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Halbgeviertstrich bei Paragraphenangaben

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

 

Ich bin Mitglied einer studentischen Rechtszeitschrift, die derzeit ihre erste Ausgabe vorbereitet. Es soll für Autoren einen Leitfaden geben, nach dem der Beitrag formatiert werden soll. An dessen Erstellung arbeite ich gerade. Als Orientierung wurde mir der Leitfaden einer anderen Zeitschrift zur Verfügung gestellt. Dort heißt es:

Zitat

Bindestriche hingegen sind "Viertelgeviertstriche", d.h. die "kurzen" Striche.

Beispiel: §§ 106-113 BGB, nicht: §§ 106–113 BGB

Meiner Meinung nach passt das Beispiel nicht. Müsste es nicht richtig heißen "§§ 106–113 BGB", also mit Halbgeviertstrich? Ausgesprochen wird es "Paragraphen 106 bis 113 BGB".

 

Gruß

Alexander

Geschrieben

Die Frage ist, wer das »richtig« definiert. Die typografische Konvention würde für »bis« einen Halbgeviertstrich verlangen. Wenn in einem geschlossenen Anwendungsbereich der maßgebliche Leitfaden etwas anderes sagt, dann sagt er halt was anderes. ;-) 

  • Gefällt 2
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Martin Z. Schröder:

… die Striche müßten ausgetauscht werden.

Ähm, nein. Dann passt das Beispiel ja gar nicht mehr zum vorhergehenden Satz. 

 

Aber nur an diesen zwei Zeilen lässt sich der Sinn dieser Angaben schwer beurteilen. Man müsste den Kontext dieser beiden Sätze sehen, um es besser zu verstehen. 

  • Gefällt 1
Geschrieben

Schöne Typografie und Schreibungen der Juristen sind zweierlei. Da hat alles eine Bedeutung, es liest sich z. B. "/" nicht als "slash" o.ä., sondern einfach: "aus". Und wenn sich angehende Juristen ernsthaft Gedanken machen (müssen), ob Korrektoren ihnen "Schadenersatz" bzw. "Schadensersatz" anstreichen (obwohl der Gesetzgeber selbst beide Schreibweisen verwendet), hilft es wohl eher nicht, auf typografische Konventionen zu verweisen, sondern man müsste ehrlicherweise erst einmal den juristischen Gebrauch recherchieren.

  • Gefällt 2
Geschrieben

Ich würde ähnliche Publikationen aus dem Fachbereich daraufhin vergleichen und wenn es nicht einheitlich gehandhabt wird, würde ich nach Duden oder typografischer Konvention gehen. 

Geschrieben

Ich hab mal das BGB überflogen, da wird "bis" stets ausgeschrieben (z.B.: "§§ 664 bis 670", "§§ 481 bis 481b",  "§ 275 Abs. 1 bis 3"). Kommentarliteratur habe ich keine, da wüsste ich gerne, wie es dort gebraucht wird. 

Geschrieben

Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise! Ich bin davon überzeugt, dass die in der Rechtswissenschaft vorherrschenden typografischen Konventionen größtenteils auf reiner Unwissenheit beruhen. Und selbst diese eventuell bestehenden Regeln werden uneinheitlich gebraucht. Ich werde mal durch meine Bücher stöbern und nachgucken, wie es dort gelöst ist. Rückmeldung gebe ich in ein paar Tagen.

Geschrieben

Das Bundesministerium der Justiz gibt ein »Handbuch der Rechtsförmlichkeit« heraus. Das dient der Formulierung von Gesetzen durch das Ministerium, hilft aber vielleicht auch hier:

 

http://hdr.bmj.de/page_b.3.index.html

 

Im Abschnitt 3.2 (Zitierung der Bestandteile von Rechtsvorschriften) heißt es:

Zitat

 

Bei der Zitierung von einzelnen Gliederungseinheiten wird das Wort „bis“ immer ausgeschrieben.

Beispiel: Die §§ 8 bis 12 sind anzuwenden.

