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Kann man sich irgendwo Riesen-Samples von Schriften erstellen lassen?

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Geschrieben

Manchmal habe ich Lust, Plakate oder sowas zu basteln mit Schriftvergleichen. Dann würde ich gerne aus ausgewählten Schriften (die ich aber nicht immer habe) bestimmte Buchstaben nehmen und die dann in Bildschirmgröße haben, oder sogar als Kontur. Das geht mit MyFonts ja leider nicht, da ist das immer kleiner. Gibt es da zufälligerweise noch andere Werkzeuge im Netz?

Geschrieben

Nun nicht Bildschirmgröße, aber wenn man bei myfonts in der Glyphenliste auf einen Buchstaben klickt und dann im sich öffnenden Dialog auf „More details…“ klickt bekommt man schon eine recht große Darstellung.

Noch größer geht es wenn man die foreninterne Schriftmusterfunktion dazu mißbraucht und als Mustertext nur eine Glyphe angibt. Das Ganze natürlich nur Anzeigen lassen und nicht veröffentlichen!

 

 

Über das Kontextmenu könnte man sich dann nur die Grafik anzeigen lassen so kann man dann in der Browserzeile noch ein paar Angaben ändern z.B. den Text oder auch die Textfarbe.

http://apicdn.myfonts.net/v1/fontsample?idtype=styleid&width=650&fg=9F816D&behaviour=resize&id=132971&text=R

Ein schwarzes (fg=000000) „V“ (text=V) geht z.B. so: 
http://apicdn.myfonts.net/v1/fontsample?idtype=styleid&width=650&fg=000000&behaviour=resize&id=132971&text=V

Das Buchstabenbild kann man dann kopieren und weiterverarbeiten. Mit Inkscape könnte man bei einfachen Schriften über die Funktion „Pfad / Bitmap vektorisieren“ daraus eine Vektorgrafik machen welche man dann noch weiter vergrößern kann. Da der Buchstabe braun ist den „Schwellwert“ etwas erhöhen, ev. das Häkchen bei Glätten entfernen.

 

Ob es aber rechtlich i.O. ist diese Schriftmuster auf Plakaten zu verwenden? Das Bild wird zwar elektronisch erzeugt sollte also gemeinfrei sein und da Du ja nur ein Bild der Schrift nutzt und nicht die Schrift selber … Trotzdem wäre ich da vorsichtig.

Geschrieben

Nur so als Hinweis: Wenn für eine Leistung oder ein Produkt Lizenzkosten anfallen, dann gibt es keine Regel, dass »private Nutzung« da irgendwie ausgeklammert wäre. Der Anbieter möchte für die Nutzung bezahlt werden – der Zweck ist eher nebensächlich. Die Fahrt mit der U-Bahn geht ist auch nicht kostenlos, weil man »nur privat« unterwegs ist. 

Geschrieben

Das stimmt, aber ich hatte eigentlich den Eindruck, dass diese Sample-Funktion für den privaten Gebrauch kostenlos ist, sonst wäre sie ja nicht verfügbar? Die Grenzen sind nicht immer vollkommen klar. Wenn man von fünf Schriften jeweils ein Buchstabensample für privaten Gebrauch benutzt, soll man dann etwa die fünf Schnitte kaufen, für über 100 €? Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Die Idee der Lizenzgebühren ist, so wie ich es verstehe, auch eine Zahlung des Anteils an Gewinnen, die man mit der Schrift, und auch dank der Schrift macht.

Geschrieben

Naja, es gibt für diesen Zweck halt kein besonders gutes Angebot in dem sich sowohl Anbieter als auch Abnehmer wirklich wiederfinden, das ist alles. Der eine bietet Lizenzen für gut ausgebaute Fonts zu einem Preis X an, der andere will nur 5 Buchstaben, die er einzeln nicht bekommt ...

Das ist halt eine Eigenschaft eines Urheberrechtes wie dem unseren, das erst mal möglichst alle Rechte beim Hersteller verortet. Derjenige kann diese dann so veräußern wie er möchte, dabei übersieht er vielleicht auch mal Bedürfnisse die am Markt existieren, und bedient sie unbewusst nicht ... lose-lose-Situation.

