gegenwind Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Hallo Leute, vor kurzem bin ich auf das Printprodukt „Z-CARD“ gestoßen. Leider hat mir der Freund berichtet, dass die Dinger erst ab einer Auflage von 1000 bestellbar sind und dann auch ziemlich teuer sind. Kennt ihr den Gattungsbegriff dieser aufklappbaren Visitenkarten? Mit dem Markennamen habe ich leider kein ähnliches Produkt bei einem großen Online-Drucker finden können. Ich kann mir schwer vorstellen, dass man sich das patentieren lassen kann? Herzlichen Dank!
TobiW Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Muss es denn ein Online-Drucker sein? So spezielle Sachen würde ich immer eher vor Ort anfragen Ansonsten würde ich vielleicht mal mit dem Begriff „Landkart“ (oder so) auf die Suche gehen. Ich kenne ein paar (gratis) Stadtpläne, die in so nem ähnlichen Format sind.
Martin Z. Schröder Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Auf den gefalzten Bogen müssen doch nur zwei Deckel geklebt werden? Das müßte jeder Buchbinder machen können. Im übrigen steht auf der verlinkten Website: »Flexible Produktionskapazitäten für Aufträge von 25 bis 10.000.000 Stück«. »Teuer« ist immer relativ. Wenn es billig und eine Kleinstauflage sein soll, kann man die beiden Deckel auch selbst aufkleben.
Gast bertel Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Die Z-Card unterliegt dem Gebrauchsmusterschutz, daher kannst du entweder das Original bestellen oder gar nichts. Wir haben selbst schon viele Druckereien nach Nachbauten angefragt, die haben alle abgelehnt, die Strafen wären zu hoch.
gegenwind Geschrieben März 24, 2017 Themen-Ersteller Geschrieben März 24, 2017 vor 6 Stunden schrieb bertel: Die Z-Card unterliegt dem Gebrauchsmusterschutz, daher kannst du entweder das Original bestellen oder gar nichts. Wir haben selbst schon viele Druckereien nach Nachbauten angefragt, die haben alle abgelehnt, die Strafen wären zu hoch. Sehr geil. Danke für die Auskunft! Verrückt, dass man darauf Schutz gewährt bekommt. Zwei Pappendeckel auf ner Landkarte …
Stötzner Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 vor einer Stunde schrieb gegenwind: … Verrückt, dass man darauf Schutz gewährt bekommt … Nein das ist nicht verrückt. Da hatte jemand eine gute Idee: eine raffinierte Faltung für einen gedruckten Plan. Und hat daraus ein Produkt gemacht, das vielen Anwendern Nutzen bringt. Der Gebrauchsmusterschutz ist die logische und angemessene Vorkehrung, daß die Gewinne aus der Idee dort ankommen, wo die Idee herkommt. – Wenn du nicht selbst auf die Idee gekommen bist, tja, blöd gelaufen. Dafür kann der Erfinder aber nichts. Was nicht bedeuten muß, daß man für eine eher kleine Anwendung in geringer Stückzahl die Falzung und das Aufbringen der Decken einfach selbst vornimmt, und somit niemandem auf die Füße tritt.
Gast Arno Enslin Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 vor einer Stunde schrieb Stötzner: Da hatte jemand eine gute Idee: eine raffinierte Faltung für einen gedruckten Plan. Es gibt nicht viele Möglichkeiten der Faltung. Der Clou sind die Pappdeckel. Insgesamt finde ich die Idee zwar gut und schön, aber nicht schutzwürdig. Schon gar nicht, wenn ich sie z. B. in Relation zu deinen Leistungen / deiner Kreativität als Schriftgestalter setze.
Stötzner Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 vor 3 Minuten schrieb Arno Enslin: E… finde ich die Idee zwar gut und schön, aber nicht schutzwürdig. Schon gar nicht, wenn ich sie z. B. in Relation zu deinen Leistungen / deiner Kreativität als Schriftgestalter setze. Danke für das Kompliment, man kann das so sehen. Aber Patente und geschützte Gebrauchsmuster sind Wirtschaftsgüter. Jemand fand das schutzwürdig und diesem Jemand wurde nicht wirksam widersprochen. Also. Dem Cleveren gehört die Welt.
