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Gibt es EU-Regeln zu Mindestschriftgrößen auf Verpackungen?

Empfohlene Beiträge

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Wie wird die Schriftgröße gemessen?

Man könnte bei Schriftgröße 4 mm verstehen: das L muss Länge 4 mm haben 

oder die gesamte potenzielle Breite muss min. 4 mm haben, also Lg ist ja nun größer als L

Viele Grüße und vielen Dank!

Geschrieben
Am 28.12.2020 um 20:15 schrieb julius:

Wie wird die Schriftgröße gemessen?

In welchem Kontext? 

Die Schriftgröße, die man in Anwendungsprogrammen eingibt (z.B. 12 Punkt) lässt sich von gedruckten Buchstaben gar nicht eindeutig messen, da sie die sogenannte Kegelhöhe angibt und somit keine messbaren Höhen des sichtbaren Buchstabenbildes. Direkt messbar sind lediglich Größen wie Versalhöhe und Mittellänge

Wenn Englisch kein Problem ist, hier ein Video, das die Schrifthöhenproblematik vom den Ursprüngen im Buchdruck bis hin zur digitalen Anwendung erklärt. 

Geschrieben
Am 28.12.2020 um 20:15 schrieb julius:

Wie wird die Schriftgröße gemessen?

Für Lebensmittel sagt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV):

Die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen oder Etiketten muss eine Schrifthöhe von mindestens 1,2 Millimeter aufweisen, bezogen auf den Buchstaben „x“. Die EU-Kommission kann noch weitere Vorschriften über die Lesbarkeit festlegen. Auf sehr kleinen Verpackungen darf die Mindestschriftgröße auch nur 0,9 Millimeter betragen.

Quelle: lebensmittelklarheit.de

 

Um ganz genau zu sein:

 

VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011

betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

 

Artikel 13

Darstellungsform der verpflichtenden Angaben

(1) Unbeschadet der gemäß Artikel 44 Absatz 2 erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften sind verpflichtende Informationen über Lebensmittel an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden.

(2) Unbeschadet spezieller Unionsvorschriften, die auf bestimmte Lebensmittel anwendbar sind, sind die verpflichtenden Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1, wenn sie auf der Packung oder dem daran befestigten Etikett gemacht werden, auf die Verpackung oder das Etikett in einer Schriftgröße mit einer x- Höhe gemäß Anhang IV von mindestens 1,2 mm so aufzudrucken, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist.

(3) Bei Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm 2 beträgt, beträgt die x-Höhe der Schriftgröße gemäß Absatz 2 mindestens 0,9 mm.

(4) Damit die Ziele dieser Verordnung erreicht werden, legt die Kommission durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 51 Vorschriften zur Lesbarkeit fest.

[…]

 

Der Anhang IV sagt:

bildschirmfoto2020-121rkoq.png

  • 2 Monate später...
Geschrieben

In D können Normen an allen Hochschulen kostenfrei eingesehen werden. Hochschulen sind sogenannte Auslegestellen an denen die Standards eingesehen werden könnten, jedoch nicht ausgedruckt oder ähnliches.
Damit erspart man sich das unnütze Kaufen eines Standards, der nur vom Titel her zu passen scheint oder durch den Einführungsbeitrag auf der Homepage des Beuth-Verlages nicht ausreicht um eine Entscheidung zu treffen.

Einschränkungen gibt es schon: Nur Standards mit dem prefix DIN sind einsehbar.

Oft gibt es daneben noch einen speziellen Rechner, der VDE-Standards einsehen läßt.

An den meisten Hochschulen sind diese Rechner iim Vorraum vorhande, so daß kein eigentlicher Hochschulzugang notwendig ist.
Höfflicherweise meldet man sich bei der Info hierfür kurz. Die Mitarbeiter sind hier immer sehr hilfsbereit.

 

Viel Spaß beim Recherchieren.

  • Gefällt 5

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