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Meisterbuch der Schrift, Jan Tschichold — englische Version?

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich beschäftige mich gerade mit Jan Tschicholds Buch „Meisterbuch der Schrift“.

Für ein Buchprojekt hätte ich gerne diese Prolemik in englisch:

 

 

Der Schriftenentwerfer, sei er Maler, Graphiker oder Schriftzeichner im Dienste einer Schriftgießerei, nimmt an der Stilbildung einer Zeit ebenso schöpferisch teil wie der Architekt oder der Dichter.

Gute Buchstaben sind nicht, was jeder auf Schritt und Tritt sieht. Fast alle Schrift, die uns begegnet, ist schlecht, ungenügend oder wild. Das ist durchaus keine Übertreibung. Die Ursachen der beschämenden Qualität fast aller Schriftanwendungen in den Straßen der Städte, an und in den Häusern ist der Mangel an guten Vorlagen. Was es an Vorlagenbüchern gibt, ist, wenn es gut ist, entweder den meisten schwer oder gar nicht zugänglich, oder es ist Material niedriger Qualität, das ohne zureichende Kenntnisse voreilig und schnell zusammengestellt wurde. Es stammt fast nie aus erster, sondern in der Regel aus dritter, vierter, fünfter Hand und hat auf diesem Wege nur Verschlechterungen erfahren, selbst wenn die Ausgangsformen gut gewesen sein sollten. Der fähige Schriftenmaler ist auf Vorlagen angewiesen, die minderwertig sind. In den Schulen werden oft Schriften gelehrt, die keineswegs zu den besten gehören, und man gibt sich mit halb- oder gar unreifen Leistungen zufrieden. Die meisten Schriftenmaler kennen die echten, schönen Formen gar nicht, denn sie haben keinen Zugang zu ihnen. Kein Wunder, dass fast alle unsere öffentlich sichtbaren Aufschriften so beklagenswert schlecht sind.
Stolz redet man zuweilen von der angeblich hohen Schriftkultur der Gegenwart. Es gibt überhaupt keine. Man muss von einem erbärmlichen Tiefstand reden. Wohl gibt es ein paar hervorragenden Schriftkünstler auf der Erde, aber sie sind Ausnahmeerscheinungen, die kaum Einfluss auf die öffentlichen Schriftanwendungen genommen haben. Maler- und Zeichenhandwerk müssen sich noch immer mit dem allzu schalen Wiederaufguß einst schöner klassischer Alphabete begnügen oder mit den bereits abgeschwächten oder gar unreifen Elaboraten von Schülern größerer Meister. Selten sind die Maler, Graphiker und Lithographen an die eigentlichen Quellen der Schriftkunst geführt worden.
Diese Quellen sind die den allermeisten unbekannten klassischen Ausformungen der Schriftarten. Es kommt darauf an, diese überhaupt erst einmal zu zeigen und sie zur Richtschnur zu nehmen. Schrift ist etwas historisch Gewordenes. Man muss sie studieren, wenn man sie beherrschen will. Niemand kann selbst eine Schrift erfinden. Wir können unsere Buchstaben höchstens abwandeln. Nur der aber ist berechtigt, sie abzuwandeln, der ihre Formen mindestens ebensogut wie die besten alten gestalten könnte. Das erlernt man im besten Falle in einem halben Leben. Es ist viel gescheiter, die Finger davon zu lassen und nicht dem irrigen Glauben zu erliegen, es komme in der Schrift auf den „Ausdruck der Persönlichkeit“ an. Dieser Irrglaube trägt ein gerüttelt Maß daran, daß wir von so hässlichen Schriften umgeben sind. Ja selbst die als Meister anerkannten großen Schriftkünstler der nahen Vergangenheit sind in bedenklichem Maße jenem Irrglauben erlegen. Es kommt in der guten Schrift auf das genaue Gegenteil dessen an, was mindestens bis vor einiger Zeit allgemein gepredigt wurde: nicht auf den Ausdruck der (meist bescheidenen) Persönlichkeit, sondern auf völlige Selbstaufgabe, wenn man will Selbstverleugnung, im Dienste der richtig erfaßten Aufgabe. Was nützt es, wenn der Schüler eines Meisters, der nur Breitfederschriften aufreizend persönlicher Art lehrt, ein Haus beschriftet, dessen Baustil die, nebenbei bemerkt, schon abgeschwächte Meisterform dieser einen Schrift gar nicht verträgt? Das Wichtigste, daß Schrift nur der Aufgabe gemäß ausgewählt werden darf, ist dem Maler nicht aufgegangen. Gewiß darf man Schriften auch losgelöst von ihrer Aufgabe ansehen, aber man darf nicht jede Schriftform, nicht einmal jede gute, überall und ohne Ansehn der Architektur, anwenden. Vor der Anwendung von Schriften steht daher die Ausbildung des Guten Geschmacks.

 

Jan Tschichold

 

Ich habe erfahren, dass die englische Version »Treasury of Alphabets and Lettering« heißt, aber ich habe kein Zugang zu diesem Buch, weil meine Bibliotheken in meiner Stadt nur die deutsche Version führen. Fernleihen dauern zu lange. Hat jemand die englische Version zufällig zuhause?

Geschrieben

Leider nein. Mir war nur eingefallen, daß die Verwendung von Übersetzungen ebenso eingeschränkt ist wie die von Originalen. Wenn es also um die Veröffentlichung in einem Buch geht, müßtest du dich ohnehin an den englischen und den deutschen Rechteinhaber wenden.

Geschrieben
Zitate und Urheberrecht

Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.

Zitate sind mit Literaturangabe zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen.

...

 

Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.

Unterschieden werden:

Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen). Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.   (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zitate_und_Urheberrecht)   Danach kann dein gewünschter Tschichold-Text schon - mit entsprechender Quellenangabe - ein zwar recht großes „Kleinzitat“ sein, und daher auch ohne einholen einer Genehmigung statthaft sein, denn offensichtlich dient dieses, von dir ja schon als polemisch bezeichnete Zitat ja wohl als Erörterungsgrundlage deiner Arbeit, oder verstehe ich dich hier falsch?   Was jetzt das Änderungsverbot anbelangt, so glaube ich, dass es statthaft sein dürftte, neben dem deutschen und mit Quelle versehenen originalktext dann eine eigene Übersetzung anzugeben. Du zitierst ja Tschicholds deutschen Text, und eben nicht den (dir noch unbekannten) Text des Übersetzers.        

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