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Übernahme von anderen und besonderen Schreibweisen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebes Forum,

 

ich habe zwei Fragen, auf die ich im Internet und auch in der Literatur (etwa Forssmann) keine Antwort gefunden habe:

 

  1. Anbei ein Text aus dem 18. Jahrhundert (text-1.pdf). Dort gibt es zum Beispiel U-Umlaute, die es in den meisten neueren Schriftarten nicht gibt und deren Schreibweise auch nicht mehr der gängigen Rechtschreibung entsprechen. Werden diese Buchstaben heute angepasst, was ja zumindest formal häufig nicht möglich ist (siehe oben)? Wird dann heute zum Beispiel beim U-Umlaut »ue« oder»ü« geschrieben? Ich frage aber auch grundsätzlich (also unabhängig vom U-Umlaut), sofern mir ähnliche Fälle unter die Finger kommen.
  2. Wenn ein Autor in einem Manuskript besondere typografische Finessen einbaut, wie im Anhang (text-2.pdf) ein doppelter Gedankenstrich, wird das dann vom Typografen so (mehr oder weniger) eins zu eins übernommen? Bei dem Beispiel handelt es sich um ein Text um 1900. Forssmann ist ja zum Beispiel so vorgegangen, aber in seinem Fall waren es natürlich auch Texte von Ausnahmeautoren (Arno Schmidt, Walter Benjamin).

 

Danke für Eure Hilfe im Voraus!

text-1.pdf

text-2.pdf

Geschrieben

In dem Textausschnitt aus dem 18. Jhd. können die Umlaute problemlos in »ü« oder »ö« geschrieben werden. Das entspräche ja auch den Regeln der Rechtschreibung. Will/muss man ihn authentisch wiedergeben, muss man schauen, welche Schriftarten diese Zeichen enthalten.

 

Ist der zweite Text ein literarischer Text? Diese sind immer 1 zu 1 neu zu setzen. Auch Besonderheiten in der Rechtschreibung (Schrieb man »Grosses« nicht schon damals »Großes«? oder »Ueberlegung«) sind zu übernehmen. Ist es kein literarischer Text, kann man versuchen die besonderen Hervorhebungen »zeitgemäß« neu zu setzen und die Rechtschreibung anzupassen. Das hängt aber davon ab, zu welchem Zweck der Text neu gesetzt wird.

 

Beste Grüße

Geschrieben
  1. Das kleine e ist ja nichts anderes als der Vorläufer der Umlaut-Punkte und eine Fortentwicklung der Kombination mit nachgestelltem e bzw. entsprechenden Ligaturen . Insofern kannst du, wenn du den Text in einer modernen Schrift setzt, auch die direkte Entsprechung ü/Ü setzen. Das würd ich sogar dann tun, wenn die moderne Font eigene Uͤ/uͤ -Zeichen hat (die Forums-Schriftart hat sie offensichtlich nicht ...).
  2. Würde ich wie Klaus vom Zweck abhängig machen, im Zweifel wie in der Vorlage.

 

Geschrieben

KlausWehling, danke für die Antwort! Beide Texte werden als Zitate in einem wissenschaftlichen Aufsatz in einem Sammelband erscheinen.

 

Zum ersten Text (text-1.pdf): Der Ursprungstext ist eher wissenschaftlicher Art. Deshalb werde ich die Umlaute korrigieren und »Ü« schreiben.

 

Zum zweiten Text (text-2.pdf): Der Ursprungstext ist eher künstlerischer Art. Deshalb werde ich den Text eins zu eins setzen, einschließlich  »Grosses« und »Ueberlegung«.

 

Was merke ich mir also für die Zukunft? Wenn man im Rahmen eines wissenschaftlichen Textes andere Texte direkt zitiert, ist es entscheidet, ob es sich um einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Ursprungstext handelt? (Mischformen und Ausnahmen gibt es immer, mir geht es um die Regel, von der man natürlich abweichen kann.)

Geschrieben

mangomix, danke für die Antwort!

 

Zum ersten Text: Hier stellt sich ja die Frage, ob die Schreibweise »Uͤ« heute ein Rechtschreibfehler ist. Wenn ja, dann könnte argumentiert werden, dass man heute »Ü« schreibt. Aber: Dann müsste heute etwa auch »theilen« in »teilen« geändert werden. Beruft man sich nicht auf die Rechtschreibregeln, sondern auf die Art des Texts (eher wissenschaftlich, eher künstlerisch), dann könnte die Frage der korrekten Rechtschreibung als irrelevant gelten. Folgt man diesem Verständnis, dann müsste man in einem künstlerischen Ursprungstext auch heute noch »Uͤ« schreiben. Aber macht das jemand wirklich so?

Geschrieben

Ich würde das unabhängig von der Rechtschreibung rein typographisch betrachten: Du setzt den alten Text in einer neuen Schrift, und da ist die moderne Buchstabenform ü (die sich auch in gebrochenen Schrfiten erst seit dem frühen 19. Jahrhundert durchsetzte, wohl über den Umweg der e-Striche in der Kurrentschrift) nun mal die direkte Entsprechung der älteren Buchstabenform uͤ (also nicht ue, sondern u mit winzigem e darüber anstelle der Punkte). Auch die meisten anderen Buchstaben haben ja in der modernen Schrift eine neue Form. Von daher wäre es imho auch inkonsequent, ausgerechnet bei den Umlauten künstlich zu historisieren, selbst wenn uͤ  in der neuen Font zur Verfügung steht. Die alte Rechtschreibung würde ich hingegeben beibehalten, wenn du in einem wissenschaftlichen Kontext zitierst.

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