Castor-designs Geschrieben Juni 9, 2014 Geschrieben Juni 9, 2014 Ich frage mich; wann gilt etwas als Auslassung und wann nicht? Also zum Beispiel ist das Gaußsche Gesetz benannt nach Karl Friedrich Gauß (Bin Schweizer: Bei uns gibt’s kein Eszett Danke für den netten Hinweis, ThierryM). Jetzt hat es hier aber kein Apostroph, obwohl ja eigentlich was ausgelassen wird: Gaussisches Gesetz. In meinem Fall gibt’s einen Philosophen, der heisst «Kierkegaard». Ich möchte jetzt etwas nach ihm benennen. Wird das nun zu einem «kierkegaardschen» oder zu einem «kierkegaard’schen» Phänomen? Denn auch hier, so scheint es mir, wird doch was ausgelassen. Ausgeschrieben würde es doch lauten «kierkegaardisch». Vielen herzlichen Dank schon im Voraus.
Beste Antwort ThierryM Geschrieben Juni 9, 2014 Beste Antwort Geschrieben Juni 9, 2014 Zwei Möglichkeiten, zwischen denen du frei wählen kannst: Name und ›-(i)sch‹-Nachsilbe zusammengeschrieben, dann schreibt man das ganze Wort klein → kierkegaardsche Philosophie, goethische/goethesche Dramen Name und ›-sch‹-Nachsilbe mit Apostroph getrennt, dann schreibt man das ganze Wort groß → Kierkegaard’sche Philosophie, Goethe’sche Dramen Kann man auch hier nachlesen: http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich/GrossKlein/pgf59-62.html#pgf62 Und noch ein Hinweis: Orthografie bezieht sich nie auf Namen. Auch in der Schweiz, wo kein ›ß‹ verwendet wird, heißt der Mathematiker daher Karl Friedrich Gauß und die von ihm formulierten Gesetze sind entweder gaußsche Gesetze oder Gauß’sche Gesetze. 1
Castor-designs Geschrieben Juni 9, 2014 Themen-Ersteller Geschrieben Juni 9, 2014 Vielen herzlichen Dank für die Mühe, die zusätzliche Info bezüglich der Namen und des Links. Die Qualität der Antworten im Forum hier sind immer Top!
Pachulke Geschrieben Juni 9, 2014 Geschrieben Juni 9, 2014 Wenn wir gerade mal dabei sind: Ein C habt Ihr doch schon noch in der Schweiz? Soweit ich informiert bin, heißt der gute Gauß Johann Carl Friedrich. Und wäre sein mittelfristig bevorstehender 250. Geburtstag nicht ein schöner Anlaß, in der Schweiz das ß einzuführen? Genug Zeit, eine Volksabstimmung vorzubereiten, wäre noch. 1
ThierryM Geschrieben Juni 9, 2014 Geschrieben Juni 9, 2014 Du hast natürlich Recht. Ich hätte den Irrtum oben gerne korrigiert, aber das ging leider nicht mehr. Hoffentlich hat castor-designs bei dir gesehen, wie sich der Name richtig schreibt.
Castor-designs Geschrieben Juni 9, 2014 Themen-Ersteller Geschrieben Juni 9, 2014 Danke für den Hinweis. Ja, mir wäre es Recht, das «ß» gefällt mir sehr gut :S :) 1
Pachulke Geschrieben Juni 9, 2014 Geschrieben Juni 9, 2014 Schön. Dann hätten wir ja schon mal eine Stimme.
Mueck Geschrieben Juni 10, 2014 Geschrieben Juni 10, 2014 Die Volksabstimmung aber bitte gleich inklusive versalem ß! ;)
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