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Schreibweise im Logo gleich der offiziellen Schreibweise?

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Geschrieben

Hallo Leute,

 

wenn ein Unternehmer seine Firma anmeldet mit dem Namen: „Sonnenschein Solar GmbH“, kann

er im Logo auch ein SONNENSCHEIN SOLAR GMBH draus machen oder eben auch alles kleinschreiben?

 

Weiß das jemand? Ich habe nicht die richtige Formulierung gefunden um das über google zu finden.

 

Ich danke!

 

 

 

Geschrieben

Es gibt sicherlich tausende Firmen, die ein Wortmarken-Logo in Versalien führen, ohne dass der offizielle Firmenname so geschrieben wird. Ein einziges Beispiel: die Commerzbank Aktiengesellschaft.

 

602px-Commerzbank_%282009%29.svg.png

 

Geht es dir mglw. darum, dass eine besondere Regel gelte, wenn die Rechtsform Teil der Wortmarke ist? :-? Dieses hypothetische Problem ließe sich allerdings leicht vermeiden: lass einfach den GmbH-Zusatz weg! Das ist i.a.R. sowieso besser.

  • Gefällt 2
Geschrieben

Nur mal ganz zur Vorsicht:

 

Ich hoffe die Marke Sonnenschein Solar soll nicht in der Nizzaklasse 09 angemeldet werden? Ich fürchte da nämlich einen Einspruch der Fa Exide Technologies, welche Markeninhaber der Akku-Marke Sonnenschein ist, und darunter eventuell auch Akkus für Solaranlagen vertreibt. Bei der Eintragung der Firma ins Handelsregister wird nämlich nicht geprüft, ob der Name schon als Marke angemeldet ist, oder da Konflikte drohen.

  • Gefällt 1
Geschrieben

In einemLogo kannst du machen, was du willst, das muss überhaupt nichts mit der Firmierung zu tun haben.

 

Logo: o2 | Firmierung: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Logo: typografie.info | Firmierung: Schriftkontor Ralf Herrmann, Einzelunternehmer

 

und so weiter …

Geschrieben

In einemLogo kannst du machen, was du willst, das muss überhaupt nichts mit der Firmierung zu tun haben.

 

Logo: o2 | Firmierung: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Logo: typografie.info | Firmierung: Schriftkontor Ralf Herrmann, Einzelunternehmer

 

und so weiter …

 

Kennt ihr da ne gute Seite mit einer rechtssicheren Quelle? Mich finden immer Kunden, die panisch davor Angst haben, dort etwas falsch zu machen und sich ungern (ohne Schriftliches) belehren lassen.

Geschrieben

Kennt ihr da ne gute Seite mit einer rechtssicheren Quelle? 

https://www.hk24.de/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/pflichtangaben_briefe/1156854

 

Dort sind die Pflichtangaben beschrieben, die auf Geschäftsbriefen stehen müssen. Von einem Logo ist dort keine Rede, daher ist ein Logo keine Pflicht, daher kannst du als Logo alles verwenden, was nicht gegen Wettbewerbsrecht oder die guten Sitten verstößt. Ein Logo ist immer nur ein gestalterisches Element, genauso wie grafische Elemente oder Bilder auf einem Briefbogen.

 

Als Quelle würde ich auch https://de.wikipedia.org/wiki/Logo_(Zeichen) nennen. Darin ist beschrieben, dass ein Logo imm nur ein grafisches Element ist, das Teil des Erscheinungsbildes ist.

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