrigieren und sie danach wieder als Web Font zu exportieren. Ohne zu wissen um welche Schrift es sich genau handelt und wo du sie verwenden willst, natürlich mit Hinweis auf die Lizenzbestimmungen. Dies im CSS zu korrigieren erscheint mir nicht wirklich sinnvoll ... aber auch hier habe ich die Frage noch nicht komplett verstanden: möchtest Du einzelne Buchstaben anpassen oder die gesamte Ausrichtung?
Gast Schnitzel Geschrieben Mai 31, 2013 Geschrieben Mai 31, 2013 Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe, aber ich spricht natürlich nichts dagegen die Schrift einfach zu editieren und diese »Fehler« zu korrigieren und sie danach wieder als Web Font zu exportieren. Na ja, doch Da kann einiges schief gehen, wenn man sich nicht genau auskennt – die rechtliche Frage mal außer Acht gelassen, wobei die auch zu klären ist.
Acamat Geschrieben Mai 31, 2013 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 31, 2013 Dies im CSS zu korrigieren erscheint mir nicht wirklich sinnvoll... aber auch hier habe ich die Frage noch nicht komplett verstanden: möchtest Du einzelne Buchstaben anpassen oder die gesamte Ausrichtung? Vorerst würde ich gerne die gesamte Ausrichtung lediglich mittels sytle sheet korrigieren. Um das Problem in der Schrifttypendatei zu beheben, fehlen mir die Erfahrung und die Mittel (habe lediglich FontType). Einzelne Glyphen habe ich bereits zu einem besonderen Zweck über Eps nach Svg gewandelt; für die gesamten Schrifttype ist das mit meinem jetzigen Kenntnisstand / Werkzeugkasten auf Grund der Glyphenanzahl nicht zu machen. Wegen die Vielzahl an Ligaturen und Sonderkombinbationen komme ich auf gut und gerne 1.500 unterschiedliche und nicht nur „kombinierte“ Glyphen. Das andere Problem ist sicherlich auch das Lizenzierungsmodel. Dazu habe ich keine wirklichen aufschlussreichen Informationen gefunden. Auch wenn ich in losen Kontakt mit einem der Autoren stehe, könnte ich diese Problematik somit elegant umgehen. Kurzum: ich möchte sie auf einen „normalen Webeinsatz“ trimmen. Ich hab’s auch selbst versucht (ohne allerdings genau in die Dokumentationen zu schauen) mit line-height allein funktioniert, wie es zu erwarten ist, nicht. Ich müsste zumindest dann noch die Grundlinie anheben oder so ähnlich.
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 31, 2013 Geschrieben Mai 31, 2013 Kurzum: ich möchte sie auf einen „normalen Webeinsatz“ trimmen. Wenn es die Lizenzbedingungen erlauben: der FontSquirrel-Webfont-Generator hat im Expert-Modus auch ein paar Einstellungen für Metrik-Korrekturen (Fix vertical metrics / x-height matching). Vielleicht hilft das ja etwas: http://www.fontsquirrel.com/tools/webfont-generator
Acamat Geschrieben Mai 31, 2013 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 31, 2013 http://www.fontsquirrel.com/tools/webfont-generator Ja. Von der habe ich schon gehört. Da mach’ ich mal schal schau, wo und wie ich was korrigieren muss. Die Konvertierung zur Webfont hätte natürlich auch noch weitere Vorteile. Einfach zum Ausprobieren reicht das vorerst einmal. Danke! Wenn es die Lizenzbedingungen erlauben… Das ist die Crux bei dieser Sache. Dieser Font wird mit der „free utility“ Itranslator mitgeliefert; allerdings wird nicht erwähnt, aber auch nicht ausgeschlossen, ob diese Gemeinfreiheit sich auch auf den Font bezieht.
Þorsten Geschrieben Mai 31, 2013 Geschrieben Mai 31, 2013 Dieser Font wird mit der „free utility“ Itranslator mitgeliefert; allerdings wird nicht erwähnt, aber auch nicht ausgeschlossen, ob diese Gemeinfreiheit sich auch auf den Font bezieht. Beziehst du dich auf die Software mit diesen Nutzungsbedingungen (»Itranslator is freeware in the truest sense. You do not have to register or authorize the program and it is 100% free of charge to anybody.«) und keiner weiteren Lizenz? Wenn ja, solltest du – zumindest nach indischem Recht – auf ziemlich sicheren Boden stehen. Indisches Vertragsrecht basiert m.W. immer noch auf angelsächsischem Common Law. Dessen Grundprinzip ist: Never assume anything. D.h.: wenn dort nicht explizit steht, dass für Teile der Software andere Bedingungen gelten als für das Gesamtpaket, darf der Anbieter solche auch nicht nachträglich geltend machen. Nachträgliches Berufen auf evtl. existierende andere Vorschriften und Gesetze wird nach Common Law höchstens in ganz eng umgrenzten Ausnahmesituationen Erfolg haben, weil das dem quasi heiligen Grundsatz entgegen liefe, dass ein Normalbürger einen Vertrag auch ohne juristische Vorbildung verstehen solle. Der Vertrag muss also für sich allein stehen. Was nicht drin steht, kann ein Kläger später nicht geltend machen.
Acamat Geschrieben Juni 1, 2013 Themen-Ersteller Geschrieben Juni 1, 2013 @RalfIch habe mir mal die Exportseite angeschaut, allerdings noch nicht ausprobieren können, weil ich mein Windoof jetzt nicht anschmeissen wollte. Den Unicode-Bereich von Devanagari kenn’ ich, allerdings sind die ganzen Ligaturen irgendwo im 0xF000-Bereich hinterlegt, den ich ohne TypeTool nicht genau benennen kann. Auch befürchte ich, dass die Korrekturfunktion in meinem Kontext nicht greift. Die Export ist wohl eher für die europäischen code pages gedacht. Nach meinem Kenntnisstand basieren die Glyphen dieser code pages auf der „URW Palladio“ und bedürfen möglicherweise gar keiner Korrektur; vielleicht liegt darin auch die eigentliche Ursache für das Problem: die Mischung inkompatibler Schriftsysteme…Sollte ich wider Erwarten doch dem Wahnsinn anheim fallen, diese Type manuell zu überarbeiten, in welches Format sollte ich mich dann einarbeiten bzw. für welches entscheiden: WOFF oder EOT? TrueType oder OpenFontType sind mit FontType nicht zu stemmen und FontLab (wäre das für diese Arbeit überhaupt eine Hilfe?) will und kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Svg läge näher, allerdings wird laut Can I Use vorallem von FF auch in Zukunft nicht unterstützt werden.@ÞorstenWow! Das klingt ja hochfundiert und grundsolide. Ich werde mich dann im Zweifel auf Dich berufen . Im Ernst: Ich glaube jetzt auch, dass ich mir keinen Kopf darum machen brauche. Nach meiner Anpassung (die ja lediglich die Metrik, die Glyphen selbst ja nicht beträfen) würde ich selbstverständlich die ursprünglichen Autoren benennen. Derart fremde Federn wären dann doch zu offensichtlich .
Þorsten Geschrieben Juni 4, 2013 Geschrieben Juni 4, 2013 N.b.: Ich bin weder Anwalt noch Jurist. Allerdings hatte ich mit dem Thema ab und zu mal zu tun, als ich zu den wilden Dotcom-Jahren um die Jahrtausendwende in Silicon Valley war. Abzockversuche verschiedenster Art und Intensität (Versuche, sich Produkte, Leistungen oder gar ganze Firmen zu ergaunern) waren damals quasi an der Tagesordnung. Auseinandersetzungen, die vor einem Richter landeten, endeten immer auf dieselbe Weise: »Steht das, was du meinst du besitzen, in deinem Vertrag mit [dem Start-up, von dem Þorsten ein taillenfreundliches Tortenstückchen gehörte]? Nein? Fall abgewiesen!« Never assume anything.
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