CLMNZ Geschrieben Mai 30, 2017 Geschrieben Mai 30, 2017 mal ne ganz blöde Frage ... ein Auszug aus den Berthold-EULAs: Zitat 7. No Other Use. Licensee is granted only the rights expressly stated in this Agreement, and may not use the Font Software in any other manner. All rights not expressly granted are expressly retained by Berthold. In addition to other prohibited uses described in this Agreement and without limitation, Licensee understands and agrees that below are examples of uses that are NOT permitted without purchasing additional licensing rights from Berthold: a. No Sharing the Font Software. Licensee may not share the Font Software with other business entities (e.g. advertising agency, client, dealer, printers, subsidiary, parent company, other affililate, etc.). b. Only Licensed Computers. Licensee may not use the Font Software on more than the permitted number of Licensed Computers. c. Only Licensed Location. Licensee may not use the Font Software except at the Licensed Location. d. No Web Use. Licensee may not use the Font Software as Web Fonts; further, Licensee may not create, and/or embed the Font Software into, web pages (e.g. you may not convert the Font Software into web font formats). e .No Video Files. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, video files, including formats such as Flash, HTML5, .MOV, .GIF, and for use on computers that are not Licensed Computers. f. No Digital Publishing. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, any form of digital publishing document files (e.g. e-books) including EPUB/PDF/TIFF/JPG/PNG/SVG and similar formats including vector and rasterized representations of the Font Software. g. No Movies. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, your commercial movie broadcasts. For example, Licensee may not use the Font Software to create movie trailers, commercials, titles, credits or similar material. h. No Broadcasting. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, broadcasts, such as news, commercials, and programming (whether for television or otherwise). For example, Licensee may not use the Font Software to create broadcast graphics. i. No External Electronic Files. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, External Electronic Files. j. No Tablet/Smart Phone Applications. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, computer tablet applications, (e.g. iPad App), nor smart phone applications (e.g. iPhone App), including static graphics, such as GIF/TIFF/JPG/PNG/SVG and similar formats. k. No Software Applications. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, your software applications for use on desktop computers (including video games and educational games), or otherwise. l. No Commercial Printed Matter. Licensee may not use the Font Software to create printed matter for commercial business use (e.g. books, magazines, etc.). m. No Hardware. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, hardware (e.g. printers, appliances, kiosks, tablet computers, game consoles, set-top box, smart phones, etc.). n. No LED. Licensee may not use the Font Software to create, and/or embed the Font Software (or vector and rasterized representations of the Font Software) into, graphics for use in any LED or similar electronic display medium. For example, Licensee may not use the Font Software to create graphics that will be either used, or converted into another format and used, in: (I) electronic displays such as sports scoreboards; (II) LED or similar sports, news or message displays; (III) video advertising; (IV) web pages; (V) any graphics management and distribution system. o. No Logo Usage. Licensee may not use the Font Software to create and/or modify the digital character outlines of the Font Software for the purpose of embedding the same into digital files depicting a logo. was darf man denn dann mit der Schrift so alles machen ? dass es spezielle Lizenzen für Web-Anwendungen oder Tablets gibt ist ja klar. ich mein vor allem Punkt i. (No External Electronic Files) – also keine pdf o.ä. l. (No Commercial Printed Matter) – also keine Drucksachen oder o. (No Logo Usage) ... liest die EULA überhaupt jemand ? Beim Kaufen auf der Berthold-Seite kann man da nix auswählen und man soll Berthold nochmal extra per e-mail kontaktieren ... 2
CLMNZ Geschrieben Mai 30, 2017 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 30, 2017 das ist auch geil: Zitat 11. Termination. The license rights granted under this Agreement are perpetual except as provided in this Section. a. Residents of European Union Only. If Licensee is a resident of the European Union and/or the Licensed Location is within the European Union, the license rights granted under this Agreement terminate exactly five (5) years from the Effective Date. Should Licensee desire to continue to use the Font Software beyond the five (5) year period, Licensee must contact Berthold seeking to renew the license which will be subject to a new agreement and payment of applicable licensing fees. Berthold may provide Licensee notice of termination but is under no obligation to provide notice. also die Lizenz gilt nur 5 Jahre ... oder wie ist das zu verstehen ? 1
R::bert Geschrieben Mai 30, 2017 Geschrieben Mai 30, 2017 Einfach keine Berthold-Fonts verwenden, wenn irgend möglich.
