Þorsten Geschrieben April 29, 2015 Geschrieben April 29, 2015 Sollte das etwa daran liegen, ob das Amt jetzt Windows oder Linux-Rechner verwendet? Nö, denn die Landesdatenbank registrierter Firmennamen war natürlich nie als Dateisammlung implementiert, in denen die Firmennamen als Datainamen kodiert waren. Früher lag die Datenbank auf ’nem Mainframe, heute auf einem moderne(re)n Datenbankserver. Wahrscheinlich unixoid, vielleicht aber auch nicht. EDV-technische Beschränkungen sind seit Jahrzehnten kein plausibler Grund, neue Firmennamen zu unterbinden, die sich nur durch Groß-/Kleinschreibung oder das (Nicht-)Vorhandensein von Leerzeichen bzw. Satzeichen von bereits existierenden unterscheiden.
JFS Geschrieben Mai 5, 2015 Geschrieben Mai 5, 2015 Hallo, ich würde hier gerne eine Frage einwerfen. Wie ist es wenn ein Firmenname grundsätzlich kleingeschrieben wird aber der Firmenname an einem Satzanfang steht. Ignoriert man da die Rechtsschreibung oder wechselt man da die Schreibweise. Ich würde da aus dem Bauch sagen ich bleibe bei der Kleinschreibung. Grüße
Phoibos Geschrieben Mai 5, 2015 Geschrieben Mai 5, 2015 Möchtest Du einen Text layouten, der gelesen werden soll oder der den CI-Designer befriedigt? Die Großschreibung zu Beginn eines Satzes für für jeden, der schnell und in Sakkaden liest, ein wichtiges Signal. 2
StefanB Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Naja, das würde aber bedeuten, dass Texte in absoluter Kleinschreibung kaum lesbar sind, da die Signale fehlen. Das halte ich für übertrieben und kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass ich Texte auch ohne Großbuchstaben sehr flüssig lesen kann. Nichtsdestotrotz würde ich im gemischten Satz ebenfalls auf die Kleinschreibung des Firmennamens am Satzanfang verzichten.
Gast bertel Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Wie ist es wenn ein Firmenname grundsätzlich kleingeschrieben wird … Wenn er grundsätzlich kleingeschrieben wird, wird er grundsätzlich kleingeschrieben.
Kathrinvdm Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Ja, ich stimme bertel zu – auch wenn die Kleinschreibung am Satzanfang natürlich nicht ideal ist. Eventuell könnte man darüber nachdenken, den Firmennamen in Fließtexten zusätzlich dezent hervorzuheben (z. B. durch einen leicht kräftigeren Schriftschnitt), um die Information, dass es sich hier um den Firmennamen handelt, zu betonen. Alternativ könnte man die Sache auch umdrehen und den Firmennamen in Fließtexten in Kapitälchen setzen – da müsste man mit dem Kunden diskutieren, wie offen er einer solchen typografischen Variante gegenübersteht.
109 Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Hallo, in Dokumenten für Daimler war die Anweisung, Mercedes-Benz am Zeilenende nicht umzubrechen oder trennen. Hervorhebungen können störend wirken, wenn sie häufig auftreten und dadurch verlieren sie auch ihren Sinn: sich abzuheben vom Umfeld.
Microboy Geschrieben Mai 6, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 6, 2015 Ich finde es wirklich völlig überflüssig in einem normalen Fließtext solche »Besonderheiten« zu berücksichtigen. Man denke nur mal weiter: Was ist wenn der F i r m e n n a m e als Eigenheit stark gesperrt ist ... 2
Andrea Preiss Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Hallo, in Dokumenten für Daimler war die Anweisung, Mercedes-Benz am Zeilenende nicht umzubrechen oder trennen. Hervorhebungen können störend wirken, wenn sie häufig auftreten und dadurch verlieren sie auch ihren Sinn: sich abzuheben vom Umfeld. Oh Ja. Mit diesem Problem habe ich schon oft gekämpft ... Ist ja jetzt leider kein kurzer Begriff, das kann wirklich höchst unschönen Zeilenfall verursachen. Sehr spaßig ist auch, wenn man das bei MB in chinesischen Schriftzeichen beachten muss. Springt einem dann ja nicht so ins Auge 1
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Ein TypoJournal-Käufer hat uns mal über einen Anwalt auffordern lassen, eine neue Rechnung auszustellen, weil Personenname und Geschäftsbezeichnung nicht auf einer Zeile standen.
109 Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Oh Ja. Mit diesem Problem habe ich schon oft gekämpft ... Ist ja jetzt leider kein kurzer Begriff, das kann wirklich höchst unschönen Zeilenfall verursachen. Sehr spaßig ist auch, wenn man das bei MB in chinesischen Schriftzeichen beachten muss. Springt einem dann ja nicht so ins Auge Ja, Zeilenfall war dann manchmal sehr unschön. Wenn es ein neuer Text war, der nicht bereits als Baustein hinterlegt ist, kann man ein bisschen Umformulieren. Chinesisch delegiere ich bis heute immer an andere! Einen Vorteil muss man sich auch mal zugestehen.
