RestingHorse Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Hallo, erlauben es die Lizenregeln von Adobe bzw. Typekit, Typekit-Webfonts (wie z.B. die FP Head Pro) für ein Logodesign zu verwenden? Das Logo würde von meinem Kunden auch für Web verwendet, aber natürlich auch für alle Print-Anwendungen. Oder müsste ich mir (im angegebenen Fall) eine Lizenz von "Fontpartners" (FontShop/MyFonts) kaufen? Hat sich da schon jemand durch das englische Regelwerk von Adobe durchgefuchst? Sonnige Grüße
TobiW Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Ohne die Lizenz gelesen zu haben, gehe ich mal stark davon aus, dass du das nicht darfst. Die Web-Lizenzen sind ja nur zur Darstellung der Schrift auf einer Internetseite gedacht. Außerdem bekommst du außer den Webfonts gar keine Schriftdateien, die du in Illustrator oder was auch immer benutzen könntest, um das Logo zu machen … und für alle anderen Drucksachen kannst du Webfonts auch nicht verwenden.
Ralf Herrmann Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Ein Logo am eigenen Rechner zu gestalten erfordert mindestens eine Desktop-Lizenz, die es teilweise bei Typekit ja auch als Teil der Miete gibt. Wenn der betreffende Font aber nur als Webfont angeboten wird, kann er logischerweise auch nur so benutzt werden.
Gast bertel Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Bei typekit wird er nur als webfont angeboten, er wäre aber bei myfonts etc. für 50€ pro Einzelschnitt als Desktopversion erhältlich.
catfonts Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Was du natürlich machen könntest, wenn du dir für ein paar Buchstaben micht gleich noch die Desktop-Lizenz leisten möchtest (was die Schriftgestalter natürlich freuen würde) Jass dir den Logo-Text in der Online-Schriftvorschau zeigen, vergrößere die maximal im Browser und mach nen Screenshot. Damit benotzt du ja den Font nicht lokal, sondern bekommst nur ein Bild von dem Text. Dieses Bild nutzt du dann in Illustrator, CorelDraw, Freehand, Xara oder was immer du zur Logozeichnerei benutzt als Vorlage, und zeichnest die paar Vektoren dann eben von Hand, dabei vielleicht ja mit einer "Logofizierung" - damit hast du dann deine eigenen Vektoren im Logo und du, sowie deine Kunden können mit dem Logo machen, was sie wollen und niemand kann das Logo dann auch so einfach nachsetzen.
Kathrinvdm Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Was dem Schriftgestalter des Originals gegenüber aber nicht ganz fair wäre, oder? Ich wäre jedenfalls nicht gerade glücklich, wenn das jemand mit einer meiner kommerziell angebotenen Illustrationen machen würde. 1
catfonts Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 Zugegeben, aber letztlich wär das ja auch nichts anderes, als suche man sich eine nur ähnliche freie Schrift, oder zeichnet das Logo komplett ohne Vorlage nur so ähnlich der sonst verwendeten Schrift - und ja immerhin als Webfont lizensierten Schrift, wie es eben geht. Und jemandes komplette Illustration nachzeichnen ist auch schon ein anderes Kaliber. Und sollte man schon längst im Besitz der Schriftlizenz sein, und baut daraus ein Logo, das man dann in Vektoren gewandelt hat, hat der Schiftgestalter ja auch nichts von diesem Logo bekommen, sonst müsste man ja fordern, dass jeder, der irgend eine Grafik nutzen möchte, in der Buchstaben aus einem Font verwendung finden, seien sie auch in ein anderes Format konvertiert, eine Lizenz erwerben müsse.