Þorsten Geschrieben Mai 30, 2017 Geschrieben Mai 30, 2017 Ich glaube, da wäre es wirklich einfacher, kurz aufzulisten, was überhaupt erlaubt ist. Aber ob solche EULAs, die übliche Anwendungen auf solch eklatante Weise lediglich im Kleingedruckten ausschließen, überhaupt Bestand hätten?
CLMNZ Geschrieben Mai 30, 2017 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 30, 2017 besonders geil wenn man über MyFonts kauft – dort wird oben klar gesagt Verwendung für Logos und Print ist OK: klickt man dann auf die verlinkte Lizenz »Pay Once« – erscheinen die von mir zitierten Auszüge ... »Pay Once« ist auch schön doppeldeutig bei einer auf 5 Jahre limitierten Lizenz bei der keine Verwendung für Print vorgesehen ist. Für Print benötigt man dann laut Berthold eine Zusatzlizenz ...
Gast Arno Enslin Geschrieben Mai 30, 2017 Geschrieben Mai 30, 2017 vor 13 Stunden schrieb CLMNZ: besonders geil wenn man über MyFonts kauft – dort wird oben klar gesagt Verwendung für Logos und Print ist OK: 1. Wenn die Fonts nicht mit Installer ausgeliefert werden, muss der Lizenznehmer wahrscheinlich nicht einmal bei der Installation bestätigen, die Lizenzbedingungen gelesen zu haben. 2. Gibt es eine deutsprachige Version der Lizenzbedingungen? Um die Lizenzbedingungen verstehen zu können, muss man über weit bessere Englisch-Kenntnisse verfügen, als um den Kauf abzuwickeln zu können. 3. Die Lizenzbedingungen schließen die Nutzung der Schriften beinahe aus. Man kann sie sich eigentlich nur noch auf dem eigenen Rechner ansehen, aber nicht nutzen. Brotschriften wird in Deutschland kein hoher Schöpfungswert beigemessen. Sie sind Mittel zur Verständigung und dienen nicht sich selbst. Die Berthold-EULA steht im Widerspruch zu einer Erwartungshaltung des Kunden, die ich – analog zur Redewendung »gesunder Menschenverstand« – als gesund bezeichnen würde. Kein Mensch erwartet, dass er mit einem Hammer – so innovativ er auch sein mag – keine Nägel einschlagen darf. Und Berthold ist ja nicht mal innovativ. Die verwalten doch eher Schriften als die Gestaltung von Schriften in irgend einer Weise zu fördern. Oder hatte Berthold in den letzten Jahren irgend etwas Neues anzubieten? Ich will jetzt nicht so weit gehen, die Berthold-EULA als sittenwidrig zu bezeichnen, aber sie fühlt sich so an, als sei sie recht nahe dran. Da tät mich schon interessieren, wie Juristen die Rechtmäßigkeit solcher Lizenzbedingungen einschätzen. 4. Wenn Myfonts sagt, die Verwendung für Logos und Print sei OK, muss Myfonts gegebenfalls auch haften, wenn der Lizenznehmer gegen Bertholds Lizenzbedingungen verstößt. Zumindest darüber würde ich mir keine Sorgen machen. Aber auch das ist nur eine Einschätzung auf Basis meines Rechtsempfindens.