catfonts Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Und gerade die Tatsache, dass es eben viele gibt, welche diese Ausführungsart nachbauen wollen, ist eigentlich ein Beweis für die Schutzwürdigkeit. 1
Gast Arno Enslin Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 vor 52 Minuten schrieb catfonts: Und gerade die Tatsache, dass es eben viele gibt, welche diese Ausführungsart nachbauen wollen, ist eigentlich ein Beweis für die Schutzwürdigkeit. Das sehe ich anders. Du z. B. bist nach allem, was ich bisher von dir gelesen habe, jemand der sich auf vielen Fachgebieten gut auskennt, jemand der von einer Arbeitsmethode, die er auf dem einen Gebiet entwickelt hat, auch bei der Lösung von Problemen, die sich auf ganz anderen Gebieten stellen, profitiert, weil er in der Lage ist, das Wesen der Methode zu erkennen. Ich würde sagen: Du bist ein Tüftler. Ich bin überzeugt davon, dass du in deinem Leben alles Mögliche geleistet hast, das nicht weniger clever war als die Z-CARD. Nur hast du wahrscheinlich nicht alles direkt vermarktet, sondern du hast dich an deiner Leistung erfreut und dich dann um andere Dinge gekümmert. Mit anderen Worten: Wenn du dir zum Ziel gesetzt hättest, ein Stück Papier, das zu groß für die Brieftasche ist, auf Visitenkartengröße zu falten, dann wärest du auf die Art der Faltung schnell gekommen. Und dann hättest du festgestellt, dass die Deckel dem Ganzen mehr Stabilität verleihen und beim Auf- und Zufalten eine gewisse Orientierung und Hilfe bieten. Ich würde das als logische Konsequenz nicht allzu vieler Überlegungen bezeichnen. Dass du nicht auf die Idee gekommen bist, liegt nur daran, dass du dir das Ziel nicht gesetzt hast, weil du nicht vor dem Problem standest, ein übergroßes Stück Papier in deiner Brieftasche unterzubringen, daran dass es wichtigere Dinge gab, um die du dich kümmern wolltest, du dir keine Gedanken über Alternativen zur klassischen Visitenkarte gemacht hast u. s. w.
catfonts Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Ja, das mag sein, und in der Tat habe ich in meinem Leben sogar schon ähnliche Probleme lösen müssen, die dann auch ähnlich simple Lösungen ergeben haben. Die eigentliche Arbeit war es dann, die Fertigung der eigentlich einfachen Idee hin zu bekommen. Und wenn dann in diese Fertigungseinrichtung für eine logisch einfaches, aber fertigungstechnisch Fummeliges herausgekommen ist, und man dieser dann mit einem Markterfolg vergolden möchte, dann beantragt man eben so eine grüne Urkunde. Schließlich ist es in vielen fällen ja deutlich ertragreicher, gut geklaut zu haben, als etwas mit einigen Fehlschlägen gepflastertes selbst zu erfinden. Und ja, ich habe doch einige dieser Urkunden in meinen Akten, daher weiß ich eben auch da, wovon ich rede.
Gast Arno Enslin Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 vor 3 Minuten schrieb catfonts: Die eigentliche Arbeit war es dann, die Fertigung der eigentlich einfachen Idee hin zu bekommen. Okay. Aber geschützt ist ja die Kombination Deckel und Faltung, keine besondere Maschine, mit der sich die Z-CARD produzieren lässt. Schöpferische Leistungen müssen geschützt werden können. Aber in diesem Fall halte ich die Leistung trotz der Nützlichkeit und Schönheit der Erfindung für zu gering. Ändern kann ich da ja ohnehin nichs dran. Aber mein Respekt gehört eben Leuten wie Andreas und jedem anderen, der mit Geduld, Feingefühl, Überlegung, Arbeit u. s. w. schöne oder nützliche Dinge erschafft.
catfonts Geschrieben März 24, 2017 Geschrieben März 24, 2017 Aber dem wirtschaftlichen Zweck des Schutzes dient es einfach eben mehr, wenn man die Ausführung als solches schützt, als eben die möglicherweise mit reichlich Fehlschlägen und Nachtsitzungen erknobelte Falzmaschine zu schützen. Wer weiß, wie der Konkurrent das Problem dann lösen könnte, z.B. er lässt es in Bangladesh von Hand falten... Nebenher, ein wesentliches, weltweit geschütztes Designmerkmal eines deutschen Schreibgeräte-Herstellers, die weißen Kanten sind nicht einmal ein mühevoll erknobeltes Designer-Paradestück, sondern eigentlich das Ergebnis einer mangelhaft funktionierenden Lackiermaschine zu verdanken. Eigentlich also ein Betriebsunfall.
