SerifCynic Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 Hallo Zusammen, ich habe beim Durchstöbern von Dateien eines Videospiels eine Font entdeckt, die speziell für das Spiel neu entworfen wurde. 1. Ich glaube zwar nicht aber: Darf ich diese Schrift veröffentlichen? - Auch wenn ich die Designer nenne? und ggf in die Font einbette? (100% Free versteht sich) 2. Darf ich eine neue Font erstellen basierend auf der gefundenen und wie stark müsste ich diese verändern ohne eventuell rechtliche Probleme zu bekommen? (Ich würde auch hier die Designer als erstes nennen und sie nicht kommerziell vertreiben) PS: Gilt das auch wenn man eine Schrift auf einer Website findet? Danke und einen kühlen Tag noch!
catfonts Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 1. Nein, darfst du nicht. 2. vor 20 Minuten schrieb SerifCynic: basierend auf der gefundenen und wie stark müsste ich diese verändern Wenn du mit "basierend auf..."meinst.den Font in einen Fonteditor laden, ein wenig an den glyphen herumzupfen und das dann als Font speichern, dann darfst du das auch nicht. Wenn dich der Font hingegen nur auf eigene Ideen bringt, und du die Glyphen kompett neu zeichnest und daraus einen Font machst, dann is das OK. 3. Fast jeder kommerzielle Font geistert auf irgend welchen illegalen Webseiten herum. Das Du also einen Font auf irgend einer Website gefunfen hast, ist das auch kein Freibrief, damit zu machen, was man will. 1
mangomix Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 vor einer Stunde schrieb catfonts: 1. Nein, darfst du nicht. Das ist nicht ganz so eindeutig. Zunächst muss man unterscheiden zwischen dem sichtbaren Erscheinungsbild der Schrift im Druck oder am Bildschirm und der Fontdatei. Für das Erscheinungsbild wurde ein urheberrechtlicher Schutz in der Vergangenheit meist abgelehnt, denn das Urheberrecht schützt nur "Werke der angewandten Kunst", die eine gewisse geistige Schöpfungshöhe aufweisen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass sich Schriften oft nur in Details unterscheiden - anders sieht es evtl. aus, wenn die Schrift besonders eigenwillig und stark künstlerisch gestaltet ist. Der zweite Aspekt ist die Font-Datei (genauer: die darin enthaltene Programmierung) und die Frage, ob sie im urheberrechtlichen Sinn als Software gilt. Auch das wird oft abgelehnt (Hier könnte es im Streitfall aber darauf ankommen, wie komplex sie ist). Schließlich kommt noch ein Geschmacksmuster- bzw. Designschutz der Schrift in Frage, dieser müsste aber vom Hersteller oder Entwickler zuvor eingetragen worden sein, das kannst du beim DPMA (Einsteigerrecherche Design) herausfinden. In den meisten Fällen dürfte die Schrift also nach deutschem Recht nicht urheberrechtlich geschützt sein. Du siehst aber, das ist vermintes Territorium, im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung im Bereich des geistigen Eigentums werden die Streitwerte oft vergleichsweise hoch angesetzt und schon bei einer ersten Abmahnung können schnell hunderte Euro und mehr an Forderungen zusammen kommmen (Natürlich nur, wenn man im Unrecht ist, aber das Gegenteil will in so einem Fall ja erstmal durchgefochten werden). Und im Ausland kann sich das auch wieder ganz anders darstellen. Ergänzend ist noch zu sagen, dass eine nichtkommerzielle Verbreitung und die Nennenung des Urhebers einen Rechtsverstoß nicht ausschließt. Sprich, wenn die Schrift geschützt ist, darfst du sie überhaupt nicht verbreiten, Punkt. Wenn du hingegen zu dem Schluss kommst, dass eine Verbreitung in deinem Fall zulässig ist, dürfte es sogar schädlich sein, den Urheber zu nennen, denn damit würdest du ja deutlich machen, dass du sehr wohl von einer fremden Urheberschaft ausgehst. Zu 2.: Da kommt es darauf an, zu welchen Schlüssen du bei Frage 1 kommst. Indem du sie quasi nachzeichnest und die Fontdatei nicht lediglich kopierst, umschiffst du schon mal die Problematik des Schutzes als Software. Am Erscheinungsbild müsstest du überhaupt nur etwas ändern, wenn es urheberrechtlich geschützt ist, was wie gesagt in den allermeisten Fällen nicht gegeben sein dürfte. Ein Schutz als eingetragenes Design (Geschmacksmuster) umfasst hingegen auch ähnliche Gestaltungen, da muss man schon etwas stärker aufpassen. Und ganz generell gilt: Ideen lassen sich grundsätzlich nicht rechtlich schützen. Der in jedem Fall sauberste Weg wäre also, dich von der Font lediglich inspirieren zu lassen und eine eigene zu basteln. Falls du das vertiefen möchtest: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Ralf Herrmann Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 @mangomix Ich füge mal noch hinzu, was in dieser Debatte regelmäßig unterschlagen wird: Die Fälle, wo Schrift-Urheberschaft in den letzten 100 Jahren konkret verhandelt wurde, kann man weltweit an zwei Händen abzählen. In der Regel geht es viel simpler zu: es geht heute meist schlicht um die Lizenz (also den Vertrag) zwischen Lizenzgeber (Anbieter) und Lizenznehmer (Schriftnutzer) – nicht um die schwierige Frage der Urheberschaft. Wenn ich Dinge mache, die die Lizenz nicht vorsieht, kann ich wegen des Lizenzbruches verklagt werden. Habe ich gar keine Lizenz, bin ich gegebenenfalls wegen der unlizenzierten Verwendung dran. Und entsprechende Rechtsstreitigkeiten gehen sehr wohl in aller Regel für die ursprünglichen Fontanbieter aus – wenn auch meist mit Vergleichen und entsprechenden nicht veröffentlichen Lizenznachzahlungen. Der geradezu verschwörungstheoretische Sprung von »die Durchsetzung von Ansprüchen war in der Vergangenheit in einigen Fällen schwierig« zu »also sind Fonts nicht schützbar und irgendwie grundsätzlich gemeinfrei« entspricht nicht der tatsächlichen Praxis. 2
catfonts Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 Und gerade dies wird eben ein getrenntes veröffentlichen eines Fonts aus einem Spiel illegal machen, Denn als du vor einiger Zeit das Spiel erworben und installiert hast, wurdest du ausdrücklich um die zustimmung zum Lizenzvertrag gebeten, (den du wohl wie millionen abderer nie gelesen hast) und hast dem durch Klick auf den OK-Button akzeptiert (sonst kannst du die Software ja gar nicht installieren. Selbst wenn du diese Software über dunkle Kanäle bezogen hast, bist du mit der Installation trotzdem unterzeichner dieses Lizenzvertrags.. Und irgendwo in diesem leider äußerst selten gelesenen Dokument steht dann zumeist auch, dass man die Software und teile daraus eben nicht weitergeben darf. Und ein speziell für dieses Spiel entworfener Font ist dann eben auch ein Teil des lizenzierten Softwarepakets. Das war der Grund meiner Antwort zu Punkt1: nein, darfst du nicht...
mangomix Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 vor einer Stunde schrieb Ralf Herrmann: Wenn ich Dinge mache, die die Lizenz nicht vorsieht, kann ich wegen des Lizenzbruches verklagt werden. Guter Hinweis: aus einem Lizenzvertrag können sich Ansprüche des Lizenzgebers ergeben. Setzt aber voraus, dass die Firma, die mitkriegt, dass der Fragesteller genau "ihre" Font aus dem Spiel im Internet veröffentlicht, a) mit ihm überhaupt rechtswirksam einen Vertrag eingegangen ist, b) dies auch beweisen kann und c) der Inhalt des Vertrags rechtlich Bestand hat. Da kann dann noch so oft drinstehen, dass eine Font "Software" ist, nützt aber nichts, wenn das zuständige Gericht das anders sieht. vor einer Stunde schrieb Ralf Herrmann: Habe ich gar keine Lizenz, bin ich gegebenenfalls wegen der unlizenzierten Verwendung dran. Kein Lizenzvertrag, keine Ansprüche daraus: Es bleibt, wie eingangs ausgeführt, der gesetzliche Schutz geistigen Eigentums, und der ist aktuell für Schriften nun mal nicht so eindeutig wie bei anderen Werken, z. B. Fotografien (dort wurde er über die letzten Jahrzehnte massiv ausgeweitet, so dass mittlerweile jeder noch so einfache Smartphone-Schnappschuss einen Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Knopfdrückers genießt). Mag man doof finden, ist aber so. Ich wollte hier aber keine Grundsatzdebatte anstoßen, und dergleichen: vor einer Stunde schrieb Ralf Herrmann: Der geradezu verschwörungstheoretische Sprung von »die Durchsetzung von Ansprüchen war in der Vergangenheit in einigen Fällen schwierig« zu »also sind Fonts nicht schützbar und irgendwie grundsätzlich gemeinfrei« entspricht nicht der tatsächlichen Praxis. habe ich schon mal gar nicht behauptet. Wie überall im Leben muss man unterscheiden zwischen "moralisch legitim", "juristisch erlaubt" und "juristisch praktisch durchsetzbar". Das eine bedingt nicht immer das andere.