Uwe Borchert Geschrieben Mai 31, 2017 Geschrieben Mai 31, 2017 Hallo, also das mit den Lizenzen von Berthold ist doch irgendwie schräg. Aber bevor ich mich da auf den gesunden Menschenverstand bei einem evtl. anstehenden Rechtsstreit verlasse, so verlasse ich die Bestellseiten lieber und gehe zu Anbietern mit gesünderen Lizenzen. Das Dreiecksverhältnis Berthode - Myfonts - Endverbraucher kann ich als Laie nicht abschätzen und bei meinen Erfahrungen mit der Justiz würde ich da mit so ziemlich allen Ab- und Unarten von Urteilen rechnen. Bzgl. der anderen Hersteller gefällt mir die Monotype-EULA auch nicht ... https://www.myfonts.com/viewlicense?lid=1992 Zitat 2. License Grant. You are hereby granted a non-exclusive, non-assignable, non-transferable (except as expressly permitted herein) license to access the Font Software (i) only in a Licensed Unit, (ii) only for your Personal or Internal Business Use, and (iii) only subject to all of the terms and conditions of the Agreement. 3. Embedding Font Software and Representations of Typeface and Typographic Designs and Ornaments. You may embed the Font Software only into an electronic document that (i) is not a Commercial Product, (ii) is distributed in a secure format that does not permit the extraction of the embedded Font Software, and (iii) in the case where a recipient of an electronic document is able to Use the Font Software for editing, only if the recipient of such document is within your Licensed Unit. Auch hier gibt es Einschränkungen bzgl. der kommerziellen Verwendung. Personal oder Internal Business Use ... ist doch etwas wenig ... Aber Linotype ist Monotype? Damit gilt die Monotype-EULA auch für die Walbaum LT? Myfonts sagt ja und damit wäre IMHO auch die Linotype-Walbaum suboptimal. Elsner+Flake End User License Agreement for Font Software (EULA) https://www.myfonts.com/viewlicense?lid=657 Zitat 1.5 The licensee may electronically distribute Font Software embedded in a “Personal or Internal Business Use” document only when the Font Software embedded in such document is in a static graphic image (for example, a “gif”) or an embedded electronic document, and is distributed in a secure format that permits only the viewing and printing (and not the editing, altering, enhancing, or modifying) of such static graphic image or embedded document. The licensee may not embed Font Software in a Commercial Product without a separate written license from Elsner+Flake, and the licensee may not embed Font Software in an electronic document or data file for any reason other than his own Personal or Internal Business Use. Da ist es wieder ... Auch hier müsste man für kommerzielle Verwendung nach Außen eine zusätzliche Lizenz erwerben? Ich sollte mir vielleicht mal die Justus SIL/OFL genauer ansehen? Und was ist mit der Softmaker-Walbaum? End User License Agreement SoftMaker Standard Font License https://www.myfonts.com/viewlicense?lid=644 Da finde ich erst mal nix negatives ... Allerdings habe ich eine Version mit Lizenz aus dem Jahr 1997 und da findet man noch weniger bis fast gar keine Restriktionen bzgl. der Benutzung. Mein Fazit: So es die alte Softmaker-Walbaum noch tut benutze ich die breits vorhandene Lizenz und falls ich mehr Lizenzen bräuchte würde ich mir auch noch die Justus SIL/OFL ansehen. Falls beide Prüfungen negativ ausgehen würden, dann wäre ich erst mal sehr angefressen. Dann würde ich aber zuerst mal die Lizenzen von EF genauer ansehen, danach vielleicht noch LT/MT ... Wieviel Zeit und damit Geld kostet eigentlich die Suche nach dem günstigsten Lizenzmodell? Und danach die Kosten für die Lizenzen? Und wie ist das mit den Psychopharmaka, Kuren und Behandlungen? MfG
Gast Arno Enslin Geschrieben Mai 31, 2017 Geschrieben Mai 31, 2017 vor 5 Stunden schrieb Uwe Borchert: Wieviel Zeit und damit Geld kostet eigentlich die Suche nach dem günstigsten Lizenzmodell? Und danach die Kosten für die Lizenzen? Und wie ist das mit den Psychopharmaka, Kuren und Behandlungen? Stimmt. (Einen Menschen, der eher in Bildern als in Paragraphen denkt, können solche Lizenzbedingungen in den Wahnsinn treiben.) Außerdem reicht es nicht aus, die Lizenzbedingungen einmal gelesen zu haben, wenn man Fonts mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen erworben hat. Man muss sie auch vor jedem Einsatz nochmal lesen und verstehen, wenn man nicht gerade ein fotografisches Gedächnis hat. Ich habe den Eindruck, dass Urheberrechtsverletzungen viel häufiger hier und auf anderen Fachforen thematisiert werden als Lizenzbedingungen, die die Lizenznehmer gängeln. Seid ihr wirklich sicher, noch nie eine Lizenzbedingung unabsichtlich nicht beachtet zu haben? Wie oft kommt es eigentlich zu juristischen Auseiandersetzungen im Zusammenhang mit der Missachtung von Font-Lizenzen? Denkbar wäre ja, dass sich solch restriktiven Lizenzbedingungen mehr oder weniger unbemerkt eingebürgert haben, es in der Praxis aber nur zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, wenn eben gegen die wenigen Lizenzbedingungen verstoßen wird, die nicht jenseits gesunder Erwartungen liegen. Und in dem Fall hinterlassen die Lizenzbedingungen nur ein ungutes Gefühl bei denjenigen Lizenznehmern, die die Bedingungen wirklich zur Kenntnis genommen haben. Ich finde, es wäre an der Zeit für eine kommerzielle Standard-Lizenz, für oder gegen die sich sowohl Lizenzgeber als auch -nehmer entscheiden können.