 

Der Duden 1 (Seite 110, Paragrafzeichen) führt ausgeschriebene Variante und Bis-Strich (Halbgeviertstrich) an. Der Bindestrich ist leider verbreiteter studentischer Usus …

  • Gefällt 4
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Marion Kümmel:

 Der Bindestrich ist leider verbreiteter studentischer Usus …

... weil der Computer wie eine Schreibmaschine benutzt wird. Mir scheint es legitim, daß sich Studenten nicht um Detailtypografie kümmern. Ist eine kleinere Nische denkbar? Ich halte es für unwahrscheinlich, daß sich mehr als eine Handvoll Professoren finden, die eine Von-bis-Angabe typografisch korrekt setzen können (»dafür habe ich keine Taste«) oder sich dafür auch nur interessieren. Semisafe wird sicherlich kaum Autoren finden, zumal studentische, die Beiträge typografisch durcharbeiten. So ein Ansinnen einer Redaktion würde ich sogar als Typograf eher unangemessen finden und meinen, eine Redaktion sollte den Satz doch besser selbst zustande bringen. Ich habe schon für viele Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Sammelbände geschrieben, aber eine Formatierungswunschliste habe ich noch nie bekommen. Mir erscheint das deshalb sehr ungewöhnlich und auch kaum effizient. Wenn für guten Schriftsatz ein Leitfaden genügte, müßte ein Buch über Lesetypografie in die Brieftasche passen.

Geschrieben

Wenn sich ein Leitfaden darauf beschränkt, bestimmte Schreibweisen zu vereinheitlichen, finde ich das ja durchaus sinnvoll. Das hat dann aber mit Typografie wenig zu tun.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Martin Z. Schröder:

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß sich mehr als eine Handvoll Professoren finden, die eine Von-bis-Angabe typografisch korrekt setzen können (»dafür habe ich keine Taste«) […] Ich habe schon für viele Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Sammelbände geschrieben, aber eine Formatierungswunschliste habe ich noch nie bekommen.

Das hängt sehr vom Fachgebiet ab. Im akademischen Bereich sind, zumindest in der angelsächsischen Welt,  style manuals für Veröffentlichungen gängig. Und in den STEM-Disziplinen wird viel mit LaTeX gearbeitet; dort lässt sich der Halbgeviertstrich extrem einfach eingeben, einfach durch zweimaliges Betätigen der Hyphen-Minus-Taste. Das ist auch in jetzt nicht so typophilen Bereichen bekannt und wird gemacht.

Geschrieben

Der Leitfaden dient vor allem der Vereinheitlichung der Zitierweise. Zudem ist geregelt, wie der Text formatiert werden soll. Es sind lediglich ein paar Stichpunkte zu häufig falschen Schreibweisen aufgeführt. Den Rest werde ich dann im Rahmen meiner Fähigkeiten richten.

Unsere Autoren werden Wissenschaftler und Praktiker sein, eher selten Studenten. Wer das Schreiben von Texten zu seinem Beruf gemacht hat, sollte doch ein paar typographische Grundregeln kennen und beachten können.

  • Gefällt 2
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe heute Zeit gefunden, ein paar Stichproben bzgl. der Verwendung in unterschiedlichen Werken zu machen. Alle gedruckten Lehrbücher nutzen einen Halbgeviertstrich (C.H. Beck, C.F. Müller, Vahlen). Alle studentischen Rechtszeitschriften, die zum Download angeboten werden, nutzen einen Viertelgeviertstrich. Die ausgeschriebene Variante "bis" konnte ich in Lehrbüchern und Zeitschriften gar nicht finden. Damit bestätigt sich meine Vermutung, dass die Aussage des Leitfadens, den ich in meinem ersten Beitrag zitiert habe, auf Unkenntnis beruht und im professionellen Bereich andere Vorgaben existieren.

Ich möchte mich abschließend noch für eure Hilfe bedanken! Dieses Forum mit seiner Expertise ist für mich eine tolle Anlaufstelle bei typographischen Fragestellungen, die bei mir demnächst sicherlich des Öfteren vorkommen werden.

  • Gefällt 4
Geschrieben

Das mit der Unkenntnis ist leider bei vielen Vorgaben der Fall, bspw. auch bei gefühlten 98 % aller Vorgaben zu Schrift und Layout von Abschlussarbeiten etc. Schön, dass du es ordentlich machst! :cheer:

Ich drücke die Daumen, dass die Autoren/Kollegen sich dann auch dran halten …

 

Wenn du Lust hast, kannst du übrigens auch was zurückgeben ;-) 

  • Gefällt 1

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