 

Die Vorschau-Funktion ist kostenlos im Sinne der Vorschau-Möglichkeit auf das was man denn da lizenzieren könnte. Sie ist aber nicht dafür gemacht, dass man sich daraus Formen exportiern und diese dann in seinen Arbeiten und Produkten einsetzen kann, eben ohne eine Lizenz dafür zu erwerben.

 

(Klingt alles immer so spitzfindig, aber das ist halt in rechtlichen Dingen immer so.)

Geschrieben

Das stimmt, aber ich hatte eigentlich den Eindruck, dass diese Sample-Funktion für den privaten Gebrauch kostenlos ist …

Wie kommst du darauf?

Und was hat »Verfügbarkeit« damit zu tun? Das Netz ist voller geschützter Inhalte. Nur weil du Zugang zu ihnen hast, hast du kein Recht, diese Dinge beliebig zu benutzen.

 

Wenn man von fünf Schriften jeweils einen Buchstaben für privaten Gebrauch sampeln will, soll man dann etwa die fünf Schnitte kaufen, für über 100 €?

Wenn sich das nicht lohnt, dann kannst du es eben nicht machen. Du kannst nicht einfach einseitig eine Leistung für »privat kostenlos nutzbar« erklären, nur weil dir die Kosten nicht angemessen erscheinen. 

Geschrieben

Mit Verfügbarkeit meine ich, dass MyFonts immerhin diese Möglichkeit anbietet, sich ein Sample zu erstellen. Wenn das nicht in Ordnung wäre, würde es diese Möglichkeit ja nicht geben. Ich war davon ausgegangen, dass diese Möglichkeit unter dem Vorbehalt steht, dass es sich um nichtkommerzielle Nutzung handelt. Möglicherweise sind die Grenzen aber noch enger gesteckt, wie du angedeutet hast.

 

Wegen der Kosten: Man kann diese reine Lehre vertreten, aber wenn du ganz konsequent wärst, dürftest du den größten Teil der Inhalte auf YouTube auch nicht nutzen. Ich frage mich auch immer, ob alle Polizisten, die einen verwarnen, weil man bei Rot über eine menschenleere Straße gegangen ist, selbst stets so vorbildlich sind.

 

Edit: Der Film »Good Copy, Bad Copy« (2007) illustriert das Problem gerade mit Samples. Kauf und Lizenzierung von Produkten sind darauf ausgelegt, dass man einzelne Produkte kauft, aber nicht winzige Mengen vieler Produkte. Der Sampler hat dann nur noch die Möglichkeit, entweder alle Produkte zu kaufen (oft völlig unrealistisch), oder es zu lassen. Damit ist dann auch nichts gewonnen und es ist die Frage, was für einen Zweck das Urheberrecht in dem Falle erfüllt hat.

Geschrieben

Nun ja, es gibt ja nur drei Varianten:

 

1.) Ich lizensiere den font und darf dann einzelne Buchstaben verwenden.

2.) Ich lizensiere den font nicht und darf dann keinen einzigen Buchstaben verwenden.

3.) Ich lizensiere den font nicht und erschleiche mir einzelne Buchstaben.

 

Drittes ist illegal.

 

Ich finde das nicht schwierig oder problematisch.

  • Gefällt 1
Geschrieben

Nur weil ich beim Autohändler eine Probefahrt machen kann, heißt das nicht, dass ich Teile des Autos kostenfrei weiterverwenden darf, obwohl ich Möglichkeit dazu hätte. So viel zu "Wenn das nicht in Ordnung wäre, würde es diese Möglichkeit ja nicht geben". Und du hast völlig recht: du darfst den größten Teil auf youtube nicht nutzen. Anschauen darfst du ihn, aber nicht nutzen. Das hat nichts mit "reiner Lehre" zu tun, sondern ist schlicht und einfach in diversen Gesetzen so geregelt.