Uwe Borchert Geschrieben Mai 31, 2017 Geschrieben Mai 31, 2017 Hallo, vor 42 Minuten schrieb Arno Enslin: ... Außerdem reicht es nicht aus, die Lizenzbedingungen einmal gelesen zu haben, wenn man Fonts mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen erworben hat. Man muss sie auch vor jedem Einsatz nochmal lesen und verstehen, wenn man nicht gerade ein fotografisches Gedächnis hat. Diese Problematik geht mir auch immer wieder durch den Kopf. Wie sähe eine technische Lösung aus? Ich bräuchte da so was wie eine Schriftenverwaltung die mir diese Lizenzen anzeigt und in Kurzform die Einschränkungen angibt. Im Gegenzug dazu müsste man der Schriftenverwaltung angeben können was man mit der Schrift machen will ... z.B. Einbetten zur Weitergabe an eine Druckerei, externe Kommunikation ... und die Software müsste dann bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen darauf Hinweisen. Das ist dann doch etwas viel Aufwand, welcher eingepreist werden muss. Der bequeme und schnelle Einkauf über Myfonts zeigt sich hier als Märchen. Ausgehebelt durch die EULA „schlauer“ Lizenzgeber. Ich sehe da massiven Nachbesserungsbedarf und so ziemlich jeder Forist hier müsste zeitaufwendig manuel nachverhandeln. Falls so was Routine ist, man viele Lizenzen braucht, dann sind Zeitaufwand und Kosten (pro Lizenz) gering. Aber wehe man braucht nur gelegentlich mal eine 5er-Lizenz ... Bei BQ, LT/MT/BT (*) und EF geht da IMHO idR. erst mal nix ohne Nachverhandeln. Bei typischen Brotschriften ist die SIL/OFL oder ähnliches an Attraktivität nicht zu schlagen. Die Anbieter schaden sich mit diesen EULA auf mittlere und lange Sicht selber ... (*) Monotype, Linotype, Bitstream ... alles Monotype-EULA: https://www.myfonts.com/viewlicense?lid=1992 Welche EULA ist verbraucherfreundlich und passt von der Stange? Ich bin da auf die Schnelle auf die EULA von Softmaker und URW++ gestoßen. Habe ich da was übersehen? End User License Agreement SoftMaker Standard Font License https://www.myfonts.com/viewlicense?lid=644 End User License Agreement URW++ Design & Development GmbH License Agreement https://www.myfonts.com/viewlicense?lid=24 MfG
Þorsten Geschrieben Mai 31, 2017 Geschrieben Mai 31, 2017 vor 34 Minuten schrieb Uwe Borchert: Ich bräuchte da so was wie eine Schriftenverwaltung die mir diese Lizenzen anzeigt und in Kurzform die Einschränkungen angibt. [Fettung im Zitat von Þorsten] Das mit der Kurzform wird halt nie funktionieren. Die genauen Bedingungen werden nun mal nur in der Langform beschrieben. Ansonsten stimme ich zu. So etwas sollte es geben und es wäre technisch auch nicht so schwer, das zu implementieren.
Gast Arno Enslin Geschrieben Mai 31, 2017 Geschrieben Mai 31, 2017 vor 53 Minuten schrieb Uwe Borchert: Ich sehe da massiven Nachbesserungsbedarf und so ziemlich jeder Forist hier müsste zeitaufwendig manuel nachverhandeln. Sofern die Gegenseite verhandlungsbereit ist. Mein Angebot an Bitstream war: Ich lizensiere den Font, den ihr im Grunde schon vor drei Jahrzehnten freigegeben habt, dann aber doch weiter kommerziell ausschlachten wolltet. Und dafür darf ich die Fontsoftware fachgerecht an meine Bedürfnisse anpassen, also editieren, u. z. ohne die Outlines oder die internen Namen des Fonts zu verändern. Prinzipiell wäre Bitstream zu einer Anpassung des Fonts bereit gewesen. Aber Bitstream wollte das selbst machen, u. z. gegen Bezahlung. Nur: Ich kann die Veränderungen, um die es ging, mindestens so fachgerecht wie Bitstream vornehmen. Genauer gesagt: Ich traue mir da sogar mehr Sorgfalt zu. Ich hätte die Anpassungen auch dokumentiert und von Bitstream absegnen lassen. Ich kann schon verstehen, dass Foundries nicht möchten, dass ihr guter Name durch vom User vorgenommene Veränderungen der