Gast Arno Enslin Geschrieben März 25, 2017 Geschrieben März 25, 2017 Wenn der Konkurrent das Problem der Herstellung mittels einer besseren Maschine wirtschaftlicher lösen könnte, wäre das ein technischer Fortschritt. Und wenn er das Produkt in Bangladesh in Handarbeit herstellen ließe, wahrscheinlich unmoralisch. Dass der Gebrauchsmusterschutz dazu dient, Menschen vor Ausbeutung zu schützen, bezweifele ich. Und wenn die Produktion in Bangladesh nicht zu Ausbeutung von Mensch und Umwelt führte, hätte ich nichts gegen sie. Der Auslöser dafür, dass ich hier die Gegenposition vertreten habe, war aber das Wort »raffiniert«, mit dem Andreas die Art der Faltung bezeichnet hat. Das wollte ich einfach relativieren. Und dafür bot sich am Besten seine eigene Arbeit zum Vergleich an, mit der er meiner Meinung nach einen weit höheren Beitrag zu Kultur und Fortschritt leistet. Und das gilt auch für andere hier, z. B. Martin Z. Schröder, der das Wissen über ein Handwerk bewahrt, indem er das Handwerk als einer der Letzten seines Berufsstands ausübt und darüber schreibt. Ich muss nicht immer damit einverstanden sein, was und wie er schreibt, um meinen Respekt für seinen Beitrag zu unserer Kultur zu bekunden.
Kathrin Bedeckt Duregger Geschrieben Oktober 31, 2017 Geschrieben Oktober 31, 2017 Hallo! Habe per Zufall das Forum gefunden und wollte nur anfügen, es gibt sehr wohl Alternativen. (http://www.seebacher-experten.com/) wir haben unsere eigene s-format Marke und machen ebenso Pocketfolder und TWIN-Cards. Aber auch wir produzieren erst ab einer Auflage von 500-1.000 Stk. Lg
Gast bertel Geschrieben Oktober 31, 2017 Geschrieben Oktober 31, 2017 Herzlich willkommen! Sehr interessant, was ihr das macht. Ich kann auf den ersten Blick keinen Unterschied zwischen Z-Card und eurem S-Format erkennen – liegt das daran, dass die Falzung identisch ist und Z-Card für Österreich keinen Schutz angemeldet hat?
Kathrin Bedeckt Duregger Geschrieben Oktober 31, 2017 Geschrieben Oktober 31, 2017 Nein dieser Schutz ist lt. meinen Informationen schon seit 2004 in etwa nicht mehr gültig. Es gibt neben uns noch weitere Druckereien die genau diese Produkte anbieten Es gibt keinen Unterschied bei der Falzung - wobei hier zu sagen ist, das jedes Produkt individuell auf die Kundenwünsche angepasst wird. LG
Gast bertel Geschrieben Oktober 31, 2017 Geschrieben Oktober 31, 2017 vor 4 Minuten schrieb Kathrin Bedeckt Duregger: Nein dieser Schutz ist lt. meinen Informationen schon seit 2004 in etwa nicht mehr gültig. Nur bei euch in Österreich? Mich wundert grad die Aussage mehrerer Druckereien in D, dass sie vergleichbare Produkte nicht eben aus Schutzgründen nicht anbieten.
Kathrin Bedeckt Duregger Geschrieben Oktober 31, 2017 Geschrieben Oktober 31, 2017 Ich weiß es nicht, ob das nur bei uns in Ö. ist - ich glaube jedoch, dass nur mehr der Name ZCARD als eingetragene Marke geschützt ist. hier sind z.B. einige andere Anbieter aus D: http://www.pocketplaner.de/Pocketplaner/pocketplaner.php http://www.cardmedia.de/ http://www.booqi.com/deu/ Ich kann mir die Aussage der Druckereien so erklären, dass sie den nötigen Maschinenfuhrpark nicht haben - auch unsere Maschinen wurden eigens für diese Druckprodukte erzeugt. Und hiervon gibt es europaweit eben nicht viele Druckereien die das können. LG 2
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