Geschrieben

Das mit den Metaphern ist immer so 'ne Sache. U-Bahnen und Autos sind keine immateriellen Kulturgüter. Die inneren Widersprüche von Letzterem sind nicht unerheblich, weswegen es auch Lizenzmodelle wie Creative Commons gibt. Viele meiner eigenen Uploads (z. B. Bilder) habe ich unter CC gestellt - gerade damit jener erwähnte »Mikrogebrauch« nicht abgewürgt wird.

Geschrieben

Jeder Urheber kann für sein Werk die Nutzungsbedingungen so definieren, wie er das möchte. Und jeder potenzielle Nutzer muss prüfen, ob er das Werk zu diesen Bedingungen nutzen kann und möchte oder eben nicht.

 

Das Werk zu nutzen, ohne auf die Nutzungsbedingungen einzugehen ist illegal. Das ist die rechtliche Seite. Die moralische Seite ist, dass wir – gerade als Kreative, die wir sind – das Werk eines Kollegen und dessen Urheberrechte in gleichem Maße respektieren sollten, in dem wir unser Werk und dessen Urheberrecht respektiert sehen wollen. Ganz einfach.  :-)

  • Gefällt 1
Geschrieben

Eine Schrift ist auch kein "immaterielles Kulturgut" (was auch immer das sein mag, ich gehe mal davon aus, dass du das immaterielle Kulturerbe meinst), sondern unterliegt  je nach Schöpfungshöhe dem Urheberrecht und anderen Rechten.

Geschrieben

Ich vermute, gemeint ist hier ein immaterielles Gut im Sinne eines nichtstofflichen Produktes, das in seinem Vertrieb dem Lizenzrecht unterliegt. Eine Fahrt in einer S-Bahn ist als Dienstleistung in gewisser Weise auch ein immaterielles Gut, das zwar nicht dem Lizenzrecht unterliegt, wohl aber gleichermaßen vergütet werden muss. Wie auch immer, da beißt die Maus keinen Faden ab: Will ich eine Dienstleistung, die von einem anderen bereitgestellt wird oder ein Produkt, das mir nicht gehört, nutzen, dann muss ich beides entsprechend der Bedingungen, die ich mit dem Dienstleister/Besitzer des Produktes ausgehandelt habe, bezahlen. 

Geschrieben

Ich vermute, gemeint ist hier ein immaterielles Gut im Sinne eines nichtstofflichen Produktes, das in seinem Vertrieb dem Lizenzrecht unterliegt. Eine Fahrt in einer S-Bahn ist als Dienstleistung in gewisser Weise auch ein immaterielles Gut, das zwar nicht dem Lizenzrecht unterliegt, wohl aber gleichermaßen vergütet werden muss. Wie auch immer, da beißt die Maus keinen Faden ab: Will ich eine Dienstleistung, die von einem anderen bereitgestellt wird, oder ein Produkt, das mir nicht gehört, nutzen, dann muss ich beides entsprechend der Bedingungen, die ich mit dem Dienstleister/Besitzer des Produktes ausgehandelt habe, bezahlen. 

 

Und da lag ja auch ein Missverständnis meinerseits vor.

Geschrieben

Ich finde es grad leider nicht, aber gab es nicht mal einen Dienst, der buchstabenweise lizensierte? Oder war das nur eine nicht verwirklichte Projektidee.

 

Und zur Lizenzproblematik: Abhängig vom Wohnort gibt es das Recht auf Fair Use oder auch das Recht auf Zitate. Ein einzelner Buchstabe einer Schrift ist imo vom Zitatrecht gedeckt (jaja, Einbindung in ein größeres, eigenes Werk, Quellenangabe, ...).

Geschrieben

Wo wir hier ja so intensiv von Recht und Unrecht reden, sollte manm doch auch mal ganz anders denken: Was wäre denn, den Schriftenanbieter mal danach zu fragen. Schließlich soll das ja wohl so ein Schriften-Werbe-Plakat werden, mit dem du deine Kunden von der einen oder anderen Schrift (möglichst jedem eine andere) überzeugen kannst, um diese dann auch als Lizenz später zu erwerben.