Software Schaden nimmt. Aber selbst wenn ich die Fontsoftware beschädigt hätte – das wäre nur dann öffentlich geworden, wenn jemand den Font aus einem meiner E-Dokumente extrahiert hätte. Da die Lizenzbedingungen aber verbieten, die Fontsoftware anderen zugänglich zu machen, hätte Bitstreams Ruf gar keinen Schaden nehmen können. Von außen ist gar nicht sichtbar, ob z. B. fehlerhafte Zeichenabstände im Font festgelegt sind oder durch den User im DTP-Programm festgelegt wurden. Es geht hier letztlich nicht um Kunst. Gebrauchsschriften sind keine Kunst. Je mehr eine Schrift in Lesegraden nach Kunst aussieht, desto weniger lesbar ist sie. Bei einem Kunstwerk sähe die Sache völlig anders aus. Bis auf wenige Ausnahmen ist auch Hinting nicht mehr als Programmcode schützenswert. Das lässt sich heutzutage ganz gut automatisieren. Und die intellektuelle Leistung, die man für die Programmierung von OT-Layout-Features aufbringen muss, ist in den meisten Fällen sehr gering. Der Schöpfungswert einer Schrift besteht im Wesentlichen in den Zeichenformen und der Zurichtung, wobei für die Zurichtung nur wenig kreatives Denken erforderlich ist. Etwas Gefühl für Licht, Schatten und Abstände reicht da.Um so verwunderlicher ist es, dass bei Gebrauchsschriften die Zeichenformen in Deutschland schlechter geschützt sind als die Programmeigenschaften der Fontsoftware. Edit: Sorry, bin jetzt doch etwas abgewichen. Denn ich halte meine Erwartung an Bitstream zwar nicht für ungesund, aber sie übersteigt dennoch die Durchschnitsserwartung. Insofern bin ich da auch nicht so sehr enttäuscht wie angesichts der abstrusen Berthold-Lizenz.
Uwe Borchert Geschrieben Mai 31, 2017 Geschrieben Mai 31, 2017 Hallo, vor 4 Stunden schrieb Þorsten: Das mit der Kurzform wird halt nie funktionieren. Die genauen Bedingungen werden nun mal nur in der Langform beschrieben. Ansonsten stimme ich zu. So etwas sollte es geben und es wäre technisch auch nicht so schwer, das zu implementieren. Langform wird aber auch nicht funktionieren. Es reicht die Kurzform zur Warnung und dann kann man in der Langform nachlesen. Die technische Realisierung ist aber durchaus problematisch, denn man muss die Daten aus der Lizenz in eine Datenbank einpflegen. Und genau da treten die Probleme auf. Ideal wäre eine Standardisierte Form der Lizenz in XML oder ähnlichem, welche dann die jeweiligen Schriften und ihre Schnitte juristisch beschreibt. Diese Lizenz-Datei sollte dann der Hersteller mitliefern und die Software müsste diese nur noch einlesen und in die Datenbank packen. Und dann müsste aber die jeweilige Software (Office, Grafik, DTP ... ) wissen was man mit den Schriften machen will und die juristisch bedenklichen markieren, inkl. einer kurzen Begründung. Was mir dabei auch immer wieder durch den Kopf spukt: Man muss die Datenbank recht frei konfigurierbar halten, da es immer wieder zu überraschenden und unerwarteten Datenfeldern kommen kann. Die Pflege der Datenbank ist da einer der großen Knackpunkte. Ich habe hier in meinem Archiv, welches in Tateinheit mit einem E-Katalog erstellt wurde, mir Textdateien angelegt, welche auch bei extrem unsicheren Lizenzen Hinweise bekommen. Der Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Und nicht vergessen: Die Schriftdatei kann mit völlig verschiedenen Lizenzen ausgeliefert werden. Eine Markierung der Lizenzen in der Datei ist daher nicht so ohne weiteres mögloch und/oder sinnvoll. Bzgl. der Lizenzen: Softmaker und URW++ sind IMHO kundenfreundlich, da würde ich aus diesr Sicht jederzeit wieder ja sagen. Ich habe auch einige alte Bitstream-Lizenzen via Corel-Produkte. Aber die neuen Lizenzen von MT/LT/BT sind für mich als Benutzer mies und anwenderunfreundlich, kaum besser als die von BQ. Da sind einige kostenlose Lizenzen von kommerziellen Anbietern schon weiter. Selbst bei non-commercial Lizenzen ist da manchmal mehr erlaubt wie bei den EULA der genannten. MfG
