ruedi Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 Hallo zusammen, seit kurzem gibt es für Lebensmittel Kennzeichnungsvorschriften, bei denen die Kennzeichnungselemente eine gewisse x-Höhe nicht überschreiten dürfen. An Werkzeug gäbe es zwar Typometer oder Fadenzähler, aber Messungen mit gutachterlicher Auswirkung oder im öffentlichen Interesse dürfen nur mit geeichten Messgeräten durchgeführt werden. Im Internet bin ich noch nicht fündig geworden. Weiß jemand weiter? Vielen Dank und viele Grüße Ruedi
Kathrinvdm Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 Nur eine Verständnisfrage: Geht es nicht eher darum, dass man eine gewisse x-Höhe nicht unterschreiten darf?
ruedi Geschrieben April 9, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben April 9, 2015 Sorry, war falsch, unterschreiten ist richtig
109 Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 Hi, vermutlich gibt es keine geeichten Fadenzähler. Hier muss man den Hersteller anfragen, nach welcher Bauart und Verfahren entwickelt und gebaut wird und auf welchen Standard kalibriert wurde. Schriftgrößen auf Oberflächen kann man mit Auflichtkamerasystemen vermessen und diese können auf geeichte Größen kalibriert werden.
Ralf Herrmann Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 Steht in den Kennzeichnungsvorschriften, dass es um physisch messbare Werte geht? Oder würde es nicht eventuell reichen, wenn der Hersteller die Maße beim Design am Computer einhält und eventuelle Quetschränder beim Druck wären dann eventuell zu vernachlässigen. Wäre ja eine entscheidende Frage …
ruedi Geschrieben April 9, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben April 9, 2015 es heißt wörtlich: "sind die verpflichtenden Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1, wenn sie auf der Packung oder dem daran befestigten Etikett gemacht werden, auf die Verpackung oder das Etikett in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe gemäß Anhang IV von mindestens 1,2 mm so ..." und im Anhang IV ist aufgezeichnet, wie die x-Höhe definiert ist ... also keine wirkliche Hilfe im Rechtstext - leider.
Kathrinvdm Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 Ich kenne das tatsächlich so, dass man Andrucke macht, um wirklich sicher zu gehen, dass das Druckergebnis die Regeln einhält und nicht nur die Datei auf dem Rechner. Dabei im Zweifel lieber etwas größer werden mit der Schrift, als eine Strafzahlung und ein etwaiges Einstampfen von tausenden Verpackungen zu riskieren.
moritzkatz Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 [...] im Anhang IV ist aufgezeichnet, wie die x-Höhe definiert ist ... also keine wirkliche Hilfe im Rechtstext - leider. [...] Das ist möglicherweise Absicht. Rechtssicherheit würde man erlangen, wenn man die Texte wesentlich größer, als gefordert schreiben würde. Das wäre dann kundenfreundlich. Tschau Stefan
ruedi Geschrieben April 9, 2015 Themen-Ersteller Geschrieben April 9, 2015 Dank Euch allen, hilft mir schon ein wenig weiter. Grüße an alle Ruedi
Mueck Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 vermutlich gibt es keine geeichten Fadenzähler.Theoretisch müsste es sowas geben können bzw. herstellbar sein. In klassischen Vermessungsgeräten wie Thodolite gibt es genug ablesbare Skalen auf Glas. Hatte aber nie mit Instrumentenbau zu tun und auch nur noch wenig mit klassischer Vermesserei ...
catfonts Geschrieben April 9, 2015 Geschrieben April 9, 2015 Also: Für Messmikroskope gint es schon geeichte Vergleichsmaßstäbe, mit deren Hilfe man dann einen ins Okular eingebauten Maßstab kalibrieren kann
Carlito Palm Geschrieben April 10, 2015 Geschrieben April 10, 2015 äh, ich dachte ein ordentliches lineal mit millimetereinteilung reicht, um messen zu können‽
Martin Z. Schröder Geschrieben April 10, 2015 Geschrieben April 10, 2015 Nur, wenn man die geforderten Zehntelmillimeter als Netz in der Netzhaut graviert hat. 1
catfonts Geschrieben April 10, 2015 Geschrieben April 10, 2015 mein Professor sagte immer: "Das meiste,was man misst ist Mist" Metrologie gehörte zu seinen Fächern,und er war für das betreffende Labor zusändig.
catfonts Geschrieben April 10, 2015 Geschrieben April 10, 2015 Im übrigen haben wir fast alle ein äußerst präzieses und für den Fall hier wohl ausreichend genaues "Messgeräte" auf dem Schreibtisch herumstehen,denken aber kaum daran,dass es sich im ein Feinmessgerät handeln könnte: Unseren Scanner!!! Ich habe hier mal meinen Messschieber auf den Scanner gepackt und mit 1200 DPI gescannt (das sollen dann 1200 Pixel auf 1" sein). Aus diesem Bild habe ich die Messschieberskala für etwas mehr als 1" ausgeschnitten, und darüber eine Fläche mit genau 1200 Pixel markiert. Da wird wohl jeder sehen, wie genau dies mit der Skala übereinstimmt. Also will man was messen, genau und "berührungsfrei" - rauf auf den Scanner, mit hoher DPI-Einstellung scannen. Dann die Pixel ausmessen, ein einfacher Dreisatz, und man hat das Zollmaß, noch ne Einheitenumrechnung, also auf Millimeter die Pixelzahl bei einer Scanauflösung 1200 DPI die Pixelzahl durch (1200x25,4) teilen, und man hat das sehr genaue Millimetermaß.
lars.schwarz Geschrieben April 10, 2015 Geschrieben April 10, 2015 Reden wir von EU Nr. 1169/2011? Also Artikel 13 von hier http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF und geht es um die digitale Produktion? Da gab's irgendwo so ein schönes InDesign Plugin um die x-height bzw. cap-height vorzugeben. Entweder man bezahlt ein paar hundert Euro für die Lizenz bei einem Anbieter namens x-tools, oder man nimmt die freie Version von http://www.indesign-faq.de/en/define-capheight
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