 

Das beste ist doch immer, man redet miteinander, und schlimmeres, als das die dann nein sagen, kann dir ja nicht passieren.Dass aber dabei auch ein Ja rüber kommt, ist ja auch nicht auszuschließen. Wer jetzt ein Buch nasch Art des Seemann heraus bringen will, kann ja auch nicht sämtliche Schriften lizensieren, nur um da ein paar tausendmal "Hamburgefons" zu setzen. Hier fragt man die Schriftenanbieter, ob sie denn auchg mit ihren Schriften im Werk erscheinen möchten.

  • Gefällt 1
Geschrieben

Mon dieu, früher war doch alles besser ;-) Da hättest du jemanden gesucht, der die Schrift(en) lizensiert hat und dir deine(n) Buchstaben absetzen lassen – gegen Gebühr oder als Gefallen, und es wär auch gar nicht anders gegangen. Das nicht alles erlaubt ist, was technisch machbar ist sollte bekannt sein, aber wenn MyFonts eine Sample-Funktion bietet, sollte die halt auch per se so gestaltet sein, dass sie den absehbaren, von dir genannten »Mikrogebrauch« berücksichtigt und kein Urheber von der Benutzung Schaden davonträgt.

 

Den Hinweis auf YouTube kann ich nachvollziehen – eigentlich für Filmclips gedacht, scheint der Hauptcontent aus Popalben und -songs zu bestehen (Beispiellink – Ich darf den »anschauen«, weil ich hab das Album mal rechtmässig erworben ;-)) und wozu hat das bei dieser Industrie geführt? s. hier: http://www.stereogum.com/1520392/swans-crowdfund-new-album-will-write-song-praising-you-for-500/news/

 

PS: Check out my channel for other full alphabets …

Geschrieben

Frag doch einfach hier im Forum ob jemand Schrift XY lizensiert hat und dir einige Buchstaben in Pfade umwandelt und als EPS schickt. Das dürfte rechtlich völlig korrekt sein …

 

:rockon:

Geschrieben

Kleiner Einwurf, da es hier jetzt schon sieben Mal auf der letzten Seite falsch steht: es heißt lizenzieren, nicht lizensieren. Und ein Schriftnutzer lizenziert nicht, sondern er lässt lizenzieren. Denn Lizenzieren beschreibt das Ausstellen der Nutzungserlaubnis.

  • Gefällt 2
Geschrieben

Kleiner Einwurf, da es hier jetzt schon sieben Mal auf der letzten Seite falsch steht: es heißt lizenzieren, nicht lizensieren. Und ein Schriftnutzer lizenziert nicht, sondern er lässt lizenzieren. Denn Lizenzieren beschreibt das Ausstellen der Nutzungserlaubnis.

 

bei der orthografie gehe ich noch mit (obwohl die meisten nicht ›lizen[ts]ieren‹ sagen). aber ›lässt lizenzieren‹ ist so formal korrekt wie ungebräuchlich – anders ausgedrückt: das sagt keine sau, auch wenn’s richtig wäre. ›lizenzieren‹ (oder noch gebräuchlicher: ›kaufen‹ ;-)) bedeutet für die meisten leute auch ›eine (nutzungs)lizenz erwerben‹. der ›lässt lizenzieren‹-zug ist vor ungefähr zehn jahren am myfonts hbf auf gleis nonpareille abgefahren.

  • Gefällt 1
Geschrieben

Und dieses Werbe-Argument in meiner Vorgehensweise, dass Du das Plakat Kunden zum Überzeugen zeigen möchtest, ist ja letztlich völlig davon unabhängig, ob du das letztlich dann wirklich zeigst. Umgekehrt kann das für private Jux-und Dollerei-Gründe gestaltete Plakat auch später mal in die Funktion als Kunden-Überzeugungsmittel geraten - wer weiß? Ziel ist ja nur, dass es ein gutes Argument sein könnte, die die gewünschten in Vektoren gewandelten Buchstaben zu überlassen.

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