catfonts Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 Ich habe mir auch noch mal diese verrückte Berthold-Lizenz durchgelesen. Also, ich darf auf 5 Rechnern, die sich IMMER am angegangenen Ort befinden (gilt auch für Laptops, die dann nie das Haus verlassen dürfen) installieren, und dann darf ich damit (möglichst in einer Nicht-WYSIWYG-Software (weil eine Anzeige auf dem Bildschirm technisch gesehen ja ein Rastern der Schriften-Software ist, das ja ausdrücklich verboten ist) damit Dokumente erstellen, die ich dann auf einen der 5 lizenzierten Rechner übertragen darf, oder eben auf den Rechner eines anderen Lizenznehmers, auf denen sie dann wieder weder in Vektoren überführt oder gerastert werden dürfen, also weder angezeigt (ohne vorher die Schrift daraus wieder zu entfernen) noch ausgedruckt werden darf, denn so ein Ausdruck könnte ja in die Hände eines dritten geraten, oder gar mit einem Handy abfotografiert werden, und so in eine Pixeldatei gewandelt werden. Müssen wir jetzt die individuell gesetzten MyFonts-Fontmuster, bei denen wir ja den Text des Fragestellers, ohne Lizenznehmer zu sein, nachgesetzt haben, und das dann in eine Pixelgrafik überführt und auch noch im Internet veröffentlicht haben, gaanz schnell entfernen, um nicht, sind darin Berthold-Schriften enthalten, hohe Strafen zu erwarten?
Gast Arno Enslin Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 Eigentlich darf man mit der Berthold-Lizenz fast genauso viel machen wie ohne (nämlich sehr wenig). Und die Sachen, die man als Lizenznehmer mit den Fonts machen darf, kann auch jeder risikofrei machen, der die Fonts nicht lizensiert hat, weil Berthold die illegale Nutzung nicht nachweisen könnte. Denn die Lizenzbedingungen haben nicht verhindert, dass die Fonts illegal in Umlauf geraten sind. Illegale Nutzer ohne Lizenz sind sogar im Vorteil, weil sie im Gegensatz zu den Lizenznehmern behaupten könnten, nichts von den Lizenzbedingungen gewusst zu haben.
Thomas Kunz Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 Wo ist der Gefällt-mir-überhaupt-nicht-Button?
catfonts Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 Wobei er in diesem Falle, wenn man da eine Lizenz hat, die bei genauer Befolgung einfach keine sinnvolle Nutzung zulässt. Für alle anderen Fälle finde ich die Aussagen doch schon sehr knapp am Ausschlusskriterium, was ich in Hinsicht einiger durchaus wertvollen Beiträgen sehr schade fände.
Gast Arno Enslin Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 vor 25 Minuten schrieb catfonts: Für alle anderen Fälle finde ich die Aussagen doch schon sehr knapp am Ausschlusskriterium, was ich in Hinsicht einiger durchaus wertvollen Beiträgen sehr schade fände. Deinen ersten Satz habe ich nicht verstanden. Der o. zitierte Satz scheint sich auf mich als Mitglied dieses Forums zu beziehen. Verstehst du meinen letzten Beitrag als Werbung für die illegale Nutzung von Fonts? Soviel Deutungsspielraum lässt der Beitrag meiner Ansicht nach nicht zu. Aber anders kann ich mir die Reaktion nicht erklären. Der Punkt ist doch, dass Lizenzen wie die Bertholdsche nur deshalb kein Schuss ins eigene, also das Bertholdsche Knie sind, weil viele Lizenznehmer die Lizenz gar nicht zu lesen scheinen oder sie ignorieren. Dabei profitieren sie aber nicht einmal durch einen größeren Schutz vor Strafverfolgung, wenn sie die Lizenz kaufen. Denn rein praktisch gesehen bietet die Lizenz keine großen Vorteile gegenüber einer illegalen Nutzung. Schließlich bleibt auch mit Lizenz fast alles verboten. Und von dem, was nicht verboten ist, bekommt niemand was mit.