109 Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Ein TypoJournal-Käufer hat uns mal über einen Anwalt auffordern lassen, eine neue Rechnung auszustellen, weil Personenname und Geschäftsbezeichnung nicht auf einer Zeile standen. Waren damit Kosten verbunden?! PS: Wie kann ich ein Interrobang einfügen?!
Kathrinvdm Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Ein TypoJournal-Käufer hat uns mal über einen Anwalt auffordern lassen, eine neue Rechnung auszustellen, weil Personenname und Geschäftsbezeichnung nicht auf einer Zeile standen. Ist nicht Dein Ernst ...?! :staun:
catfonts Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 So‽ Sprich, aus der Zeichentabelle rein kopiert. Was solch seltsame Dinge, wofür Leute gleich zum Anwalt rennen, anbelangt, hab ich das auch schon mal erlebt: Vor nun 17 Jahren hatte ich eine Website für einen Swingerclub aufgebaut, darin war als Service für die Besucher der Site auch eine Linkliste mit anderen Clubs in der Umgebung, damit mögliche Besucher sich schon mal gleich eine Alternative heraussuchen können, wenn mal wieder "Wegen überfüllung geschlossen" angesagt war. Die meisten Clubs rund herum haben sich für diese kostenloise Werbung herzlich bedankt, und auch gleich einen Gegenlink in ihre Linkliste gesetzt. Nur ein Betreiber fand das gar nicht lustig, und so lag dann auch ein Anwaltsbrief vor, der mit Fristsetzung und Strafandrohung dazu aufforderte, den Link umgehend zu entfernen. (Wobei die doch tatsächlich einen Banner zwecks Verlinkung auf ihre Website gestellt hatten" tse tse tse ... der war dann allerdings verschunden.) Das Schreiben kam dann natürlich an die Pinwand im Club, und der Mitbewerber wird da wohl einige Stammkunden eingebüßt haben. Auch ich hatte dann in die Linkliste geschrieben: "Ein Club in unmittelbarer Nähe ist nicht daran interessier auch unsere Gäste aufzunehmen, Ich musste den Link zu meinem Bedauern bei Strafandrohung hier entfernen" - dagegen kam dann nichts mehr.
Wrzlprmft Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Auch wenn es schon mehrfach in anderer Form gesagt wurde: wenn ein Firmenname grundsätzlich kleingeschrieben wirdSo einen Firmennamen gibt es nicht. Es gibt höchstens Firmennamen, bei denen Du aus irgendwelchen Gründen dazu gezwungen bist, sie kleinzuschreiben.
Gast bertel Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Das meint er ja damit: Es gibt irgendeine Vorschrift, die besagt, dass dieser Firmenname grundsätzlich kleingeschrieben wird. Intern muss man sich dann daran halten. Was extern passiert, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Microboy Geschrieben Mai 6, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 6, 2015 Mir fällt gerade ein, dass früher auf Überweisungsscheinen immer große Buchstaben gefordert wurden. Da wäre es, vorausgesetzt die Banken hätten mitgemacht, mit dem kleingeschriebenen Namen schwierig geworden ...
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Irgendwie geht das hin und her und ziemlich durcheinander. Fakt ist: Wir benutzen als Standardform gemischte Schreibweise und die Unterscheidung der Buchstaben und die Anwendung bestimmter Zeichen (Leerzeichen, Apostroph usw.) sind orthografisch relevant. Nicht relevant in diesem Sinne sind dagegen typografische Varianten: Eine fi-Ligatur, Fettschrift, Kursivierung, Sperrung und so weiter. Dass es auch Versalsatz ohne Unterscheidung von Groß- und Kleinschreibung gibt, heißt im Umkehrschluss nicht, dass die Verteilung von Groß- und Kleinbuchstaben beliebig ist, wenn sie verwendet wird. haus, HAus, haUs – alles falsch geschrieben. HAUS dagegen ist eine ausdrücklich erklärte orthographische Variante, die die Rechtschreibung zulässt. So, und Eigennamen sind nun einfach Eigennamen. Sie benutzen ebenfalls eine orthografisch relevante Trennung von Groß- und Kleinbuchstaben – diese unterwirft sich allerdings nicht den Regeln der Rechtschreibung, sondern wird vom Schöpfer des Eigennamens festgelegt. FontShop, tegut und so weiter. Marken und Handelsregistereinträge werden ebenfalls in gemischter Schreibung erfasst. Wort-Bild-Marken ja sowieso. Die Unterscheidung von Groß- und Kleinschreibung ist also auch hier relevant und nicht beliebig. Richtig ist freilich auch, dass hier ein gewisser »Gebietsschutz« besteht. Eine Eintragung von tegut und Tegut zweier unterschiedlicher Unternehmen wird nicht klappen. Das heißt aber wieder im Umkehrschluss nicht, dass die Verteilung von Groß- und Kleinbuchstaben also beliebig wäre. FontShop ist FontShop, nicht Fontshop, nicht Font Shop, nicht