Christian Z. Geschrieben April 12, 2016 Geschrieben April 12, 2016 Huhu, ich benutze zum Falzen meiner eigenen Briefe eine Vorlage mit Falzmarken nach DIN 5008, Form A, 105 mm und 210 mm vom unteren A4-Blattrand. Ich falze also die untere Kante auf die obere Falzmarke und dann die obere Kante, so dass die zweite Falz unten bündig mit der unteren Blattkante abschließt. Bei einem Rechnungsbogen ist mir jetzt eine komische Falzart untergekommen, bei der das geschlossene Endformat nur 100 mm hoch ist, statt der üblichen 105 mm. Gefalzt wurde von der Kundin folgendermaßen: die untere Kante auf die obere Falzmarke und dann die obere Kante oben bündig auf die erste Falzkante. Daraufhin habe ich mich bei dem neuen Bogen an DIN 5008, Form B orientiert, und das (sehr eigenwillige) Rechnungsprogramm druckt auch passend in das Fenster eines DIN Umschlages, aber nun kann die Kundin logischerweise nicht mehr die untere Kante auf die obere Falzmarke falzen. Deswegen meine Frage: wie falzt man denn in diesem Fall nun richtig? Man könnte natürlich eine zusätzliche Marke bei 174 mm (2 mal 87 mm) von unten anlegen, aber gibt es sowas? Die Marke wäre nur für das Anlegen der unteren Kante, an dieser Stelle würde nicht gefalzt werden. Beste Grüße, Christian Nachtrag: Bei Version A braucht man also prinzipiell nur die obere Marke (210 mm von unten), bei Version B nur diese komische Marke, an der nicht gefalzt wird (174 mm von unten).
Norbert P Geschrieben April 12, 2016 Geschrieben April 12, 2016 ... Man könnte natürlich eine zusätzliche Marke bei 174 mm (2 mal 87 mm) von unten anlegen, aber gibt es sowas? Die Marke wäre nur für das Anlegen der unteren Kante, an dieser Stelle würde nicht gefalzt werden. ... Wenn du es für deine Kundin machst, die das gerne so verwenden möchte, dann gibt es das auch.
Christian Z. Geschrieben April 12, 2016 Themen-Ersteller Geschrieben April 12, 2016 Ja klar, habe ich natürlich erstmal eingefügt und ihr gesagt, dass das jetzt ihre persönliche Marke wäre. Mich interessiert nur der technische Hintergrund.
Christian Z. Geschrieben April 12, 2016 Themen-Ersteller Geschrieben April 12, 2016 Noch eine ergänzende Überlegung: Gibt es die dritte Falzart?
TobiW Geschrieben April 13, 2016 Geschrieben April 13, 2016 Meine Briefbögen haben eine farbige Rückseite und ich falze so, dass diese im gefalzten Format oben als farbiger Streifen sichtbar ist. Siehe diesen Thread im Forum. Dafür habe ich nur eine obere Falzmarke bei 90mm, an der ich zuerst falze und dann falze ich die untere Papierkante bündig auf die erste Falzkante. Daraus ergeben sich also eine 90mm- und zwei 103,5mm-Flächen, wobei letzteres auch der gefalzten Endhöhe entspricht. Ich finde gerade im Corporate Design kann man sich durchaus auch mal mit einer „kreativen“ Falzart von den anderen Absetzen, solange keine praktischen Gründe (z.B. eine störrische Falzmaschine) dagegen sprechen. Die DIN ist ja – soweit ich weiß – nicht bindend …
Christian Z. Geschrieben April 13, 2016 Themen-Ersteller Geschrieben April 13, 2016 Ich kann dem Link leider nicht folgen, weil ich nicht in der Gruppe bin. (Ich habe auch schon mehrmals bei verschiedenen Gruppen um Einlass gebeten, habe aber keine Antwort erhalten. ) Aber ich denke, ich kann es mir nach deiner Beschreibung vorstellen. Das klingt nach einer schönen Idee, die Rückseite grafisch einzusetzen. Im Prinzip nutzt du aber die Form A Falzart, nur mit einer modifizierten Endhöhe. Ich vermute, die Idee der DIN Falzmarken ist der, dass die beiden Falzkanten den oberen und unteren Abschluss des gefalzten Endformates (105 mm hoch) bilden und damit zur Stabilität beitragen sollen. Bei meinem dritten Beispiel wäre ja der obere Teil über der Falz anfälliger für Knicke. Worüber ich eben vorher nie nachgedacht habe ist, dass man bei Form B die Falzmarke nicht zum Anlegen benutzen kann, wie bei Form A.
TobiW Geschrieben April 13, 2016 Geschrieben April 13, 2016 Sorry … hier nochmal die Bilder: Eins, Zwei, Drei. Die Frage ist, braucht man denn überhaupt etwas zum Anlegen der unteren Kante? Wenn man nur die obere Marke hat und den oberen teil zuerst falzt, kann man den unteren Teil doch daran orientieren? Für sowas sollte doch das Augenmaß des Büromenschen ausreichen
Christian Z. Geschrieben April 13, 2016 Themen-Ersteller Geschrieben April 13, 2016 Ja, bei Form A braucht man nur eine Falzmarke, die man zum Anlegen nutzen kann, oder auch nicht (ich glaube ich handhabe es auch zufällig). Die untere Falzmarke ist rein optional. Bei Form B ist es aber anders. Das ist es ja, was mich verwirrt. Wenn man Wickelfalz verwenden würde, wäre alle klar, da man zuerst den unteren Teil des Briefes an der unteren Falzmarke nach hinten falzen könnte und anschließend den oberen Teil nach hinten auf die Falzkante. Dann wäre die obere Falzmarke optional. Will man aber Form B mit Zickzackfalz verwenden, kann man den unteren Teil nicht komfortabel zuerst falzen, weil man die untere Falzmarke während des Falzvorgangs verdeckt. Wenn man den oberen Teil zuerst an der oberen Falzmarke falzt, kann man den unteren Teil ohne Marke so falzen, dass die zweite Falz mit der oberen Blattkante abschließt. Die Falz auszurichten ist aber aber in meinen Augen komplizierter, als das Blattende an einer Marke oder Falzkante auszurichten. Da stellt sich mir die Frage: Ist für Form B generell Wickelfalz vorgesehen?
Gast Geschrieben April 13, 2016 Geschrieben April 13, 2016 Da stellt sich mir die Frage: Ist für Form B generell Wickelfalz vorgesehen? Gegenfrage: Wann ist die DIN zuletzt aktualisiert worden? Ich habe hier zuhanden die ÖNORM A 1080 Ausgabe: 2014-02-15, dort finde ich eine einfache Lösung des Problems: Bei der Leporello- und Wickelfaltung erfolgt die erste Faltung in der Querrichtung bei 105 mm – gemessen vom oberen Blattrand –, die zweite Faltung bei etwa 201 mm. Bei der Verwendung von Fensterkuverts hat die erste Faltung zwingend bei 105 mm zu erfolgen. (Hervorhebung Anderglan)
Christian Z. Geschrieben April 13, 2016 Themen-Ersteller Geschrieben April 13, 2016 Oh, vielen Dank für den Hinweis. Das entspricht ja genau der von mir illustrieren dritten Falzart.
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