Dieter Stockert Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 Naja, ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht im Zweifelsfall die Lizenzbedingungen für ungültig, da den eigentlichen Nutzungszweck einer Schrift praktisch ausschließend, erklären würde. Und dann bist Du mit einer lizenzierten Version eben doch besser dran. 1
catfonts Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 vor einer Stunde schrieb Arno Enslin: Verstehst du meinen letzten Beitrag als Werbung für die illegale Nutzung von Fonts? Nun, die Ausdrucksweise lässt zumindest den Verdacht aufkommen, aber du hast ja klar gestellt, das dies nicht deine Intention war, und ich hatte ja sehr wohl dir bei dieser bekloppten Lizenz auch recht gegeben, bei der sich ein Lizenznehmer ja praktisch zur Nichtverwendung des Lizenzgegenstandes verpflichtet, und damit tatsächlich gegenüber einem illegalen Nutzer sogar schlechter gestellt ist.
Gast Arno Enslin Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 vor 50 Minuten schrieb catfonts: Nun, die Ausdrucksweise lässt zumindest den Verdacht aufkommen Aber warum eigentlich? Ich habe mir meinen Beitrag mehrfach durchgelesen und kann darin beim Besten willen nichts Entsprechendes entdecken. Ich schrieb bereits am Anfang, dass es in Diskussion über Lizenzen meist nur um die Verletzung von Urheberrechten geht, selten aber um Kundenfreundlichkeit. Ich hatte gestern außerdem mal geschaut, wie oft die Bertholdschen Lizenzbedingungen auf Typophile schon thematisiert wurden. Wurden sie. Aber nicht oft. Wenn man bedenkt, dass die Lizenzbedingungen eine sinnvolle Nutzung kaum zulassen, sollte man doch eigentlich annehmen, dass sie öfter thematisiert werden. Und du selbst hast nicht einmal einen Grund, dich für andere bezüglich Urheberrechtsverletzungen so ins Zeug zu legen, weil du deine Fonts überwiegend kostenlos anzubieten scheinst. Da stellt sich mir schon die Frage, weshalb du eigentlich so reflexartig reagierst. Ich nehm dir das nicht übel, weil man mit dir ja reden kann. Die Fonts kostenlos anzubieten, finde ich übrigens zwar großzügig von dir, aber mit der Kostenlosigkeit legst du den Verdacht nahe, weniger professionell zu sein. Das ist einfach ein psychologisches Phänomen, also menschliche Dummheit. Wer zahlt, muss seine Ausgaben auch nach dem Kauf vor sich rechtfertigen. Die einzigen namhaften Foundries, die ihre Fonts halbwegs gut vor illegaler Nutzung geschützt haben, sind DTL und TEFF. Die machen das einfach über die exorbitanten Preise. Aber auch diese Foundries konnten sich nicht davor schützen, dass ihre Fonts illegal in Umlauf gerieten. Als Schutz vor der illegalen Verbreitung von Fonts sind Lizenzbedingungen, die das Einbetten in PDF oder andere E-Dokumente verbieten, vollkommen untauglich!
catfonts Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 vor 2 Stunden schrieb Dieter Stockert: Naja, ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht im Zweifelsfall die Lizenzbedingungen für ungültig, da den eigentlichen Nutzungszweck einer Schrift praktisch ausschließend, erklären würde. Und dann bist Du mit einer lizenzierten Version eben doch besser dran. Und das ist natürlich ein mit zu vielen "könnte" und "Würde" belegte Situation. Genau so gut kann ein die eigentlichen Notwendigkeiten unkundiger Richter auch schlicht zu Gunsten des Lizenzgebers entscheiden. Ähnliches hat es im Zusammenhang mit Abmahnfällen ja auch zu genüge gegeben.
Gast Arno Enslin Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 Wobei in Deutschland der Schutzwert einer Schrift weniger hoch von Gerichten eingeschätzt zu werden scheint als der eines Fotos. Du kannst für den Verstoß gegen das Urheberrecht an dem Foto einer Pizza ohne den geringsten Schöpfungswert mehr Ärger bekommen als für die Verbreitung eines Bildes, das auschließlich aus Text besteht, für den ein Font illegal eingesetzt wurde. Oder? Das, was an einem Font den geringsten Schöpfungswert hat, nämlich Kerning, Hinting und andere nicht unwichtige, aber eher technische Eigenschaften, ist am Besten geschützt. Wobei ich Hinting nur in Ausnahmefällen für schutzwürdig halte. Eben weil es sich heutzutage ganz gut automatisch erstellen lässt. Und die Layout-Features? Die haben zwar den Charakter von Programmen, aber für schutzwürdig halte ich sie in den seltensten Fällen. Und Kerning? Ingino Marini hat auch dafür brauchbare Algorithmen entwickelt. Hey, und Deko-Schriften wie diese ganzen Schreibschriften, die gerade so in Mode sind, werden durch das Urheberrecht besser geschützt als Brotschriften, und das nur, weil sie mit ihrer Individualität hausieren gehen. Für den gemeinen Juristen scheinen Brotschriften uniform zu sein.