fontshop und so weiter. Eigenname ist Eigenname und Verteilung von Groß- und Kleinbuchstaben, Leerzeichen, Apostroph sind Teil davon – also kurzum alles, was auch sonst zur Orthografie gehört. Wird über Unternehmen berichtet, muss man abwägen, ob und gegebenenfalls wie weit man sich von der Eigennamenschreibung entfernen will. Auf eventuelle typografische Varianten kann man komplett verzichten, denn sie sind eben nicht orthografisch relevant und damit nicht Teil des Eigennamens. Wenn ein Unternehmen in den eigenen Broschüren sich immer kursiv oder gesperrt setzt, kann man in anderen Kontexten darauf getrost verzichten. Ebenfalls verzichten kann man auf firmeninterne Falschschreibungen wie das häufige Weglassen des Koppelungsstrich mit dem Markennamen (»Wenden Sie sich an einen autorisierten Audi Vertriebspartner«). Bei orthografischen Abweichungen des Eigennamens selbst wird es schwierig. Da gibt es kein eindeutiges Richtig und Falsch. Die orthografische Eigennamenschreibung komplett beizubehalten ist die einfachste Variante: Insel Verlag, FontShop AG, PLANBAU Architekten und so weiter. Auch wenn sich der Designer da an Grauwert und Leserlichkeit stört – im Großen und Ganzen halte ich das dennoch für eine recht schmerzfreie Variante. Alles oder einzelne Namen im Sinne normaler Rechtschreibregeln umzuschreiben ist natürlich auch möglich: Insel-Verlag, Fontshop AG, Planbau-Architekten. Es gibt wohl keine juristische oder orthografische Regel, die das ausdrücklich verbietet. Die Frage ist: ist es sinnvoll? Und das hängt vom Kontext ab. Will ich der wunschgemäßen Eigennamenschreibung entsprechen, z.B. weil das Unternehmen mich oder meinen Auftraggeber sponsert, oder ist mir das Unternehmen völlig egal? Danach würde ich entscheiden. 3
Microboy Geschrieben Mai 6, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 6, 2015 Ich finde am wichtigsten ob die Schreibweise den Satz bzw. das Layout stört oder nicht. Wird der Eigenname nur einmal genannt kann man sicher in den meisten Fällen damit leben. Taucht er aber in jedem zweiten Satz auf wird es schwierig ruhig zu bleiben ... 2
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Ich finde am wichtigsten ob die Schreibweise den Satz bzw. das Layout stört oder nicht. Wenn du das all den betreffenden Unternehmen so erklären kannst, dann ist es ja gut. Als Argumentationsgrundlage hast du dann aber eben nichts weiter als deine gestalterische Meinung.
Microboy Geschrieben Mai 6, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 6, 2015 Als Argumentationsgrundlage hast du dann aber eben nichts weiter als deine gestalterische Meinung. Als wenn das nichts wäre. Ich habe immerhin vier Jahre studiert, ein Diplom und der Kunde bezahlt mich für meine gestalterische Meinung. Wenn ich der Meinung bin der Fließtext in einer Broschüre soll 8,75 pt groß sein ist das ja auch »nur« meine gestalterische Meinung und lässt sich nicht nach Regeln argumentieren.
catfonts Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Na, da kann man ja nur froh sein, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, das der Firmenname als Soundmarke festgelegt ist und mit einer Frequenz zwischen 400 und 500 Herz auszusprechen ist. also entweder mit einer Sopran-Frauenstimme oder bei Männern dann eben mit Kopfstimme. Das wäre dann wohl das Equivalent zu einer in allen Fällen vorgeschriebene Kleinschreibung.
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 6, 2015 Geschrieben Mai 6, 2015 Als wenn das nichts wäre. Ich habe immerhin vier Jahre studiert, ein Diplom und der Kunde bezahlt mich für meine gestalterische Meinung. MIR brauchst du das noch nicht zu sagen. Wir sind uns hier doch sowieso alle einig, dass so ein Eigennamen-Wildwuchs bescheuert aussieht. Du hast aber selbst diesen Strang eröffnet und gefragt, wie man Änderungen an den Eigennamen den betreffenden Unternehmen erklären kann. Ich hab nur darauf geantwortet. Und meine Antwort ist: typografische Forderungen kann man ignorieren, da sie formal gar nicht Teil des Eigennamens sind – so wie sie ja auch nicht ihre Hausschrift für den Satz des Namens im Fließtext fordern sollten. Das kann man klar sagen. Orthografische Änderungen (z.B. Archi GmbH statt ARCHI GmbH) lassen sich aber nur im Sinne eines »schöneren Schriftbildes« erklären – und das dürfte nicht einfach sein. Es gibt keine Regel oder feste Konvention, die solche Änderungen ausdrücklich legitimiert oder gar fordert. 1
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenEinloggen
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden