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Typografische Fehler zitieren?

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Geschrieben

Dass etwa Orthografiefehler zitiert werden müssen, ist klar.

Doch wie sieht es mit typografischen aus?

Wenn beispielsweise in einem Buch durchgängig Trennstriche/Apostrophe nicht richtig eingesetzt werden.

Wird trotzdem das falsche Zeichen zitiert? Oder wird das Zeichen als semantisches zitiert und deshalb wird beispielsweise ' zu ’ geändert? (Das wäre meine Interpretation. Anführungszeichen werden ja auch nicht in der entsprechenden Form zitiert sondern als semantische Einheit)

Geschrieben

Ich würde da zwischen Rechtschreibung/Grammatik und Typografie unterscheiden. Die Existenz eines Bindestrichs oder Apostrophs sind Elemente der Rechtschreibung/Grammatik – ihre Darstellung allerdings reine Typografie. Strichlänge und Abstände, Drehung von Anführungszeichen usw. sind also alle korrigierbar und dem Umfeld der Anwendung anpassbar. 

Geschrieben

Ich würde vielleicht zwischen Inhalt und Form unterscheiden. Sobald einem falsch gesetzten Zeichen eine eigene Bedeutung zugemessen wurde, gehört es zum Zitat. Gibt es Zweifelsfälle? Wenn in der Vorlage als Bis-Strich nicht der Gedanken-, sondern der Schrägstrich eingesetzt wurde, wäre ich etwas ratlos.

Geschrieben

Bei diesem Zitat wird es beispielsweise schwierig:

«Mit ihrer Gefühlsdynamik übertrifft Anna den Bruder wie den Freund im Moment der Gewaltausübung an Brutalität (7f., 212f) und Gerissenheit (72–75).»

Meiner Erachtens fehlen hier Abstände zwischen der Seitenzahl und dem «f» und bei der zweiten Seitenangabe fehlt ein Punkt. Den Punkt dazuzuschreiben sehe ich als unerlaubten Eingriff. Abstände einzufügen geht eher, fühlt sich aber auch etwas seltsam an.

Oder hier:

«Neben Lust-Unlust seien auch Erregung-Beruhigung und Spannung-Lösung als zwei weitere Dimensionen des Gefühls in Rechnung zu stellen.»

Hier müssten wohl die Trennstriche zu Halbgeviertstrichen angepasst werden. Erlaubt?
Geschrieben

Ich denke nicht, dass im zweiten Besipiel die Trennstriche in Halbgeviertstriche umgewandelt werden müssen. Das ist doch hier ein ähnlicher Fall wie in zusammengesetzten oder durchkoppelten Begriffen, in denen man ja auch den Trennstrich verwendet, oder?

 

 

Nein, eben gerade nicht. Die Unterscheidung zwischen Bindestrich und Gedankenstrich zeigt gerade an, dass einmal eine Verbindung, einmal eine Gegenüberstellung erfolgt. Spannung—Lösung ist nicht »Spannungslösung«. 

  • Gefällt 2
Geschrieben

Für mich dienen strenge Regeln in Bezug auf die Zitation dazu, Missbrauch, Sinnentstellung u.ä. zu vermeiden. Man muss sie darüber hinaus nicht allzu pedantisch handhaben. Etwas salopp ausgedrückt: Es macht einen Unterschied, wenn es einen Unterschied macht.

In Deinen Beispielen würde ich zunächst davon ausgehen, dass man stillschweigend ergänzen bzw. korrigieren darf, weil ersichtlich ist, dass es sich um schlichte Fehler handelt. Die Fehler beizubehalten hilft keinem Leser und erweckt den Eindruck, dass man den Fehler selbst gemacht hat. Mit einem sic! o.ä. darauf hinzuweisen, dass man den Fehler erkannt hat, wirkt im konkreten Fall unnötig pedantisch und macht die Sache auch nicht lesbarer. Falls es um umfangreiche Zitate aus einem (fehlerhaften) Werk geht, könnte man eine allgemeine erläuternde Fußnote einfügen, ähnlich einer allgemeinen editorischen Notiz, welche Art von Anpassung man vorgenommen hat, die nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen wird. Aber im konkreten Fall ist dies wahrscheinlich auch unnötig.

  • Gefällt 2
Geschrieben

Es macht einen Unterschied, wenn es einen Unterschied macht.

Wenn man Standop / Meyer: »Die Form der wisenschaftlichen Arbeit« zu Rate zieht, so kann man dem nur beipflichten. Die sagen beispielsweise, dass Flexionsformen durchaus möglich sind, und bringen als Beispiel:

Original: Diese so auffällige und immer wieder eingehämmerte These ...

Falsch: Er hält diese These für »so auffällig(e)«; ja »eingehämmert(e)« ...

Richtig: Er hält diese These für so »auffällig«; ja »eingehämmert« ...

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich bin dafür, dass man typografische Korrekturen in Zitaten durchaus einfach einpflegen kann, sofern es um solche Kleinigkeiten geht. Das oben genannte Beispiel würde ich also hemmungslos wie folgt korrigieren:

«Mit ihrer Gefühlsdynamik übertrifft Anna den Bruder wie den Freund im Moment der Gewaltausübung an Brutalität (7 f., 212 f.) und Gerissenheit (72–75).»

Das wird auch niemandem auffallen, im Gegenteil! Und niemand wird sich über den eingefügten Abstand oder Punkt oder eine allfällige Inhaltsänderung des Zitats beschweren.

 

Anders sehe ich es bei effektiven Eingriffen an Wörtern oder andere Interpunktionsfragen.

Im zweiten Beispiel ist es schon etwas heikler. Es heisst zwar: die Verhandlungen Schweiz–EU, analog also: die Dimension Lust–Unlust ... aber der Halbgeviertstrich wird ja auch als «gegen»- oder «bis»-Strich verwendet, weswegen die Zitatkorrektur hier etwas auffälliger ist als beim ersten Beispiel. Ich würde es aber trotzdem auch korrigieren. Einfach, weil es richtig ist. Und weil es im Text ja nicht um Rechtschreibfragen und die Verwendung von Strichen geht, sondern hier ist Sprache Mittel zum Zweck. 

Es gibt übrigens auch Verbindungen, die ebenfalls nicht direkt zu einem Begriff gehören und doch mit Divis gekuppelt werden: rot-weiss gestreift zum Beispiel. Aber der vorliegende Fall ist anders, und es ist tatsächlich so, dass man Arzt-Patienten-Verhältnis mit Divis kuppelt, aber im umgekehrten Falle das Verhältnis Arzt–Patient mit Halbgeviertstrich schreibt. analog also: 

«Neben Lust–Unlust seien auch Erregung–Beruhigung und Spannung–Lösung als zwei weitere Dimensionen des Gefühls in Rechnung zu stellen.»

 

Komisch mutet eher an, dass «eine Gefühlsdimension in Rechnung gestellt wird», aber na ja ... das war nicht die Frage 

  • Gefällt 1

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