catfonts Geschrieben Juni 1, 2017 Geschrieben Juni 1, 2017 vor 12 Minuten schrieb Arno Enslin: Hey, und Deko-Schriften wie diese ganzen Schreibschriften, die gerade so in Mode ist, werden durch das Urheberrecht besser geschützt als Brotschriften, und das nur, weil sie mit ihrer Individualität hausieren gehen. Für den gemeinen Juristen scheinen Brotschriften uniform zu sein. Da kann ich Dir auch wirklich nur recht geben. Wie oft sind die wirklich großen Fotos, an die wir alle uns sicher erinnern können, mehr oder weniger per Zufall entstanden. Jemand war zwar mit dem Vorsatz, Bilder zu machen irgendwo hin gekommen, aber dann eben dort im absolut richtigen Moment, und hat eben diese Chance genutzt, eine Sekundenentscheidung. Und selbst wenn ich ein Foto wie ein Stilleben wirklich intensiv kompoiniere, so wie es heute in der Food-Fotografie gemacht wird, wo selbst Lebensmittel aus dem Chemiebaukasten so nachgestellt werden, das diese leckerer als richtige Lebensmittel wirken, ist das bestenfalls die Arbeit eines Tages. Wenn ich aber daran gehe, eine neue Brotschrift zu entwickeln, stehe ich ja vor einer Mammutaufgabe, nicht nur eine Schrift zu erstellen, die als eigene, neue Schrift erkannt werden kann, anders als andere ähnliche Schriften, dabei aber trotzdem unter allen erdenklichen Bedingungen leserlich sein muss, bei der aber dann auch jede einzelne Glyphe als Teil der Schrift wiedererkannt werden muss, und dieser eigene Stil dann auch noch über x verschiedene Schnitte erhalten bleiben muss. Zudem kann ich die Buchstaben nicht einzeln konstruieren, denn ich muss mit optischen Täuschungen spielen, und die Glypgen sogar eigentlich krumm und schief machen, damit sie ebenmäßig und gerade empfunden werden. Das sind eigentlich gestalterische Werke, die in der Schaffensqualität einem meisterlichen Gemälde oder einem großen Roman in nichts nachstehen Wenn man all das bedenkt, müsste man vor dem Schaffen derer, die unseren Kanon an Brotschriften gestaltet haben eigentlich aus Ehrfurcht auf den Boden fallen - aber vielleicht muss man dafür wenigstens etwas stümperhaft ein paar Deko-Schriften gebastelt haben, um zu erkennen, welche Überlegungen schon da nötig sind, das zu einer einigermaßen nützlichen Schrift zu bringen. Und Otto Normaljurist denkt: Pah!, Brotschrift, 0815, die benutzt doch jeder, ist also nicht mehr wert als eine schöne Zange oder ein handlicher Hammer...
Gast Schnitzel Geschrieben Juni 2, 2017 Geschrieben Juni 2, 2017 vor 7 Stunden schrieb catfonts: Und Otto Normaljurist denkt: Pah!, Brotschrift, 0815, die benutzt doch jeder, ist also nicht mehr wert als eine schöne Zange oder ein handlicher Hammer... Gibt es dafür Beispiele? Was ein (Otto-Normal-)Jurist erstmal denkt oder nicht denkt ist doch wumpe – als ordentlicher Jurist muss er sich fachkundliche Meinungen und Einschätzungen einholen. Ganz so einfach ist weder das Erstellen von Brotschriften noch verantwortungsbewusste Rechtssprechung
Gast Arno Enslin Geschrieben Juni 2, 2017 Geschrieben Juni 2, 2017 vor 6 Stunden schrieb Schnitzel: Gibt es dafür Beispiele? Vielleicht sollten wir die Fälle, in denen Personen für den Einsatz von Schriften, die sie nicht lizensiert hatten, von deutschen Gerichten belangt wurden, mal sammeln. Von Urheberrechtsverstößen im Zusammenhang mit Fotos oder Musik hört man recht häufig. Aber ich habe noch nie davon gehört, dass jemand in Deutschland für den Einsatz von Schriften, die er nicht lizensiert hatte, belangt wurde. Und vielleicht gibt es da auch nur wenige Fälle. Das würde die reflexartigen Reaktionen w. z. B. die obige auf Fachforen zum Teil erklären.
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