Ralf Herrmann Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 vor 28 Minuten schrieb mangomix: Kein Lizenzvertrag, keine Ansprüche daraus: Es bleibt, wie eingangs ausgeführt, der gesetzliche Schutz geistigen Eigentums … Ich habe schon darauf aufmerksam gemacht, dass auch das Nichtvorhandensein der Lizenz regelmäßig rechtlich und erfolgreich verfolgt wird. Ist dem nicht so? Einfach ignorieren und wieder zu »es bleibt nur das Urheberrecht« bringt uns nicht weiter. Schriftanbieter verklagen regelmäßig große Unternehmen, die Fonts ohne Vorhandensein einer gültigen Lizenz eingesetzt haben. Es gab keine Lizenz und keine Lizenzzahlung und deshalb wird geklagt und gewonnen. Die Urheberschaft steht bei solchen Fällen gar nicht zur Debatte. »Juristisch praktisch durchsetzbar« wie du es nennst, heißt nicht zwingend, dass ein Urheberrechtsnachweis geführt und eventuell anderslautende Präzedenzfälle übergangen werden müssen. vor 28 Minuten schrieb mangomix: Da kann dann noch so oft drinstehen, dass eine Font "Software" ist, nützt aber nichts, wenn das zuständige Gericht das anders sieht. Bitte nicht wieder diese alte Leier!
Kathrinvdm Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 Zitat Wie überall im Leben muss man unterscheiden zwischen "moralisch legitim", "juristisch erlaubt" und "juristisch praktisch durchsetzbar". Das eine bedingt nicht immer das andere. Aber dass wir hier in einem Fachforum für Typografie darauf Wert legen, keine Grauzonenlösungen zu propagieren, sondern den Fragestellern den sauberen Weg empfehlen, dürfte wohl auch klar sein. Auf Typografie.info gibt es viele Mitglieder, die selber Schriften gestalten und mit deren Lizenzierung ihren Lebensunterhalt verdienen. Hart verdienen. Ich für meinen Teil habe kein Bedürfnis, irgendeinen Schriftgestalter da draußen in der Welt um seine wohlverdienten Lorbeeren und Einkünfte zu bringen, indem ich andere ermutige, sich seine Arbeit auf unfaire Weise anzueignen. Der Fragesteller in diesem Thread fragt sicherlich auch aus Erwägungen der Fairness danach, was man machen kann und darf und wo es fragwürdig wird. Im Sinne des anständigen Miteinanders würde ich mich freuen, wenn wir hier im Forum an einem Strang ziehen, wenn es um ein gerechtes und respektvolles kreatives Miteinander geht. 5
mangomix Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 Wer propagiert denn "Grauzonenlösungen"? Ich habe SerifCynics Frage so verstanden, dass er/sie sich für die tatsächliche Rechtslage interessiert, und die ist eben nicht schwarz-weiß. Siehe auch https://www.heise.de/ix/artikel/Typisch-1748666.html (um noch eine weitere öffentlich einsehbare und imho gut verständliche Quelle heranzuziehen). Diesen Umstand zu benennen hat nichts damit zu tun, jemanden um die "Früchte seiner wohlverdienten Arbeit" bringen zu wollen. Im Gegenteil. Nur können sich Schriftgestalter derzeit eben nicht darauf verlassen, dass ihre Werke "automatisch", gleichsam qua Entstehung, gesetzlichen (urheberrechtlichen) Schutz genießen. Vielleicht wird es ja eine Gesetzesänderung geben oder einen Umschwung in der Rechtsprechung, zurzeit sehe ich da aber nur jede Menge Meinungen und Behauptungen, und die zählen im Streitfall gar nichts. Ich habe aber bereits oben auf die Möglichkeit des (einzutragenden) Designschutzes hingewiesen. Ok, ist nervig und kostet Geld, aber bietet eine sichere Handhabe gegen unlizenzierte Kopien und unautorisierte Nachahmungen.
Kathrinvdm Geschrieben Juli 31, 2018 Geschrieben Juli 31, 2018 Zitat 1. Ich glaube zwar nicht aber: Darf ich diese Schrift veröffentlichen? - Auch wenn ich die Designer nenne? und ggf in die Font einbette? (100% Free versteht sich) Die allerbeste Lösung wäre natürlich, die Gestalter der Schrift ausfindig zu machen und direkt zu fragen. Bei solche Kooperationen ergeben sich manchmal die überraschendsten Resultate und wenn Du das Einverständnis der Urheber hättest, wärest Du ganz auf der sicheren Seite. 2
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