Kathrinvdm Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 50 € für einen Schriftschnitt auszugeben, wenn man genau diese Schrift für ein Logo einsetzen will (mit dem man dann Geld verdienen möchte oder das man selber nutzen möchte) ist aber auch nicht die Welt, seien wir mal ganz ehrlich. Und wer das Geld partout nicht aufbringen kann, hat ja auch die Möglichkeit, auf eine kostenlose Schrift zurückzugreifen und diese entsprechend zu modifizieren. Ralf wies an andere Stelle hier im Forum schon einmal darauf hin, dass die Vorschaumodi der Schriftenanbieter als Mittel zur Kaufentscheidung gedacht sind und nicht dazu, die damit erzeugten Schriftbilder in wie auch immer gearteter Weise zu verwerten. … Und sollte man schon längst im Besitz der Schriftlizenz sein, und baut daraus ein Logo, das man dann in Vektoren gewandelt hat, hat der Schiftgestalter ja auch nichts von diesem Logo bekommen, sonst müsste man ja fordern, dass jeder, der irgend eine Grafik nutzen möchte, in der Buchstaben aus einem Font verwendung finden, seien sie auch in ein anderes Format konvertiert, eine Lizenz erwerben müsse. … Den Unterschied macht die Lizenz. Mit dieser hat man nämlich die Genehmigung genau das zu tun: ein Logo zu gestalten in Anwendung der rechtmäßig erworbenen Schriftlizenz. Und wenn der Kunde die Schrift als solche verwenden will, dann muss er eine eigene Lizenz für diese erwerben. Wenn mein Kunde mit Photoshop arbeiten möchte, kann er ja auch nicht einfach meine Softwarelizenz verwenden, sondern muss eine eigene erwerben. Das ist nun mal das Lizenzrecht. Jeder Urheber hat die Möglichkeit, eine passende Lizenz für seine Werke zu wählen. Und wenn der Urheber der hier besprochenen Schrift diese eben unter kommerzieller Lizenz für Desktop- oder Webanwendungen käuflich erwerbbar gemacht hat, dann muss der, der sie verwenden möchte, eben in diese Bedingungen einwilligen. Punkt. Will er nicht, muss er auf ein anderes, ähnliches Produkt ausweichen oder ein eigenes anfertigen. »Isso«, würde der Chef an dieser Stelle unter Umständen sagen. 2
R::bert Geschrieben Januar 29, 2016 Geschrieben Januar 29, 2016 … denn die 50 Euro investierst Du auch mindestens an Zeit für’s Nachbauen, wenn es Hand und Fuß haben soll, warum also nicht gleich den Schriftschnitt kaufen. 2
RestingHorse Geschrieben Januar 30, 2016 Themen-Ersteller Geschrieben Januar 30, 2016 Wow, das ging ja schnell und umfangreich! 1000 Dank euch allen! Ich glaubte, irgendwo einen Preis für die Desktop-Lizenz dieser Schrift von 2XX,— Euro gesehen zu haben. Aber selbst das – denke ich – kann ich meinem Kunden zumuten bzw. vorschlagen. Und 50 Euro erst recht (special thanks to bertel!). Momentan plane ich, eine PDF-Liste mit Schriftvorschlägen und (wo nötig) Nennung von Lizenzpreisen zu erstellen. Dann soll sich mein Kunde entscheiden, ob er eine lizenzpflichtige Schrift zu dem Preis haben will. Und dann erst wird der Schriftzug von mir weiter"verarbeitet" = noch schicker gemacht . 1
Gast bertel Geschrieben Januar 30, 2016 Geschrieben Januar 30, 2016 Es gibt neben den Einzelschnitten auch 2 Pakete zu kaufen, alle 5 normalen und alle 5 kursiven Schnitte. Die Pakete kosten dann je 185 € netto, also 220,15 € brutto.
catfonts Geschrieben Januar 30, 2016 Geschrieben Januar 30, 2016 Momentan plane ich, eine PDF-Liste mit Schriftvorschlägen und (wo nötig) Nennung von Lizenzpreisen zu erstellen. Dann soll sich mein Kunde entscheiden, ob er eine lizenzpflichtige Schrift zu dem Preis haben will. Und dann erst wird der Schriftzug von mir weiter"verarbeitet" = noch schicker gemacht . Nur um das klar zu stellen: Du erwirbst die Lizenz, wenn du mit dieser Schrift auf deinem Rechner arbeiten möchtst. Diese Schrift darfst du aber nicht an deinen Kunden weitergeben, wenn der sich bereit erklärt dir die Lizenzkosten zu bezahlen. Auf dessen Rechner die zuerst ist, da bleibt sie. Wenn du dann aber erneut einen Auftrag hast, in der du diese Schrift einsetzen kannst, kannst du die Schrift auch wieder nutzen, für alle deine weiteren Aufträge, egal für wen und egal in welcher Auflage. In so fern macht es wenig Sinn so eine Liste aufzustellen, in der steht, wie viel die Lizenz kostet. denn diese kauft du ja nur ein mal - es sei denn, du wählst für Schriften ein Abo-System, dann darfst du diese Schriften, und zwar das ganze Paket so lange nutzen, wie du die "Miete" bezahlst. Zahlst du dann nicht mehr, willst aber irgendwann an einem mit so einer Schrift erstellen Dokumnts eine Änderung vornehmen, musst du entweder wieder ins Abo einsteigen, oder die spezielle Schrift einzeln lizensieren. Das ist ja so ähnlich, als wenn ein Handwerker sagt: Für diesen Auftrag muss ich mir eine stärkere Bohrmaschine kaufen, die kostet 1000€, Zahl mir dies - und di dann von jedem der Folgt auch wieder deine Bohrmaschine bezahlt haben möchtest.
StefanB Geschrieben Januar 30, 2016 Geschrieben Januar 30, 2016 Wenn für die Erledigung des Jobs eine stärkere Bohrmaschine benötigt wird, dann muss ich diese auch dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Gegebenenfalls wäre es sinnvoller, die Kosten unter Materialaufwand o. Ä. zu verbuchen, aber das tut gerade nichts zur Sache. Soll heißen: Natürlich macht die Aufschlüsselung der Lizenzkosten Sinn. Anders kann man den Job auch gar nicht sinnvoll kalkulieren. 1
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